Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 12 (1934)
- Issue
- 2 (1.5.1934)
- Date
- 1934-05-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird einleuchten, wie wichtig es bei dieser Sachlage ist, die richtige, einwandfreie, urkundlich belegbare Anknüpfung gerade an dem Punkte zu gewinnen, wo durch staatliches Gesetz die Familiennamen' der Juden festgelegt wurden. Gerade hier wird in hohem MaBe das Registermaterial seinen Wert erweisen, das sich bis heute bei den jüdischen Gemeinden erhalten hat. Für die Familien, die auf eine lange Stammreihe in Berlin ansässiger Vorfahren zurückblicken können, liegen die Urkundsverhältnisse recht günstig. Die Grabsteine des alten jüdischen Friedhofs in der Großen Hamburger StraBe reichen bis in die Anfänge der Gemeindeneugründung, bis zum Jahre 1672. Ebenso weit greift die leider nicht vollständig erhaltene, vielbändige Bearbeitung der Grabstein-Inschriften dieses Friedhofs zurück, mit der sich der gelehrte Inspektor und Buchhändler Leiser Landshuth ein unvergängliches Denkmal gesetzt hat. Die Beschneidungsbücher beginnen 1715, die fortlaufenden Totehlisten 1751, die Trauungslisten 1759. Im Jahre 1778 setzt dann, in Ausführung einer Anordnung der Vorgesetzten Provinzialbehörde, das sogenannte „alte Familienregister“ ein. Hier sind die einzelnen Berliner jüdischen Familen auf geführt, denen in der Zeit zwischen 1778 und 1812 Kinder geboren wurden. Es kommt zwar auch ganz vereinzelt vor, daß sich im Beschneidungsbuch Eintragung'en finden, die in diesem Register fehlen, dafür sind hier aber auch dann und wann Notierungen von Geburten anzutreffen, die ein paar Jahre vor dem Anfangstermin 1778 liegen. Der ganz unvergleichliche Vorzug dieses Registers aber liegt darin, daß hier durchweg auch die Geburten der Mädchen aufgeführt sind. Sieht man von einem anderweitigen Registertorso aus etwas früherer Zeit ab, so ist das „alte Familienregister“ die einzige Quelle unter den Archivalien der Berliner Jüdischen Gemeinde, aus der mit Gewißheit die Geburtsdaten für Berliner Jüdinnen des 18. Jahrhunderts sich gewinnen lassen. Die in deutscher und hebräischer Schrift angegebenen Benennungen der einzelnen Familienväter, in der Regel grundverschiedene Bezeichnungen und keineswegs bloße Wiedergaben in hebräischen Schriftzügen, leiten hinüber zu dem Hauptregisterwerk aus der Emanzipationszeit. Sie sind der sicherste Führer über die Grenzscheide zwischen der Epoche, da die Namensbeilegung, wenn auch nicht willkürlich, vielmehr recht charakteristisch und lebendig, aber doch eben flüssig war, und zwischen jener Zeit, in der durch die staatlichen Gesetze etwas Dauerndes geschaffen wurde. Diese Schaffung des Namenswerkes ist wie überall in deutschen Landen, so auch in Preußen, eng verknüpft mit der Emanzipationsgesetzgebung. Das Edikt vom 11. März 1812, das sogenannte Emanzipationsedikt, erklärt alle mit Generalprivilegien, Naturalisationspatenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden des damaligen — durch den Frieden von Tilsit verkleinerten — Preußen und deren Familien für „Einländer und Preußische Staatsbürger“. Die Verleihung der staatsbürgerlichen Rechte wurde allerdings — und das ist das, was uns hier interessiert — an die schon lange spruchreife Bedingung geknüpft, daß die Juden „fest bestimmte Familiennamen“ annahmen, und daß sie bei der Führung ihrer Handelsbücher und bei der Abfassung ihrer Verträge und rechtlichen Willenserklärungen sich der deutschen oder einer anderen lebenden Sprache bedienten. Zu ihrer Namensunterschrift sollten sie nur deutsche oder lateinische Schriftzeichen verwenden. Innerhalb von sechs Monaten, nach Veröffentlichung des Ediktes — der Termin wurde später auf Betreiben der Aeltesten der Berliner Jüdischen Gemeinde verlängert — mußte ein jeder geschützte oder konzessionierte Jude vor der Obrigkeit seines Wohnortes erklären, welchen Familiennamen er fortan führen wollte. Darauf sollte er von den Provinzialbehörden, den Regierungen, ein Zeugnis für sich und seine Nachkommen erhalten, daß er Einländer und Staatsbürger sei. (Fortsetzung folgt). JÜDISCHE CHRONIK. Der Anthropologe der Frankfurter Universität, Professor Dr. Franz Weidenreich, u. a. Verfasser der in viele Kultursprachen übersetzten Standardwerke „Das Evolutionsproblem" und „Rasse und Körperbau", wurde als Ordinarius der Anthropologie und Anatomie an die Universität Chicago berufen. Der ungarisch-katholische Großgrundbesitzer und Millionär Arpad Fridecky starb vor kurzem; bei Eröffnung seines Testaments stellte sich heraus, daß er sein gesamtes Vermögen der Ehen Gemeinde seines Heimatsortes Galantha vermacht In Lettland wurden mit Unterstützung der Regierung eine Reihe jüdische landwirtschaftliche Siedlungen gegründet. Die britische, französische und türkische Regierung erklärten amtlich, daß sie sich an der in Tel Aviv demnächst stattfindenden Levante -Messe beteiligen würden. Der Ordinarius für Physik an der Universität Rom, Professor Dr. Levi-Civita, das einzige nichtkatholische Mitglied der päpstlichen Akademie der Wissenschaften und Inhaber des nöaisten päpstlichen Ordens, ein Gelehrter von Weltruf, wurde von der sowjetrussischen Akademie in Leningrad zum Ehrenmitglied ernannt. In Istambul wurde ein handschriftliches Bibel- Exemplar aufgefunden, das etwa 2000 Jahre alt ist. Bei der Nachwahl zum italienischen Parlament wurden viel neue jüdische Abgeordnete, die der faschistischen Partei angehören, gewählt. Der italienisch-judisdte Kapitän Umberto Steindler, zur Zeit Commodore des dem Lloyd Triestino gehörenden 10 000-Tonnen- Dampfers „Stalia" feierte sein 40jänriges Amtsjubiläum. Der Mediziner und Historiker der Frankfurter Universität, Professor Richard Koch, wurde wegen seiner Arbeiten zur Geschichte der Medizin zum korrespondierenden Mitglied der französischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Der italienisch-jüdische Großindustrielle Pacifico Ghiron in Turin wurde wegen seiner Verdienste zum Ehrenbürger von Turin ernannt. In Prag verstarb der erfolgreiche frühere Berliner Bühnenleiter und Theaterschriftsteller Fritz Friedmann-Frederieh, in London verschied 78jährig Hermann Klein, einer der bekanntesten britischen Musikgelehrten, ein Engländer jüdischer Abkunft. Auf der internationalen Schwimmkonkurrenz in Bombay, die von Meisterschwimmem aller Länder, hauptsächlich des britischen Weltreichs beschickt wurde, errangen die jüdischen Schwimmer der palästinensischen Makkabi-Abteilung mehrere glänzende Siege. Auch im Reichsverband deutscher Makler und in verschiedenen anderen wichtigen wirtschaftlichen Organisationen, wie dem Reichsverband deutscher Handelsvertreter und Filmproduzenten wurde der Arierparagraph eingeführt. In London fand eine Ausstellung jüdischer künstlerischer Kultusgegenstände und von Synagogenarchitekfur-Modellen statt, über die alle großen englisaien Zeitungen anerkennende und interessierte Belichte braaiten. Der neue König von Belgien, die Königin von Holland, der englische Ministerpräsident und der König von Dänemark wohnten Festgottesdiensten in den Synagogen der Hauptstädte ihrer Länder bei. Auch in Oesterreich wurde eine sehr große Reihe von Angestellten, Beamten, Lehrern, Aerzten usw. ihres Judentums wegen aus ihren Stellungen entlassen. In Berlin feierten der Bekannte Soziologe Franz Oppenheimer und in Basel der Philosoph Karl Joel ihren /0. Geburtstag. Der große Gelehrte ist seit 30 Jahren Ordinarius an der Baseler Universität. In Stettin starb 90jährig der Senior der deutschen Reeder, Konsul Wilhelm Kunstmann, der sich um den Aufbau des deutschen Handelsverkehrs grundlegende Verdienste erworben 10