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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 48

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 48 (sequence 48)
Language
German
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— 48 über die DorsiPäg« dieser Kommission nachher zu entscheiden hat. Es scheint mir aber unmöglich, daß wir diese ganz wichtige Angelegenheit, eine der wichtigsten des Preußischen Landesverbandes überhaupt, an ein ganz Heines Gremium zur alleinigen Prüfung und Entscheidung delegieren. Damit komme ich auf eine Rechtsfrage, eine rechtliche Konstatierung, die noch nicht berührt worden ist. Jede Delegation von Befugniffen des Verbandstages ist in Wahrheit «ne Satzungsänderung. Ich halte es für ausgeschlossen, daß Sie hier eine qualifizierte Mehrheit für die Ueberweifung an den Engeren Rat zwecks Entscheidung bekommen. Diesen Weg werden wir also nicht -«schreiten können. Dagegen wird der andere Weg, der allerdings auch eine Satzungsänderung enthält, gangbar sein, daß man nämlich die Sache an die Kommission die vorgeschlagen worden ist, überweist, und daß dann der gesamte Rat darüber zu entscheiden hat. Dies ist eine tragbare Satzungsänderung geringeren Grades, die weniger schwerwiegend, weniger einschnewend in die Befugnisse des Perbandstages eingreift. Und wenn schon einmal eine Satzungsänderung möglich ist, so ziehe ich diejenige vor, di« immer noch die größeren Garantien für eine Wahrung der Objektivität bietet. (Beifall.) Abg. Konrektor i. R. G o l d s ch m i d t: Meine Damen und HerrenI Allerhand Achtung vor den Ausführungen, die über den Gegenstand der Pensionskasse heute nachmittag hier von.den verschiedenen Seiten gemacht worden sind, aber diese Reden sind leider Gottes zum Fenster hinaus gehalten worden. Denn wer kann sich nun eigentlich für diese Materie interessieren, wenn er sich vorher nicht mit ihr eingehend beschäftigt hat? (Sehr richttg!) Ls kann unmöglich die Aufgabe dieses Gremiums hier sein, diese Ausführungen anzuhören, um danach eine Entscheidung über Sein oder Nichtsein der Kasse, über Einrichtung oder Nichteinrichtung zu fällen. Aber es drängt mich, dem Rate meinen herzlichsten Dank zu sagen, daß er endlich einmal damit begonnen hat, ein Werk, das längst hätte aufgerichtet sein müssen, nun so in Angriff zu nehmen. Indes bin ich nicht der Meinung, die mein Vorredner hier ausgesprochen hat, der sagte, besser ein fehlerhaftes Werk errichten, als gar keines. So dürfen wir die Sache nicht anfassen. Dies ist ein Werk, das sich erst in I<chrzehnten auswirken wird, und das dürfen wir nicht von vornherein mit Fehlern behaften. Das muß nach menschlicher Voraussicht so vollkommen sein wie nur möglich, und deshalb heißt es bei diesem Werk, bei aller Eile, die geboten erscheint: Eile mit Weile! (Sehr richttg!) Wir können heute nicht hierüber beschließen, das ist eine Sache, die unmöglich ist. Di« Materie ist zu schwierig, als daß wir sie überstürzen dürften und als daß wir uns damit? eingehend in wenigen Stunden befassen könnten. Wir können aber auch, besonders wir, die Vertreter der Beamten, die Verantwortung nicht tragen, unseren Kollegen gegenüber, hier Hals über Kopf ein solches Werk aufzurichten, obwohl man draußen im Land schon seit Iahrey darauf wartet. Und darum, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, daß Sie den Beamten, die am meisten dabei interessiert sind, doch auch Gelegenheit geben, ihre Ansicht einmal zum Ausdruck zu bringen. Dadurch braucht das Werk gar nicht aufgehalten zu werden, es kann seinen Fortgang nehmen. Es muß uns nur alles Material, was da schon zusammengetragen und vorhanden ist, zur Verfügung gestellt werden, damit es draußen im Land in den Beamtenorganisationen einmal bearbeitet wird. Ls werden ganz gewiß von dort noch Anregungen dazu kommen, die wertvoll fim> und für Sie fruchtbar sein werden, wenn wir sie Ihnen demnächst unterbreiten. Das geht aber nicht im Handumdrehn. Wir freuen uns deshalb, daß eigentlich alle Redner doch auch zu der Auffassung gekommen sind, daß wir uns heute nicht entscheiden können, und darum wird es notwendig sein, daß wir allerdings eine Kommission damit beauftragen, diese Materie gründlich durchzuarbeiten, um dann dem Rat die Entscheidung zu überlassen. Und wir werden nach Kräften das unsere tun, um diese Aickeit zu unterstützen und noch Material dazu anzuliefern, nachdem man uns das bis jetzt gesammelte Material zur Derfügung gestellt hat. Ich bitte Sie also herzlichst. in dieser Weise zu verftchren. Wir müssen alles prüfen und das beste wählen uird dürfen die Sache nicht wieder ruhen lassen, sie muß eiligst betrieben werden. Aber ich sag« nochmals und schließ« damit: Eile mit Weile! Abg. RAnw. Dr. Breslauer: Meine Damen und Herren! Ls handelt sich hier um eine wirtschaftliche Krage, eine Frage, die Sr die Beamtenschaft der jüdischen Gemeinden von höchster Beutung ist. Wir find alle darüber einig, daß es außerordentlich erfrerttich ist, daß nach achtjähriger Stagnation diese Angelegenheit im letzten Jahr tatkräftig gefördert worden ist, so daß heute bereits ein Entwurf vorliegt. Es ist eine wirtschofttiche Fvage, die keine Parteifrage ist und werden sollte, und oeshalb g^siatkn Sie auch mir einige Ausführungen, die ich im wesentlichen, wenn auch unter Begründung eines Antrages, den mein« Fraktion gestellt hat, nur für meine Person zu machen gedenke. Mein« Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, zu der Sache selber Stellung zu nehmen, denn ich bin der Meinung, daß man dazu viel .mehr in die Einzelbeiten eingedrungen sein müßte, als es bei der Fülle der Vorbereitungsarbeiten für diese Tagung dem einzelnen möglich ist. Ich muß allerdings sagen, daß ich unter dem Eindruck stehe, daß die Einwendungen, die hier erhoben werden, den wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht hinreichend gereckt geworden sind, und daß daher der Entwurf, der vorliegt, tatsächlich mehr Recht für sich hat, wenn man geglaubt hat, auf Grurch der gegebenen wirtschaftlichen Möglichkeiten etwas zu schaffen. Aber meine Damen und Herren, wir sind hier darüber einig, daß wir heute in einem so großen Gremium eine solche Spezialfrage nicht verabschieden werden, sondern daß wir eine Delegation erteilen werden. Es gäbe natürlich auch den Weg, eine Delegatton zu unterlassen, und dann würde die Sache um ein Jahr verzögert werden. Das werden wir nicht wollen, das wird auch die Beamtenschaft nicht wollen, und ich bin überzeugt, daß ich auch die Worte des Vertreters her Beamtenschaft nicht so zu verstehen brauche, daß man die Sache auf ein Jahr verschieben solle, — im Gegenteil. Nun, meine Damen imd Herren, hinsichtlich dieser Delegation ist behauptet worden, daß sie eine Verfassungsänderung darstellt. Dieser Behauptung kann ich in keiner Weise zustimmen. Meine Damen und HerrenI Die Landesverbandsversammlung ist souverän und berechtigt, Delegattonen zu geben, und sie hat von diesem Recht schon häufig Gebrauch gemacht. Und ich bin überzeugt, daß der Präsident, der über die Verfassungsmässigkeit zu wachen hat, keinen Zweifel haben wird, daß die Delegatton, die hier ausgesprochen werden soll, unserer Verfassung entspricht und keine Verfassungsänderung bedeutet. Es handelt sich um die Frage, ob eine Delegatton an das Dezernentenkollegium, an den engeren Rat oder an den großen Rat gegeben werden soll. Es war bei uns erst angeregt worden, die Delegation an das Dezernentenkollegium zu übertragen. Dagegen ist geltend gemacht worden, daß Herr Schocken dem Dezernentenkollegium nicht angehöre, und wir haben mit Rücksicht hierauf selbstverständlich dem zugestimmt, daß für das Dezernentenkollegium der Engere Rat eingesetzt wird. Aber, meine Damen und Herren, wir wollen auf der anderen Seite die Delegation so gestalten, daß wirklich praktisch etwas zustande kommt, und da muß ich persönlich sagen, daß ich aus meiner zweijährigen Erfahrung als stellvertretendes Mitglied des großen Rates in der vorigen Verbarrdsperiode nicht das Vertrauen zum großen Rat habe, daß dort mit hinreichender Beschleunigung positive Beschlüsse gefaßt werden. Ich glaube, daß ich in dieser Frage gerade der Zustimmung des Herrn Kollegen Epstein gewiß sein kann. Eine Willensbildung in öffentlichen Körperschaften ist auf zweierlei Weise möglich und wirksam: die des Diktators, der selbstherrlich für sich bestimmt, oder die Willensbildung in einem größeren Gremium, wie wir es hier haben, eine Willensbildung, die durch einen Kollektivwillen geschaffen wird, der sich in den Fraktionen ausdrückt. Deren Mitglieder einigen sich zunächst über ihren gemeinsamen Willen, und dann wird durch Abstimmung der Willen der Gesamtheit gebildet. Beide Wege sind möglich. Aber nicht möglich ist es, produktive Arbeit zu leisten mit einer Körperschaft von 35 Personen, von denen jede ihren eigenen Dillen durchsetzen will. Denn das ist kein fruchtbare» System der organmäßigen Willensbildung, weil dann die Neigung derer, die immer noch Bedenken haben und zu mäkeln finden, zu stark wird gegenüber dem treibenden Willen, etwas zu erreichen. Und deshalb wäre es praktisch, wahrscheinlich nicht nur in dieser Frage, sondern auch in anderen, daß, wenn Sie Delegattonen geben, sie sie einer kleinen Körperschaft geben, die wirklich in der Lage ist, tatkräftig etwas zu leisten. Und deshalb bitte ich, die Delegation auf den Engeren Rat zu übertragen, dessen Beschlußfassung selbstverständlich Kommrssionsbevatungen jeder Art vorangehen können, und der selbstverständlich in der Lage und eventuell gewillt sein wird, Sachverständige zu hören. Aber nur so werden Sie dazu kommen, daß Sie di« in acht Jahren versandete Angelegenheit, die jetzt endlich in Fluß gekommen ist, in der zweckmäßigsten Weise zu einem baldigen Abschluß bringen. Abg. Dr. Freund: Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu der verfassungsrechtlichen Frage sprechen, die Herr Dr. Breslauer angeschnitten hat. Was Herr Dr. Breslauer gesagt hat, hat sehr viel für sich. Es ist eine alte Streitfrage, und ich bin geneigt, mich sachlich auf den Standpunkt von Hemm Dr. Breslauer zu stellen. Je kleiner ein Kreis, desto schneller wird gearbeitet.

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