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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-09-01 · 6 (1.9.1934) · p. Seite 9

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
6 (1.9.1934)
Date
1934-09-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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mit dem Wissensstreben und den Lehrmethoden des Westens zu vereinigen, auf solche Grundlage Gottesdienst und vor allem Religionsunterricht in den Gemeinden zu stellen, und sie damit zu Pflegestätten für das Bekennertum der ostpreußischen Juden zu gestalten. Dieser seiner Aufgabe ist der Verband bis zur Stunde treu geblieben. Im Laufe der 51/* Jahrzehnte seines Bestehens mit ihren zeit- und weltgeschichtlichen Umwälzungen haben Umkreis und Art der Betätigung des Verbandes freilich mannigfache Änderungen erfahren. Bei seiner Gründung schloß sich ihm von den damals 55 Gemeinden der Provinz gerade die Hälfte (28) an. Ergab sich die Notwendigkeit des Zusammenschlusses zwecks gegenseitiger Beratung und Beihilfe in erster Linie gerade für die Mittel- und Kleingemeinden, so trat — in Erkenntnis der Bedeutsamkeit des Wirkens des Verbandes — ihm nach wenigen Jahren auch die Großgemeinde Königsberg bei; in kurzer Frist folgten ihr fast alle übrigen ostpreußischen Gemeinden. Ort der Verwaltung blieb aber für lange Zeit eine der Mittelstädte der Provinz, bis sich schließlich (1922) das Erfordernis der Zentralisierung der Verwaltung in der Provinzhauptstadt durchsetzte. Verbandsvorsteher seit der Gründung des Verbandes waren Stadtrat A. Elösser - Insterburg (1880 bis 1891), Stadtrat Isaak Eichelbaum - Insterburg (1891—1903), Rechtsanwalt Schey - Allenstein (1904—1910), Sanitätsrat Dr. Kamnitzer-Allenstein (1911—1913), Stadtältester Otto Eichelbaum - Insterburg (1914—1921), Professor Dr. Lassar- Cohn-Königsberg (1922), Justizrat Holz - Königsberg (1923—1928), Kaufmann Arthur Cohn - Königsberg (1928 bis 1933). Jetzt nimmt der Schreiber dieser Zeilen das Amt ein. Im Jahre 1912 wurde der Verband in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Allenstein eingetragen. Dort hat er nach wie vor seinen rechtlichen Sitz. Infolge des unglückseligen Ausgangs des Weltkrieges büßte der Verband seine altehrwürdigen Mitgliedsgemeinden Memel, Heydekrug, Ruß und Soldau ein, erlangte dafür aber einen Zuwachs in den 10 Gemeinden des Regierungsbezirks Marienwerder durch dessen Anschluß an die Provinz Ostpreußen. Heute umfaßt er sämtliche 63 Synagogengemeinden der Provinz. Nach den neuesten Satzungsbestimmungen kennt der Verband persönliche Mitglieder nicht mehr, sondern neben den Mitgliedsgemeinden nur Ehrenmitglieder; diese sind Rabbiner Dry Vogelstein, der langjährige Gemeinderabbiner von Königsberg, jetzt in Breslau, und Stadtältester Otto Eichelbaum- Insterburg. Die Geschäftsführung des Verbandes obliegt dem geschäftsführenden Ausschuß, der den gesetzlichen Vorstand des Verbandes darstellt. Er besteht z. Z. aus dem Verfasser als Verbandsvorsteher, Gemeinderabbiner Dr. Lewin - Königsberg und Sanitätsrat Dr. Rosenkranz - Insterburg als stellvertretenden Vorstehern, Dr. Siegfried Holz - Königsberg als Kassenführer und Kantor Wollheim - Königsberg als Schriftführer. Die dauernde Verbindung mit den Mitgliedsgemeinden und der Beamtenschaft wird — abgesehen von einem denkbar ausgiebigen Schriftverkehr — aufrechterhalten durch den Verwaltungsausschuß (20 Vertretern der Gemeinden, 2 Vertretern des Nordostdeutschen Rabbinerverbandes und 2 Vertretern des Vereins jüdischer Religionslehrer Ostpreußens), der nach Bedarf einberufen wird, und durch das — in Gemeinschaft mit dem Vorstand der Synagogengemeinde Königsberg unterhaltene — Verbandsorgan, das Königsberger Jüdische Gemeindeblatt. Der sehr enge Kontakt mit dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden wird gleichfalls gewahrt durch einen sehr umfassenden Schriftwechsel, daneben aber auch durch Vermittlung des Geheimrat Prof. Dr. Falkenheim- Königsberg in seiner Eigenschaft als Ratsmitglied des Landesverbandes wie als Mitglied unseres Verwaltungsausschusses. Als der Verband ins Leben trat, hatte die damalige judengegnerische Bewegung ihre Ausstrahlungen auch nach Ostpreußen erstreckt. Unter ihrem Eindruck hatte der Verband in seiner ursprünglichen Satzung sich vor allem auch zur Aufgabe gestellt die „Wahrnehmung aller gemeinsamen Angelegenheiten in bezug auf die rechtliche und soziale Stellung der Bekenner der jüdischen Religion und Abwehr von Angriffen gegen dieselben“. Im Anschluß an die Stellungnahme des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, der seine gleichlautende Satzungsbestimmung preisgab, hat sie aber auch der Verband sehr bald fallen lassen, um die Abwehrorganisation anderen Stellen zu überlassen, die nicht in gleicher Weise, wie die Mitgliedsgemeinden des Verbandes, durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 in ihrem Aufgabengebiet eingeschränkt zu erscheinen hatten. Mit um so stärkerem Nachdruck widmete sich der Verband seinen kulturellen Aufgaben, vor allem der Beratung und Unterstützung der Mitgliedsgemeinden in den Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, der Aufrechterhaltung und der Förderung der religiösen und kulturellen Einrichtungen der Gemeinden, der Förderung des Religionsschulwesens, der Fürsorge für die Gemeindebeamten, der Schlichtung von Streitigkeiten der Gemeinden und ihrer Beamten auf schiedsrichterlicher Grundlage. Es wurde erreicht, daß, die zuständigen Regierungspräsidenten die Beaufsichtigung und Nachprüfung des Religionsunterrichts in den Gemeinden der Schulinspektion des Verbandes fibertrugen, anstatt sie — wie arigedroht — durch die staatlichen Schulaufsichtsorgane zu veranlassen. Kennzeichnend für die Bedeutung, die dem Verband gerade auch heutzutage von den Behörden beigemessen wird, ist die Tatsache, daß der Regierungspräsident in Allenstein erst in diesen Tagen anläßlich der Vorstands- und Repräsentantenwahlen in einer Synagogengemeinde aus freien Stücken den VerbandsvorSteher um seine Stellungnahme zu einem Bericht des zuständigen Landrats ersucht hat. Als Sonderinstitut des Verbandes wurde ein ständiges Verbandsschiedsgericht geschaffen, dem es noch immer gelungen ist, innerjüdische Streitigkeiten zu schlichten und ihren Austrag vor dem Forum der Öffentlichkeit zu verhindern. Seine besondere Förderung ließ der Verband den Bestrebungen nach umfassender seminaristischer — zeitweise auch kantoraler — Ausbildung der Gemeindebeamten angedeihen, daneben vor allem aber ihren Anstellungs-, Besoldungs- und Versorgungsverhältnissen, die bei der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gemeinden im argen lagen. Während die erstrebte Angleichung der Anstelhings- und Besoldungsbedingungen an die Staatsbeamten jahrzehntelang undurchführbar blieb, gelang es bereits um die Jahrhundertwende, die „Pensionskasse für jüdische Religionslehrer und Kultusbeamte in Ostpreußen“ ins Leben zu rufen, deren segensreiches Wirken bis zur Stunde anhält und noch heute sonst unbefolgtes Vorbild für die Versorgung der in den Ruhestand getretenen jüdischen Beamten und ihrer Hinterbliebenen darstellt. Dem Eintreten des Verbandes, war weiterhin die Errichtung des „Jüdischen Altersheims“ in Allenstein zu danken, das, auf sozialer Grundlage beruhend und geleitet - in besonderem Maße dankderOpferfreudigkeit der Gemeinde Allenstein — allen ostpreußischen Gemeinden ein würdiges Heim für ihre betagten Mitglieder zur Verfügung hält. Die Verwüstungen des Weltkrieges, von denen alle übrigen dem Reich verbliebenen Gebiete unmittelbar verschont geblieben sind, haben mit aller Wucht unsere Grenzprovinz als, wenn auch nur zeitweisen, Kriegsschauplatz betroffen. Die Wunden, die er dem Gemeindeleben in kultureller und vornehmlich materieller Hinsicht geschlagen hat, sind niemals verharscht. Die Nachkriegszeit hat sie erweitert und ihnen neue hinzugefügt. Nur der unermüdlichen Tätigkeit der an maßgebender Stelle des Verbandes wirkenden Persönlichkeiten, vor allem aber dem tatkräftigen und beherzten Eingreifen des aus Channukkah-Leuchter aus Zedernholz 9

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