Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 4 (1.7.1934)
- Date
- 1934-07-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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der jüdischen Sozialarbeit und deren Aufbau hier kurz skizziert werden soll. Wohlfahrtspflege und Wirtschaftshilfe Die jüdische Wohlfahrtspflege dient der Lebenserhaltung der jüdischen Menschen. In Anbetracht des Massennotstandes, in dem wir uns befinden, ist für die Erfüllung dieser Aufgabe die Gewährleistung eines notdürftigen Existenzminimums für jede Familie maßgebend. Wenn auch jeder einzelne Fall eine besondere individuelle Behandlung verdient, so kann doch in der Regel die materielle Hilfe nur nach grundsitzliehen Richtsätzen erfolgen, die für alle, deren Leben es zu erhalten gilt, gleich sein müssen. Die Wirtschaftshilfe geht vom Einzelfall aus und sucht auch möglichst nach individuellen Lösungen. Während die Wohlfahrtspflege in erster Linie Menschen betreut, die ihr Leben aus eigener Kraft nicht mehr erhalten können, kann jeder, der vor der Aufgabe der Neuorientierung, der Umstellung, der Neuordnung seiner Existenz steht, die Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen. Ideal wäre es, wenn Wohlfahrtspflege und Wirtschaftshilfe einheitlich sich zum Ziele setzen könnten, eine Produktivierung der sich in Not befindenden Menschen herbeizuführen, sodafi sie wieder aus eigener Kraft zu leben vermöchten. Eine solche Produktivierung wird jedoch in der Regel nur dort möglich sein, wo bereits ein wirtschaftliches Fundament in der Form eines Geschäftsbetriebes. einer Berufstätigkeit oder eines bestimmten Wirtschaftsplanes vorhanden ist, sodaB durch eine einmalige Wirtschaftshilfe begründete Aussicht auf eine wenn auch noch so bescheidene Existenz besteht. Daher ist es die besondere \ufgahe der Wirtschaftshilfe, zu einer Pr o d u kt i v i e r u n g- und zum Neuaufbau bedrohter Existenzen mit Rat und Tat beizutragen. Wirtschaftshilfe, Kredithilfe und Darlehnskassen Wenn auch in vielen Fällen bereits durch einen sachkundigen Rat eine Neuordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse möglich ist, so muß die Wirtschaftshilfe Mittel bereitstellen, um den Neuaufbau von Existenzen zu fördern. Diese Mittel sollen einem wirtschaftlichen Verwendungszweck zugeführt werden, der es ermöglicht, über die Existenzgründung und Lebenshaltung hinaus die Beihilfe wieder zurückzuerstatten. Daher ist der Hauptzweck der Wirtschaftshilfe die Kredithilfe in der Form des Darlehns. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Wohlfahrtspflege und Wirtschaftshilfe zeigt sich eben darin, daB die Wohlfahrtspflege einmalige oder laufende Unterstützungen ä fonds perdu gewährt, während die Wirtschaftshilfe in der Regel einmalige Beihilfen in der Form des Darlehns beschafft. Dabei sind zwei Darlebnsformen zu unterscheiden: Wirtschaftsbeihilfen, die in der Regel nicht über den Betrag von hundert Mark im Einzelfall hinaus von den Stellen für jüdische Wirtschaftshilfe nach MaBgabe ihrer Mittel ungesichert vergeben werden können und Darlehen, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf die im folgenden noch eingegangen wird, von den jüdischen Darlehnskassen, jedoch grundsätzlich nur gegen Sicherheiten eingeräumt werden können. Der Wohlfahrtsunterstützung gegenüber stehen also zwei Darlehnsformen: Die ungesicherte Wirtschaftsbeihilfe und das eigentliche Dirlehn gegen Sicherheiten. Die Arbeit der jüdischen Darlehnskassen erstreckt sich nur auf die Vergebung gesicherter Darlehen. Organisation des Darlehnskassenwesens Schon vor 1933 gab es in einer Anzahl jüdischer Gemeinden in Deutschland jüdische Darlehnskassen. Im Jahre 1933 jedoch erfolgte ein systematischer Ausbau des ' jüdischen Darlehnskasienwesöns in Deutschland, nachdem sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, daB die Darlehnskassen ln den Mittelpunkt der Wirtschaftshilfe gerückt sind. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden und die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden haben arbeitsgemeinschaftlich die Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen e. V., Berlin, gegründet, die die Spitzenorganisation der jüdischen Darlehnskassen in Deutschland darstellt. Die Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen hat im Jahre 1933 mit allem Nachdruck an dem Ausbau der bestehenden und an der Neuerrichtung jüdischer Darlehnskassen gearbeitet. Zu den etwa 20 bestehenden Darlehnskassen sind im Jahre 1933 rund 40 neue Darlehnskassen hinzugekommen; sodnß zur Zeit in Deutschland etwa 00 jüdische Darlehnskassen bestehen, deren Gesamtkapital über eine Million Reichsmark beträgt. Die Arbeit der Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen ist entscheidend gefördert worden durch die Hilfsbereitschaft der American Joint Reconstruction Foundation und des American Joint Distribution Committee, die der Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen Mittel zur Einräumung von Krediten für jüdische Darlehnskassen zur Verfügung gestellt haben. Innerer Aufbau der Darlehnskassen Die jüdischen Darlehnskassen sind auf dem Grundsatz der genossenschaftlichen Selbtshilfe aufgebaut. Ihre Errichtung ist auf folgender Grundlage möglich: Einzelne Gemeinden oder Gemeindeverbände bringen ein Eigenkapital auf. Die Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen ist in der Lage, den mit einem Eigenkapital ausgestatteten Darlehnskassen einen gleich hohen Betrag als Kredit zur Verfügung zu stellen, für den die Gemeinden eine Bürgschaft zu übernehmen haben. Diese Bürgschaft hat den Sinn, die Geschäftsführung der Darlehnskassen bei der Vergebung von Einzeldarlehen immer uaran zu erinnern, daB hinter der Arbeit der Darlehnskassen die solidarische Haftung aller Gemeindemitglieder steht und daB soziale Hilfe und Wirtschaftlichkeit in jedem einzelnen Darlehnsfall mit einander in Einklang zu bringen sind. Um auch den Mitgliedern der Kleingemeinden die Inanspruchnahme der Darlehnskassen zu ermöglichen, war es erforderlich, die bestehenden Orts-Darlehnskassen durch ein Netz von Beiirksdarlehnsk a s s e n zu ergänzen. Die Bezirksdarlehnskassen beruhen auf der gleichen Grundlage wie die Ortsdarlehnskassen d. h. eine Reihe von Gemeinden eines Bezirkes bringen ein Bar-Eigenkapital auf, das ihnen die Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen durch die Einräumung eines gleich hohen Kredit-Betrages verdoppelt, wobei die Bezirksgemeinden k sich in die Bürgschaftssumme teilen. Derartige Bezirksdarlehnskassen bestehen jetzt für folgende Bezirke: Baden (Karlsruhe), Bayern (Ans-, bach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth; Kissingen, Kitzingen, Neumarkt, Pfalz, Regenburg, Schweinfurt, Würzburg), Brandenburg (Berlin), Grenzmark-Posen- Weatpreußen (Schneidemühl), Hessen, (Frankfurt), Hessen- Nassau (Frankfurt), Niederschlesien (Breslau), Oberschlesien (Beuthen), Ostfriesland (Emden), Ostpreußen (Allenstein), Pommern (Stettin), Rheinland . (Köln), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein -und Hansestädte (Hamburg), Thüringen (Erfurt), Württemberg (Stuttgart). Im Aufbau begriffen sind die Bezirksdarlehnskassen für Hannover (Hannover) und Westfalen (Bielefeld), Die Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen legt auf den Ausbau der Bezirksdarlehnskassen besonderes Gewicht. Die Leistungsfähigkeit der Bezirksdarlehnskassen wird umso größer, je mehr Gemeinden des betreffenden Bezirkes sich der Bezirksdarlehnskasse durch eine Beteiligung an schließen. Daneben ist es erforderlich, in den größeren Gemeinden noch zusätzlich Orts-Darlehnskassen zu errichten und mit einem Kredit der Zentralstelle für jüdische Darlehnskassen auszustatten, um die Mittel für den Existenzaufbau der dort Wohnenden, aber auch der neu zuziehenden Gemeindemitglieder materiell zu fundieren. Kredithilfe durch jüdische Darlehnskassen Während früher die jüdischen Darlehnskassen im wesentlichen nur dem Zwecke dienten, die Wohlfahrtspflege zu entlasten und die Unterstützten zu aktivieren, steht jetzt im Rahmen der Wirtschaftshilfe der Charakter 5