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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 28

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 28 (sequence 28)
Language
German
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— 28 berücksichtigen. Wünscht sonst noch jemand zu Kapitel l das Dort? Das ist wM nicht der Fall. Jetzt kommt Inspektion des Religionsunterrichts". Da liegen mehre« Anträge vor. Da müßten mir dann wohl an dieser Stell« auch die beiden Anträge des liberalen und konservativen llnterrichtsausschusses hinzunehmen, von denen ich allerdings nicht «cht weiß, wie wir sie hier behandeln sollen, außer daß wir siej dem Rat als Material überweisen. Es find zwei ausführliche Anträge der beiden Ausschüsse, di« zum Teil wohl auch nicht ganz konform gehen. Dann liegt ein Antrag vor über die jüdischen Beamten; dieser käme bei der BeamtenbesvDung zur Sprächet ' Hierher gehört ober der volksparteiliche Antrag: „Der Landesverband wolle dafür Sorge tragen, daß der gesamte Unterricht in den jüdischen Disziplinen im Sinne der preußischen Schulreform gestaltet wird. Zu diesem Zweck ist eine von beiden Unterrichtsausschüflen gemeinsam zu bildende Immission zu ernennen, die Richtlinien auszuarbeiten und durch Inspektionen und Beratungen durch geeignet« Fachleute auf Durchführung dieser Richtlinien zu halten hat. Dafür ist schon bei der Heranbildung von Lehrkräften an den Dorbe«itungsanstalten für Rabbiner und Lehrer zu sorgen." Dann ist der Antrag des liberalen Unterttchtsausjchuffes von der liberalen Fraktion ausgenommen worden und würde hierher gehören. „1. Der Rat möge dafür Sorge tragen, daß di« für den Religionsunterricht bzw. für die Religionslehrer bestimmten Subventionen auch wirklich in di« Hände der Lehrer gelangen. Falls die unmittelba« Auszahlung an die Lehrer nicht angängig sein sollte, möge die Auszahlung an die Provinzialverbände erfolgen. Ferner möge der Rat mit allem Nachdruck darauf hinwirken, daß die von den Gemeinden zu zahlenden Gehaltsbeträge nicht im Hinblick auf die Subventionen des Landesverbandes zurückgehalten werden. 2. Als Religionslehrer bzw. Religionsleh«rinnen dürfen nur solche Persönlichkeiten beschäftigt werden, die di« Befähigung zur Erteilung des Religionsunterrichts durch wissenschaftliche und pädagogische Borbildung sowie durch die entsprechende Prüfung erworben haben. 3. Der liberale Unterrichtsausschuß hat zur Frage der Pflegschastsbezirke und Inspektion des Religionsunterrichts beschlossen: a) Die Einrichtung von Pflegschaften ist im Interesse des Religionsunterrichts tatkräftig zu fördern. Die Pflegschaften können nicht als Ersatz für die amtliche Inspektion betrachtet werden. d) Die Inspektionen können von Rabbinern oder Lehrern ausgeübt werden. c) Bei der Auswahl der Inspizienten soll neben der pA>agogischen und wissenschaftlichen auch auf di« persönliche Eignung sorgfältig Bedacht genommen werden. d) Es ist den Inspizienten zur Pflicht zu machen, nach der Unterrichtsstunde in kollegialer Aussprache mit dem Lehrer den Inhalt und das Ergebnis der Lehrstunde zu erörtern. e) Der Inspektionsbericht ist zur Kenntnis des Leh«rs zu bringen." Der konservative Antrag ist Ihnen allen vorgelegt worden. (Zwischenruf: Wurde erst Freinrg im Unterrichtsausschuß besprochen.) Das ist etwas anderes. Dann bitte ich Herrn Studienrat Wolff, zu Punkt 2 das Wort zu nehmen. W>g. Stud.-Rat Wolff: Meine Damen und Herren! Wer die Entwicklung der jüdischen Jugend in den letzen Zcch«n beobachtet hat, hat mit Entsetzen seststellen müssen, in welch starkem Maße die Bezichungen der jüdischen Jugend zum Judentum zurückgehen. Mit Recht ist dem Religionsunterricht der Dorwurf gemacht worden, daß er gegenüber den Aufgaben der Gegenwart versag habe. Aber dieser Borwurf ist nicht so sehr zu richten an d«, die Religionsunterricht erteilen, sondern ebenso stark an die Eltern. Der Religionsunterricht in P«ußen befindet sich in einer Isolierung, viel Schuld daran trägt die seit 1925 in Preu^n bestehende Schulreform, die in ganz starkem Maße den gesamten Unterricht an den höhe«n Schulen umgestaltet hat. Der Religionsunterricht aber, der Unterricht in den gesamten jüdischen Dtsziplinen, hat diese Reform nur zum Teil mitmachen können, nur da, wo einzelne Leh«r Verständnis für diese Aufgabe hatten und von sich aus diese Reform durchgeführt haben. An den höheren Schulen kann dies« Reform durchgeführt werden, weil ein« Auf. sichtsbehörde da ist, die darauf hält, daß jeder Lehrer versucht, im Sinne dieser Reform zu unterrichten. Es findet eine ständige Revision statt, die nicht nur eine Informatton, sondern vor allen Dingen ein« Beratung ist durch Fachleute, Männer, die selbst L«h«r waren, aus dem Berufe kommen und den Leh«rn beratend zur Seile stchen. Und ich halte es für «ine Existenzfrage des deutschen Judentums, daß hier einmal eingegrifftn wird. Und es ist «ine wesentliche Aufgabe des Landesverbandes in diesem Augenblick, im Landesverband ein« zentrale Organisation zu schaffen, die Richtlinien au^uarbeiten hat, die den gesamten Unter, richt umgestalten, ausgehend von der Soziologie und Psychologie der jüdischen Jugend. Wir schlagen deshalb vor, daß die beiden Unterrichtsausschüsse aus Fachleuten eine Kommission zusammensetzen, die ganz strenge Richtlinien aufstellt, besonders auch für den Sprachunterricht. Wir ftagen uns immer: Wieso ist der hebräische Sprachunterricht so sinn- und erfolglos? Wieso wird so wenig bei dem vielen Aufwand im hebräischen Unterricht erreicht? Er muß so sinnlos und erfolglos bleiben, weil er vor allem inhaltslos ist, weil er vollkommen beziehungslos auch zu dem übrigen Unterricht steht, und weil alle Reformen hier nicht beachtet werden. Hier muß eine vollkommene Umgestaltung des hebräischen Sprachunterrichts geschaffen werden, und das kann nur von einer zentralen Instanz aus, vom Landesverband, geschehen. Aber das ist alles nicht durchzuführen, solange wir nicht Lehrer haben, die in diesem Sinn unterrichten können. Wir erwarten, daß die von dem Landesverband zu schaffeiche Instanz gleichzeittg auch versucht, Einfluß zu gewinnen auf die Bildungsanstalten der Rabbiner und Lehrer, um ihnen das Material zu geben, diesem Unterricht gewachsen zu sein. Ich halte diesen Antrag für einen sehr wesentlichen. Der Landesverband bekommt eine ganz neue und, wie ich glaube, in diesem Augenblick nicht zu umgehende Aufgabe. Ich bitte Sie, den Antrag anzunehmen und den Unterrichtsausschüssen Gelegenheit zu geben, geeignete Fachleute zu ernennen, und die Möglichkeit zu geben — dazu ist Geld nötig — diese Richtlinien zu schaffen, aber auch ganz energisch dafür Sorge zu tragen, daß dieser Unterricht durchgeführt wird. Me Inspektton des Unterrichts ist zum Teil vollkommen unzulänglich, und gerade darauf müssen die Inspizierenden hingewiesen werden. Mir ist «in Fall bekannt, wo «in Inspektor erklärte: »Ich habe auszusetzen, daß Sie hier Grammatik unterrichten, die darf nicht unterrichtet werden, die Schüler sollen nur die Gebete lernen." Wenn so inspizie«nde Menschen Leh«r anweisen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn keine Erfolge kommen. Oder ein ande«r sagt: Im hebräischen Unterricht dürfen die Schüler nur Ausdrücke lernen, di« unbedingt in der Bibel stehen. Dann brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Kinder kein« Beziehung zum Unterttcht bekommen. Und hier muß einmal energisch dafür Sorge getrogen werden, daß unser Unterricht auf ein höheres Niveau gehoben wird. Wenn wir das tun, glaube ich, können wir wenigf^ns unfe«r Jugend etwas mitgeben für ihre Beziehung zum Judentum. Präsident Stern: Zu dem Antrag der Liberalen hat das Wort Herr Direktor Gutmann. Abg. Studiendirektor Dr. G u t m a n n: Am vorigen Freitag hat eine Sitzung des liberalen Unterrichtsausschusses stattgefunden. In diesem Unterrichtsausschuß sind folgende Beschlüsse gefaßt worden, die dem Rat zur Annahme vorgelegt werden sollen. Don seiten vieler Lehrer ist darüber gellagt worden, daß subventionierte Gemeinden die Summen, die ihnen vom Landesverband zur Unterstützung der Leh«r gewährt worden sind, nicht voll an dies« Lehrer ausgezahlt haben, sondern daß die Gemeinden «inen Teil dieser Gelder für ihre sonstigen Bedürfnisse zurückbehalten haben. Der Unterrichtsausschuß schlägt demgemäß vor: »Der Rat möge dafür Sorge tragen, daß die für den Religionsunterricht bzw. für die Reliaionslehrer bestimmten Subventionen auch wirklich in die Hände der Lehrer gelangen." Es ist weiter darüber gevagt worden, daß in vielen Gemeinden Lehrer und Lehrerinnen tätig find, die nicht die wissenschaftliche Befähigung zum Unterttcht haben, daß weiter Kindergärtnettnnen und Männer, di« keinerlei Prüfung abgelegt haben und nicht befähigt find, Unterttcht in der Religion zu ertttlen, als Religionslehrrr angestellt worden find. Darum

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