Mannheim
Compact Memory

Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 63

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 63 (sequence 63)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3980048-10021647-10021615--764-3980747
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

)>t «clmfttBg N» «efUhtguugsuochwtise« fit W* U«t «tu» ftnjbits. 1. Die Kommission zur Prüfung von Kantoratsanwärtern ist vom Dezernenten kollegium Le» Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden zu ernennen. Sie bestcht jeweils, entsprechend der religiösen Richtung der Prüflinge, aus a) 2 Kantoren, b) 2 Rabbinern oder 1 Rabbiner und 1 Lehrer, c) 1 Mitglied de» Rates des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Die Kommission ernennt zur Leitung der Geschäfte, der Prüfungen und der Beratungen einen Borfitzenden und für den Fall seiner Behinderung einen stellvertretenden Vorsitzenden. Sie ernennt ferner einen Protokollführer und verteilt di« Prüfung«, fächer unter ihren Mitgliedern so, daß die kantoralen und musikalischen Fächer von je einem Kantor, die hebräischen und profanen Fächer von je einem Rabbiner oder Lehrer geprüft werden. Die Beschlußfassung innerhalb der Kommission erfolgt auf Grund absoluter Stimmenmehrheit. 2. Der schriftlichen Anmeldung beim Preußischen Landesverband müssen beigefügt werden: der Lebenslauf, ein Leumundszeugnis und der Studiengang de» Kandidaten mit beglaubigten Belegen. 3. Di« Prüfung ist in allen ihren Teilen nichtöffentlich. Ein« Zulassung von Gästen ist nicht statthast. 4. Der Verlauf der Prüfung und ihr jeweiliges Endergebnis werden protokollarisch festgelegt. 5. Prüfungsfächer. Vorbemerkung: Der Kandidat soll auf schristlichem Wege, soweit er nicht eine abgeschlossene Allgemeinbildung nachweifen kann, geprüft werden, inwieweit er, wenn er Ausländer ist, insbesondere die deutsche Sprache in Bezug auf Rechtschreibung und Stil beherrscht. J. Hebräisch. Die Prüfung erstreckt sich auf hebräische Grammatik, richtiges und sinngemäßes Lesen und Uebersetzen des Siddur und des Machsor, des Pentateuch» und der Hastoraus. Auch ist das Berständnis der wichtigsten S'lichaus und Kinnaus zu fordern. Zu ersteren zählen die Pismonim am DersShnungstage. H. Ehasonus. 1. Kurze Feststellungen über allgemeine Vertrautheit mit dem traditionellen Ehasonus. (Auf den dem Kandidaten geläufigeren Ritus ist Rücksicht zu nehmen.) 2. Vortrag eines selbfigewählten Rezitativs oder sonstigen Stückes aus irgend einem Teile des Iahresgottesdienstes, sowohl in freier Auffassung als auch in anlehnender bzw. genauer Wiedergabe aus Synagogen-Gesangswerken. Zu achten ist in jeden, Einzelfalle auf a) sinngemäßen und korrekten Vortrag der hebräischen Texte, d) ungekünstelten „chasonischen* Bortrag, c) deutliche Aussprache, ä) Reinheit der Intonation. 3. Dortrag: a) eines seldstgewählten, vorbereiteten Thoraabschnittes mit „Stop* aus der Thorarolle oder dem Tikkun, d) eines nicht vorbereiteten Abschnittes aus dem mit Vokalen und Akzenten versehenen Pentateuch, c) eines unvorbereiteten Hastoroh - Stückes und der B'rochau» mit „Trop*, «0 aus den Vorlesungen für Iomim Rauroim, der M'gilloh, den Klageliedern und de» FgMgsasttesdienste» (Wajchal). 4. Kasualien: Mi scheberach für di« verschiedenen Anlässe; El mole rachamim, Trauung», und Beerdigungssgesänge. Brismiloh. ä. Linzelfragen au« der Liturgik. NI. Musikalisches. 1. Gesangliches: Di« unter ll (Ehasonus) gemachten Feststellungen werden durch den Vortrag eines selbstgewählten Gesangsstücke» mit Begleitung ergänzt. Der Kandidat muß die FWgkeit, vom Blatt zu singen, Nachweisen. 2. Instrumentales: Di« Prüfung in diesem Fach« soll nur der Vervollständigung des Gesamtbildes dienen. Der Kandidat soll «lavier (oder Harmonium, Orgel) oder Geig« spielen können. IV. Wissenschaftliches. 1. Theorie der Musik: Elemente der Harmonielehre. Anschreiben von Melodien nach dem Gehör. Takttenntnis. Modulation und Transpofition. 2. Geschichte der Musik: Ueber synagogalen, ambrosianischen und gregorianischen Gesang, griechische und Mittelalterliche Tonarten (Kirchentonarten). Die wichtigsten Vertreter und Forscher de» Synagogengesangs und der synagogalen Musik. 3. Liturgik und Gebetskunde: a) Geschichte und Aufbau des jüdischen Gottesdienstes, b) btefür den Kantor in Betracht kommenden Ritualvorschriften (Dinim und Minhogim). Text de» Prüfuugszenguisse». Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Berlin, den ... Herr . ... aus geboren am ...... zu ist auf Grund der geltenden Bestimmungen von der Unterzeichneten Kommission auf seine Eignung für den kantoralen Beruf geprüft worden. Er erhält darüber folgendes Zeugnis. 1. Hebräisch: . 2. Ehasonus: . . 3. Musikalisches: .. a) Stimmliches: . . b) Gesangliches: . . c) Instrumentales:. 4. Musikwissenschaftliches:.. 5. Liturgik und Gebetskunde: . 6. Allgemeine Bildung: .... .. 7. Besondere Bemerkungen: . .. Dieses Zeugnis berechtigt nicht zur Erteilung von Religion»- unterricht. Die Kantorenprüfungskommission des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Das Gefallenengedenkbuch des Reichsbundes jüdischer"Frontsoldaten. Unter dem Titel „Die jüdischen Gefallenen des deutschen Heeres, der deutschen Marine wnfc der deutschen Schutztruppen 1914—1918, Ein Gedenkbuch herausgegeben vom Reichsbund jüdischer Frontsoldaten 1932* gelangt im Verlag „Der Schild*, dem Organ dds R.j.F., im Monat Oktober das bereits seit langem von der jüdischen Oeffentlichkeit erwartet« Werk zur Ausgabe. Es enthält auf 430 Seiten die Rainen der jüdischen Gefallenen in einem alphabetischen Namens- und Ortsverzeichnis mit den näheren Angaben über jeden einzelnen. Ein Nachwort gibt sachliche Erläuterungen. Preis i „Ganzleinen gebunden 4,— RM. Mit dies«m Gedenkbuch errichtet der R.j.F. den im Weltkriege gefallenen jüdischen Solbaten ein bleibendes Denkmal. Er erfüllt ein« Ehren- Pflicht, die die Gesamtheit der deutschen Juden angeht, das Andenken an die Gefallenen zu wahren und späteren Generationen zu hinterlaffen. Aber auch ein anderes Moment darf für die deutsche Judenheit hierbei nicht unbeachtet bleibyt. Di« polittsche Bedeutung und Wichtigkeit dieses Gedenkbuches ist von nicht zu unterschätzendem Bert. Sein Erscheinen wird nicht nur von allen jüdischen Kreisen, sondern in hohem Maße auch von maßgebenden politischen, nichtjüdischen Kreisen mit besonderer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.