Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- 4 (28.9.1932)
- Date
- 1932-09-28
- Page
- Seite 46 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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— 46 — daß dieser zweite Wtz wesentlich schlechter ist, als der Antrag, den ich als Airtrag des Rates hier zu vertreten die Ehre habe. Ich möchte mich vorläufig mit diesen Ausführungen begnügen. (Beifall bei der Volkspartei.) Ratsmitglied Mpl.-Ing. W o y d a : Meine Damen und Herren! Ich werde selbstverständlich nicht auf alle einzelnen Zahlen, die Herr Schocken hier genannt hat, eingehen. Es wäre mir zwar leicht. Ihnen zu zeigen, daß viel« Einzelheiten seiner Berechnung nicht richtig find. Wir find einig darüber, daß hier nicht das richtige Gremium ist, um über Einzelheiten des Abkommens zu entscheiden. Ich möchte nur bemerken, daß die Ausführungen, die Herr Schocken zunächst über die Frage gemacht hat, ob ich mich genügend mit Sachverständigen unterhalten habe, nicht ganz zweckentsprechend beantwortet worden sind. Ich muß feststellen, daß diese Angelegenheit im Landesverband seit acht Jahren bearbeitet wurde, und als ich das Dezernat übernahm, habe ich das getan, was meine erste Pflicht war, ich habe mir sämtliche Akten kommen lassen, ich habe die erste Woche nichts anderes getan, als die vorhandenen Akten sämtlich durchzulesen. Dabei habe ich feststellen müssen, daß man immer wieder in Abständen von etwa einem Jahr neu begonnen hat. Daß dieser Weg nicht zweckmäßig sein konnte, erschien mir sicher, und es war notwendig, die Borarbeiten endlich zu denutzen, um einen Schritt weiter zu kommen. Bei Uebernahme des Dezernats waren die Verhandlungen mit der Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften bereits im Gange. Es ist nicht so, daß von mir ohne eine Kenntnis oder eine Verwertung des Vorhandenen neu begonnen worden sst. Es ist auch nicht so, daß nun hier etwas geschieht, was es sonst in der Welt nicht gibt. Ich hatte auf diesem Gebiet gewisse Erfahrungen von dem Reichsverband der deutschen Presse, wo diese Frage jahrelang gleichfalls eine große Rolle gespielt hat, allerdings in einem Tempo erledigt wurde, das mir für die Arbeiten unseres Verbales vorbildlich zu sein schien. Die Vorarbeiten aller früheren Sachbearbeiter im Landesverband, sowohl als auch die Verhandlungen im Reichsverband der deutschen Presse, zeigten, daß es zweckmäßig ist, auch in unserem Falle diesen Weg zu gehen. Es war auch ein ausführliches Zahlenmaterial vorhanden/und lediglich daß dieses Zahlenmaterial etwa VA Jahre alt war, hat mich veranlaßt, nochmals Fragebogen an die Gemeinden zu schicken. Dabei ist es nicht richtig, daß eine Aus- Wertung des Materials nicht stattgefunden hat. Ich habe mir die Fragebogen, die nicht nur auf jüdische Gemeinden abgestellt waren, sondern auch auf jüdisch-soziale Anstalten, durchgesehen; dabei war festzustellen, daß die früheren Ergebnisse auch nach den Ergebnissen der neuen Feststellungen richtig find. Allerdings haben diese Fragebogen für uns nur einen begrenzten Wert, weil wir keine Gemeinde zwingen können, sich unseren Beschlüssen anzuschließen, und ebenfalls keinen Beamten, sich der Versicherung anzuschließen. Diese Tätsache, daß wir keinen Beamten zwingen können, muß auch für die Art, entscheidend sein, in der wir das Geschäft entrieren. Der einzelne Beamte muß ein Interesse an der Angelegenheit bekommen, da er ja einen' erheblichen Teil der Prämie bezahlen muß. Wenn wir nicht eine Einrichtung schaffen, bei der wir ihm eine rechtliche Gewährleistung für «inen bestimmten Betrag verschaffen können, wird sein Interesse irur gering sein. Deshalb ist es notwendig, daß wir bei der Berechnung nicht nur einen Gemeinschaftscharakter zur Anwendung bringen, sondern Fall für Fall zu erledigen suchen. Bedauern muß ich, daß Herr Schocken eine Angabe wiederholt hat, die ich schon früher widerlegt habe. Er hat einige Zahlen bezüglich des verherrateten Beamten angeführt und gesagt, daß, wenn sich ein Beamter 30jährig ver- >>chert und mit 45 Jahren heiratet und mit 54 Jahren stirbt, die Witwenrente nach den Zahlungen vom 45. bis 54. Jahre bemessen werde. Diele Auffassung ist irrig. Es ist festgelegt worden, daß im Zeitpuntt der Verheiratung die gezahlten Beträge umgerechnet werben, als ob sie nach dem Derherratetentarif bezahlt wären. Dadurch ist die Gewähr gegeben, daß auch schon für die Zeit vor der Decherratuna eine Witwenrente geschaffen wird. Herr Schocken hat am Schluß seiner Ausführungen gesagt, er habe einen Vorschlag für eine Kasse gemacht. Ich habe keinen Zweifel, daß die Kasse, die Herr Schocken in seinem Vorschlag uns unterbreitet hat, niemals die Genehmigung des Reichsaufsichtsamtes bekommen würde. Sie müßte ja dann die Gewähr bieten, daß die Leistungen auch tatsächlich erfüllt werden könnten. Es ist natürlich sehr. leicht zu sagen: Was hat die ganz« Sache heute für einen Zweck, wir wissen ja nicht, was in einigen Jahren oder Jahrzehnten sein wird. Ich halte diesen Standpunkt nicht für richtig und glaube, er ist besonder» verfehlt, weil wir gerade in unserem Falle sehen, welches Unheil daraus entstanden ist, daß die ganz« Einrichtung nicht bereits vor acht Jahren «schaffen worden ist. Biele Fälle ließen sich weit leichter Zufriedenstellend lösen, wenn bereits vor acht Jahren in dieser Angelegenheit nicht nur geredet und geschrieben, sondern auch gehandelt wovden wäre. Abg. RAnw. Dr. Elkeles: Der Herr Vertreter des Rates hat den Unterschied zwischen dem Vorschlag des Rates und dem Vorschlag der liberalen Fraktion ganz richtig dahin charakterisiert, daß er auf den Ersten Mick ganz gering zu sein scheint, in Wirklichkeit aber durchaus nicht unbedeutend ist. Die Frage, ob man gemäß den Anträgen der liberalen Fraktion den Engeren Rat ermächtigen soll, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzufchließen, oder ob man eine Kommission einsetzen soll, die zunächst beraten und dann die Ergebnisse ihrer Beratung dem großen Rat vorlegen soll, dieser Unterschied ist zu einem wesentlich«» Teil ein Partemnterschied. Aber wohl selten hat das Wort »Zeit ist Geld" eine so große Bedeutung, wie gerade in dieser Frag«. Wir hören, wie in jeder unserer Versammlungen die Frage der Pensionskasse erörtert wird, und der einzige Unterschied dieser Tagung gegenüber den vorigen ist der, daß wir diesmal nicht gezwungen sind, das Klagelied anzustimmen, daß uns wiederum nichts vorgelegt worden ist. Wir müssen den Sachbearbeitern unseren Dank dafür aussprechen, daß sie uns diesmal eine Vorlage unterbreitet haben, die zwar gewiß nicht alle Wünsche erfüllen mag, jedoch die Gewähr für eine brauchbare Regelung zu bieten scheint. Einer der Haupteinwänd«, di« gegenüber diesem Entwurf gemacht werden, ist, daß die alten Beamten gegenüber den jüngeren erheblich benachteiliat wären. Er ist unberechtigt, denn wenn in früheren Jahren das geleistet worden wäre, was heute geleistet wird, so wären eine Reihe von jetzt alten Beamten einst jüngere Beamte gewesen und ihre Versorgung wäre gewährleistet. Wir können meine Damen und Herren, eine Verschiebung aus unbestimmte Zeit und die Verweisung an ein« Kommission, die ihrerseits «ine Untersuchungskommission einsetzt, die erst an den großen Rat kommt, der dann unter sich berät, nur dann auf uns nehmen, wenn uns wirklich sehr erhebliche Gründe dafür angeführt werden können, das heißt, wenn uns gesagt würde: Dieser Entwurf ist in den und den Punkten unrichtig, und es besteht die Möglichkeit, ihn in diesen Punkten erheblich abzuändern. Und diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, habe ich bisher nicht erkannt. Die Frage drängt sehr erheblich, nicht nur im Interesse der Beamten, sondern ebenso im Interesse der Gemeinden, denn der Beamte bat ja von der Beamteneigenschaft eigentlich nichts als den Namen, im übrigen ist er ein schlecht bezahlter, ungesicherter Angestellter. Dem muß aus einem schnellen Wege obgeholfen werden. Wenn auf der anderen Seite gesagt wird, diäer Weg sei nicht günstig, weil er nicht genügend Kautelen und Vorteile biete, so muß man dazu Folgerwes sagen. Die Vorlage beruht auf dem Entwurf einer Versicherungsgesellschaft, einem Entwurf, der aus einer Reihe von Entwürfen heraus gewählt worden ist, und zwar als der bei weitem beste. Wir können also vorbehaltlich einer etwaigen Zuziehung von Konkurrenzfirmen davon ausgehen, daß, wenn man den Weg geht, die Versorgung im Anschluß an eine Versicherungsgesellschaft vorzunehmen, eine wesentliche substanzielle Verbesserung der Vorlage nicht zu erreichen ist. Demgemäß bleibt nun die Frage: Ist es möglich, es nicht im Anschluß an «ine Versicherungsgesellschaft, sondern durch eine eigene Kasse zu machen? Ich stehe nicht an, diese Frage zu verneinen. Ich glaube, wir können mit Bestimmtheit sagen, es wird sich sicher nicht verwirklichen lassen. Es wäre schon ein ungeheures Risiko für den Landesverband, wenn er seinerseits eine Kasse errichten wollte, sei es auf seinen eigenen Namen, sei es, daß dafür eine juristische Persönlichkeit gefunden wird, die Sache bleibt finanziell an uns haften, mag-sie eine Gestalt haben, wie sie will. Diese Kaffe ist aber auch deshalb unmöglich, weil Sie an den verschiedensten Stellen damit rechnen müssen, und ganz mit Recht, daß den Vorteilen die Tatsache gegenübersteht, daß hier und dort ein Defizit entstehen wird, und daß dieses Defizit aus Quellen gespeist und gedeckt werden muß, die wir im Augenblick noch nicht Überseen können. Es ist unmöglich, daß das Reichsaufsichtsamt eine Kaffe von dieser Gestalt genehmigt. Bleibt der letzte Weg, «ine Versicherung, einen nicht rechtsfähigen Verein zu gründen. In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch, keine rechtliche Sicherung, und wir sind genau so weit, wie wir heute waren. Wenn wir uns darüber klar find, oaß der Weg der eigenen Kasse ein unmöglicher, der der Anlehnung an eine Versicherungsgesellschaft der einzig mögliche ist, dann bedarf es meines Erachtens keiner Kommission mHr, dann genügt es, wenn der Engere Rat den Abschluß tätigt. Was wird nun gegen den Entwurf im wesentlichen vorgebracht? Drei . Dinge. Es wird erstens gesagt, er bringe eine Benachteiligung der älteren Beamten gegen-