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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 47

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 47 (sequence 47)
Language
German
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— 47 über den jüngeren. Es ift nun einmal nicht möglich, die alten Beamten genau so zu versorgen wie die jüngeren. Hier muß der Landesverband den Weg suchen und finden, den er bisher im großen und ganzen gegangen ist, nämlich mit Subventionen und au» Härtefonds einen Ausgleich zu schaffen. Der viel schwerere Borwurf, der gemacht wird, ist der, daß es dem Entwurf, der vor. gelegt wird, an einer Invalidenversicherung mangelt. Run, meine Damen und Herren, der Einschluß des Invaliditätsriflkos bedingt ein« sehr erhebliche Erhöhung der Prämie, eine Erhöhung, die meine» Erachtens kaum tragbar sein wird, wenn man ierückfichtigt, daß die Gemeinden bereits 5 Prozent des Iahresgehalts der Beamter^ und der Beamte selbst ebenfalls 8 Prozent zahlen soll. Run steht aber diesem erhöhten Prämienristko nicht einmal ein Aequivalent gegenüber, weil nämlich erfreulicherweise das.Invaliditätsrifito bei unseren jüdischen Beamten ein verhältnismäßig sehr geringes ist. Di« Erfahrungen haben ergeben, daß im allgemeinen die Beamten und Lehrer besonders in den Klein- und Mittelstädten, auf di« es hier ankommt, ein recht hohes Alter bei erfreulicher Gesundheit erreichen. Gin« Ausnahme macht allein die Kategorie der Schächter, die aber in diesem Zusammenhang deshalb nicht interessiert, weil sie in einer Berufsgenoffenschaft und gegen Invalidität geschützt sind. Es kommt dazu, daß di« jüdischen Beamten auch in der Angestelltenversicherung sind. Es ist aber nicht einmal richtig, daß die Invalidität nicht in diesem Beitrag eingeschloffen ist, denn wenn Sie den Vertrag durchlesen, werden Sie finden, daß di« Möglichkeit besteht, die Versicherung bereits vor dem vollendeten 65. Äbensjahr abzuvufen, wenn auch natürlich mit einem geringeren Betrag, so daß z. B., wenn im 60. Lebensjahr abgerufen wird, etwa 76 Prozent bezahlt werden usw. Für den Fall, daß infolge von Invalidität «in früherer Abruf «rforderlich oder günstig erscheint, ist «in Betrog gesichert, und soweit dieser nicht ausveicht, muß auch hier wieder der Subventionsfonds des Landesverbandes eingreisen. Mein« Damen und Herren! Ich sehe bei alledem nicht, wie uns die Kommission, die wir einberufen, erheblich fördern könnte. Ich glaube, wir sollten nach dem, was bisher vorliegt, ta#u kommen, daß man nun endlich einmal etwas für die Beamten und Gemeinden schaffen soll. Es bestärkt mich darin, daß gerade in unserer Fraktion mit Rücksicht auf die Gemoinden die Frage als so brennend und dringend bezeichnet wird, daß man nicht länger warten sollte, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Abg. RAnw. Iacobsohn: Die Ausführungen meiner Vorredner möchte ich dahin resümieren, daß sie sagen: »Es muß unbedingt etwas geschehen: ob der Entwurf, der uns vorliegt, Fähler hat oder nicht, das ist zwar eine noch ungeklärte Sache, aber er ist der einzige Entwurf, den wir haben. Darum wollen wir lieber eine fehlerhafte Sache machen als gar keines Man kann mit dieser Einstellung nicht an «in Werk Herangehen, das nicht für heute oderdie nächsten Jahre, sondern für die gesamte Lebensdauer des Preußischen Landesverbandes bestimmt fein soll. Denn ich mir die Dorbereitungsarbeiten ansehe und anhöre, was über diese Arbeiten hier gesagt worden ist, so muß ich fragen: Worin bestehen diese Arbeiten? Wir haben gehört, daß Herr Voyda sich bei einigen Versicherungsgesellschaften informiert hat. Da» Ergebnis der Informationen, die ihm dabei zuteil geworden find, ist uns hier nicht vorgelegt worden. Keiner van uns hat die Möglichkeit gehabt, sich «in eigenes Urteil darüber zu bilden, ob in der Tat dieser Vorschlag der Victoria der beste ist, der zu haben war, oder ob es nicht bessere Vorschläge gegeben hat. Ich glaube, daß wir in einer so wichtigen Frage uns nicht auf das Urteil verlassen können, da« sich ein einzelner gebildet hat, sondern daß es auf diesem schwierigen Gebiet der Perficherungstechnik durchaus verschieden« Meinungen geben kann, und daß einem wirklichen Kenner der Materie ein Vorschlag als zweckmäßiger erscheinen kann, den Herr Voyda als einen mwünstigen Vorschlag bei Seite stellen zu müssen geglaubt hat. Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Vertreters des Rates nidjt heraushören können, daß ihm Vorschläge anderer Versicherungsgesellschaften Vorgelegen hätten. Daraus möchte ich schließen, daß es sich nicht um ernsthafte Angebot« von anderer Seit« gehandelt, sondern nur um unveroindliche und persönliche Informationen, die Herr Woyda zu seiner persönlichen Belehrung in privater Form gesammelt hat. Das scheint mir nicht die Grundlage zu sein, auf der der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden eine Frage von lebenswichtiger Bedeutung lösen kann. Wenn der Vertreter de» Rats vorhin die Frage aufgeworfen hat: Was kann ich für mein Geld bekommen, welche Leistungen find von den verschiedenen Pensionskaffen ober Versicherungsgesellschaften für eine gleich hohe Prämienzahlung zu erzielen?,- so muß ich fragen: Warum hat man denn dies« Frage, wer am meisten für das Geld gibt, nicht auf dem Weg« gelöst, auf dem öffentliche Körperschaft!, solche Fragen zu lösen pflegen, nämlich auf dem Wege der Ausschreibung? Das wäre der gegebene Weg gewesen. Wenn ich mir das vorliegende Projekt in seinen Einzelheiten ansehe, scheint mir von allen Schwierigkeiten eine einzige vielleicht tragbar zu sein, nämlich di« Schwierigkeit, daß eine Versicherung für den Invaliditätsfall nicht vorgesehen ist; hier mag der vorzeitige Rentenrckruf eine teilweise Hilfe bieten. Unannehmbar aber wird das Projekt durch den zweiten Mangel, der darin besteht, daß ein« Perforgung der Waisen überhaupt nicht vorgesehen ist. Herr Woyda hat versucht, das zu widerlegen, was der Vertreter des Rates über den Unterschied zwischen Ruhegehalt der Verheirateten und der Ledigen vorgetragen hat. Wir brauchen gar nicht die Argumente des Herrn Woyda im einzelnen nachzuprüfen, in einem find wir einig, und hier wird auch Herr Woyda zustimmen müssen: es ist sicher, daß bei gleich hohen Prämieneinzcchlungen die Rente, die ein verheirateter Mann bekommt, wesentlich niedriger ausfällt als die Rente, di« ein Lediger bekommt. Wenn ich annehm«, daß «in verheirateter Beamter mit 25 Jahren in die Versicherung eintritt, und wenn ich mir vorstrll«, daß ein lediger Beamter in dem gleichen Alter in die Versicherung eintritt, wird von den Prämienzahlungen des ersten «in Teil abgezweigt, um die Versorgung der Ehefrau zu finanzieren, die mit versichert wird. Es scheint mir aber von jedem sozialen Standpunkt aus gänzlich unmöglich zu sein, daß das Ruhegehalt eines verheirateten Beamten niedriger ausfallen soll, al» eines unverheirateten Beamten. Und schließlich ist das System der unterschiodlichen Pension abhängig von'dem Eintrittsalter der Beamten. Ein Staats- oder Kommunaloeamter bekommt ein Ruhegehalt, das nach feiner Dienstzeit schwankt, und für jedes Jahr, das er mehr im Dienst zurückguegt hat, wächst ihm ein prozentual gleich hoher Anteil feines Rechtes auf Ruhegehalt zu. In unserem Entwurf aber wächst der Ruhegehaltsansvruch nicht proportional den Dienstfahren, und er steigt auch nicht, was man allenfalls verstchen könnte, progressiv, sondern er ist degressiv gestaffelt. Ich darf Sie bitten, «inen Blick auf die einzige Tabelle zu werfen, die uns mit der Vorlage hier mitgegeben worden ist. In dieser Tabelle finden Sie als Beispiel die Altersrente, die sich aus der Summierung der verschiedenen Rentenansprüche errechnet, die der Beamt« aus seinen Einzahlungen bis zum 64. Lebensjahr erwirbt. Wenn man diese Einzelansprüche summiert, kommt man zu dem Era^nis, daß «in Beamter, der Jahr um Jahr die gleichen Einzahlungen leistet, auf «in«» Rentenanspruch von etwa 84 Prozent seines Gehalts ^kommt, wenn er 40 Jahre in der Versicherung ist. Tritt er nur fünf Jahre später ein, so verliert er von der gesamten Rente bereits 19,91 Prozent des Gehalts, das heißt er verliert bereits etwa ein Viertel seines Rentenanspruchs dadurch, daß er nicht 40, sondern nur 35 Jahre im Dienst war. Wenn der Beamte nur 30 Jahre im Dienst war, gehen ihm bereits 43,5 Prozent seines Ruhegehaltsanspruchs verloren. Das find Zahlen, die man nur als groteäk bezeichnen kann, sie schlagen allen Gesichtspunkten einer Altersversorgung geradezu ins Glicht. Als ich diese Zahlen und Tabellen gelesen hatte, habe ich mich gefragt: wozu bei solchen unsinnigen Ergebniffen eine Pensionsversicherung, dann ist es besser, jedem Beamten «ine Lebensversichevungssumme zu kaufen, die chm bei Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausgezahlt wird. Die einfachste Ueberlegung wird zeigen, daß ein solcher Peg einer Summenversicherung ftir die Beamten noch viel einfacher und zweckmäßiger wäre als das, was uns hier vorgeschlagen wird. Der grundsätzliche Fehler des Systems, auf dem die Vorlage aufgebvut ist, beruht darin, daß jeder Beamte als Indioidualoersichooungsfall behandelt wird, und daß der Grundsatz verleugnet wird, der in jeder Sozialversicherung und Beamtenversorgung Herrscher» ist, daß nämlich jeder sllr alle leistet, und daß die Ansprüche, die der einzeln« hat, sich nicht auf seinen individuellen Leistungen ausbauen, sondern auf dem Durchschnitt, der sich ergibt, wenn man die Leistungen aller zusammenrechnet. Dieser Grundsatz ist in der Vorlage verleugnet worden. Man hat darüber diÄutiert, ob diese Vorlage dem engeren Rat zur Entscheidung überwiesen werden soll oder einer Kom- Mission. Ich glaube, m einer Angelegenheit, in der wir noch so wenig Material vor uns haben, nur «inen einzigen, ganz einfettigen Vorschlag, in der man uns gar nicht mitgeteilt hat, welche Informationen sonst eingezogen worden find, können wir unsere Entscheidungsbefugnis nicht an-da» engst« und kleinste Gremium, da» wir haben, nämlich an den Engeren Rat, delegieren, sondern hier brauchen wir eine Kommission, di« unparteiisch nachprüft, die so zusammengesetzt ist, daß sie auch eine Gewähr für Unpartefiichkett bietet, und wir brauchen außerdem noch ein Gremium, bä»

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