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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 54

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 54 (sequence 54)
Language
German
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— 54 — Erledigung zugesagt. Es hat dann eine zweite Besprechung mit dem Finanzminister stattgefunden, in welcher er dem Abgeordneten erklärte, daß der Abschluß der Bücher erst am 20. Mai erfaßen werde, und daß der Minister die Angelegenheit im Auge behalten werde, damit wir nicht wieder einmal um unfern Anspruch kämen. Das ist das, was ich Ihnn zmchckgelassen habe. Das seitdem in der Hinsicht geschehen ist, haben-Sie gehört. Auf die Anfrage, was im übrigen in bezug auf die Bezttksrabbinatr während meiner Amtszeit geschehen ist, stelle (4ch"fest, daß 9 derartige Rabbinate von mir gegründet und insbesondere 1929 Groß-Strehlitz eingerichtet worden ist, das heute als eine Gründung im letzten Jahre im Tätigkeitsbericht figuriert. Titel 3 wird angenommen, ebenso Titel 4. Bei Titel 5, Position 1 sollen statt 18 000 12 000 RM. eingesetzt werden, bei ' Position 2 statt 500 1500 RM. Adg. RAnw. Hn r o v i tz: Ich beantrage, die Ratsvorlage wieder herzustellen und für den ersten Punkt dieses Titels wieder 18 000 RM. zu bewilligen. Sollte ich sehen, daß die anderen Fraktionen einem solchen Antrag, den ich namens unserer Fraktion stelle, Widerstand entgegensetzen, so werde ich genötigt sein, namentliche Abstimmung zu beantragen. Beschluß: Die Ratsvorlage wird wiederhergestellt. Bei Titel 6, Position 2 werden statt 3000 4000 RM. «ingesetzt und Position 6 wird neu mit 2400 RM. angesetzt. Titel 7. Hier liegt ein Antrag der Konservativen zu Position 1 vor, zu sagen statt Förderung ritueller Speisehquser »zur Förderung des Hamburger Vereins*. Die Ratsoorlage wird hier angenommen. Pofltton 4 Jugendpflege in Kleingememden. Diese Position wird von 8800 auf 10 000 RM. erhöht. Position 5. Hierzu liegt ein Anttag der Dolkspartei auf Wiederherstellung der 3000 RM. vor. Dieser Anttag wird abgelehnt. Abg. Dr. Silber st ein bittet den Präsidenten hierbei um die Gegenprobe. Aus der Tatsache, daß jemand die Hand nicht erhebe, könne nicht geschlossen werden, daß der Betreffend« gegen di« Vorlage sei. Es steht dem Präsidenten frei zu schätzen, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt worden ist. Die Abstimmung wird nochmals oorgenommen. Der Antrag der Volkspartei wird abgelehnt, die Vorlage in der Ratsfassung angenommen. Positton 6 Arbeiterkulturvereine. Berger: Vir haben bei diesem Punkt im Haushaltsausschuß erörtert, baß im vergangenen Jahre 2000 RM. bewilligt worden sind, daß aber nicht wie üblich 80 Prozent ausgezahlt worden sind, sondern nur 1000 RM., und zwar auf Beschluß des Dezernentenkollegiums. Dir waren uns im Haushaltsausschuß einig, daß eine derartige Behandlung unzulässig ist. Ich halte mich für verpflichtet, den Perbandstag darauf aufmerksam zu machen, das solche Ueberschreitungen der Rechte des Rates und des Dezernenttnkolttgiums nicht zugelassen werden können. Wir können den Herren nicht das Recht geben, Positionen abzuändern, wenn sie ihnen nicht passen. Dir müssen verlangen, daß die hier gefaßten Beschlüsse vom Rat ausgeführt werden. Es ist von Bedeutung, daß wir uns gegen dies« Auffassung des Rates, wie sie hier zutage getreten ist, wehren müssen. , Ratsmitglied Direttor Kareski Ich muß im Namen des Rates grundsätzlich erklären, daß,, wir uns dieser Auffassung nie angeschlossen haben und nie anschließen konnten. Der Rat steht aus dem Standpunkt, daß die Etatsfestsetzungen Ausgabenermächtigungen darstellen, die loyal interprettert werden müssen, uns aber nicht der Verpflichtung entheben, nachzuprüfen, ob ein« Position sachlich berechttgt ist. Der Etat kommt ja nicht zustande auf Grund einer voraufgegangenen Prüfung, sondern wir schätzen nur im voraus. Dtt kennen di« Bedürfnisse nicht, die an uns herantteten, die Prüfung erfolgt erst, sobald die Organisationen mit ihren Anträgen sich an uns wenden. Abg. RAnw. Dr. Köllen scher: Ich bedauere, der Auffassung des Vertreters des Rates in diesem Falle widersprechen zu nülffen. Es ist nicht so, daß nach Beschlüssen des Berbandstages über Zubilligung von Mitteln der Rat noch prüfen soll, ob er die Mittel ausschütten soll oder nicht. Der Rat hat fich nach den Beschüssen des Verbandstages sehr wohl zu richten, und der Rat muß, wenn Etatsmittel bewilligt worden find, diese Etatsmittel auch ausschütten. Die Ausschüttung der Mittel, die von beiden Gremien bewilligt wahren sind, mutz erfolgen. Inneres Gesetz des Berbandstages ,st es, daß die bewilligten Ltatsmitttl auch zur Ausschüttung gebracht werden. v Abg. RAnw. Dr. Weil: Weder die eine Ansicht, noch die andere halte ich für richtig. Es gibt ihrer Natur nach Posten im Etat, die mit ihrer Bewilligung gleichzeittg eine Ausgabeverpfllchtuna enthalten, es gibt ober auch andere Posten, z. B. die Mtttel, Sie Organisationen zugewendet werden sollen und von diesen Organisationen nicht angefordert werden. Wenn also nur eine Ermächttgung für den Rat vorhanden ist, kann man weder be» einen noch den anderen Grundsatz als allgemein gelten lassen. Man muß aber im allgemeinen davon ausgehen, daß die Bewilligung gleichzeittg eine Verpflichtung zur Auszahlung in sich schließt. Präs, des Rats Kammergerichtsrat W o l f f: Wtt sind ja nicht die einzige öffentlich-rechtliche Organisation, die «inen Etat aufstellt. Soweit mir bekannt, ist es bei allen Organisationen so, wie Herr Kareski gesagt hat. Der Etat gibt dem, der di« Mittel erhalten soll, keinen klagbaren Anspruch. Er verpflichtet auch nicht dtt Exekutive, die Ausgabe vorzunehmen. Der Rat ist somit zwar berechtigt, die in den Etat eingesetzten Bettäge auszugeben, aber er ist nicht dazu verpflichtet. Wir würden gegen unsere Pflicht verstoßen, wenn wir nicht nochmals nachprüfen würden, ob nicht im Augenblick der Ausgabe ein Hinderungsgrund für diese besteht. Es ist ein Antrag auf Schluß der Debatte eingegangen und wird angenommen. Der Anttag, für Arbeiterkulturvereine statt 1000 2000 RM. zu bewilligen, wird angenommen. Ein Anttag, die im vorigen Jahre zu wenig ausgezahlten 1000 RM. nachzubewilligen, wird abgelehnt. Ratsmitglied Landgerichtsrat Dr. L i l i e n t h a l macht darauf aufmerksam, daß überhaupt nur 600 RM. als Nachzahlung in Frage kämen, da ja nur 80 Prozent der bewilligten Mittel ausgezahlt wurden. Tittl 7, Position 7 (Schomre Schabbos) wird mit 1000 RM. nach Beschlüssen des Haushaltsausschusses neu eingesetzt und vom Plenum angenommen. Titel 8, Erhaltung von Kunstdenkmälern, wird mit 1000 RM. angenommen. Kapitel II Wohlstchrtspflege. Dazu wird eine neue Position Selbsthilfebestrebungen Erwerbsloser mit 5000 RM. angenommen. Abg. RAnw. Dr. K o l l e n s ch e r (zum Antrag der jüdischen Volkspartei für Hechaluz): Meine Domen und Herren! Meine Freunde hätten es lieber gesehen, wenn dieser Anttag und Beschluß anders gelautet hätte, wenn Sie nämlich ohne jede Entschuldigung für den Hechaluz einen bestimmten Bettag bewilligt hätten. Darauf hat er einen Anspruch, und darauf haben wir Anspruch, denn wir haben auch im Landesverband den Standpunkt zu vertreten, daß alle Sttömungen im preußischen Judentum in gleicher Weise Berücksichtigung zu finden haben. Und wenn wir auf eine Organisation wie Hechaluz entscheidenden Wert legen, so hat der Landesverband die Verpflichtung, dem Hechaluz einen Beittog, der angemessen ist, zu bewilligen. Was hier im Haushaltsausschuß in dtt Form dieses Beschlusses gekleidet worden ist, sieht uns sehr stark nach einer Entschuldigung aus. Dir entnehmen das insbesondere daraus, daß sich bei keinem analogen Beschluß und keiner Etatspositton sonst irgendeine Beziehung auf eine besondere Verwendung, irgendeine Beziehung auf di« besonder« Nachprüfung befindet. Dir haben ja httr dtt Debatte über die Frage der Verpflichtung des Rates zur Ausschüttung erlebt, und es ist von Herrn Kammergerichtsrat Wolff der Standpunkt vertreten worden, baß ein« solche Verpflichtung niemals bestünde. Wenn der Standpunkt aber richtig ist, dann weiß ich nicht, weshalb Stt es für nötig halttn, es in diesem Falle noch besonders zu sagen. Nachdem wir jetzt den Standpunkt der maßgebenden Ratsmitglieder kennengettrnt haben, macht uns dies« Fassung außerordentlich mißtrauisch. Dir müssen fürchten, daß, wenn es einmal prakttsch dazu kommt, dem Hechaluz «inen Beitrag zu bewilligen, SU diese übliche Prüfung vornehmen. (Zuruf: Dtt hat doch der Wohlfahrtsausschuß oorgenommen.) Das ist dasselbe, meine Damen und Herren. Deshalb halttn wir es für notwendig, eine Frag« an Stt zu stellen, nämlich dtt: Wtt soll diese Prüfung, von der Stt hier «umgehen

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