Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 6 (1.9.1934)
- Date
- 1934-09-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
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der Not der Zeit heraus geschaffenen Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden ist es zu danken, daß den Gemeinden das Durchhalten ermöglicht worden ist, ja daß neues Leben aus den Ruinen wachgerufen zu werden vermochte, das sich vor allem in der endlichen Einführung des „Noimalvertrages“ für die Beamten mit seiner Anpassung an die staatlichen Anstellungs- und Besoldungsvorschriften äußerte. Die fpochalen Ereignisse seit dem Anbeginn des vergangenen! Jahres mit ihren Folgeerscheinungen für das religiöse und kulturelle Dasein wie für den materiellen und zahlenmäßigen Bestand des Deutschen Judentums haben sich in besonders einschneidender Weise in den weit verstreuten, zahlenmäßig schwachen, materiell notleidenden ostpreußischen Gemeinden ausgewirkt. Weitaus der größte Teil derjenigen Gemeinden, die einen eigenen Beamten angestellt hatten, war zufolge Herubminderung der Zahl ihrer Mitglieder, vor. allem ihrer noch einigermaßen .steuerfähigen Mitglieder, außerstande, den Beamten weiterhin auch nur dasExistenzminimuin zu gewähren. Beihilfen vom Landesverband waren nur noch in äußerst beschränktem Maße zu erwarten: auch seine materielle Lage hatte sich grundlegend geändert. Sollten die ostpreußischen Gemeinden in ihrem Bestände aufrecht erhalten bleib'en, so mußte zur ■ Selbsthilfe geschritten werden. Zu einer Zeit, in der der Verband seinen bewährten bisherigen Vorsteher schmerzlich vermissen mußte und die Zeitumstände ein volles Jahr lang die Ernennung eines mit gleicher Kompetenz versehenen Ersatzmannes verhinderten, mußte durchgegriffen werden, . um das ostpreu- Uische Judentum vor dein Erliegen zu bewahren. In einsichtsvollem Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte — der Gemeinden, der Beamtenschaft, des Landesverbandes — wurde ein „Generalplan zur jüdisch-religiösen Versorgung der Provinz Ostpreußen“ geschaffen mit dem Ziel: wo immer angängig, die Abhaltung regelmäßigen Gottesdienstes zu ermöglichen, unbedingt jedem schulpflichtigen Kind sachgemäßen Religionsunterricht zu gewährleisten und damit jede Gemeinde durch einen bewährten Kultusbeamten betreuen zu lassen; daneben aber auch den im Amt bleibenden Beamten ein auskömmliches Gehalt zu sichern. Nur ein Mittel erschien hierzu geeignet: die Betreuung einer Mehrzahl von Gemeinden durch einen Kultusbeamten, der auch in den Nachbargemeinden Unterricht zu erteilen und dort nach Möglichkeit seelsorgerische Tätigkeit zu entfalten hatte. Schon früher war an die Schaffung derartiger Beamtenbezirke herangetreten. Die Stunde der Not erzwang ihre generelle und rücksichtslose Durchführung. Erleichtert wurde der Plan durch die reichsgesetzliche Beseitigung der Schechita, die den Beamten für seine sonstigen Obliegenheiten freimachte. Erschwert wurde er durch das — allgemein anerkannte — Erfordernis, den abzuhauenden Beamten eine anderweitige Lebensmöglichkeit zu sichern. Daß hierbei allseits beträchtliche Opfer zu bringen waren, lag auf der Hand: Gemeinden, die von altersher gewohnt waren, ihren Beamten am Platz zu haben, mußten auf diesen traditionellen Vorzug verzichten; die Beamten wiederum hatten die Selbstlosigkeit, die Kraft und den Willen aufzubringen, mehrmals in der Woche in die Umgebung zu reisen, was bei den ostpreußischen Entfernungen („Raum ohne Volk"), Verkehrs- und klimatischen Verhältnissen vielfach besondere Überwindung erheischte. Auf drei größeren Tagungen, die der Verband getrennt für die Gemeinden im Osten, Westen und Süden der Provinz (in Insterburg, Elbing und Allenstein) abhielt, glückte es, den Plan zunächst in seinen Grundzügen der Verwirklichung zuzuführen. In der Königsberger Hauptversammlung des Verbandes am 16. Mai 1934 ist er zur einstimmigen Annahme gelangt, in der Zwischenzeit auch im wesentlichen durchgeführt. Der Dank für die Durchführung gebührt vor allem auch dem Landesverband, ohne dessen nachdrückliche personelle und materielle Unterstützung der unternommene Aufbau des Gemeindelebens in Ostpreußen allerdings ein Schemen bleiben müßte. Ohnehin läßt sich im flutenden Strom des Geschehens die Gestaltung des jüdischen Seins in diesem abgelegenen Teile Deutschlands nicht voraussehen. Für den rechnerischen Verstand hat das Judentum hier im Verlauf der letzten l*/t Jahre fast allzuviel an wertvollem Menschenmaterial und Erwerbskraft eingebüßt. Der Verband hat es für geboten gehalten, die statistischen Unterlagen dafür zu beschaffen, in welchem Maße seither die jüdische Bevölkerung in Ostpreußen — gegliedert nach Altersstufen, nach der Steuerfähigkeit, nach dem Wohnsitz in Stadt und Land — eine Wandlung erfahren hat. Nur auf Grund solcher Unterlagen, deren soziologische Verarbeitung in kürzester Frist erfolgen soll, wird sich ein überblick gewinnen lassen über die fernere Gestaltung jüdischen Lebens in Ostpreußen, ein Problem, das füglich als nicht völlig unbedeutsames Teilproblem jenes Fragenkomplexes gelten darf, welcher unsere Glaubensgemeinschaft in ganz Deutschland bewegt. (Zur Geschichte des Verbandes vgl. die Schrift seines kürzlich verewigten ehemaligen Schriftführers Wolkowski, „50 Jahre Verband der .Synagogengemeinden Ostpreußens“, Königsberg Pr., 1930.) II. V'erband der Synagogengemeinden Westfalens Der Verband der .Synagogengemeinden Westfalens ist im März I«91 in Bielefeld gegründet worden. Er gehört somit zu den ältesten jüdischen Gemeindeverbänden in Preußen-Deutschland überhaupt. Im Jahre 1912 ist er in das Vereinsregister eingetragen worden. Er umfaßt 70 westfälische Gemeinden, darunter alle großen und fast sämtliche mittleren. Von den Leistungen sozialer Art, die er in den 43 Jahren seines Bestehens aufzuweisen hat, seien als die wichtigsten genannt: Schaffung einer Pensionskasse für Lehrer und Kultusbeamten (1898), später überführt in die Ruhegehalts- und Witwen- und Waisenversorgungskasse der Städte, Kreise und anderen Körperschaften in der Provinz Westfalen (1906), 1900: Gründung des Israelitischen Altersheims in Unna, 1908: Errichtung des Kinderheims in Bad-Sassendorf, das leider im Jahre 1933 aufgegeben werden mußte, 1922: Gründung des Sozialen Ausschusses für jüdische Wohlfahrtspflege in Westfalen, 1933: Schaffung der Provinzialstelle für jüdische Wirtschaftshilfe in Westfalen, 1934: Errichtung einer Bezirks-Darlehnskasse für Westfalen. Als seine erste und wichtigste Aufgabe hat der Verband es immer angesehen, dafür zu sorgen, daß möglichst kein jüdisches Kind in Westfalen ohne Religionsunterricht aufwächst. Es ist ihm im Jahre 1933 gelungen, mit einem gegenüber früheren Jahren nur ganz wenig herabgesetzten Gesamtbetrag an Zuschüssen den Religionsunterricht nicht nur überall, wo er vom Verband subventioniert wurde, aufrechtzuerhalten, sondern ihn an verschiedenen anderen Stellen noch dadurch auszubauen, daß für außerhalb der Unterrichtsgemeinden wohnende Kinder bedürftiger Eltern die Fahrgelder übernommen wurden. Insgesamt sind für Unterrichtszwecke seit dem 1. April 1933 bis 31. März 1934 zirka 3.500.— RM verausgabt — davon etwa zwei Drittel für Rechnung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden — und es ist dadurch in ca. 20 Gemeinden einer großen Zahl von Kindern ermöglicht worden, Religionsunterricht zu erhalten. Gleichzeitig hat der Verband damit aber auch die Existenz einer Anzahl jüdischer Lehrer aufbessern können. Es ergeben 'sich hier ständig wachsende Schwierigkeiten dadurch, daß zahlreiche Ge; meinden der Verarmung verfallen und daß beinahe Jahr für Jahr von den öffentlichen jüdischen Volksschulen, die sich früher in Westfalen einer großen Blüte erfreuten, weitere aufgelöst werden. Die Zahl der Gemeinden, die noch einen eigenen Lehrer haben, schrumpft immer mehr zusammen. Im allgemeinen ist es bisher noch geglückt, größeren Schaden dadurch abzuwenden, daß die noch übrig gebliebenen Lehrer, und zwar sowohl die staatlich angestellten, wie auch die anderen, sich bereitwillig für den Dienst in den lehrerlosen Gemeinden zur Verfügung gestellt haben. Die Durchführung wäre allerdings beinahe daran gescheitert, daß den an öffentlichen Volksschulen staatlich angestellten Lehrern in verschiedenen Fällen die 10