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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-09-01 · 6 (1.9.1934) · p. Seite 15

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
6 (1.9.1934)
Date
1934-09-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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3. Für alle übrigen Schüler findet am Sonnabend Unterricht wie üblich statt. Der aufgabenfreie Sportnachmittng für diese Schüler wird auf den Sonnabendnachmittag verlegt. 4. Im übrigen stehen die Werktage uneingeschränkt der Arbeit der Schule zur Verfügung. 5. Für die beruflich tätige, der Reichsjugendführung (H.-J.-Bewegung) unterstehende Jugend wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahre die gleiche Regelung angestrebt. Berlin, den 7. Juni 1934. Baldur von Schirach. Dr. S t u c k a r t“ In Ausführung dieses Abkommens treffe ich im Einvernehmen mit dein Herrn Jugendführer des Deutschen Reichs für alle mir unterstellten Schulen zunächst für das Jungvolk die folgenden Anordnungen, denen solche für die Hitler-Jugend in Bälde folgen werden. Ich bestimme: 1. Das Abkommen wird zunächst durchgeführt für alle Schüler und Schülerinnen vom 10. his zum 14. Lebensjahre, in den höheren Lehranstalten für alle Schüler und Schülerinnen bis einschließlich U III, in den Mittelschulen für die entsprechenden Jahrgänge. Diejenigen Schüler und Schülerinnen der Klassen von O III ah aufwärts, die als Führer im Jungvolk benötigt werden, werden für diesen Zweck vom Schulbesuch am Sonnabend befreit. Mit Rücksicht auf diese Schüler und Schülerinnen ist in den in Frage kommenden Klassen tunlichst solcher Unterricht auf den Sonnabend zu legen, der für die Versetzung bezw. Prüfung nicht von entscheidender Bedeutung ist. 2. Die Beanspruchung des Jungvolks am Staatsjugendtag darf im Sommer die Zeit von 7 his 19 Uhr, im Winter von 8 bis 18 Uhr nicht überschreiten. 3. Kürzung des wissenschaftlichen Unterrichts soll möglichst unterbleiben. Soweit jedoch zur Vermeidung von Nachmittagsunterricht ein Ausfall von Unterrichtsstunden unvermeidlich sein sollte, müssen zwar die wissenschaftlichen Fächer herangezogen werden, doch darf sich die Kürzung nicht auf Deutsch und Geschichte sowie auf diejenigen Fächer erstrecken, die durch die Verstärkung des Unterrichts in Biologie bereits Kürzungen erfahren haben. 4. Die abgabenfreien Nachmittage und die Wandertage fallen insoweit weg, als nicht in Ziff. 6 letzter Satz etwas anderes bestimmt ist. Die Hausaufgaben für den auf den Staalsjugendtag folgenden Montag sind so einzurichten, daß sie am Freitag nachmittag von den Schülern erledigt werden können. 5. An den Mittwochabenden darf das Jungvolk im Sommer nicht über 20.30 Uhr, im Winter nicht über 19.30 Uhr, die Hitler-Jugend nicht über 21 Uhr in Anspruch genommen werden. Für den Bund deutscher Mädel gelten dieselben Zeiten. Die Dauer des Heimabends darf zwei Stunden nicht übersteigen. 6. Die nicht der Hitler-Jugend-Bewegung angehörigen Schüler und Schülerinnen haben am Sonnabend pflichtmäßigen Unterricht. Dieser Unterricht soll nach einem festzulegenden Lehrplane in mindestens zwei Unterrichtsstunden den Schülern und Schülerinnen das nationalsozialistische Gedankengut nahebringen. Die nichtarischen Schüler sind von diesen Stunden befreit. Die Schulaufsichtsbeamten haben bei ihren Besuchen der Anstalten diesem Unterrichte besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wo die Möglichkeit gegeben ist, wird eine Stunde Werkunterricht erteilt (Basteln, Schnitzen, Modellieren, Herstellen von einfachen Apparaten, Metall- und Papparbeit usw., für die Mädchen Nadelarbeit). Die übrige Zeit ist den Leibesübungen (Ordnungsübungen, Körperschule, Leistungsturhen, vorbereitende Uebungen für den Geländesport mit Kartenlesen, Orientieren im Gelände nach Kompaß, Sonne usw.) gewidmet. Nach Möglichkeit soll dabei auch das Schwimmen und Bozen zu seinem Recht kommen. Der aufgabenfreie Spielnachmittag wird für die der Hitler-Jugend-Bewegung nicht angchörigen Schüler auf den Sonnabend verlegt. Einmal im Monat wird für diese Schüler am Sonnabend eine ganztägige Wanderung veranstaltet. 7. Um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Klassen zu stärken und um ein Sichkennenlernen von Lehrern und Schülern außerhalb der Schulmauern auch hinsichtlich der der Hitler-Jugend-Bewegung angchörigen Schüler zu ermöglichen, findet in jedem Vierteljahr an einem Sonnabend eine gemeinsame Schulwanderung statt, an der sämtliche Lehrer, auf die Klassen verteilt, teilzunehmen haben. Die Tage für diese Schulwanderungen werden von den Oberpräsidenten (Abteilung für höheres Schuh esen) nach Benehmen mit den zuständigen Regierungspräsidenten (Schulabteilung) und im Einvernehmen mit der zuständigen Hitler-Jugend-Führung für das iSchuljahr festgesetzt. Dabei ist, besonders in den großen Städten, darauf zu achten, daß nicht alle Schulen an denselben . Tagen wandern. 8. Da im allgemeinen die Zahl der Schüler, die nicht der Hitler-Jugend angehören, gering sein wird, wird die gewöhnliche Klasseneinteilung für den Sonuabeudunterricht nicht beibehalten werden können, es werden vielmehr Abteilungen, die etwa die Größe einer Durchschnittsklasse haben, durch Zusammenfassung nicht zu weit auseinanderliegender Jahrgänge gebildet werden rnüssn. 9. Diese Unterrichtsstunden werden so zu verteilen sein, daß eine möglichst gleichmäßige Belastung des Lehrkörpers eintritt. 10. Zum Schluß hebe ich noch ausdrücklich hervor, daß der Sonntag der Familie Vorbehalten bleibt, daß also auch kein anderer Jugendbund berechtigt ist, am Sonntage seine schulpflichtigen Angehörigen für irgendwelche Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. 11. Der Erlaß tritt sofort in Kraft. Ueber das Veranlaßle bitte ich um Bericht bis zum 10. September d. J., wobei besonders folgende Punkte hervorzulreben sein werden: a) Gesamtzahl der Schüler vom 10. bis zum 14. Lebensjahre bezw. der Klassen VI bis einschließlich U III der höheren Lehranstalten bezw. der entsprechenden Jahrgänge der Mittelschulen und Gesamtzahl der Schüler, die dem Jungvolk angehören, h) Zahl der Schüler von O III aufwärts nach Klassen geordnet, die als Jungvolkführer vom Schuldienst befreit sind, c) nähere Angaben Uber die Ausgestaltung des nationalpolitischen Unterrichts für die Schüler, die nicht dem Jungvolk angehören. _ Berlin, den 30. Juli 1934. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Rust. An sämtliche Herren Oberpräsidenten (Abteilung für höheres Schulwesen), sämtliche Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Slaatskommissar der Hauptstadt Berlin. — Abschrift zur Kenntnisnahme an den Herrn Jugendführer des Deutschen Reiches. — U II C 30700/33. (Zentrbl. 1934 S. 242.) ’M Bemerkung Wegen einer sinngemäßen Anwendung der Nr. 10 des vorstehenden Erlasses auf die jüdischen Kinder finden zurzeit noch Verhandlungen des Reichsausschusses der jüdischen Jugendverbände mit der Reichsjugendführung statt. Wir verweisen ferner auf den Ministerialerlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 16. März 1934, (Zentralbl. 1934 S. 105) abgedrekt im Jahrgang 12 Nr. 2 des Verwaltungsblattes von 1934 über den Schulbesuch jüdischer und adventistischer Kinder an den jüdischen Feiertagen und am Sonnabend. Staatliche Anerkennung als Volkspfleger AusschluA niehtariseher Bewerber (Bewerberinnen) von der staatlichen Anerkennung als Volkspfleger (Volkspflegerinnen). I. Die staatliche Anerkennung als Volkspfleger (Volkspflcgerin) — bisher Wohlfahrtspfleger (Wohlfahrtspflege- 15

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