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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-09-01 · 6 (1.9.1934) · p. Seite 12

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
6 (1.9.1934)
Date
1934-09-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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genug geschrieben worden. Die Berliner Jüdische Gemeinde hat jüdische Schulen errichtet und ausgebaut, hat wirtschaftliche Hilfe im Rahmen des Möglichen vermittelt und hat ihre mannigfaltigen Einrichtungen trotz aller Schwierigkeiten erhalten. Sie wird auch in Zukunft als die jüdische Gemeinde, die ein Drittel aller deutschen Juden beherbergt, sich ihrer Verpflichtung gegenüber der jüdischen Gesamtheit bewußt sein. Das gleiche gilt ohne Zweifel von allen jüdischen Gemeinden. Der Wirkungsbereich der Berliner Jüdischen Gemeinde und der anderen Groß-Gemeinden darf in der Gegenwart nicht auf ihren territorialen Bezirk beschränkt sein. Abgesehen davon, daß mannigfaltige Fragen, in denen die Gemeindemitglieder Klärung und Antwort von ihrer Gemeinde fordern, sonst von dieser unbeantwortet bleiben müßten, wäre auch eine Verödung, ja Auflösung weiter Gebiete jüdischen Lebens die notwendige Folge. Das soziale und religiöse Leben in den jüdischen Kleingemeinden würde vermutlich sehr bald versiegen, wären sich nicht die G r o ß g e m e i n d e n ihrer Verpflichtung zu brüderlicher Hilfe bewußt. Und wenn in einem viel beachteten Artikel einer jüdischen Zeitung kürzlich gefordert wurde „die Zuführung eines erheblichen Teils des Steueraufkommens an zentrale konstruktive Aufbauzwecke, die über den Rahmen und ( das Blickfeld einer einzelnen Gemeinde hinausgehen“, so ist dieser Forderung die grundsätzliche Zustimmung der Berliner Jüdischen Gemeinde gewiß. Hat sie doch auch in der Vergangenheit derartige Forderungen als berechtigt anerkannt und auch in ihren diesjährigen Etat einen Betrag von etwa RM 400 000.— für die Reichsvertretung der deutschen Juden und den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden eingesetzt. Erstmalig hat sie damit die Notwendigkeit einer Reichsvertretung durch finanzielle Bewilligung bekundet. Daß die Gemeinde ein Gleiches bereits zuvor mehrfach in ihren Äußerungen bekundete, ist bekannt. Aber es würde von einer Verkennung der Aufgabe der deutschen jüdischen Gemeinden zeugen, wollten sie ihre Verpflichtung durch die Geldhergabe als erfüllt ansehen. Jüdische Gemeindearbeit darf sich nicht im Steuererheben und Geldverteilen erschöpfen, sie hat das jüdische Leben zu gestalten. Die Jüdische Gemeinde ist keine Einrichtung für den Tag nur; wo immer Juden sind, da ist die jüdische Gemeinde ihre Repräsentanz, kristallisiert sich in ihr das jüdische Leben. Ihre Daseinsform unterliegt der Wandlung, ihre Aufgaben wechseln, erweitern und verengen sich. Aber die jüdische Gemeinde bleibt. Sie war im Altertum und im Mittelalter, sie vereint die Judenheit unserer Heimatstadt, und ebenso allerorts in der Welt. Will eine Organisation lebenskräftig sein und lebensfähig für die jüdische Gesamtheit, so muß sie ihre Kraft aus den jüdischen Gemeinden schöpfen, muß aus ihnen emporwachsen wie der Baum aus der Wurzel. Deshalb kommt den Beratungen, die gegenwärtig über die Herstellung einer organischen Verbindung zwischen Gemeinden, Landesverbänden, Reichsvertretung und Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau gepflogen werden, besondere Bedeutung zu. Es gilt, eine planvolle Neuordnung herbeizuführen, die den Gesamtorganismus vereinfacht und zum Segen für den einzelnen und zum Segen für die Gesamtheit noch wirkungsfähiger gestaltet. In dem erwähnten Artikel heißt es von der Tätigkeit des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau: „Die Aufgaben wachsen ... Die finanzielle Basis dieser Arbeit aber verengt sich ständig.“ Es mag dahingestellt bleiben, ob dies nicht zum Teil die Folge der Tatsache ist, daß von den für deutsche Juden veranstalteten Sammlungen in den verschiedensten Teilen der Welt für die Arbeit innerhalb Deutschlands nur geringe Teile zur Verfügung stehen. Gleichviel. Man muß leider diese Feststellung als richtig ansehen, und die Verpflichtung der jüdischen Gemeinden zu künftiger verstärkter finanzieller Hilfe wird hierdurch bedingt. Wenn in diesem Zusammenhang aber für die zentralen Organisationen die Befürchtung ausgesprochen wird, sie würden „prinzipiell von Gnaden der Großgemeinden und Landesverbände abhängig“, würden „in Zukunft noch stärker Kostgänger der Großgemeinden werden“, so zeugt das von dem Vorhandensein oder der Vermutung einer Frontstellung, die nicht bestehen darf. Die deutsche Judenheit ist zu arm geworden, als daß sie sich Organisationskämpfe im Innern leisten könnte. Gemeinden und R e i c h s o r g a n i s a t i o n müssen eine organische Einheit werden, müssen sich bei klar abgegrenzter Aufgabentrennung verbunden wissen durch gleiches Wollen und Streben. Die Berliner Jüdische Gemeinde ist zur Mithilfe und zur Mitarbeitbereit. Sie wird die als notwendig erkannten Maßnahmen ohne Zögern, und ohne Schwanken in die Wege leiten. Sie hofft, daß ihr die deutschen jüdischen Gemeinden und alle, die für die Forderungen der Zeit Verständnis haben, folgen werden zum Wohle der gesamten deutschen Judenheit. Der Landesverband zum Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg Das Hinscheiden des Reichspräsidenten von Hindenburg hat, wie im gesamten deutschen Volke, so auch unter den Juden Deutschlands tiefste Erschütterung und Trauer hervorgerufen. Beileidskundgebungen an die Familie des Reichspräsidenten sowie an die zuständigen Regierungsstellen liegen von allen repräsentativen jüdischen Körperschaften vor. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat an die Reichsregierung das folgende Schreiben gerichtet: Der Heimgang des Reichspräsidenten von Hindenburg, zu dem alle Deutschen in größter Verehrung aufgeblickt haben und in dessen Person sich die Treue verkörperte, hat uns mit tiefer Trauer erfüllt. Das Andenken an diesen Mann, der falschen Schein mied und dessen Wesen Wahrheit und Gerechtigkeit war, wird im Herzen der deutschen Juden für alle Zeiten fortleben. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Wolf f. Der Präsident des Landesverbandes, Kammergerichtsrat i. R. Wolff, hat an Herrn Oberst von Hindenburg nach Neudeck das folgende Telegramm gesandt: Beim Heimgang des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg, der nach der Übernahme seines hohen Amtes den Unterzeichneten als den Vertreter des deutschen Judentums zusammen mit den Vertretern der beiden christlichen Religionsbekenntnisse behufs Entgegennahme des Treuegelöbnisses empfangen hat, spreche ich in tiefer Ergriffenheit herzlichstes Beileid aus. Die dankbare Erinnerung an die Ehrfurcht gebietende Gestalt Ihres Herrn Vaters und an sein treues und gerechtes .Wirken zum Heile des Vaterlandes wird in unserer Mitte niemals erlöschen. Wolff, Präsident des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Gleichzeitig hat der Landesverband an alle seine Mitgliedsgemeinden das folgende Rundschreiben gerichtet: Reichspräsident von Hindenburg ist am 2. August verschieden. Mit ihm ist der Mann dahingegangen, der in Krieg und Frieden Kraft und Inhalt seiner Persönlichkeit rückhaltlos für deutsche Ehre und deutsche Geltung eingesetzt hat. Getreu dem bei Übernahme seines hohen Amtes gesprochenen Worte hat er allen Bekenntnissen die gleiche Achtung entgegengebracht. Auch das deutsche Judentum steht in tiefer Trauer an seiner Bahre. ' 12

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