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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 45

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 45 (sequence 45)
Language
German
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— 43 — Nimmt man den Altersaufbau und addiert ihn einfach mechanisch, dann kommt man auf ein Alter von 48 Zichren im Durch, schnitt. Wiegt man aber den Durchschnitt, so kommt man «ruf ein Durchschnittsalter von 47 bis 48 Jahren. Wir werden den Versuch machen müssen, eine Form der Versicherung zu finden, die den Tatbeständen einigermaßen gerecht wird. Ich habe mir di« Mich« gemacht, in der erwähnten Denkschrift zu vergleichen, wie Fäll«, die bei uns sehr häufig sind, bei verschiedenen Kaffen aussehen. Rehmen wir den Fall an, ein älterer Beamter, ein 48jähriger, bisher unversorgter Mann, will der deutschen Bankbeamtenkasse beitreten. Wenn er dort 10 Prozent wie bei uns zahlt, beim Eintritt 48 Jahre alt ist und ein Einkommen von 8800 RM. hat, — das ist das Einkommen, das Woyda zugrunde Ö: hat —, dann würde er, wenn er 68 Jahre alt ist, 2868 RM. on zu beanspruchen Hoden. Ist derselbe Mann Objekt des vorliegenden Viktoria-Plans, und er ist verheiratet und tritt mit 48 Jahren mit lOprozenttgem Beittag in die vovgeschlagen« Der. sicherung ein, so bekommt er statt 2665 nur 1321 RM. Das kommt daher, mrß die hier zugrunde gelegte Berechnung überhaupt keinen Gemeinfchastscharakttr hat; es ist hier ein« Äsung gesucht und gefunden, bei der eigentlich jeder einzelne ein individueller Fall ist. Da ist e» selbstverständlich, daß der Versichert«, der mit 24 Jahren zu zahlen beginnt, am Ende seiner Leistungsperiode im 65. Lebensfahr eine sehr hcch« Quote zu bekommen hat, daß aber die Quote desto geringer wttd, je spättr er eintritt. Das wissen sämtliche Bettiebskassen; sie Liegen diese Wirkung «ch und bekommen zu ausgleichenden Zahlen, wie ich sie genannt habe. In allen diesen Kassen gibt es «ine Witwenversorgung, die 60 Prozent der normalen Ruhegehaltsversorgung darstellt. Das vorliegerche Viktoria-Projekt bat die Besonderheit, daß di« Rechnung des verheirattten Mannes eine andere ist als die des unveicheirattttn. Hier bekommt der unverheiratete Beamtt eine höhere Rentt als der verheiratete, weil für diesen vom Tage seiner Verheiratung ab eine Abspaltung seiner Beiträge für die Witwenleistung an die Frau «intreten muß. Bei diesem System wird die Witwenleistung desto kleiner, je spättr ein Mann aeheirattt hat. Ich habe errechnet, daß die Witwe eines mit 48 Jahren eintretenden verheirattten Beamttn, — wenn dieser mit 5800 RM. Einkommen 10 Prozent pro Jahr leistet und mit 65 Jahren stirbt, — eine Rentt von 793 RM. pro Jahr bekommen würde. Ich mache Stt darauf aufmerksam, daß die deutsche Angestelltenversicherung für den gleichen Fall eine Leistung von 1178 RM. hat. Und wenn nun dttser 48jährige Beamte schon mit 58 Jahren stirbt, würde die Witwe nach dem vorliegenden Vorschlag pro Jahr 396 RM. Witwenpension bekommen, während bei der Angesttlltenvevficherung immerhin fast der doppeltt Betrag von 653 RM. zur Auszahlung kommen würde. Für Waisen ist in diesem Dezernenttnvorschlag überhaupt nichts vorgesehen. Es tut mir leid, auf dttse Einzelheiten hier eingehen zu müssen. Herr Woyda hat sich festgelegt auf ein Projekt, das eben sehr gut für die Beamttnschast ist, die heutt 25 Jahre alt ist, 40 Jahre lang Beiträge zahlt und dann tatsächlich ideale Ruhegehälter bekommt. Run, meine Damen und Herren, wenn mich heutt jemand fragen würde: Hat es einen großen Sinn, sich jetzt Gedanken über Zahlen zu machen, die sich auf das Jahr 1972 beziehen, dann würde ich sagen: Lassen wirs ganz. Die nächsten Monate in Deutschland sind nicht übersehbar genug, als daß es sinnvoll wäre, eine Unternehmung durchzuführen,die ihren Schwerpunkt gerade darin hat, Leistungen für 40 Jahre spättr ttstzustellen. Und wenn wir lediglich diesen Teil als Pensionskassen. Problem betrachten sollten, würde ich mich auf den Standpunkt stellen: Warten wtt noch ein halbes Jahr, ein Jahr ab und tun gar nichts, bis wir sehen, wa» in Deutschland und sonst Werhaupt geschttht. Wenn wir nicht sehen wollen, daß wtt bei der Beamttnschast einen Durchschnitt von 48 Jahren haben, und keinen Weg finden, diesen älteren Beamttn etwas zu bieten, — sei es auf Kosten der jungen —, dann scheint mtt das Problem ungelöst. Und da die Dinge so liegen, habe ich vorgeschlagen, daß man ganz von neuem beginnt, das Problem sich neu vorstellt und versucht, ein Ergebnis zu finden, das den verschiedenen Notwendigteilen gerecht wird. Ob man dcckei zu einer eigenen Kasse oder ob man zu einem Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft kommen wird, weiß ich nicht. Es gibt da manche Mittelwege, es gibt z. B. den, den mein Unternehmen in einer Pensionskasse größeren Stils als sie hier nötig ist, befchrttttn hat, wo eine Aktiengesellschaft geschaffen ist, btt der Träger dttser Penfionskaff« ist, btt aber etwa 85 Prozent aller Risiken wtt jede andere Derfichermrgsgesellschaft rückdecken kann. Roch eins: Ich fagtt schon eingangs, daß di« Fragebogen, die etwa für 650 Beamte beantwortet wurden, zeigen, daß dtt Majorität der Beamttn eine Berforgung hat, das heißt, in der Regel, «in« Versorgung, dtt in Verpflichtungen der Gemeinden besttht. Inwieweit aber nun dttse Gemeinden sich durch Lebensversicherungsbeiträge an andere Kassen rückgedeckt haben, weiß ich im Augenblick nicht. Aber gerade die Fälle, in denen solche Verpflichtungen bestehen, lassen sich sehr schwer in einen Vertrag mit einer Bersicherungsgesellschast Weinbauen. Dagegen wäre es wahrscheinlich sehr leicht, bei Bearbeitung jedes besonderen Falles die Verantwortung aus der Gemeinde auf dtt Schulttrn der Gemeinfchastskasse zu legen. Ich könnte mir allerdings vorfttllen, daß dtt Verhältnisse oder, sagen wtt, die Machtstellung oder die besorckere Gttuktur unseres Verbandes kaum die Möglichkeit dazu bietet, «ine gemeinschaftliche Kasse überhaupt zu schaffen, denn die erste Voraussetzung einer eigenen Kasse ist dtt Selbstverständlichkeit, daß eine genügende Anzahl, einige Hundert, da find, dtt mitmachen, und daß dttse nicht ausgewählte Individuen sind, sondern daß ganz« Gemeinden sich anschlttßen, dtt ihren vollen Äeamtenstand dieser Kasse zuführen. Andererseits könntt aber eine solche Wirtschaftseinrichtung des Landesverbandes, wenn sie als ernste Aufgabe angesehen wird, auch ein lehr willkommenes Werkzeug werden, um eine Gemeinschaftlichken zu schaffen, wie sie leider in der Gesamtverfassung vorläufig nicht besteht. Ich kenne eine Anzahl verschiedenartiger Verbände, in denen dtt Mrffchafisabttilung den Kitt-bildet. Gerade das Interesse, das an einer gemeinschaftlichen Kaffe vorläge, könntt di« Beziehungen der Einzelgemeinden zum Landesverband neu gestalten. Selbstverständlich denke ich nicht daran, daß die Großgemeinden ihren großen Versorgungskomplex unserer Kasse in einem früheren Stadium übergeben würden, aber daß die Kasse in zwei, drei Jahren sich so gefestigt hat, daß Frankfurt, Breslau, Hamburg, Berlin damit zufrieden find, wenn sie ihr« großen Pensions- und Berforgungsangelegenheittn zuführen. Ich bitte, mich recht zu verstthen. Ich schlage heute nicht vor, daß wir ein« solche Kasse ins Auge fassen und gründen. Ich habe in meiner, Denkschrift dttse Möglichkeit ziemlich in den Vordergrund gestellt, nur weil ich zeigen wolltt, daß da wahrscheinlich Wege bestehen. Dies zu prüfen wirb gerade dtt erste große Aufgab« der von mir vorgeschlagenen Kommission sein. Ich komme aber nun zum Eingang zurück: Wenn Stt den Antrag des Rates annehmen, ergibt sich folgend« Situation. Die Arbeit wird einer neungliedrigen Kommission zugeführt, in der neben einem. Bestand von Mitgliedern des engeren Ratts ein Berttettr der Lehrerschaft und ein Derttettr der Beamttnschast fitzt; die Zusammensetzung dieser Kommission gibt eine Gewähr dafür, daß das ganze Problem neu gesehen wird. Der Vorschlag des Ratts geht wetter dahin, daß dtt Ergebnisse der Arbeit dieser Kommission dem Ratt zufließen und daß der große Rat die Ent? scheiduno zu fällen hat, nachdem ein positiver Antrag von des Kommission vorlttgt. Das heißt, die letzte Entscheidung liegt in der Hand eines Gremiums, das sich zusammensetzt aus Vertretern aller Parteien, aller Bezirke Preußens, eines Gremiums, das dtt Arbeit von verschiedenen Seittn berufsmäßig und gesetzlich ansieht und entscheidet. Nun macht Herr Woyda bzw. dtt liberatt Fraktion einen Vorschlag, der sich opttsch wenig von dem unterscheidet, was der Rat Ihnen vorgeschlagen hat. Ich möchte hinzufügen, daß in der Abstimmung des Rates, der hier von mtt verttettne Antrag, von einer großen Mehrheit gegen nur vier Stimmen angenommen worden ist. Diese scheinbar opttsch kleine Differenz ist aber sehr groß. Wir schlagen eine ad hoc eingesetzte Kommission des Ratts vor. Dttse Kommission besteht übrigens schon, sie ist vorgestern eingesetzt worden, und wir schlagen weittr vor, daß dtt letzte Entscheidung dem Rate zusteht. Dtt liberatt Fraktton schlägt vor, daß man dtt Angelegenheit, wtt ich es verstanden habe, dem Engeren Rat übergeben soll, also einer Körperschaft, dtt, als Kommission gesehen, keinen Berttettr der Lehrerschaft und der Berwaltungsbeamttn in sich hat. Ich verstehe den Vorschlag des Herrn Woyda so, daß dieses Gremium, also ottsekbe Stelle, die die Vorarbeittn macht, auch dtt endgülttge Entscheidung fällen soll. Während wtt Ih«n vorschlagen, daß Stt den Rat ermächtigen, dtt Verträge atzuschlttßen oder dtt Kasse zu gründen, sagt der Gegenvorschlag, Stt sollen der «kflöpfigen «örperschcfft, an dtt Stt dtt Bearbeitung zurückoerweisen, auch dtt tttztt Entscheidung zuschttben. Ich meine,

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