Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 7 (1.10.1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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e hier nochmals anerkannt werden sollen, konnte infolge Mangels an Mitteln nicht mehr gehalten werden. Seine Stunden mußten auf andere Lehrkräfte übertragen werden. So übernahm Rabbiner Brilling, den Unterricht in Trachenberg, Trebnitz, Mangschütz und Obernigk, Lehrer Badler, wie wir bereits ausführten, zu seinem Bezirk noch Steinau und Winzig. Den 1930 gegründeten Lehrerverband Bernstadt, der die Gemeinden Bernstadt, Militsch, Namslau und Festenberg umfaßt, übernahm Bezirkslehrer Zarek, während Lehrer Pakula von Bernstadt nach Groß-Wartenberg übersiedelte und den Unterteilt in Groß-Wartenberg, Frankenstein und Strehlen übernahm. In 5 Gemeinden wurde der Unterricht durch Beamte von Nachbargemeinden erteilt. Mußte so ein engmaschiges Netz über den ganzen Bezirk gezogen werden, so erwuchsen hierdurch doch keine erhöhten Kosten, weil die Zahl der Kinder und damit die Unterrichtsstunden eine erhebliche Abnahme erfuhren. Als neue vordringliche Aufgabe erachtete es der Verband, seine erwachsenen Mitglieder über die seelische Not des Alltags zu erheben, sie zu kräftigen und in ihrem Bekenntnis zum Judentum zu festigen und ihnen in diesen schweren Zeiten eine Stütze zu sein. ’ Zu diesem Zweck veranstaltete er bald zu Beginn des Winters in den meisten Gemeinden Gemeindeabende, die soweit möglich in den Synagogen stattfanden. Den Kernpunkt bildete ein religiöser, den Zeitverhältnissen angepaßter Vortrag, der von einer ernsten knüstlerischen Veranstaltung deklamatorischen oder musikalischen Inhalts umrahmt wurde. Der Vortrag wurde von Dozenten des jüdisch-theologischen Seminars, von Rabbinern der Breslauer Gemeinde und sonst geeigneten Herren, der künstlerische Teil von Breslauer Künstlern abgehalten. Das Ergebnis war so ermutigend, daß im kommenden Winter die Veranstaltungen in erweiterter Form mit erheblichen Mitteln wieder aufgenommen werden sollen. Neben der geistigen Betreuung trat die wirtschaftliche Hilfe als Aufgabe des Provinzialverbandes zurück. Sie wurde von der Beratungsstelle der hiesigen Synagogen- Gemeinde übernommen, die auch bei der wirtschaftlichen 'Stützung oder Berufsumstellung eines Gemeindemitgliedes in einer anderen Bezirksgemeinde tätig wird. Die Beratungsstelle, an der wir durch einen Beitrag beteiligt sind, hat bisher im wesentlichen von freiwilligen Beiträgen und Zuschüssen gelebt. Da diese spärlicher fallen und das Ende ihrer Tätigkeit nicht abzusehen ist, wird es nötig sein, ihr für die Dauer eine feste finanzielle Grundlage zu geben. Wir haben die Bezirksgemeinden gebeten, dem Beispiel von Breslau zu folgen und neben festen Steuerzuschlägen ein gestaffeltes Gemeindegeld zu erheben, dessen Ertrag der Beratungsstelle und der Durchwanderer- und Auswandererfürsorge dienenden Arbeiterfürsorge zu Gute kommen soll. Leider war in einem großen Teil der Gemeinden die Einführung des Gemeindegeldes im laufenden Jahr nicht mehr möglich, weil in ihnen, bei Eingang unserer Anregung, die Haushaltspläne bereits aufgestellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt waren. Wir werden jedoch die Angelegenheit im Auge behalten und im Herbst, vor Beratung der neuen Haushaltspläne, auf diese zurückkommen. Neben der Beratungsstelle hat der Bezirkswohlfahrtsverband einen Ausbau dadurch erfahren, daß er eine aus dem öffentlichen Gemeindedienst entlassene, sehr tüchtige Wohlfahrtspflegerin anstellte, die die Bezirksgemeinden persönlich aufsucht und in allen Wohlfahrtsfragen berät. Für die Aufrechterhaltung des Gottesdienstes an den drei hohen Feiertagen auch in den leistungsschwachen Gemeinden sind wir durch Stellung von Beamten und Gewährung von Zuschüssen nach wie vor nachdrücklich bemüht. Zahlreiche an uns gerichtete Rechtsfragen wurden stets prompt erledigt. Die persönlichen Verhältnisse in unseren Bezirksgemeinden sind dieselben wie in allen jüdischen Gemeinden Deutschlands. In allen Bezirksgemeinden trat in der Zusammensetzung der Gemeindekörperschaften durch Fortzug eine erhebliche Aenderung ein und nahm die Zahl der Gemeindemitglieder und ihre Steuerkraft wesentlich ab, sodaß die Steuersätze erheblich angezogen werden mußten. Eine genauere Uebersicht wird erst möglich sein, wenn der vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden versandte Fragebogen ausgefüllt ist, der einem von uns zu gleichem Zwecke entworfenen Fragebogen um einen Tag zuvorkam. Dann wird zu prüfen sein, ob und inwieweit Aenderungen in der Organisation unserer Gemeinden erwünscht und möglich sind. In der Berichtszeit trat eine Aenderung im Bestand unserer Gemeinden nicht ein. Im laufenden Jahr wird eine kleine Gemeinde» die sich erst vor einigen Jahren von ihrer Muttergemeinde getrennt hatte, infolge Fortzugs ihres einzigen Steuerzahlers mit ihrer Muttergemeinde wieder vereinigt werden müssen. _ Zum Schluß müssen wir noch der schweren Verluste gedenken, die unser Verband in kurzer Zeit nacheinander erlitten hat. Unserem jahrelangen Vorsitzenden, Herrn Gemeindeältesten Waldstein, bei dessen Heimgang im Herbst 1933 alle Bezirksgemeinden wie um einen lieben Vater trauerten, folgte in die Ewigkeit im Frühjahr 1934 plötzlich und unerwartet sein jahrelanger Mitarbeiter und Nachfolger Herr Justizrat Kalisch, als er sich zum Besuch seiner Kinder in Palästina aufhielt. Wir werden das Andenken dieser beiden Männer, die sich mit ihren ganzen Kräften und Begeisterungsfähigkeit den Aufgaben unseres Verbandes widmeten, stets hoch in Ehren halten. o O Die Pensionseinrichtung des Preußischen Landesverbandes Von Dipl. Ing. Bruno Woyda. Die Bedeutung der Pensionseinriehtung. Nicht zuletzt wurde der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden geschaffen, um einen Lastenausgleich zwischen den jüdischen Gemeinden Preußens zu ermöglichen. Dabei konnte selbstverständlich nicht nur an einen mechanischen Ausgleich gedacht werden, zumal für dessen Verwirklichung die realen Voraussetzungen fehlten, vielmehr mußte eine Angleichung und Ordnung in den Gesamtverhältnissen der Gemeinden erst die Möglichkeit einer organischen Verbundenheit der Gemeinden herbeiführen. Daß es mit dem gesunden Prinzip des Lastenausgleichs unvereinbar ist, wenn jüdische Beamte in größeren Gemeinden in gehaltsmäßiger Hinsicht nach völlig anderen Grundsätzen besoldet werden, als das bei gleichartigen Beamten in Kleingemeinden der Fall ist, ist vom Standpunkt •der Gesamtheit aus betrachtet, eine Selbstverständlichkeit. Und daß es untragbar ist, wenn den in jüdischem Dienste Tätigen Ruhegehaltsansprüche nach staatlichen Grundsätzen zustehen, soweit sie in Großgemeinden tätig sind, nicht hingegen, wenn sie die oft gewiß nicht leichtere Arbeit in kleinen Gemeinden ausüben, ist eine Erkenntnis, die eine der Grundlagen der Landesverbands-Arbeit" darstellt. Dabei erfordert die praktische Durchsetzung der sich aus diesen Erkenntnissen ergebenden Folgerungen das Freisein von Illusionen. Wollte heute jemand den Versuch machen, eine hundertprozentige Gleichstellung in den Anstellungsverhältnissen jüdischer Beamter in Groß- und Kleingemeinden herbeizuführen, er würde restlos scheitern und nichts erreichen. Wobei die Berechtigung einer derartigen restlosen Gleichstellung auch bezweifelt werden darf. Es ist eben so, daß da, wo staatliche Zwangsmittel nicht zur Verfügung stehen, auch eine Verwirklichung gesunder Absichten nur schrittweise herbeigeführt werden kann. 5