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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1934-03-23 · 1 (23.3.1934) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
12 (1934)
Issue
1 (23.3.1934)
Date
1934-03-23
Page
Seite 2 (sequence 3)
Language
German
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— 2 — % E Zu den von dem Landesverband werter zu bearbeitenden tWbieten gehört in erster Reih« auch bas Schulwesen. Auf diesem haben die politischen Verhältnisse «in« sehr weitgehende Vereinheitlichung der verschiedenen früher gerade hier weit von einander abweichenden Ansichten gebracht. Es wird jetzt von keiner Seite in Zweifel gezogen, datz für den Ausbau die Dergrötzerung der bestehenden jüdischen Schulen aller Art und ferner für die Begründung neuer jüdischer Volksschulen in weitgehendem Matze gesorgt werden mutz. In dem Zwischenbericht bietz es, datz hier die Führung der Gesamtausgaben bei dem neugegründeten Erziehungsausschutz der Reichsvertretung liege. Nachdem die Reichsvertretung in ihrer gesamten Struktur umgewandelt worden ist, hat eiye klare Abgrenzung zwischen ihrer Tätigkeit auf dem Schulgebiet« und derjenigen des Preußischen Landesverbandes noch nicht stattgefunden. Eine solche ist aber demnächst zu erwarten. Darüber herrscht völlige Uebereinstimmung, datz di« allgemein« und grundsätzliche Arbeit von der Reichsvertretung zu leisten ist, di« denn auch bereits Richtlinien für die jüdischen Schulen aufgestelll und veröffentlicht hat. Di« praktische Arbeit bei der Begründung neuer jüdischer Schulen, sowie die Ausarbeitung der einzelnen Lehrpläne, die Mitwirkung bei der Anstellung von Leitern und Lehrern wird freilich weiter dem Preußischen Landesverband überlassen bleiben müssen. In dieser Begehung ist von dem Dezernentenkollegium am 2. März d. I. di« folgende Resolution gefatzt worden: Das Dezernentenkollegium des Preutzischen Landesverbandes erblickt in der Bearbeitung der Sch ul fragen schon wegen der ihm obliegenden Behandlung des Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden, aber auch wegen der Aus- , Nutzung feiner Organisation im ganzen Lande und seiner langjährigen Erfahrungen einen integrierenden Bestandteil -v der Tätigkeit des Landesverbandes. Es hat daher sachlich die grötzten Bedenken, datz diese Arbeit ganz oder tellweise aus dem Arbeitsbereich des Landesverbandes ausscheidet, well dadurch die Einheitlichkeit seiner Arbeit in den Gemeinden gefährdet, vielleicht sogar unmöglich gemacht wird. Unbeschadet dieser Auffassung und Stellungnahme hält das Dezernenlenkollegium aber weiter« Verhandlungen in dieser Frage, um «in« allseits befriedigende Lösung herbeizuführen, für dringend erforderlich. Datz der Landesverband bereits vor längerer Zeit für die Studienräte, -Assessoren und -Referendare Kurse eingerichtet hat, in denen >ese dkd Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht erlantzen sollen, ist in dem Zwischenbericht bereits erwähnt worden. Um den voraussichtlich starken Bedarf an jüdischen Volksschullehrern für das jüdische Schulwerk decken zu können, hat neuerdings das Dezernenlenkollegium die Errichtung einer Volksschullehrerbildungsanstalt liberaler Richtung in Berlin beschlossen. Gleichzeitig ist in Aussicht genommen, auch eine konservative Lehrerbildungsanstalt in Preußen zu errichten, sofern sich deren Gründung als notwendig erweisen sollte. Die Berhandlungen mit den zuständigen Behörden wegen Genehmigung der Anstast sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Wir hoffen, in jedem Falle nach dem Ostertermin wenigstens die Eröffnung von Kursen zur Ausbildung von Volksschullehrern vornehmen zu können. Der Wegfall der staallichen Zuschüsse hat naturgemätz ganz allgemein sehr wesentliche finanzielle Einsparungen notwendig gemacht. Für das Geschäftsjahr 1933/34 ist ein Notetat aufgestellt worden. Diesen dem Verbandstag vorzulegon, hat sich leider als unmöAich erwiesen, well die Einberufung eines solchen aus naheliegenden Gründen unterbleiben mutzte. Auch der Rat r konnte nur einmal, nämlich am 15. Februar 1933, Ml einer Sitzung zusammentreten. Tagungen der verschiedenen Ausschüsie Hetzen sich nur in wenigen Fällen ermöglichen. Di« Durchführung der Arbeiten des Landesverbandes ist daher fast ausschließlich durch das Dezernentenkollegium erfolgt. Was den soeben erwähnten Haushaltsplan für 19 3 3/34 anlangt, so vollzog sich dessen Festsetzung infolge der unübersichtlichen Gesamtlage unter gewissen Schwierigkeiten. In der Ratssitzung vom 15. Februar 1933, die insbesondere di« Beratung des Haushaltsplanes und. der zu erhebenden Umlage zum Gegenstand halle, wurden folgende Beschlüsse gefatzt: 1. Neben der Einkommensteuer soll auch di« Reichsvermögenssteuer als Grundlage der Beitragsfestfetzung herangezogen und di« Verfassung entsprechend geändett «erden. 2. Für das Geschäftsjahr 1933/34 werden 3% 6er Reichsvermögenssteuer erhoben, aber höchstens 10 Prozent des Zuschlages der Reichsvermögenssteuer, den die betreffende Gemeinde selbst erhebt. 3. Der Zuschlag zur Reichsvermögenssteuer wird nur von denjenigen Gemeinden erhoben, di« selbst die Reichsvermögenssteuer ihrer Steuererhebung unter Anrechnung auf die Einkommensteuerzuschläge zugrunde legen. 4. der Beitrag der Verbau dsgemeinden wird auf 1% des Reichseinkommensteuersolls festgesetzt. 5. Das Dezernentenkollegium wird ermächtigt, den Haushaltsplan für 1933/34 auf der Grundlage der gefatzten Beschlüsse unter Festsetzung der Positionen im Einzelnen aufzustellen. 6. Vom 1. April 1933 ab ist nach dem für das Geschästqahr 1933/34 von dem Dezernentenkvllegium ausgestellten Haushaltsplan, auch vor der Zustimmung des Derdandestages zu wirtschaften. Das Dezernentenkvllegium wurde ferner ermächtigt, zu bestimmen, ob und wann der ordentliche Verbandstag im Jahre 1933 einberufen werden soll. — Demgemäß hat das Dezernentenkollegium beschlossen, mit Rücksicht auf di« autzergewöhniichen Zeitumstände und die sonst entstehenden bedeutenden, zurzeit nicht tragbaren Kosten von der Einberufung des Verbcmdstages im Jahre 1933 Abstand zu nehmen. Es war aus den gleichen Gründen nicht möglich, den Großen Rat dis auf weiteres einzuberufen. Da nun aber der Verband bei den augenblicklichen Zeitverhältnissen in di« Lage versetzt sein mutz, wichtige Entscheidungen sofort zu treffen, ohne den schwerfälligen und kostspieligen Verwaltungsapparat des Großen Rates oder des Verdandstages heranzuziehen, hielt es das Dezernentenkvllegium für erforderlich, sich ein« Ermächtigung zu verschaffen, ohne Hinzuziehung der durch di« Verfassung vvrgeschriebenen Gremien selbständig den Haushaltsplcm für 1933/34 festzufetzen und von der Vorlage an den Derdandstag und den Großen Rat abzusehen. lim die zur Herbeiführung der Ermächtigung erforderliche Einberufung der beiden Verwaltungskörperschasten mit Rücksicht auf die dadurch entstehenden hohen Kosten zu vermeiden, hat das Dezernentenkvllegium die Zustimmung zu dieser Ermächtigung auf schriftlichem Wege von den Mitgliedern des Vcrdandstages und des Grvtzen Rates eingeholt. Auf Grund dieser Ermächtigung hat alsdann das Dezernenlenkollegium für das Geschäftsjahr 1933/34 einen Rothaushaitsplan aufgestellt, der auf Seite 16 dieses Verwaltungsdlattes zum Abdruck gelangt ist, und die Festsetzung der Umlage bei geringer Erhöhung des zunächst vorgesehenen Satzes von 1 auf 1,15% des (Einkommensteuersolls der Mitgliedsgemeinden unter Beibehaltung des vom Rat beschlossenen Prozentsatzes für die Erhebung der Beiträge nach der Reichsvermögenssteuer vvrgenommen. Autzerdem ist zwecks Regelung technischer Einzelheiten eine Steuer-' ordnung in Kraft gesetzt worden, die dem Rat in seiner letzten Sitzung im Entwurf bereits Vorgelegen hatte und die auf Seite 6 dieser Nummer veröffentlicht ist. Der Rothaushaitsplan trägt nicht nur den neugestalteten Verhältnissen im gesamten jüdischen Leben, dem Rückgang der Einnahmen und dem dadurch verbundenen Zwang zu Einsparungen Rechnung, sondern zeigt gleichzeitig neue Richtlinien für die zukünftige Gestaltung der Arbeitsgebiete des Verbandes. Der Landesverband wirb in Zukunft nicht mehr Einrichtungen fördern und zu erhallen Hoden, bi« ihren Wirkungskreis über Preutzen hinaus ausdehnen und als Reichsinstitutionen anzusehen sind. Hierdurch wird der organisatorische Aufbau in der deutschen Iubenheit wesenüich verbessert und «ne bisher vieffach übliche Doppeln rbest vermieden werden können. So sind zum Beispiel die für di« Rabdinerbildungsanstalten vorgesehenen Zuschüsse in Fortfall gekommen. Andererseits hat dafür der Landesverband an der Erhaltung der Reichsorgan isationen mitzuwirken, sich den ihm gebührenden Einflutz auf diese zu sichern und im Interesse der zweckmätzigen Gestaltung der Arbeit Wert darauf zu legen, datz, soweit di« Reichsstellen für preußische Gemeinden oder Einrichtungen tätig

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