Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 3 (1.6.1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
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oder Miller, Schmidt, Hoffnumn, Neumann oder Niemann, Weiß, Schwarz, Groß, Klein“. Auch sollte es nach der von Schuckmann geäußerten Auffassung den Juden nicht gestattet sein, „Namen von angesehenen Staatsmännern, berühmten, Schriftstellern oder anderen Personen und Einländern anzunehmen, welche in der Nation vorzüglich bekannt und geachtet sind“. Die Entscheidung darüber, welche Namen hier in Betracht kämen, wollte er den Regierungen Vorbehalten. Zu einer solchen Einengung in der Wahl der Familiennamen wollte sich aber der Staatskanzler v. Hardenberg nicht verstehen. Er hielt sich im Gegensatz zur zeitgenüssischen französischen Gesetzgebung*) von jeder Festlegung fern und bestimmte nur ganz allgemein, daß die Regierungen in Fällen, in denen sie es für nötig erachteten, die Erlaubnis zur Führung eines gewählten Namens verweigern und die Annahme eines anderen Namens verlangen konnten. Die Wahl des Familiennamens stand nur dem Familienoberhaupt, Vormündern ein gewisses Einspruchsrecht zu. Als Stichtag für die Gewinnung des Staatsbürgerrechts galt der 24. März 1812. Auf ihn also bezogen sich die Eintragungen in die bei den städtischen Polizeiobrigkeiten und den Landratsämtern ausgelegten Staatsbürger- und Namenslisten. Diesen Listen, als einer einmaligen Bestandsaufnahme, traten von nun an als dauernde Einrichtung die behördlichen Register über die Geburten, Heiraten, Ehescheidungen und Sterbefälle unter den Juden zur Seite. Die Einführung dieser „Personenstandsregister“ rundete erst diese ganze grundlegende Neuordnung ab, denn sie waren ausdrücklich dazu bestimmt, „künftig den Nachweis der Abstammung — nämlich von den zu preußischen Staatsbürgern erklärten Juden — sicherzustellen“. In dem oben gezeichneten weiten Rahmen vollzog sich also 1812 die Wahl der Familiennamen. Sie‘ging im allgemeinen ziemlich glatt von statten. Dabei auftauchende Zweifelsfragen wurden rasch gelöst. So hatte sich z. B. ergeben, daß ein erheblicher Teil von Berliner Juden, gegen deren Berechtigung zum Aufenthalt in Berlin sich nichts einwenden ließ, ihre Namensunterschrift nur mit hebräischen Lettern geben konnten. Einige waren des Schreibens überhaupt unkundig. Dem Berliner Polizeipräsidenten Le Coq stieg das Bedenken auf, ob diese Menschen überhaupt in die Staatsbürgerlisten eingetragen werden durften oder ob sie Berlin zu verlassen hätten, da ja im neuen Gesetz bestimmt war, daß alle rechtlich bindenden Willenserklärungen, also auch die über die Namenswahl, nur mit deutschen oder lateinischen Lettern unterzeichnet werden sollten. Das Ministerium entschied, daß in idem vom Polizeipräsidenten bemerkten Mangel kein Hiitderungsgrund zu erblicken sei. Die UnterschriftsleistungCn in hebräischerSchrift blieben allerdings verboten. -1- *) Ich verweise hier für weitere Forschungen auf das 1927 bei J. Kauffmann in Frankfurt a. M. erschienene aufschlußreiche Buch von Dr. Erwin Manuel Dreifuß: Die Familiennamen der Juden unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Baden -zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Bedeutungsvoller war eine andere Frage, die ebenfalls Le Coq aufgeworfen hatte. Es hatte sich nämlich bei den protokollarischen Vernehmungen herausgestellt, daß vielfach auch der Vorname geändert wurde. Es waren dann — wie der Polizeipräsident schrieb — solche Vornamen gewählt worden, „welche in' der Regel nur christlichen Glaubensgenossen in der Taufe beigelegt werden“. Als Beispiel führte Le Coq den bekannten Bankier Moses Salomon Levy an, der seinen Vornamen Moses in Martin abwandelte, und den Courtier Hartig Abraham Herz, der sich Heinrich August Hertel nennen woUte. Damit hatte Le Coq an eine Frage gerührt,. die nicht minder wichtig und charakteristisch war, als die der Familiennamen selbst. Der Geheime Staatsrat v. Schuckmann bestimmte (19. September 1812), daß zwar künftig Vornamen ebenso wenig wie die Familiennamen geändert werden dürften. Doch bei der Festsetzung der neuen Familiennamen könne den Juden auch die Veränderung der Vornamen gestattet werden, „da der Wunsch darnach nur die löbliche Tendenz verrät, sich überall der allgemeinen Landessitte anzuschließen, und alles, was die bisherige'Absonderung und den Judäismus sogleich äußerlich bezeichnet, möglichst fortzuschaffen“. (Schluß folgt) Kalender für Juni. Freitag Juni l Siwan 18 Sonnabend 2 » 19 Sabbat-Anfang 7** „ Ausgang 9** Sonntag » 3 » 20 Montag n 4 n 21 Dienstag 5 22 Mittwoch 6 23 Donnerstag m 7 M 24 Freitag 8 25 Sonnabend 9 n 26 Sabbat-Anfang 7“ „ Ausgang 9“ Sonntag » 10 n 27 Montag » 11 i» 28 Dienstag Mittwoch 12 29 13 30 Donnerstag » 14 Tammus 1 Rosch chodesch Freitag 15 2 Sonnabend * 16 44 3 Sabbat-Anfang 7** Sabbat-Ausgang 9** Sonntag H 17 w 4 Montag ff 18 »9 5 Dienstag Mittwoch 19 6 20 M 7 Donnerstag 9» 21 n 8 Freitag 22 9 Sonnabend 99 23 n 10 Sabbat-Anfang 7“ „ Ausgang 9“ Sonntag » 24 99 11 Montag » 25 99 12 Dienstag » 26 99 13 Mittwoch 27 14 Donnerstag 94 28 99 15 Freitag n 29 n 16 Sabbat-Anfang 7“ „ Ausgang 9** Sonnabend n 30 n 17 Amtlicher Teil Eröffnung eines Kursus für die Anwärter der geplanten VolksscnullehrerrBildungsanstalt in Berlin. Der Preußische Landesverband hat vor einiger Zeit beschlossen, eine jüdische Volksschullehrer-Bildungsanstalt liberaletj Richtung in Berlin zu begründen. Die Verhandlungen mit dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sind noch im Gange. Um keine Zeit zu verlieren, gibt der Preußische Landesverband den Anwärtern, die sich zur Aufnahme gemeldet haben und ihm geeignet erschienen, durch Veranstaltung eines privaten Kursus die Möglichkeit, sich schon jetzt auf den Besuch der zu begründenden Lehrer-Bildungsanstalt vorzubereiten. Der Unterricht wird in Anlehnung an die für die Hochschulen für Lehrerbildung maßgebende Stundentafel erteilt. Rabbiner Dr. G a 11 i n e r, der Schuldezernent des Preußischen Landesverbandes, eröffnete den Kursus am Mittwoch, den 18. April, in den Räumen Lützowstr. 16. Er drückte in seiner einleitenden Ansprache den Wunsch aus, daß Dozenten und Teilnehmer erfüllt seien von dem Gäste 11