Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 13 (1935)
- Issue
- 3 (1.3.1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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ren seine» Bestehens sind die Möglichkeiten für die Schaffung einer Pensionsversieherung für alle jüdischen Gemeindebeumten Gegenstand vieler Untersuchungen und Verhandlungen gewesen. In unserem Verwaltungsblatt vom 1. Oktober 1934 konnte dann über die vom Landesverband auf diesem Gebiete neu geschaffene Einrichtung berichtet werden. Auf die sehr ausführlichen Darlegungen jenes Aufsatzes wird hierdurch verwiesen. Die Arbeiten, zu deren Durchführung eine besondere „Abteilung Pensionsversicherung'* beim Landesverband eingerichtet worden ist, sind in den letzten Monaten wesentlich fortgeschritten. In einem ausführlichen Prospekt sind alle in Betracht kommenden Gemeinden und Beamten über die Einzelheiten der neuen Einrichtung informiert worden. Bisher wurden rund 180 Projekte bearbeitet, von denen eine ganze Anzahl größere Gemeinden und Organisationen mit zahlreichen Beamten und Angestellten betreffen. — Die Tatsache, daß viele Gemeinden es bisher nicht für notwendig gehalten haben, in irgendeiner ausreichenden Weise für die Ruhe- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Beamten die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, hat naturgemäß dazu geführt, daß von den vielfachen Möglichkeiten der Pensionsversorgung des Landesverbandes nur allmählich und zögernd ‘Gebrauch gemacht wird. Dazu kommt, daß unsere Beamtenschaft stark überaltert ist und infolgedessen vielfach nicht mehr für eine Pensionsversicherung in Betracht kommt. Es kann aber schon jetzt festgestellt werden, daß die große Bedeutung der neuen Einrichtung in immer weiteren Kreisen, besonders auch bei den zentralen jüdischen Organisationen, erkannt wird. . Es ist deshalb auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu hoffen, daß schließlich niemand, der in jüdischen Diensten steht, mehr in Sorge um seine Alters- und Hinterbliebenenversorgung sein werde. Der Landesverband erwartet gerade auch von den Mitgliedern seiner Verbandskörperschaften, daß sie zur Erreichung dieses Zieles beitragen, indem sie für die Verbreitung des Gedankens der Pensionsversicherung tatkräftig sorgen. Den gleichen Appell richten wir freilich auch an alle Gemeinden und Organisationen, weil der Landesverband in dieser Pensionsversicherung eine Einrichtung geschaffen' hat, die unterschiedslos allen jüdischen Stellen und ihren Angestellten und Beamten im ganzen Reich dienen soll und die obendrein die einzige ihrer Art ist. Das Dezernat für die Bezirksrabbinate hatte in der Berichtzeit besonders umfangreiche Aufgaben zu erfüllen. Nachdem das Rabbinat in Borken (Westfalen) infolge Berufung des bisherigen Stelleninhabers nach Schweinflirt frei geworden war, wurde bei der Berufung seines Nachfolgers Bezirksrabbiner Dr. Auerbach dadurch ein größerer und angemessenerer Wirkungskreis geschaffen, daß der Sitz des Bezirksrabbinats nach Recklinghausen verlegt wurde (vgl. Gemeindeblatt vom 1. 1, 34, S. 8). Auch für das Bezirksrabbinat der Neumark in Landsberg (Warthe) ergab sich die Notwendigkeit, für eine Vertretung des zunächst beurlaubten, aber voraussichtlich ausscheidenden bisherigen Bezirksrabbiners Dr. Guttmann zu sorgen. Hierfür wurde Dr. Plotke aus Berlin gewonnen. — Schließlich ist in der Besetzung des Bezirksrabbinates der Grenzmark in Schneidemühl eine Veränderung eingetreten: anstelle des nach Prag berufenen Rabbiners Dr. Rosenzweig wurde Dr. Alfred Jospe aus Oppeln zum Bezirksrabbiner gewählt (vgl. Gemeindeblatt v. 1. 2. 35, S. 10). Der Landesverband hat sich nicht darauf beschränkt, bei der Neubesetzung der bisherigen Bezirksrabbinate mitzuwirken, sondern er hat es darüber hinaus für seine Aufgabe gehalten, unter den heutigen schweren wirtschaftlichen Verhältnissen, die zahlreiche bisher noch leistungsfähige Mittelgemeinden in erhebliche Schwierigkeiten gebracht haben, die Auflösung weiterer Rabbinerstellen zu verhindern. Er hat demgemäß dafür gesorgt« daß das Rabbinat in Bonn mit Dr. Seligsohn aus Berlin neu besetzt wurde, und es ist in Aussicht genommen, auch dieses Rabbinat demnächst zu einem Bezirksrabbinat auszugestalten. Verhandlungen mit drei weiteren Mittelgemeinden sind zurzeit noch im Gange und auf ein ähnliches Ziel ge- ~richtet. Schließlich hat der Landesverband in einem Gebiet, das bisher hinsichtlich der rabbinischen Betreuung besonders ungenügend versorgt war, in Hinterpommern, ein neues Bezirksrabbinat mit dem Sitz in Schivelbein geschaffen, dem 14 Gemeinden angeschlossen sind. Ueber die Einführung des Bezirks-Rabbiners Karl Richter aus Hirschberg erscheint an anderer Stelle dieses Blattes ein ausführlicher Bericht. Die Bearbeitung des Schulwesens gehört zu denjenigen Gebieten, von denen am Anfänge dieses Berichtes gesagt wurde, daß die Abgrenzung der Zuständigkeiten der zentralen jüdischen Organisationen sich erst durch die Praxis herausbilden konnte, und daß das vergangene Jahr in dieser Beziehung Klarheit und Einheitlichkeit gebracht hat. Diese Einheitlichkeit wird dadurch gewährleistet, daß das Mitglied des Berliner Gemeindevorstandes Dr. Alexander ständig zu den Sitzungen unseres Dezernentenkollegiums hinzugezogen* und so maßgeblich an der Bearbeitung der Schulverwaltungsangelegenheiten beteiligt, ferner auch zum Vorsitzenden des Erziehungsausschusses I der Reichsvertretung bestellt wurde. In allen diesen Angelegenheiten, soweit sie Preußen' betreffen, kann demnach der Landesverband sowohl seine Erfahrungen als auch seine Wünsche und die Wünsche seiner Mitgliedsgemeinden bei der Reichsvertretung zur Geltung bringen. Im Gegensatz zu diesen Schulverwaltung$gngelegenheiten ist die Bearbeitung der Lehrerbildung ünaNLehrerfortbildung unter der Zuständigkeit des Lamlesverhandes verblieben, und es ist auf diesem Gebiete einSchritt von grundlegender Bedeutung und Auswirkung erfolgt. So wie der Landesverband die Gemeinden und ihre Beamten wirtschaftlich unterstützt, so betrachtete er es auch als seine Aufgabe, diese Unterstützung durch kulturelle Leistungen zu ergänzen und vor allem für die Heranbildung eines qualifizierten Lehrernachwuchses zu sorgen. Bis zum Mai 1933 stand für die Lehrerbildung das Würzburger Seminar zur Verfügung; nach den seither erlassenen gesetzlichen Bestimmungen genügt aber in Preußen seminaristische Lehrerbildung nicht mehr, vielmehr hat diese nach den gesetzlich festgelegten Grundsätzen der Hochschulen für Lehrerbildung zu erfolgen, sodaß der Landesverband bereits in seinem vorjährigen Bericht die Schaffung, einer Lehrerbildungsanstalt für jüdische Volksschul - und Religionslehrer ankündigte, die der Ausbildung jüdischer Lehrer nach den gesetzlichen Grundsätzen dienen soll. Die Errichtung dieser Lehrerbildungsanstalt ist im Mai 1934 erfolgt. Zunächst ist nur der erste Jahrgang eröffnet worden, der von 45 Hörern und Hörerinnen besucht wird. Voraussetzung für die Aufnahme sind der Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Lehranstalt und die deutsche Staatsangehörigkeit; das Höchstalter für die Aufnahme war auf 24 Jahre festgesetzt worden. Die Ausbildungszeit beträgt grundsätzlich drei Jahre, sodaß bis jetzt Abschlußprüfungen noch nicht stattgefunden haben. Die Ausbildung erfolgt, wie bereits bemerkt, nach den oben gekennzeichneten Prinzipien der modernen Lehrerausbildung und unter besonderer Berücksichtigung der jüdischen Wissensgebiete und speziellen Methodik des Unterrichts an den jüdischen Volksschulen, und zwar zurzeit von 15 Lehrkräften. Zu Ostern 1935 soll eine .neue Klasse eröffnet werden. Mit Rücksicht auf die überaus zahlreichen Anmeldungen wird, ebenso wie im letzten Jahre eine sorgfältige Auswahl unter den Bewerbern vorgenommen werden und nur die Zulassung der Fähigsten und der für den jüdischen Lehrerberuf besonders Geeigneten möglich sein; außerdem muß die Altersgrenze auf 21 Jahre herabgesetzt werden. .f ■_