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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1935-08-01 · 8 (1.8.1935) · p. Seite 10

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
13 (1935)
Issue
8 (1.8.1935)
Date
1935-08-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Wehrgesetzes auf die Juden zu denken. Aus der Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 vom 29. Mai 1935 § 15 Abs. 2 geht hervor, daß wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Musterungstage einen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Wehrdienst beim Prüfungsausschuß für die Zulasung zum Wehrdienst einreichen können. Im Zusammenhang mit dieser Bestimmung sind für uns Juden zwei Verlautbarungen aus der letzten Zeit von besonderer Bedeutung. Das eine ist die bekannte Erklärung des Generals von Reichenau vor der Presse, derzufolge es wohl nicht zu erwarten sei, daß bei reinrassigen Juden eine ausnahmsweise Zulassung zum aktiven Wehrdienst erfolgen wird; das andere ist eine Veröffentlichung von Hauptmann Hermann Böhme (Dresden), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wehrrecht bei der Akademie für Deutsches Recht. Der betreffende Aufsatz ist im Heft 6 der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht“ (Herausgeber: Der Präsident der Akademie, Reichsminister Dr. Hans Frank) erschienen-, und es heißt da u. a.: „Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Wehrunwürdigen, die von der Wehrpflicht grundsätzlich ausgeschlossen werden (§ 13), und Wehrpflichtigen. die zum Wehrdienst nicht herangezogen werden dürfen (§ 14). Unter diese letztere Kategorie fallen in Durchführung der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung auch die Personen nichtarischer Abstammung.“ Nur von den erstgenannten „Wehrunwürdigen“, nicht aber von den Nichtariem heißt es, daß sie durch das Gesetz „zum Staatsangehörigen mit minderen Rechten“ gemacht werden. Uebrigens muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß in dem Gesetz über den Reichsarbeitsdienst Bestimmungen enthalten sind, die entsprechend dem Wehrgesetz die Zulassung zum Reichsarbeitsdienst grundsätzlich von der arischen Abstammung abhängig machen. — Lenken wir unseren Blick von den militärischen Angelegenheiten auf andere Dinge, die unser Verhältnis zur nichtjüdischen Umwelt betreffen, so ist auch hier nur von denjenigen zu sprechen, die auf das praktische Verhalten der Juden von Einfluß sind. Wir denken da vor allem an die zahlreichen Badeverbote und an die Veröffentlichungen von Kurorten oder Kurlokalen, daß Juden unerwünscht seien, und wir sind der Meinung, unsere Glaubensgenossen sollten sich vor Antritt einer Ferienreise in dieser Beziehung genau unterrichten, denn niemand wird es mit seiner Ehra.vereinbaren können, dort zu erscheinen, wo er nicht gewünscht wird. Nur diese realen Tatsachen und unser danach einzurichtendes praktisches Verhalten können heute noch interessieren; historische und gefühlsmäßige Erörterungen erscheinen heute wenig angemessen, und wir haben in dieser Beziehung keinen anderen Maßstab anzulegen, als wie er sich etwa aus der ernsten und verantwortungsbewußten Frage ergibt, ob wir vor Gott und vor uns selber zu bestehen glauben. Schauen wir mit dem Gedanken an diese im letzten Grunde religiöse Frage auf die Ereignisse der letzten Wochen, so dürfen wir immerhin feststellen, daß Tugenden, auf die man unter allen Völkern des Erdballs stolz ist, auch in unsern eigenen Reihen nicht fehlen. Es erfüllt uns mit freudiger Genugtuung, daß in zwei Fällen im letzten Monat Juden als heldenhafte Lebensretter sich betätigt haben: aus Hamburg wird gemeldet, daß die gesamte Tagespresse die Rettungstat des 25 jährigen John Tunes hervorhebt, der unter eigener Lebensgefahr einen Mann beim Schwimmen vom Tode rettete, und in Köln-Lindenthal hat der R.j.F.-Sportler Josef Fröhlich mehrere Personen aus einem brennenden Auto gerettet und sich dabei selber eine schwere Verletzung zugezogen. Solche Taten werden zwar an der Grundhaltung zur Judenfrage nichts än4ern, aber sie werden doch von Fall zu Fall Achtung vor dem Judentum abnötigen. Bei der Erörterung unseres Verhältnisses zur Umwelt ist ein Gebiet gesondert zu betrachten. Es sind in der letzten Zeit mehrere Fälle vorgekommen, daß Standesbeamte sich geweigert haben, Mischehen amtlich zu vollziehen; soweit in derartigen Fällen die Gerichte angerufen wurden, haben sie teils unter Berufung auf die allgemeine Rassengesetzgebung und die ihr zugrundeliegende Weltanschauung, teils unter Beziehung auf Bestimmungen des Wehrgesetzes, diesen Standesbeamten recht gegeben. Es scheint, wie gesagt, nötig, diese Dinge von vielen Erscheinungen, die wir Juden beklagen, zu trennen. Denn gegenüber allen denjenigen Motiven, die zu Mischehen führen und die ihrer Natur nach doch immer nur persönlicher Art sein können, unterliegt es doch keinem Zweifel, daß das Judentum als Gesamtheit die Mischehe niemals als in seinem Interesse liegend erachtet hat. Das müßten wir aussprechen, auch wenn unsere Umwelt anders über die Mischehe dächte, als sie tatsächlich tut, und wenn sie den Wenigen unter uns beipflichtete, die als Einzelne ihre eigenen Wege gehen. Für die Judenheit als Ganzes konnte es noch nie entscheidend sein, wie die Umwelt denkt und wie einzelne, oft recht sehr an die unjüdische Umwelt assimilierte Juden denken; einzig der Geist des Judentums kann uns Maßstab sein. Und wie sehr der lebendig ist gegen jede geistige Assimilation, das mag ein Beispiel zeigen, das wieder auf einem ganz anderen Gebiete liegt und doch gerade jetzt aufgeführt werden muß, weil es in mehr als einer Beziehung aufschlußreich und bedeutsam ist. Wenn nämlich gerade aus Moskau gemeldet wird, daß die einzige antireligiöse jüdische Zeitschrift Sowjetrußlands, der „Apikoires“, aus Mangel an Lesern eingegangen ist, so spricht' solche Nachricht eine überdeutliche Sprache. Und — wir haben unseren Rundgang mit Dreyfus begonnen, so mag er auch mit einer militärischen Angelegenheit schließen — in Warschau wird den 247 jüdischen Soldaten ein Denkmal errichtet, die im August 1920 in der historischen Verteidigungsschlacht Warschaus gegen den Angriff der Bolschewiken im russisch-polnischen Kalender für August Donnerstag August 1 Ab 2 Freitag 2 9 3 Sonnabend 49 3 n 4D'worim; Schabbos Chaaaun Sonntag y» 4 5 Montag *4 5 99 6 Dienstag 6 7 Mittwoch 7 8 Donnerstag •» 8 9t 9 Freitag w 9 94 10 TiÄch’oh b'Aw Sonnabend H 10 11 r«wa: SMta M» Sonntag 11 99 12 Montag * 12 99 13 Dienstag 13 14 Mlttwodi 14 15 Donnerstag 99 15 9 16 Freitag 16 17 Sonnabend 9 17 9 18 Ekew Sonntag 9 18 19 Montag «9 19 20 Dienstag 20 21 Mfttvrodi 21 22 Donnerstag 22 23 Freitag 23 24 Sonnabend 1> 24 49 25 R’eh; Neumondweihe Sonntag 25 26 Montag 26 27 Dienstag Mittwoch n 27 28 9 28 Jom Kippnr Kolon 29 Donnerstag 29 99 30 1. Tag Neumond Freitag 30 Elul 1 3. Tag Neumond Sonnabend 31 M 2 SchaofUaa

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