Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 2 (1.5.1934)
- Date
- 1934-05-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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hotte; Kunstmann war auch eine jüdische Persönlichkeit großen Formats. Auch der deutsche Rundfunk würdigte die Verdienste des Verstorbenen. Der im 50. Lebensjahr stehende Ordinarius der Geschichte an der Hamburger Universität. Professor Dr. Richard Salomon, mußte auf Grund des § 6 des Berufsbeamtengesetzes seine Lehrtätigkeit einstellen. ' Auf dem jüdischen Friedhof in Kettwig wurden nachts auf dreißig jüdischen Gräbern die Grabsteine zertrümmert. In Wien starb äSährig Professor Dr. Hermann Schles j n g e r, der frühere Direktor des Franz-Josef-Krankfcnhauses, einer der bedeutendsten Internisten Oesterreichs. In Frankfurt starb 71 jährig der Philologe und Sprachforscher Prof. Dr. Josef Caro, der außer grundlegenden Werken über englische Linguistik auch die jüdisaie Wissenschaft durch mannigfache Arbeiten bereichert hat. In Berlin feierte der Senior der deutschen Chemiker, der 4 frühere Münchener Universitätsprofessor Dr. Oskar L o e w, ‘ Ehrenbürger seiner Vaterstadt, den 90. Geburtstag. Verschiedene Werke des Gelehrten wurden in alle Kultursprachen übersetzt. Bei Ausgrabungen im Rheinland wurden hebräische Grabsteine gefunden, die beweisen, daß schon zur Römerzeit dort jüdische Siedlungen bestanden. Der frühere Regisseur des Frankfurter Schauspielhauses, Hermann Geiger und der frühere Intendant der dortigen Oper Dr. Lothar Wallenstein, wurden nach Buenos Aires berufen. In Kapstadt fand die Grundsteinlegung der neuen Synagoge statt. Der Ministerpräsident wohnte der Feier bei und rtihmte das südafrikanische Judentum als ein Element des Aufbaues und der zielstrebigen, dem Allgemeinwohl dienenden Arbeit. In Berlin feierte der bekannte Rabbiner Dr. Meier Hildesh e i m e r seinen 70. Geburtstag. Bei der in New York ausgetragenen Florettmeisterschaft der Vereinigten Staaten besiegte die deutsche Jüdin und Inhaberin der Weltmeisterschaft, Helene Mayer, sämtliche Gegner. Kalender für Mai. Dienstag Mittwoch Mai 1 2 I|ar 16 17 Donnerstag » 3 * 18 Lag b’omer Freitag 9 4 9 19 Sonnabend 5 20 Sabbat-Anfang 711 „ Ausgang 8“ Sonntag w 6 21 - Montag w 7 22 Dienstag 9 8 23 Mittwoch 9 24 Donnerstag «1 10 25 Freitag 11 n 26 Sonnabend n 12 j* 27 Sabbat-Anfang 7** „ Ausgang 8U Sonntag 9 13 28 Montag 9 14 29 Dienstag Mittwoch 9 15 16 Slwan 1 2 Ros di di ödes ch Donnerstag 9 17 3 Freitag 9 18 4 Sonnabend 19 5 Sabbat-Anfang 7“ Sabbat-Ausgang 9M Sonntag »1 20 6 Scfa’wuoth 1. Tag Montag »4 21 7 „ 2. Tag Dienstag * *» 22 8 Mittwoch 23 9 y Donnerstag *» 24 r* 10 Freitag >♦ 25 * « 11 Sonnabend » 26 11 12 Sabbat-Anfang 7“ » Ausgang 911 Sonntag W 27 » 13 Montag 9 28 14 Dienstag 9 29 n 15 Mittwoch 30 16 Donnerstag >9 31 17 Amtlicher Teil Ministerialerlasse. Jahresberichte der höheren Schulen. \ Für die Erstattung der Jahresberichte für das Schuljahr 1933 gilt der Erlaß U II G 555 vom 1. April 1933 jZenfrbl. S. 105). Auch die Vordrucke für die Ergänzungspieldung nach dem Stande vom 15. Mai 1934 werden den chulen wieder von der Staatlichen Auskunftstelle für chulwesen rechtzeitig unmittelbar zugesandt werden. Ich weise besonders darauf hin, daß auch diejenigen ' Anstalten den Jahresbericht für das Schuljahr 1933 zu erstatten haben, die zu Ostern 1934 aufgelöst werden oder sonst in Fortfall kommen. Die Termine für die Ablieferung der Jahresberichte und der Ergänzungsmeldungen sind unbedingt innezuhalten. Dieser Erlaß wird nur im Zentralblatt veröffentlicht. Berlin, den 12. März 1934. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Im Auftrag: Rothstein. An die Herren Oberpräsidenten (Abteilung für höheres Schulwesen, in Berlin: Schulabteilung). — U II C 4380/33. (Zentrbl. 1934 S. 97.) Schulbesuch jüdischer und adventistischer Kinder an - den jüdischen Feiertagen und am Sonnabend. Die jüdischen Schulkinder können am jüdischen Neujahr zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlußfest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und die zwei letzten Tage und am jüdischen Pfingstfest zwei Tage dem Unterricht fembleiben. An den gewöhnlichen Sonnabenden können die jüdischen und die adventistischen Schulkinder auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuch befreit werden. Die nicht befreiten Kinder müssen am gesamten lehrplanmäßigen Unterricht, auch im Zeichnen, Schreiben, Handarbeit und Werkunterricht teilnehmen. Für die aus derartigen Versäumnissen entstehenden Folgen kann die Schule keine Verantwortung übernehmen. Alle bisherigen Vorschriften über den Schulbesuch jüdischer und adventistischer Kinder an den jüdischen Feiertagen und am Sonnabend werden hierdurch aufgehoben. Berlin, den 16. März 1934. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. In Vertretung: Stuckart. An die Herren Oberpräsidenten (Abteilung für höheres Schulwesen, in Berlin: Schulabteilung) und die Herren Regierungspräsidenten. — U II G 3839/33. (Zentrbl. 1934 S. 105.) 11