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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 23

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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Bekanntlich genügten bi« in Aussicht genommenen zwei Ausschüsse nach Ansicht ber Dolkspartei nicht, sie stellt« vielmehr bie Forderung, auch «inen zionistischen Unterrichtsausschuss zu gründen. Man hat geglaubt, unter diesen Umständen von der Bildung von Unterrichtsausschvffen vollständig absehen zu sollen. Bei Beratung von früheren Entwürfen hatten die süddeutschen Verbände die Forderung erhoben, dass der Preußische Landesverband nicht für sich allein die Möglichkeit haben dürfe, eine Mehrheit zu bilden. Wir haben diese Forderung abgelehnt, und eine Vorschrift, daß Preußen nur mit 49 Prozent der Stimmen vertreten sein dürfe, in den Entwurf nicht ausgenommen. Das sind die wesentlichsten Punkte über di« «ine Einigung erzielt worden ist. Das Nähere finden Sie in dem Entwurf. Es war nun die Frage, wie weiter verhandelt werden sollte. Die Bildung der Reichsovganisation war auch Gegenstand der Besprechungen in der Reichsarbeitsgemetnschast, in der wir mit den übrigen Landesverbänden zusammensitzen. Diese haben dort den Wunsch ausgesprochen, nach Fertigstellung des Entwurfes durch unseren Ausschuß eine gemeinsame Beratung des Ausschusses mit den anderen Verbänden stattfinden zu lassen. Sie wollten durch Teilnahme an dieser Beratung zu der Schaffung eines Entwurfes beitragen, der überall Aussicht auf Annah ine haben würde. Wie Sie aus der Vorlage entnehmen, haben wir demgemäß nach Fertigstellung unseres Entwurfes versucht, eine Beratung mit den übrigen Landesverbänden noch im März herbeizuführen. Das gelang nicht, weil die anderen Landesverbände den Entwurf erst studieren und in ihrem Kreise Stellung zu ihm nehmen wollten. Eine Verabredung über eine Zusammenkunft mtt ihnen konnte daher nicht getroffen werden. Der Rat stand nun vor der Frage, in welcher Weise er selbst Stellung nehmen sollte. Es ist schon vorhin angedeutet worden, daß inzwischen aus Süddeutschland der Wunsch an uns gelangt ist, eine endgültige Stellung zu dem Entwurf noch nicht zu nehmen, weil man dort das Gefühl hatte, daß die gemeinsame Beratung leichter durchgeführt werden würde, wenn eine Festlegung des Preußischen Landesverbandes noch nicht vorlieqen würde. Diesem Wunsche haben wir Rechnung getragen. Der Rat hat sich gestern damit begnügt, den Entwurf des Ausschusses durchzuprüfen, und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß er eine geeignete Grundlage für Verhandlungen bietet. Er hat damit die Grundsätze des Entwurfs als annehmbar erklärt, und dem Wunsch Ausdruck gegeben, mit diesen Grundsätzen in Vechandlungen mit den anderen Landesverbänden einzutreten. Rur zwei Fragen sind in der gestrigen Sitzung des Rates zur Erörterung gekommen. Die ein« war die Frage des Namens der Reichsorganisaftön, eine Frage, die in dem Ausschuß nicht geklärt werden konnte, weil über den Namen bei der Abstimmung Stimmengleichheit herrschte. Es waren zwei Namen vorgeschlogen worden, der «in«: Reichsverband der deutschen Juden, der andere: Reichsbund jüdischer Gemeindeverbände. Auch im Rat hat die Abstimmung über den Namen, wenn auch nicht ganz, so doch beinahe Stimmengleichheit ergeben. Der Name Reichsverband der deutschen Irck>en ist im Rat mit 18 gegen 15 Sftmmen angenommen worden. Da der Rat in dieser Frag« entschieden hat, scheint es mir wünschenswert, zu ermitteln, wie diese Versammlung sich zu ihr stellen wird. Es wäre auch zu begrüßen, daß gerade zu dieser Frage eine Ergänzung des Entwurfes stattfindet, bevor die Verhandlungen mit den anderen Landesverbänden beginnen. Im Rat ist weiter zum Gegenstand eines Antrages eine Bestimmung gemacht worden, die in § 1, zweiter Absatz, des Entwurfs enthalten ist. Es heißt dort: »Die Aufgaben des Reichsoerbandes sind innerhalb der Grenzen zu erfüllen, die ihm als religiöser Gemeinschaft gezogen flnb.* Don volksparteilicher Seite wurde beantragt, diesen Satz zu streichen. Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Der Rat hat sich damit auf den Standpunkt gestellt, daß es bei dem Wortlaut des Entwurfes bleiben solle. Damit Hab« ich alles «rwA>nt, was ich aus der Verhandlung des Rats über die Reichsorganisation hervorheben könnte. Ich möchte Ihnen anheimstellen, einen Beschluß zu fassen, der dem des Rates entspricht, also zu erklären, daß der Entwurf als Grundlage für weitere Verhandlungen geeignet ist. Ferner würde ich Sie bitten, einen Beschluß nach Ihrem Ermessen über den Namen des Berbande» zu fassen. Endlich wild hier zu befinden sein über etwaige Anträge, die aus der Mitte dieser Versammlung gestellt werden. E» ist mir bekannt, daß solche in Aussicht stehen, sie find wohl auch schon eingegangen. Im Rat hat man sich dahin schlüssig gemacht, daß über derarftge Anträge der Ausschuß zusammen mit den anderen Landesverbänden zwar nicht befinden, aber beraten soll«. Man hat die Anträge dem Ausschuß als Material überwiesen. Der weitere Werdegang würde der sein: Der Ausschuß tritt zusammen, prüft den Entwurf, den er als Grundlage benutzt, sowie alle Anträge, die gestellt werden, und verhandelt mit den anderen Landesverbänden. Venn er fertig ist und zu einem endgültigen Entwurf gekommen ist, muß er die Sache nochmals dem Rat zur Beschlußfassung vorlegen, es sei denn, daß er die Vollmacht erhält, mit den anderen Landesverbänden abzuschließen. Eine gewiss« Schwierigkeit besteht fiir die Zustimmung des Derbandstags. Der Rat tritt ja öfter zusammen, alle paar Monate; eine sehr große Verzögerung wird daher nicht eintreten, wenn der Rat sich noch einmal mit dem Reichsverband befassen muß. Dagegen würde die Verschiebung bis zur nächsten Tagung des Verbandstages die Sache um ein ganzes Jahr verzögern. Ich möchte Ihnen in dieser Beziehung keine Vorschläge machen, aber zur Erwägung anheimgeben, ob es nicht angängig wäre, "daß der Berbandstag seinen Ständigen Ausschuß ermächtigt, endgültig zu dem Reichsverbandsentwurf, der ihm vom Ausschuß zugehen wird, Stellung zu nehmen. Abg. Dr. Epstein: Der Weg, den die Idee des. Reichsoerbandes seit 1921 gegangen ist, von dem einheitlichen und großzügigen Entwurf bis zu dem Minimalplan von 1932, der uns hier vorliegt, ist sehr deprimierend. Die Idee ist im deutschen Judentum nicht tot, und es ist nicht der Gesamtheit des deutschen Judentums zur Last zu legen, daß sie zu dieser Verkleinerung herabgedrückt worden ist. Nach unserer Ansicht wäre sie bei rechtem Willen durchführbar gewesen. Die deutschen Juden haben größere, schwierigere Aufgaben zu lösen, als diese. Ich möchte vorweg bemerken, daß der Herr Vorredner sich in einem Irrtum befindet, wenn er behauptet, in dem Ausschuß sei «ine Einigung auf den Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, zustande gekommen. Das ist nicht der Fall, ich habe das festzustellen. Da wir mit den Widerständen zu rechnen haben, di« der ein Zehntel des deutschen Judentums umfassende beutsch-jüdische Partikularismus uns macht, und da anderseits wir von der jüdischen Bolkspartei' seit Jahrzehnten die Träger dieser Reichsverbandside« waren und sind und alles tun müssen, um zu seiner Durchführung zu gelangen, haben wir Ihnen heute den Entwurf einer Verfassung des Reichsverbandes der deutschen Juden vorgelegt, der einen weitgehenden Verzicht auf unsere idealen Wünsche darstellt. Dieser Entwurf lehnt sich in seinem Aufbau, um Hindernisse aus dem Weg« zu räumen, eng an den liberalen Entwurf an. Das werden Sie bei einem Vergleich leicht festftellen können. Diese Gesamtorganisafton soll, wie das ja auch der Rat beschlossen hat, den Namen führen: Reichsverband der deutschen Juden. Er soll sich als Gesamtvertretung des askenasischen Judentums Geltung verschaffen und seine Sftmme erheben können vor der Oeffentlichkeit, vor allem vor der Regierung, und soll die Gesamftnteressen des deutschen Judentums vertteten, sich nicht nur auf den religiösen Bezirk beschränken, wie es jener Entwurf tut. Auf diese Verengung seiner Kompetenz können wir uns nicht einlassen, wenn wir nicht unwahrhaftig handeln wollen. Wir würden auch mit der Wirklichkeit nicht übereinsftmmen, die ja den Ausaabenkreis der deutschen Juden viel weiter zieht. Es gibt, wie Sie alle aus Erfahrung wissen, überhaupt keine jüdische Gemeinde, die nicht ein vielfach umfassenderes Gebiet behandelt als den rein religiösen Bezirk, und Sie sieben auch all« nickt mehr aus dem Standpunkt der Erklärung, die Sie vor einer Reihe von Jahren unterschrieben haben, und in der stebt. daß Sie non den christlichen Mtbürgern nickts anderes unterscheid« als der Glaube. Sie müssen also schon mit dem, was ist, Ernst machen. Unter den Beispielen, die der liberale Entwurf anführt -für das Täftakeitsqebiet des Reichsverbandes, ist auch die Derttetung der deutschen Juden gegenüber den Inden des Auslandes bei religiöser und sozialer Arbeit aufgeführt: Hier ist der religiösen die soziale Arbeit gegenübergestellt, so daß die Eingängsdefinifton der Kompetenz des Reichsverbandes des liberalen Entwurfes hierzu gar nickt paßt. Gerade nach Ihrer Behauptung sind die religiösen Aufgaben Landessache, sie wurden von Ihnen so bezeichnet. Run weiß ich, weshalb Sie die Aufgaben des Reichsverbandes abgrenzen wollen auf dieses Gebiet, das nach Ihrer Behauptung eine Landessache darstellt. Dir können in diesem grundsätzlichen Punkt nicht nachgeben. Dasselbe gilt auch noch für «ine besonders wichttge Bestimmung im Aufbau des Verbandes, auf di« der Referent nicht «ingegangen ist, oder wenigstens zu kurz eingegangen ist, so daß man den wirklichen Inhalt nicht ganz her-

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