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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 24

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 24 (sequence 24)
Language
German
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— 24 — äusfühlen konnte. Nach dem liberalen Entwurf geschicht die Wahl der Abgeordneten durch die Derbandstage. Landesverbände aber, die nicht aus Urwcchlen hervorgegangen find, vor allem find dies die Landesverbände Sachsen und Hessen, die zusammen zehn Prozent der deutschen Juden umfassen, können bis 1. Januar 1937 ihre Abgeordneten ernennen. Diese Frist bis zum 1. Januar 1937 ist nicht etwa eine Galgenfrist, sondern hat nur rein dekorativ« Bedeutung. Nach Ablauf der Frist kann die Reichstagung mit einfacher Mehrheit bestimmen, daß in diesen Ländern Urwahlen zu der Reichsorganisation nach einem gerechten Wahlrecht stattfinden sollen. Einen solchen Antrag wüÄen wir von der Dolkspartei bestimmt am 1. Januar 1937 sofort einreichen, aber er würde von der Mehrheit dieser Reichstagung abgelchnt werden. Denn würde er angenommen werden, so würden die bestraften Landesverbände sofort aus dem Reichsverband austreten, unfc die Mehrheit würde es nicht wagen, dies« Landesverbände zu reizen und so den Reichsverband zu einem Torso zu machen. Rach unserem Entwurf dagegen, den wir heute vorgelegt haben, müssen in diesen Ländern von Anfang an Urwahlen stattfinden. Die sächsischen Herren sagen immer, sie könnten den Ostjuden die gleichen Rechte nicht gewähren, also ein allgemeines Wahlrecht nicht schaffen, wenn sie sich nicht der Gefahr einer Ueberfremdung aussetzen wollten. Dazu möchte ich sagen, daß im Jahre 1921 bei der Tagung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes der verstorbene Kommerzienrat Ladewig, einer der Führer der sächsischen Herren, erklärt hat, von der Gefahr einer Ueberfremdung könne bei einer Reichsorganisation nicht gesprochen werden. Run hält man uns entgegen und erteilt uns den Rat, wir möchten doch wegen der zehn Prozent sich widersetzender deutscher Juden keine Schwierigkeiten machen, wir möchten dies« Ungerechtigkeit in Kauf nehmen, sie sei praktisch bedeutungslos. Sie haben uns so oft ererklärt, Sie seien für die Gleichberechtigung der Juden, weshalb machen Sie nicht Ernst damit, weshalb schaffen Sie nicht Ordnung in Ihren eigenen Reihen? Ich habe Ihnen diese Frage schon so oft gestellt,' ich habe noch nie eine Antwort bekommen. Weshalb dulden Sie es, daß Ihre Freund« in Sachsen, Hessen, aber auch in Preußen die anderen Juden im Gemeindeleben entrechten? Weshalb machen Sie nicht Ernst mit Ihrer Behauptung? Es ist hier früher bestritten worden, aber inzwischen haben Ge es erfahren, daß der Ausländererlaß des Ministers vom 14. August 1929 auf Betreiben jüdischer Kreise zustande gekommen ist Diese Sache ist für uns keine Quantitätsfrage, sondern eine Gewissensfrage. Wir können nicht nachgeben und werden das auch nicht tun. Wir möchten auch nicht, daß der Verband, wenn er zu einem Dachverband degradiert wird, an Bedeutung dadurch verliert, daß er nur aus 50 bis 60 Personen besteht, also weniger Vertreter hat als die Hälfte des Parlaments, in dem wir Uns hier befinden. Gerade dieser Reichsverband soll die Aufgabe haben» sich nach außen hin Gehör zu verschaffen, und deshalb darf er nicht den Charakter eines Konventikels annehmen, sondern muß ein repräsentatives Organ darstellen. Deshalb haben wir in unserem Entwurf den Antrag gestellt, daß 5000 und nicht 10Q0O Juden einen Vertreter bekommen müssen. Das hat dann die Wirkung, daß wir etwa 100 Delegierte für die Reichstagunq haben und nicht nur 50. Wenn uns das Argument der Sparsamkeit «ntgegengehalten wird, so möchte ich sagen, daß di« Kosten, die durch diese Erhöhung entstehen, bei einem einmaligen Zusammentritt im Jahr eine ganz geringe Rolle spielen gegenüber den Borteilen, dke diese Lösung bringt. Wenn Sie sagen, wir wollen nicht so viel Wahlen haben, so mache ich Ihnen zu diesem Punkt einen praktischen Vorschlag, der sehr leicht zu verwirklichen ist: Legen Sie alle Ihre Wahlen zusammen! Es ist nicht schwer zu erreichen, daß zugleich zu den Gemeindevertretungen und zum Landesverband und. wo nötig, auch zu der Reichstagunq am gleichen Tage gewählt wird. Wir sehen in der Oeffentlichkeit bei ärgeren, bei nichtjüdischen Wahlen, daß diese Zusammenlegung immer mehr an Boden gewinnt. Warum sollen wir uns nicht auch dieser Sparsamkeit befleißigen? Aber auch aus anderen Gründen möchte ich ein« Verringerung der Zahl der Abgeordneten nicht eingeführt wissen. Die Gesamtorganisation der deutschen Juden muß einen Resonanzboden im Land« haben. Dieses Mel würde erschwert werden, wenn ihre Vertreter in einem Konferenzzimmer Platz hätten. Soeben sind Anträge der konservativen Fraktion zu dem Punkt Reichsverband verteilt worden, in denen eine Anzahl Abänderungen gefordert werden. Ich möchte nur die wichtigste berühren. Unter 2) wird verlangt, es solle eine Bestimmung aufgenommen werden, die lautet: Wird der Austritt aus dem Reichsverband mit religiösen Bedenken begründet, so wirkt er auf das dem Austritt folgende Geschäftsjahr. — Mir fehlt jeder Berstäntmts für diese Bestimmung. Sie ist auch prakttsch schwer durchführbar. Und unter Uffer 5) ist wieder der bevetts elimiinerte Passus ausgenommen, daß Ausschüsse der beiden religiösen Hauptrichtungen gebildet werden sollen, also eine Galvanisierung von zwei H<mptrichtungen im Izchentum. Dir können diese Bestimmung, die «inen Dualismus, zwei Iudentümer vorfieht. nicht billigen, eine Bestimmung, die sich auch in ihrer praktischen Aumotvkung stark gegen uns richtet. Ich brauche hierzu nichts besonderes zu sagen, darüber ist schon früher viel gesprochen worden. Es sind nur wenige, ober grundsätzliche Forderungen, auf die wir uns beschränken, um das Werk zu fördern, aber auf sie können wir nicht verzichten, wenn wir uns nicht selbst aufgeben wollen. Gegen «in« große und wichtige Gruppe, das find ja Ihre eigenen Aeußerimgen, wird der Reichsverband nicht entstehen, und ich möchte dazu noch bemerken, daß es der Prüfung bedarf, ob nicht die qualifizierte Mehrheit, die für Verfassungsänderungen vorgeschrieben ist, hier nötig ist. Ich wende mich auch gegen den Vorschlag von^Herrn Wolfs, daß wir unsere Rechte delegieren sollen. Dir werden vielmehr verlangen müssen, daß wir selbst über diesen außerordentlich wichtigen Vorschlag zu befinden haben. , Präsident Stern: Eine Spezialerörterung scheint mir aus dem Grunde nicht notwendig, weil, wie ich höre, die Fraktionen darüber einig sind, daß sowohl der offiziell Entwurf als auch die Zusätze der Fraktionen als gleichberechttgtes Material übergeben werden. Abg. Dr. Epstein: Ich will auf di« Einzelheiten dieses Entwurfes nach der Anregung, die der Herr Präsident gegeben hat, nicht weiter eingehen, ich möchte nur das eine in einem für unsere Auffassung wichtigen Augenblick sagen: Es fällt uns schwer, dem Primat der Landesverbände zuzustimmen und den großen Gedanken der Organisierung des aschkenasischen Judentums preiszugeben. Es ist unhistorisch, von einem preußischen, sächsischen, hessischen Judentum zu sprechen, die Geschichte kennt nur den Begriff des deutschen Judentums. Die Hoffnung aber, die uns oft auf die spätere Wiederherstellung des alten Entwurfs von 1921 oder eines verbesserten Entwurfes gemacht worden ist, ist trügerisch. Der Weg wird uns jetzt durch eine solche neu« Organisation, wenn wir sie schaffen, verbaut. Die Reichsorganisation bleibt nicht nur der materielle, sondern auch der geistige Kostgänger der separatistischen Landesverbände. Sie sind ein Hemmnis für die Zusammenfassung der deutschen Juden geworden. Im übrigen möchte ich noch «inen praktischen Punkt berühren: Bei den Verhandlungen mit Preußen haben wir gesehen, daß zwar die Gemeinden, keineswegs aber die Gemeindeverbände als öffentlich - rechttiche Körperschaften Anerkennung gefunden haben, so daß vielleicht der Weg über die Gemeinden leichter zum Mele geführt hätte. Ich hoffe, mit meinen Ausfichrungen bei Ihnen den Eindruck hervorgerufen zu haben, daß Sie sich der Berechtigung unserer mäßigen Dünsche nicht verschließen dürfen. Abg. Rabbiner Dr. H o f f m a n n : Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, dem großen Rat des Landesverbandes anzugehören. Da ich aber daneben auch noch «in Mandat als Abgeordneter des Berbandstages innehad«, habe ich das Recht, hier im Plenum zu sprechen. Ich habe den Auftrag erhalten, zu dem uns vorliegenden Entwurf einer Verfassung für den Reichsverband den Standpunkt der konservattven Fraktton zu vertreten. Ich will mich kurz fassen. Mr halten den Reichsverband der deutschen Juden für eine unbedingte Notwendigkeit und sehnen das ehebaldige Zustandekommen eines solchen Verbandes aus ganzem Herzen herbei. Mr müssen aber doch sagen, daß wir gegen manche Bestimmungen und Formulierungen dieses Verfassungsentwurfes ernste Borbehalte machen müssen, und zwar Vorbehalt« aus grundsätzlichen Erwägungen und schweren Gewissensbedenken heraus. Dieser Verfassungsentwurf ist nicht der erste seiner Art. Es find schon mehrere Entwürfe angefertigt und immer wieder abgeändert worden. Der uns jetzt vorliegende Entwurf unterscheidet sich von den vorangegangenen dadurcki. daß in diesem Entwurf die Siechte der Mtrwrttätsgruppen und insbesondere die religiösen Belange der gesetzestreuen Streife am wenigsten gewahrt sind. Die früheren Entwürfe hatten in diesem Puntt gewisse Kaute len vorgesehen, di« der gegemoärttge Entwurf merkwürdigerweise fallen ließ. Ich will annehmrn, daß dies

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