Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 5 (1.8.1934)
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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liehen Änderungen eingetreten sein. Dagegen kann auf Grund der Daten von 1931 naturgemäß nichts über die innerhalb Preußens infolge der Ereignisse des letzten Jahres eingetretenen Strukturwandlungen ausgesagt werden. Gerade wenn man aber die Verschiebungen des Jahres 1933, für die das Material erst im nächsten Jahre vorliegen wird, richtig erfassen und beurteilen will, ist es notwendig, zunächst den Stand vor der Umwälzung festzustellen. Dem dienen die folgenden Untersuchungen. Nimmt man die durchschnittliche Einkommensteuer pro Seele für alle preußischen Provinzen außer Groß- Berlin mit 100 an, so ergeben sich für das Jahr 1931 für die einzelnen Provinzen die' folgenden Richtzahlen: Richtzahlen für die Einkommensteuer pro Seele, an einer Durchschnittszahl von 100 für ganz Preußen (außer Berlin) gemessen, im Jahre 1931 Gebiet Richtzahl Gebiet Richtzahl Gebiet Richtzahl Ostpreußen ohne Königsberg 71 Oberschlesien 88 Reg.-Bez. Wiesbaden ohne Wiesbaden Königsberg 134 Sachsen 174 und Frankfurt 30 Ostpreußen 96 Schleswig-Holstein 61 Wiesbaden 78 Brandenburg 107 Hannover ohne Honnover 56 Reg.- Bez. Wiesbaden o. Frankfurt 52 Pommern ohne Stettin 64 Hannover (Stadt) 122 Frankfurt a. Main 131 Stettin 129 Hannover (Provinz) 88 Reg.-Bez. Düsseldorf 100 Pommern 90 Westfalen 84V, restl. Rheinprovinz ohne Köln 67 Grenzmark 43 Reg.-Bez. Kassel ohne Kassel 33 Rheinprovinz ohne Köln 88 Niederschlesien otine Breslau 130 Kassel 122 Köln 106 Breslau 122 Reg.-Bez. Kassel 70 Jüdische Gemeinde Berlin 230 Am auffallendsten ist zunächst der Unterschied zwischen der Hauptgemeinde einzelner Provinzen und den übrigen Provinzgemeinden, wie er etwa in Ostpreußen, Pommern, und Hannover auftritt. Hier zeigt sich deutlich die Richtigkeit dessen, was oben über die wirtschaftlichen Folgen des „Zuges zur Großstadt“ gesagt ist. Die besonders niedrige Richtzahl für die Provinz Hannover (ohne die Gemeinde Hannover) hängt damit zusammen, daß derjenige Teil der Provinz, der die verhältnismäßig stärkste jüdische Bevölkerung hat, der Regierungsbezirk Aurich (siehe Abschnitt II in der letzten Nummer dieses Blattes), trotzdem ein besonderes Notstandsgebiet darstellt, dessen Richtzahl noch unter 25 liegt, also noch niedriger als im Regierungsbezirk Wiesbaden ist. Die Juden sind hier in Ostfriesland zum größten Teil unmittelbar oder mittelbar mit dem Viehhandel und der Fleischwarenfabrikation verknüpft und deshalb von dem allgemeinen Rückgang dieser Gewerbe seit langem schwer betroffen. Eine Entwicklung, die sich in neuester Zeit infolge des Schächtverbots noch wesentlich verschärft hat. — Den niedrigsten Provinzdurchschnitt weist die Grenzmark auf, deren ehemals blühende Kleingemeinden überaltert und infolge starker Abwanderung nach Berlin wirtschaftlich verelendet sind. Schleswig-Holstein hat gleichfalls nur eine niedrige Richtzahl. Die Mittelgemeinden (Altona, Kiel) sind hier ebenso notleidend wie die Kleingemeinden: eine Erscheinung, die zweifellos damit zusammenhängt, daß dieser Bezirk die verhältnismäßig meisten ausländischen Juden aufzuweisen hat, die zum großen Teil den mindestbemittelten Kreisen angehören. — Weit unter dem Durchschnitt liegen schließlich die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden, besonders wenn man von den beiden gleichnamigen Mittelgemeinden absieht. Die Juden, die sich hier zum großen Teil sozial völlig in die Landbevölkerung eingegttedfert haben und vom Viehhandel, Kleingewerbe und Handwerk leben, entsprechen auch in ihrem Einkommen dem Durchschnitt dieses verhältnismäßig armen Gebietes. Heute hat sich ihre Lage vielfach noch entscheidend verschlechtert, besonders auch weil in den Städten die wenigen größeren Steuerzahler teils durch die Ärzte- und Anwaltsgesetze betroffen sind, teil aus sonstigen Ursachen wirtschaftlich stark gelitten haben. — Ein völlig anderes Bild bietet sich in Niederschlesien. In Abschnitt II (siehe vorige Nummer dieses Blattes) ist schon auf die anormale Verteilung der jüdischen Bevölkerung dieser Provinz hingewiesen worden. Daß diese Anormalität nicht nur hinsichtlich der Seelenzahl sondern vielleicht noch mehr hinsichtlich der Einkommenschichtung, d. h. der Berufsver-- teilung, besteht, zeigt Tabelle 3. Es ergibt sich hier die paradoxe Tatsache, daß die Provinz im Durchschnitt wohlhabender als die Großgemeinde Breslau ist. Die. Juden in den Klein- und Mittelgemeinden, die nur einen geringen Tausendsatz der Gesamtbevölkerung ausmachen, gehörten fast durchweg den höheren sozialen Schichten an; neben zahlreichen Akademikern waren auch jüdische Fabrikanten und Grundbesitzer ziemlich stark vertreten. Heute wird dieses Bild sich allerdings vielfach gewandelt haben. Die Provinzgemeinden haben durch Aus- und Abwanderung stark an Bestand, und zwar gerade aus dem Kreise der leistungsfähigsten Gemeindemitglieder, verloren. — Die Rheinprovinz würde bei der Größe des Gebietes und der Zahl der Gemeinden einer eingehenden Analyse bedürfen, die in diesem Rahmen nicht möglich ist. Hier kann nur auf den Unterschied der -Richtzahlen hingewiesen werden, den der Regierungsbezirk Düsseldorf mit seiner Anhäufung größerer Mittelgemeinden im Industriegebiet gegenüber der restlichen Provinz aufweist. — Den höchsten Provinzdurchschnitt hat Sachsen : ein Resultat seiner verhältnismäßig zahlreichen großstädtischen Mittelgemeinden mit jüdischen Kaufleuten, Fabrikanten und Akademikern. — Um mehr als das Doppelte über den Landesdurchschnitt hinaus geht schließlich Berlin mit einer Richtzahl von 230. In der Einkommenstatistik spielt die Berliner Gemeinde also eine noch weit wichtigere Rolle, als ihr ohnehin schon der Seelenzahl nach zukommt. Das ergibt sich besonders deutlich aus dem folgenden graphischen Vergleich, der, was nochmals betont sei, nur die dem Landesverband angehörenden Gemeinden erfaßt: Großgemeinden und Provinzgemeinden Anteil an der jüdischen Anteil am Einkommensteuer-Soll Bevölkerung. der jüdischen Steuerzahler. 5