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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-08-01 · 5 (1.8.1934) · p. Seite 6

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
5 (1.8.1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Während in Berlin nur 46'/» der jüdischen Bevölkerung Preußens wohnen, beträgt der Anteil der Jüdischen Gemeinde Berlin am Einkommensteuer-Soll 1931 fast */* des Gesamtbetrages. Die Provinzen mit fast 40'/* der Bevölkerung tragen nur 20'/» zum Steueraufkommen bei. Schon heute läßt sich sagen, daß diese Divergenz sich in Verfolg der Ereignisse des letzten Jahres noch schärfer ausprägen wird, weil gerade Berlin zum Sammelbecken auch für diejenigen geworden ist, die zwar noch eine ausreichende Existenzgrundlage besitzen, aber aus allgemeinen oder wirtschaftlichen Erwägungen ihre Geschäftstätigkeit in der Provinz aufgegeben haben. Wie nicht nur bei Berlin, sondern auch bei den einzelnen Provinzen vielfach der Anteil an der Bevölkerung von dem Anteil am Steueraufkommen abweicht, erhellt aus der nebenstehenden Tabelle 4. Eine Erläuterung im einzelnen erübrigt sich nach dem, was oben zu Tabelle 3 gesagt worden ist. Für diejenigen Leser aber, die eine unüberwindliche Abneigung gegen Zahlentabellen haben, möge zum Schluß dieses Abschnitts die folgende graphische Dar __ Stellung zur Veranschaulichung dei Verhältnisse ll dienen: Tabelle 4 Anteil der Provinzen und Großgemeinden (außer Berlin) an der jüdischen Bevölkerung und am Einkommensteuer-Soll Gebiet v. H. der |öd. Bevölkerung v. H. de» Getarnt- Eink.-Steuer-Solls Ostpreußen 5,5 4,5 Brandenburg 2,6 2,6 Pommern 3.4 2,7 Grenzmark 1,6 0,61 Niederschlesien ohne Breslau 2,6 3,0 Breslau 12,4 14,5 Obersdilesien 4,5 4,0 Sachsen 3,2 5,61 Schleswig-Holstein 2,1 1.1 1 Hannover 6.8 6.0 Westfalen 9,7 8,1 Req.-Bez. Kassel 4,0 2,61 Reg.-Bez. Wiesbaden o. Frankfurt 3.7 1.71 Frankfurt a. Main 13,2 18,61 Rheinprovinz ohne Köln 17,1 15,0 Köln 7,6 9,4 Preußen ohne Berlin 100,0 100,0 Größe und Steuerkraft £. «c kJ O * * £ »dl N Q?5 i K s C £ 1* Die wagerechte Grundlinie stellt die Seele n z a h 1 (Tabelle 2) dar. Die Höhe der Rechtecke ist von der Richtzahl (Tabelle 3) bestimmt; die Durchschnittsrichtzahl 100 ist durch eine —-Linie angedeutet. Der Flächeninhalt der einzelnen Rechtecke entspricht dann der Einkommensteuerkraft der verschiedenen Gebiete. Die Abschnitte der Grundlinie verhalten sich zueinander wie die erste Zahlenreihe der Tabelle 4, die Flächen selbst zueinander wie die zweite Zahlenreihe der gleichen Tabelle. Berlin, das in der obigen Darstellung nicht enthalten ist, würde einem Riesenblock entsprechen, der *h der Grundlinie einnehmen und ‘so hoch wie Sachsen und Schleswig-Holstein zusammen sein würde. IV. Aus der dargelegten Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Provinzen und Gemeinden ergibt sich für den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden das Problem des Lastenausgleichs, das er immer als zentrale Aufgabe in den Mittelpunkt seines Wirkens gestellt hat. Die genaue' Kenntnis der Besonderheiten jedes Bezirks, seiner speziellen Nöte und Bedürfnisse haben den Landesverband vor dem- Schematismus bewahrt, der bei der Beschränktheit der zur Verfügung stehenden Mittel zu einer nutzlosen Verzettelung der Kräfte geführt hätte. — Von jeher hat ‘der Landesverband sein besonderes Augenmerk der Erhaltung der Klein gemeinden gewidmet, in denen er die natürlichen Bausteine und Reservoire für eine in Berufsstruktur und örtlicher Verteilung wieder zu normalisierende jüdische Gemeinschaft sah. Er hat hier aber seine Beihilfenpolitik in weitestgehendem Umfange mit organisatorischen Maßnahmen verbunden, indem er durch Schaffung von Wander- und Bezirkslehrerstellen mehrere für sich allein nicht mehr lebensfähige Zwerggemeinden zusammenschloß und in seinen Bezirksrabbinaten gemeinsame Einrichtungen zur geistlichen und seelsorgerischen Betreuung der Kleingemeinden schuf. — Er berücksichtigte bei der Forderung ausreichender eigener Anstrengungen der zu subventionierenden Gemeinden gleichzeitig die verschieden hohe Leistungsfähigkeit der einzelnen Gebiete, die wir oben in Abschnitt III dargelegt haben. — Er mußte schließlich darauf Bedacht nehmen, die im Amte befindlichen und bewährten Beamten vor der Entlassung zu bewahren, falls durch Wegzug oder wirtschaftlichen Niedergang eine Gemeinde plötzlich zusammenbrach. — Unter Beachtung dieser Hauptgesichtspunkte und auf Grund sorgfältigster Prüfung der Recbnungsunterlagen jeder Gemeinde brachte der Landesverband im Rechnungsjahre 1933 trotz Ausfalls der Staatszuschüsse, trotz Krise und Umwälzung 136.562,34 RM als Entlastungsbeihilfen an seine Mitgliedsgemeinden zur Verteilung. Dieser Betrag erhöht sich noch durch nach Schluß des Rechnungsjahres geleistete Zahlungen auf rund 15 0.000 RM. Dazu kommen für Bezirksrabbinate rund 30.000 RM, ferner an Versorgungsbeihilfen für 75-Rabbiner, Religionslehrer und Kantoren im Ruhestand und für 101 Witwen (und Waisen) solcher Beamten 95.219,26 RM. Schließlich wurden rund 10.000 RM zur Unterstützung von stellenlosen Kultusbeamten, zu Abfindungen an auswandernde Beamte und zu besonderen Notstandsbeihilfen verwandt. Im ganzen hat der Landesverband also trotz der Wirrnisse des letzten Jah- 6

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