Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 13 (1935)
- Issue
- 11 (1.11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
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Holtei, Ernst von Wildenbruch, Ludwig Pietsch, Fontane), in einem Berlin, in dem das „Potsdamer Tor die ,Ultima-Thule‘ war, wo die Berliner Geographie aufhörte“. H. M. * Neuerscheinungen. Landsberger, Franz: Einführung in die füdische Kunst Mit 62 Abb. Berlin: Philo-Verl. 1935. 63 S. Wischnitzer Bernstein, Rahel: Gestalten und Symbole der Jüdischen Kunst Mit 6 färb. Taf. und 81 Abb. Berlin-Schöneberg: Scholem 1935. VIII, 160 S. Der jetzige Leiter des Jüdischen Museums, Professor Franz Landsberger, war Kunsthistoriker an der Universität in Breslau. Er hat darum Sinn für das Systematische und Pädagogische. Seine „Einführung“ in die jüdische Kunst will erst eine Voraussetzung für die Betrachtung der jüdischen Kunst schaffen, indem er ihr Gebiet absteckt. Er gliedert sein Buch in drei Teile: jüdische Kunst, jüdische Künstler, jüdischer Stil. In dieser Gliederung ist eine kleine Geschichte der jüdischen Kunst, die mehr auf das Wesentliche als auf Vollständigkeit bedacht ist, eingeschlossen. Besonders glücklich ist der erste Teil, der nicht nur der Problemstellung gerecht wird, sondern jüdische Kunst sehen lehrt: die zweckhafte Schönheit jüdischer Kultgeräte; Landsberger weist auf den charakteristischen Unterschied zum christlichen Kultgerät hin: daB das jüdische auch für den Gebrauch des „Laien“ im Hause bestimmt ist, nicht nur für den „Priester“ beim Gottesdienst. Dieser Abschnitt gibt einen guten Abriß über die jüdischen Feste, über jüdisches Handwerkertum und auf die Lehrmeisterin Umwelt. Unproblematischer ist der zweite Teil, von dem im Einzelnen das gilt, was wir über das Ganze gesagt haben. Den letzten beschließt der Verfasser mit den beherzigenswerten Worten: „Doch soll man sich hüten, diese Jüdischkeit bewußt zu verstärken, etwa durch die Wahl jüdischer Themen oder durch ein Kopieren altjüdischer Kunstwerke. Solches rein-intellektuelle Sich-Vornehmen des Eigenen ist für den Künstler eher abträglich als fördernd. Er ist nun einmal wie jener Mondsüchtige, der im Schlafzustand über steile Dächer wandelt, aber beim Namen gerufen in die Tiefe hinabstürzt. Wenn man diese Eigenart mehren will, so kann das nur durch eine tiefere Versenkung in jüdisches Wesen geschehen, also durch Faktoren, die den ganzen Menschen ergreifen und von hier aus in das Schaffen des Künstlers einströmen. Eine solche Versenkung scheint dem Judentum unserer Tage beschieden. Darum sind die Aussichten günstig, der jüdischen Kunst eine immer stärkere Prägung, einen immer stärkeren Wert zu verleihen.“ Professor Landsberger beantwortet also die Frage nach dem jüdischen Stil, so sehr er auf Methodenlehre bedacht ist, vollkommen richtig nur gefühlsmäßig. In der frühen jüdischen Kunst aber hat das Jüdische seine eigene Formensprache, ist das Jüdische, auch wenn hebräische Beschriftung (eine der ornamentalsten Schriften, die es gibt), fehlt, mit den Augen ablesbar. Es gibt eine jüdische „Ikonographie“. Hahel Wischnitzer-Bernstein weist in ihrem mit seltenen Bildern geschmückten Buche „Gestalten und Symbole der jüdischen Kunst“ nach, daß es eine Tradition jüdischer Kunst gibt, und zwar in den Symbolen und Gestalten, die das Judentum, der Geist des Judentums, für seinen Glauben und seine Geschichte hervorgebracht, geschaffen hat. Und sie beweist das an den bildlichen Darstellungen zur Offenbarung, zur Königsgeschichte, zur Lehre, zum Priestertum, zum jüdischen Leben, zu Festen und Bräuchen, zum Messianismus und zum jüdischen Dasein zwischen Zeit und Welt. Ein Werk strenger kunsthistorischer Schulung, das sich in den Kreis lebendigen Judentums einfügt. Wie das nachbiblische Schrifttum eine Wiederholung der Lehre ist, so wiederholt sich in dieser Kunstgeschichte das jüdische Erbgut, das in der Bibel und in den aus ihr abgeleiteten Büchern seinen Niederschlag gefunden hat. L. W. Amtlicher Teil Die Auswandemden und die Zuiüdtbleibenden Der Landesverband hat an alle Mitgliedsgemeinden das nachfolgende Rundschreiben versandt und zugleich an die Mitgliedsgemeinden ein Begleitschreiben gerichtet. mit dem diese gebeten werden die Durchführung der nachstehenden Anregung nach besten Kräften zu unterstützen, den Aufruf in geeigneter Weise und auch durch Aushang in den Synagogen allen Gemeindeangehörigen zur Kenntnis zu bringen und über das Veranlagte und den Erfolg zu berichten. Wieder rüsten sich in fast allen jüdischen Gemeinden viele Menschen, besonders Jugendliche und ganze Familien, zur Auswanderung. Es ist deshalb an der Zeit, noch einmal die Mahnung an sie zu richten,- die wir bereits zu Beginn dieses Jahres ausgesprochen haben: Mögen die starken Bande, die sie mit ihren Muttergemeinden verknüpfen, nach der räumlichen Trennung sich nicht lockern, die menschlichen Beziehungen zwischen den Gemeinden und allen ihren früheren Mitgliedern aufrechterhalten bleiben. Auch derjenige, der vor der Auswanderung steht, muß zu seinem Teil sich dafür einsetzen, daß die Gemeindeeinrichtungen, die er bisher unterstützt und benutzt hat, vor dem Zusammenbruch bewahrt bleiben, denn sie sind heute notwendiger als je. Oft gefährdet bereits das Scheiden eines einzigen Mitgliedes den Bestand der Gemeinde, die den schon auf das Notwendigste beschränkten Etat nun nicht mehr einhalten kann. Ganz besonders liegt uns die Ehrenpflicht ob, die Gemeinden in den Stand zu setzen, ihren Beamten, die sich mit Treue und Selbstverleugnung in den Dienst der Gemeindeaufgaben stellen und die eigentlichen Träger des Gemeindelebens sind, das Verbleiben in ihrem Dienste zu ermöglichen. Für die Auswandernden, denen oft nur ein Teil ihres Vermögens für den Neuaufbau ihrer Existenz zur Verfügung stehen wird, die auch häufig an ihrem neuen Wohnsitz zur Entrichtung von Kultussteuern nicht wieder herangezogen werden, bedeutet es ein geringes Opfer, wenn sie ihrer Gemeinde freiwillige Spenden zukommen lassen. Wenn solche reichlich fließen, dann wird es ,den Gemeinden möglich sein, trotz des verringerten Steueraufkommens ihren Beamten die notwendige materielle Sicherung zu gewährleisten. Sie werden mit den auf diese Weise eingehenden Geldern einen Reservenotfonds gründen und dadurch bei unvorhergesehenen Ausfällen wenigstens einen vorübergehenden Ausgleich aus eigenen Kräften schaffen können. — An alle Auswanderndei^ richten wir die dringende Aufforderung, sich dieser Einsatzpflicht gegenüber ihrer Gemeinde stets bewußt zu sein, damit auch in dieser Zeit das alte Wort zu Ehren kommt: „Al tifrausch min hazibbur“ — „Entziehe dich nicht deiner Gemeinde“. Normalstatut Die von uns ausgearbeiteten und im Jahrgang 9, Nr. 6 des Verwaltungsblattes veröffentlichten Normalstatuten für Mittel- und Kleingemeinden, von denen wir unseren Mitgliedsgemeinden jederzeit Sonderabdrucke zur Verfügung stellen können, haben wir durch folgenden Schlußparagraphen ergänzt: „Wenn die Synagogengemeinde zu ... . aufgelöst wird oder kein Jude mehr in.ansässig ist, fällt das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Synagogengemeinde dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden zu, sofern das Vermögen nicht im Wege der Eingemeindung einer anderen Synagogen-Gemeinde übertragen wird.“ Wir bitten unsere Mitgliedsgemeinden, zu gegebener Zeit — z. B. im Zusammenhänge mit anderen Satzungsänderungen — diesen Zusatz unter Beobachtung des für Satzungsänderungen vorgeschriebenen Weges in ihr Statut aufzunehmen. Aufforderung zur Beriditerstattung In letzter Zeit ist häufig in schwebenden Rechtsangelegenheiten unsere gutachtliche Aeußerung erbeten worden, ohne daß wir auch von dem späteren Verlauf der Angelegenheiten, insbesondere von ergangenen gerichtlichen oder Verwaltungsentscheidungen oder der endgültigen Stellungnahme des Gemeindevorstandes, unterrichtet wurden. Wir bitten unsere Mitgliedsgemeinden, im 10