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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1935-09-01 · 9 (1.9.1935) · p. Seite 6

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
13 (1935)
Issue
9 (1.9.1935)
Date
1935-09-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Herr Rabbiner Dr. Aber (Bremen) den Vorschlag, die verlängerten Sommerferien dazu zu benutzen, daß die Kinder aus den kleinen Gemeinden sowie auch aus den Orten, in denen Juden nur vereinzelt leben, von den größeren Gemeinden und jüdischen Schulen eingeladen werden sollten, damit sie die letzte Woche der Ferien im jüdischen Gemeinschaftskreise verbringen. Von der Verbandsleitung wurde dieser Plan sofort aufgegriffen und durchgeführt. Es wurden alle Mitgliedsgemeinden mittels Rundschreiben in Kenntnis gesetzt, in der jüdischen Presse erschien ein Aufruf, jüdische Organisationen, darunter der Preußische Landesverband, stellten Geldbeträge zur Verfügung, und so konnten in der Woche vom 7. bis zum 14. August 25 Kinder zwischen 9 und 15 Jahren zu einem Ferienkurs in dem jüdischen Landjugendheim j Wilhelminenhöhe bei Blankenese vereinigt werden. Dieses Heim war besonders geeignet, denn dort waren die Kursuskinder nie allein; ständig sind dort andere Jugendgruppen anwesend. In Gemeinschaft mit ihnen konnten viele Veranstaltungen stattfinden. Auch waren einzelne Kinder aus dem Hamburg-Altonaer Stadtgebiet, die in der jüdischen Jugendbewegung stehen, dem Ferienkurs beigegeben worden. Es war nicht der Sinn des Kursus, nur schulmäßiges Wissen zu vermitteln, vielmehr sollten die Kinder Gelegenheit haben, das Judentum so kennen zu lernen, wie es den Menschen vom Morgen bis zum Abend, in Freude und in Leid umgibt. Die Zeit vor und nach Tischa b'Ab war dazu besonders geeignet. Gemeinsam las man die Klagelieder Jeremias und die liturgischen Trauergesänge, gemeinsam verbrachte man den folgenden Schabbath Nachamu in Altona, den Freitag Abend in der Synagoge und in Privatbäusern, den Sabbath Vormittag wieder in der Synagoge — die Knaben wurden zurThorah aufgerufen, und die Festpredigt galt auch hauptsächlich den Kindern — gemeinsam war man zum anschließenden Sabbathmahl im Hause des Herrn Oberrabbiners Dr. Carlebach, gemeinsam wurde der Oneg Schabbath mit Liedern und Spielen verbracht — In den übrigen Tagen gab es ebenfalls Gemeinschafts- Singen, -Spielen und -Wandern; Geschichtskurse. wurden abgehalten, die Stadt Hamburg wurde besichtigt, u. a. auch die Synagoge am Bornplatz, der Israelitische Tempel und das Gotteshaus der Portugiesisch-jüdischen Gemeinde. Es sind unvergeßliche Eindrücke, die die Kinder gewonnen haben. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden ist dem Verband der jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansestädte E. V., insbesondere dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Verbandsausschusses, Herrn Rechtsanwalt Dr. M a n a s s e (Altona), zu größtem Dank verpflichtet, daß dieser erste Versuch unternommen und so glücklich durchgeführt worden ist. Denn freilich darf es nur ein erster derartiger Kurs gewesen sein, dem noch viele folgen müssen. Der Preußische Landesverband hat — wie unsere Leser an anderer Stelle dieses Blattes (im „Amtlichen Teil“) ersehen — die Anregung gegeben, daß die größeren Gemeinden zu Sukkoth Kinder aus kleinen Orten zu sich kommen lassen, um ihnen Gelegenheit zu geben, am jüdischen Gottesdienst teilzunehmen, die Symbolik des Feststraußes und die Poesie der Sukkah kennen zu lernen. Der Landesverband wird das Zustandekommen derartiger Kurse mit Nachdruck und im Rahmen seiner vorhandenen Mittel fördern. Diese Kurse, an denen sich die Gemeinden aus allen Teilen des Landes beteiligen sollen, bieten neue Möglichkeiten, die Zeit zu meistern und — was wir doch alle wollen — unsere Kinder zu ganzen Menschen und ganzen Juden zu formen. Ein Jahr Pensionsversicherung des Landesverbandes „Was lange währt, wird endlich gut!“ Zehn Jahre lang stand die Schaffung einer Pensionskasse auf jeder Tagesordnung jedes Gremiums des Landesverbandes. Immer wieder wurde die Beschlußfassung vertagt — immer neue Probleme und Bedenken tauchten auf, bis endlich im September 1934 dank der Entschlußkraft des Dezernenten, Dipl.-Ing. Bruno Woyda, der entscheidende Schritt getan und das Abkommen über die Pensionsversicherung mit der Alten Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft unterzeichnet wurde. Das erste Arbeitsjahr hat bereits gezeigt, wie richtig es war, die neue Einrichtung zu schaffen, die die modernsten, allen Möglichkeiten und Bedürfnissen genügenden Formen der Rentenversicherung benutzte und die- Sicherheit einer der ältesten und solidesten deutschen Versicherungsgesellschaften bot. Die Pensionsversicherung ist denn auch allseitig auf das wärmste begrüßt worden. Insbesondere hat die jüdische Lehrerschaft erkannt, daß hier endlich ein Weg gefunden worden ist, um die Unsicherheit und mangelnde Garantie der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, unter der so viele Beamte leistungsschwacher Klein- und Mittelgemeinden leiden, durch eine vorausschauende, zweckmäßige und billige Pensionsversicherung zu ersetzen. Aber nicht nur die Lehrer, auch die Rabbiner — in erster Reihe selbstverständlich die Bezirksrabbiner des Landesverbandes — und sonstige Gemeindebeamte sind von der neuen Einrichtung erfaßt worden. Schließlich hat die Pensionsversicherung ein besonders lebhaftes Echo bei den jüdischen Organisationen, und zwar nicht nur den Berliner Zentralen, sondern vor allem auch den geschlossenen Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege (Krankenhäuser, Altersheime), gefunden: es hat sich z. B. erwiesen, daß gerade für die Sicherstellung der Krankenschwestern besonders günstige Möglichkeiten bestehen, von denen denn auch vielfach Gebrauch gemacht worden ist. Auf der anderen Seite hat natürlich die Unsicherheit der allgemeinen Verhältnisse dazu geführt, daß manche Gemeinden und Organisationen Bedenken gegen den Abschluß von Pensionsyersicherungen hatten. Diese Bedenken können nicht ab berechtigt angesehen werden. Solange nämlich die Gemeinden Beamte beschäftigen, müssen'sie ebenso wie für das Gehalt auch für die Sicherstellung der Pensionsversorgung dieser Beamten rechtzeitig die geeigneten Vorkehrungen treffen. Ja, es ist gerade in Zeiten der Krise und des wirtschaftlichen Rückgangs der Gemeinden notwendig, dafür zu sorgen, daß später nicht eine leistungsschwach gewordene Gemeinschaft durch die Ruhe- und Hinterbliebenenversorgung der ehemaligen oder verstorbenen Beamten neben dem Gehälteretat für die aktiven Beamten doppelt belastet wird. Die vorausschauende Verhinderung einer solchen Doppelbelastung durch rechtzeitige versicherungsmäßige Rücklagen ist Pflicht jeder Gemeinde und Sinn und Zweck der vom Landesverband geschaffenen Pensionsversicherung. Ein weiteres Moment kommt hinzu: die Ueberalterung der jüdischen Bevölkerung! Sie wird zwangsläufig dazu führen, daß eine immer größere Zahl von Pensionären einer immer geringer werdenden Gruppe von erwerbstätigen Menschen gegenübersteht. Ein Grund mehr, rechtzeitig — und das heißt so f o r t! — dafür zu sorgen, daß die Last der künftigen Altersversorgung vorweg durch versicherungsmäßige Deckung getilgt wird. — Auch die Furcht vor einem etwaigen Eingehen der Stelle braucht nicht von dem Abschluß einer Pensionsversicherung abzuhalten. Sofern der zur Entlassung kommende Beamte eine andere Stelle innerhalb Deutschlands findet, kann die Versicherung in der neuen Stelle unverändert weitergeführt werden. Gerade unter diesem Gesichtspunkt sollten deshalb auch die kleineren Gemeinden nicht zögern, Pensionsversicherungen für ihre Beamten abzuschließen. 6

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