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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-08-01 · 5 (1.8.1934) · p. Seite 14

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
5 (1.8.1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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diesen jüdisches Wissen zu vermitteln und ihnen die Fähigkeit zur Erteilung jüdischen Religionsunterrichts zu verschaffen. Schichtwesen. Ueber die Arbeiten der Reichszentrale für Schächtangelegenheiten und ihren augenblicklichen Stand berichtete Adolf Schoyer. Die bisherigen und bereits bekannten Bemühungen zur Ermittlung eines Schächtverfahrens, das gleichermaßen den Staatsgesetzen wie dem jüdischen Religionsgesetz entspricht, werden fortgesetzt. Gleichzeitig hat die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten als neues Arbeitsgebiet die Beschaffung von Koscherfleisch aus dem Ausland übernommen. Aus diesem Grunde hat der Landesverband der bei dieser Reichszentrale eingerichteten SonOerkommission erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt und damit bewiesen, daß er die gesetzestreuen Kreise des deutschen Judentums verständnisvoll und tatkräftig unterstützt. Beamtenpensionskasse. Dipl. Ing. Bruno Woyda wies darauf hin, daß die Frage der Pensionskasse für Kultusbeamte in Preüßen neuerdings wieder Gegenstand der Erörterung geworden sei, nachdem bereits einzelne Gemeinden sich veranlaßt gesehen hätten, aus den Kommunalbeanitenkassen auszutreten. Der Landesverband habe sich um die Gründung einer Pensionskasse seit längerer Zeit bemüht, doch mußten diese Arbeiten im vergangenen Jahre kurz vor dem Abschluß eines Vertrages mit einer Versicherungsanstalt abgebrochen werden. Nunmehr sind die Arbeiten wieder aufgenommen worden, und es ist mit dem baldigen Abschluß eines Versicherungsvertrages zu rechnen. Der Landesverband werde diese Verhandlungen mit größter Beschleunigung durchführen, damit unsere jüdischen Kultusbeamten und Gemeindeangestellten im Alter und im Falle der Erwerbsunfähigkeit nicht schutzlos dastehen und auch für die Hinterbliebenen der Beamten ausreichend gesorgt ist. Reichsvertretung der deutschen Juden. Der Präsident der Reichsvertretung, Rabbiner Dr. B a e c k , der in seiner Eigenschaft als Mitglied des Rates des Landesverbandes an der Sitzung teilnahm, schilderte die Arbeit der Reichsvertretung. Die deutschen Juden bedürfen für ihre Wiederaufbauarbeit der Mithilfe ihrer ausländischen Glaubensbrüder, doch müssen sie ihre Ehre darein setzen, sich so bald wie möglich wirtschaftlich wieder auf eigene Füße zu stellen. Wenn einst die Geschichte der heutigen Zeit geschrieben wird, so werden die wirtschaftlichen Fragen in den Hintergrund treten; die seelische Haltung, die die deutschen Juden in ihrer Not bewiesen haben, wird alsdann Gegenstand aller Geschichtsbetrachtung sein. Die Reichsvertretung der deutschen Juden und der Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau wollen deshalb nicht nur durch umfassende Wirtschaftsarbeit den materiellen Bestand, sondern die Ehre und Würde des deutschen Judentums wahren. Die Finanzgebahrung des Landesverbandes. Im Mittelpunkt der Tagung standen die Erörterungen über die Finanzgebahrung des Landesverbandes, von der alle Erfolge seiner umfassenden Arbeit abhängen. Der Finanzdezernent, Dipl. Ing. Bruno Woyda, hatte teilweise noch aus der Zeit vor seiner Amtsübernahme die Rechnungsabschlüsse für die Jahre 1932/33 und 1933/34 dem Rate vorgelegt, für die ihm Entlastung erteilt wurde. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1934/35 wurde nach geringfügigen Abänderungen in der von dem Dezernenten-Kollegium beschlossenen Fassung angenommen. Danach ist der Beitrag der Verbandsgemeinden für das Geschäftsjahr 1934/35 auf 1,25*/* der Reichseinkommensteuer festgesetzt worden. Es werden ferner wie im Vorjahre 3*/» der Reichsvermögenssteuer erhoben, aber höchstens 10'/« des Zuschlages zur Reichsvermögenssteuer, den die betreffende Gemeinde selbst erhebt. Außerdem ist die Erhebung eines Kopfgeldes beschlossen worden, das für Reichszwecke Verwendung finden soll. Für das Geschäftsjahr 1934/35 beträgt das Kopfgeld 60 Pfg. Es wird berechnet nach der Seelenzahl der Gemeinden entsprechend dem Ergebnis der Volkszählung von 1933 oder, falls diese noch nicht vorliegt, von 1925 unter Kürzung von 10'/«. Nachdem die Wohlfahrtspflege und Wirtschaftshilfe von den zuständigen Reichsspitzenorganisationen übernommen worden sind, sind die entsprechenden Positionen bei der Ausgabenseite des neuen Haushaltsplans fortgefallen; an ihre Stelle treten die vom Landesverband an die Reichsvertretung der deutschen Juden zu leistenden Zahlungen, für die der Etat 200.000.000 RM ausweist. Besonders bemerkenswert ist die starke Senkung der Verwaltungskosten auf 56.000.— RM gegen 104.000.— RM im Jahre 1932/33. Generalaiissprache. — Ermächtigung des Dezernentenkollegiums. — Verlängerung der Legislaturperiode bis 30. September 1936. Sowohl die Sachreferate als auch die Rechnungsabschlüsse und der Haushaltsplan wurden eingehend erörtert. Von verschiedenen Seiten wurde die Bedeutung der Landesverbandsarbeit in der heutigen Zeit stark unterstrichen und der Wunsch geäußert, die Berichte über diese umfassende und fruchtbare Tätigkeit weitesten Kreisen des deutschen Judentums zugänglich zu machen. Besonders nachdrücklich wurde auch von mehreren auswärtigen Ratsmitgliedern auf die ordnungsmäßige und — bei Erfüllung aller aus der Landesverbandsarbeit sich ergebenden Gemeinschaftsausgaben — äußerst sparsame Finanzgebarung des Landesverbandes hingewiesen. Schließlich kam in der Debatte zum Ausdruck, daß auch im Preußischen Landesverband die innerjüdischen Weltanschauungsgegensätze nicht mehr zu fruchtlosen Debatten führen, sondern daß bei völliger Wahrung des jeweiligen Standpunktes doch eine tatkräftige Bearbeitung der gemeinsamen praktischen Aufgaben durchgeführt wird. Diese Einmütigkeit zeigte sich auch bei den Beschlüssen, die für eine gesicherte Fortführung der Landesverbands-Tätigkeit als nötig erachtet wurden. Es handelt sich vor allen Dingen darum, die außerordentlich kostspielige Sitzung des Verbandstages in diesem Jahre wieder zu vermeiden. Zu diesem Zwecke wurde ein Beschluß gefaßt, in dem es heißt: „Das Dezernenten-Kollegium wird ermächtigt, von einer Vorlage des Haushaltsplanes an den Verbandstag abzusehen. Ihm wird empfohlen, die Zustimmung der Verbandstagsmitglieder zu dem Haushaltsplan auf schriftlichem Wege einzuholen.“ Im Zusammenhang mit diesem Beschlüsse steht ein weiterer, der für die Nichteinberufung des Verbandstages die verfassungsmäßige Grundlage geben soll, und der folgendermaßen lautet: „Die Mitgliedsgemeinden und die Verbandstags- Abgeordneten werden mit Rücksicht auf die besonderen Zeitverhältnisse, die die Einberufung des Verbandstages verbieten, ersucht, schriftlich folgendem Beschlüsse zuzustimmen: Zum Zustandekommen eines Verbandsbeschlusses genügt für die Zeit bis zum 30. September 1936 eine Beschlußfassung des Großen Rates. Dieser ist befugt, auch verfassungsändernde Beschlüsse zu fassen. Ihre Wirksamkeit endigt mit dem 30. September 1936. Verfassungsändernde Beschlüsse können nicht auf schriftlichem Wege erfolgen. Dieser Beschluß gilt vom 1. Juni 1934 ab.“ Um ferner die Neuwahlen zum Verbandstag, dessen Wahlperiode mit dem 30. September 1934 abläuft, zu vermeiden, hat der Rat einstimmig den verfassungsändernden Beschluß gefaßt: „Artikel 15 der Verfassnng des Preußischen Landesverbandes erhält den folgenden Zusatz als Absatz 3: Die Wahlperiode der am 30. November 1930 gewählten .Abgeordneten läuft bis zum 30. September 1936.“ Der Charakter der Ratstagung vom 24. Juni als einer im Dienste sachlicher Arbeit stehenden Sitzung kam unter anderem auch in einem Beschlüsse zum Ausdruck, der sich auf die Arbeit des Zentralausschusses der Deutschen Juden für Hilfe und Aufbau bezog. Der Zentralausschuß hat bekanntlich eine Beitragskarte herausgegeben, die von 14

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