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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1935-09-01 · 9 (1.9.1935) · p. Seite 8

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
13 (1935)
Issue
9 (1.9.1935)
Date
1935-09-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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versichert zu werden, wobei im vorliegenden Falle die Prämien nach Tarif BJ nur bis zum 59. Lebensjahre gezahlt zu werden brauchen. Die durchschnittliche Gesamthöhe der Prämien beträgt bei diesem Beispiel 15%. Abb. 5 Pansionsversididrung Tarif Bi; Prämie: 15% d. Gehalts Abb. 6 | Tarif P; Prämie-. 114% * h«. «s* tt 4: Lebensj&fy Tarif BJ; Prämie; 13,0% Gesamtprämie 25 % des Gehalts Tarif BJ; Prämie: 20% Ebenso hoch ist, wie Abb. 5 zeigt, der Beitrag für den Fall, daß eine Angestelltenrersicherung nicht vorliegt. Auch in diesem Falle braucht die Prämie nur bis zum 59. Lebensjahre entrichtet zu werden. Aus den Abbildungen ergibt sich, daß auch in den beiden letzten Fällen nur unwesentliche Differenzen gegenüber den staatlichen Pensionssätzen verbleiben. Schließlich wird in Abb. 6 gezeigt, daß auch ohne Angestelltenversicherung für einen Beamten, der bereits eine Anzahl von Dienstjahren zurückgelegt hat, die völlige Sicherstellung der Pensionsansprüche durch eine Kombination der Tarife P und B.I erfolgen kann. Es versieht sich, daß in einem solchen Falle die Prämien entsprechend höher sind, da durch sie ja auch für die bereits zurückgelegten Dienstjahre die gesamte Versicherung quasi „nachgeliefcrt“ werden muß. — Wie sich die Pensionsansprüche entwickeln, falls nur 20% des Gehalts für eine Versicherung nach Tarif BJ angelegt werden, zeigt die-Linie, aus der sich auch ergibt, wie groß in diesem Falle bei vorzeitigem Eintritt des Pensionsfalles die Differenzen gegenüber den staatlichen Sätzen sind, die erst im 62. Lebensjahre erreicht werden. Die bildmäßigen Beispiele zeigen, daß es in jedem Falle möglich ist, die versicherungsmäßigen Leistungen den staatlichen Pensionsansprüchen nahezu vollständig anzugleiehen. Dies wird in allen Fällen wichtig sein, in denen die Gemeinden entsprechende Verpflichtungen gegenüber ihren Beamten eingegangen sind. Gerade diese, in der Regel größeren Gemeinden sollten deshalb prüfen, ob sie nicht rechtzeitig für eine versicherungsmäßige Rückdeckung gegenüber solchen Verpflichtungen sorgen sollten, die ihnen sonst eines Tages zu einer unerträglichen Belastung werden können. Andererseits ist natürlich die Gewährung staatlicher Pensiönsansprüche keineswegs die Voraussetzung für den Abschluß einer Pensionsversicherung. Bei ungünstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen werden sowohl Gemeinden wie Beamte es vorziehen, überhaupt eine versicherungsmäßige Garantie für eine Pensionsversorgung zu erlangen, auch wenn sie nicht den staatlichen Sätzen entspricht, als gänzlich ohne jede Sicherstellung für die Zukunft zu bleiben. Was in dem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse am zweckmäßigsten ist, läßt sich nur bei' genauer Kenntnis aller 8 versicherungsmäßigen Möglichkeiten feststellen. Die hierfür unter Leitung von Max Birnbaum eingerichtete besondere „Abteilung Pensionsversicherung“ des Landesverbandes sollte deshalb auch in Fällen, in denen Zweifel an der Zweckmäßigkeit einer Versicherung bestehen, zunächst einmal unter Darlegung der Umstände angefragt werden. Sie wird in jedem Falle ausführliche Berechnungen und unverbindliche Vorschläge unterbreiten. Der Landesverband hofft, daß es auf diese Weise in dem kommenden zweiten Versicherungsjahr gelingen wird, den Arbeitsbereich der Versicherungseinrichtung weiter auszudehnen, bis das Ziel erreicht ist, daß kein jüdischer Beamter mehr um die Sicherheit seiner Altersversorgung zu bangen braucht. Chronik des jüdischen Lebens Eine seltsame Ironie liegt zurzeit über dem Leben der Juden. Seit alters her nennen wir uns das „Am Sefer“. das Volk des Buches. Ja, wir gehen weiter und sagen mit Consfantin Brunner, daß wir das Volk des Buches sind, welches das Buch der Völker geworden ist. „Der Atem der Schulkinder erhält die Welt“, lautet ein jüdischer Spruch und zeigt, wie hoch im Judentum alles Lernen, aller Geist, alle Kultur eingeschätzt wird. Betrachten wir nun unser heutiges Leben unter diesem Gesichtspunkt, so könnten wir vielleicht — vielleicht — ganz zufrieden sein. Man weiß, daß das jüdisch-kulturelle Leben überall im Aufschwung begriffen ist. Das fängt bei dem an, was wir als die Krone aller Kultur bezeichnen, bei der Religion, und es erstreckt sich auf alle weiteren Zweige kultureller Betätigung. Die Lage, in der wir uns befinden, hat die einen zum Nachdenken über das Judentum gebracht und die andern trost- oder anschlußbedürftiger gemacht; der Besuch der Gotteshäuser stieg, das Interesse an den Predigten wuchs, und auch außerhalb des Gottesdienstes beschäftigt man sich eifrig mit den Quellen unserer Religion. Hand in Hand mit dieser Erscheinung gebt eine früher für unmöglich gehaltene Renaissance des Hebräischen, das keineswegs nur aus rein praktischen Gründen erlernt wird. Was das übrige kulturelle Leben der Juden insbesondere in Deutschland anbelangt, so weiß man, daß die überall ins Leben getretenen Jüdischen Kulturbünde für die Juden in allen Teilen des Reiches geistige Mittelpunkte geworden sind. Das ist vor allem in Berlin der Fall, von wo die Kulturbund-Bewegung ihren Ausgang genommen hat. Der „Jüdische Kulturbund Berlin“ geht in sein drittes Jahr, und aus diesem Anlaß haben die großen jüdischen Organisationen, allen voran auch der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden, einen Aufruf erlassen, in dem die Bedeutung des Kulturbundes dargelegt und zur aktiven Beteiligung an seiner Arbeit aufgerufen wird. Die vom Kulturbund entfachte Bewegung ist inzwischen über ganz Deutschland gegangen, und die überall bestehenden Kulturbünde haben sich, wie schon kürzlich berichtet wurde, im „Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde“ zusammengeschlossen, an deren Spitze der Leiter des Berliner Jüdischen J Kulturbundes, Intendant Dr. Kurt Singer, steht. Neu innerhalb dieser Arbeit ist die Schaffung einer Wanderbühne; sie ist entstanden auf Grund einer Abmachung zwischen dem Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde und der „Künstlerhilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin“, deren Leiter Dr. Hermann Schildberger, der Syndikus des Preußischen Landesverbandes, ist, und sie soll vom Herbst an ihre Schauspieler- und Sänger-Ensembles in das Reich entsenden. Es ist bekannt, daß die gesamte Tätigkeit der Kultur-

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