Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 5 (1.8.1934)
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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rang hierbei übertragen wird. Er will in allen diesen Fragen, die nur ihn allein angehen können, nicht nur gehört werden, sondern auch in erster Linie einen maßgeblichen Einfluß auf die Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung dieser bedeutungsvollen Aufgaben nehmen. In seiner Anfang Juni stattgefundenen Hauptvorstandssitzung, zu der alle Vertreter des jüdischen Handwerkerstandes aus dem ganzen Reich versammelt waren, hat er deshalb einstimmig beschlossen, die Reichsvertretung zu ersuchen, ein Handwerker-Dezernat einzurichten, dem die Bearbeitung aller das Handwerk angehenden Fragen ausschließlich zufällt. Dieses Dezernat soll vom Zentralverband jüdischer Handwerker Deutschlands verwaltet werden. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden sowie alle Großgemeinden haben in Anerkennung der Wichtigkeit der Aufgaben Handwerk und Gewerbe und ihren Organisationen in jeder Weise volles Verständnis für ihre Sorgen und Nöte entgegengebracht. Wir sind davon überzeugt, daß auch die Reichsvertretung der deutschen Juden allen diesen Fragen die gleiche Aufmerksamkeit zuwendet, und hoffen und wünschen, daß aus dieser Erkenntnis heraus eine wirkungsvolle führende Mitarbeit der beiden Berufsverbände ermöglicht wird. Die jüdische Bevölkerung in Preußen Schluß von Max Birnbaum, Berlin III. In Abschnitt I und II ist gezeigt worden, wie die jüdische Bevölkerung in den einzelnen Provinzen ganz verschieden in Stärke, in Verteilung auf Stadt- und Landkreise, auf Groß-, Mittel- und Kleingemeinden auftritt. Es konnte dabei wiederholt bereits auf die Unterschiede der sozialen Struktur hingewiesen werden, die etwa den bäuerlichen Typus des kurhessischen Dorf- und Kleinstadtjuden oder den ostfriesischen Viehhändler von dem niederschlesischen oder sächsischen Fabrikanten und Großkaufmann oder von den jüdischen Akademikern in den größeren Städten trennen. Tatsächlich besteht ein höchst bedeutsamer Zusammenhang zwischen der äußeren Verteilung der jüdischen Bevölkerung und ihrer sozialen Stellung. Der „Zug nach der Großstadt“, der die anormale Zusammendrängung der Mehrheit der deutschen Juden in wenigen Großstädten bewirkt hat, war einem Drang, nach dem entsprungen, was man unter „sozialem Aufstieg“ verstand. So gingen anormale Bevölkerungsverteilung und anormale Berufsstruktur Hand in Hand. Zugleich aber entwickelten sich, wenn man die jüdischen Gemeinden als Ganzes betrachtet, in wirtschaftlicher Beziehung Gegensätze von äußerster Kraßheit. Die kleinen Gemeinden des Ostens, die Dorfgemeinden Hessens, die jüdischen Gemeinden in den kleinen Städten und Dörfern Hannovers und gewisser Teile Westfalens und der Rheinprovinz schrumpften nicht nur allmählich infolge des Wegzuges zu Zwerggebilden zusammen, sie verelendeten gleichzeitig auch in finanzieller Hinsicht, weil der aktive Teil ihrer Mitglieder, weil besonders die unternehmungsfähige Jugend sie verließ. Sie wurden schließlich in ihrem Bestände abhängig von 1—2 noch wohlhabenden Familien — Fabrikanten, Manufakturisten u. ä. —, deren möglicher ^ortzug als Damoklesschwert über der kleinen Gemeinschaft und ihren Einrichtungen und Beamten hängt. Auf der anderen Seite aber brachte die Ansammlung verhältnismäßig wohlhabender Juden in den Mittel- und Groß-: gemeinden diesen vielfach in finanzieller Beziehung große Vorteile, die allerdings mitunter, etwa in Breslau oder Köln, durch ein ständig wachsendes jüdisches Angestelltenheer und Proletariat einen gewissen Ausgleich erfuhren. Wie schädlich sich diese Entwicklung auf die Kontinuität jüdischen Gemeindelebens in der Provinz ausgewirkt hat, ist allen, die die Verhältnisse eines größeren Gebietes übersehen, bekannt. Rein verwaltungsmäßig sind als Kennzeichen wohl am auffallendsten die gewaltigen Unterschiede der Kultussteuererhebung. Während noch vor kurzem fast keine Mittel- oder Großgemeinde einen höheren Zuschlag als 20*/• der Einkommensteuer erhoben hat — auch heute ist. hier mit wenigen Ausnahmen noch etwa 30'/» die obere Grenze —, waren seit Jahren in den jüdischen Kleingemeinden Steuersätze von 50•/», 60®/» die Regel und selbst Zuschläge von 80®/« oder 100®/« der Einkommensteuer und darüber keine Seltenheit. So aufschlußreich — und erschütternd durch die in ihnen sich ausdrückende Opferwilligkeit — diese Zahlen sind, so geben sie doch kein zutreffendes Bild von der sozialen Lage der Gemeindemitglieder. Denn der Steuersatz ist ja nicht nur abhängig von der finanziellen Stärke der Gemeindemitglieder, sondern auch von der Höhe des zu deckenden Etats. Dieser aber weist nicht nur zwischen Gemeinden verschiedener Größe Unterschiede auf, sondern vielfach auch zwischen fast gleich großen, oder besser kleinen Gemeinden. — So bleibt als einzig brauchbarer Maßstab für die Verschiedenheit der sozialen Struktur die Einkommensteuerstatistik. Amtliches Material über die konfessionelle Aufteilung der Einkommen liegt nicht vor. Wir sind deshalb auf das Material angewiesen, das der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden für den Kreis seiner Mitgliedsgemeinden besitzt. Da es immerhin rund 90°/e der preußischen Judenheit umfaßt, so kann es wohl als vollwertig angesehen werden. Ältere Zusammenstellungen des Landesverbandes zeigen, daß bereits seit 1927/28 infolge der Wirtschaftskrise die Einkommensteuersumme der preußischen Juden rapide zurückgegangen ist. Nimmt man — unter Weglassung der Jüdischen Gemeinde Berlin, die auch hier eine Sonderstellung hat — das Kulminationsjahr 1928 mit 100 an, so ergibt sich die folgende Kurve: Die Einkommensteuerveranlagung belief sich also im Jahre 1931, für das die letzten vollständigen Zahlen vorliegen, auf weniger als die Hälfte der Summe, die noch 3 Jahre vorher veranlagt worden war. Der Absturz ist in einzelnen Gebieten noch wesentlich stärker gewesen und hat sich infolge der weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage im Jahre 1932 zweifellos in großem Umfange fortgesetzt. Schwieriger als die Darstellung der Gesamtsituation ist der im Rahmen dieser Arbeit wichtige Vergleich der steuerlichen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen. Die Diffizilität der Materie, insbesondere die Wahrung des Steuergeheimnisses, verlangt eine vorsichtige Behandlung, die absolute Zahlen vermeiden muß. Es kann also nur die durchschnittliche Einkommensteuer pro Seele in Beziehung zueinander gesetzt werden. Ferner stehen auch hier nur die Zahlen des Jahres 19 3 1 zur Verfügung. Da nur Relationen gegeben werden sollen, so dürften im Jahre 1932 keine wesent- «W ab nii tüj mV 4