Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- 4 (28.9.1932)
- Date
- 1932-09-28
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
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— 16 — noch leistungsfähigen Gemeinden durchzuführen. Für beide Möglichkeiten brauchen wir «ine Aenderung unserer Gesetzgebung. Wenn wir die Austrittsgefahr befeittgen wollen, müssen wir uns klar machen, daß diese Gefahr das Zentralproblem der Gesetzänderung bildet, und daß man hier mcht mit leichter Handbewegung sagen kann: Wenn wir das nicht erreichen, so werden wir eben darauf verzichten. Es bleibt dabei, daß das Austrittsproblem für uns das wichtigste der preußischen Gesetzgebung ist. Der Landesverband hat, nachdem er sich endlich zu diesem Standpunkt durchgerungen hat, di« Verpflichtung, ihn mit Entschiedenheit zu vertreten, und allen Kreisen, di« es angeht, die Ueberzeugung beizubringen, daß das kein« Forderung ist, di« uns paßt, auf die wir aber auch verzichten können, sondern daß es hier um das Wohl und Wehe und um die Existenz unserer Gemeinden geht. Die zweite Frage ist: Was können wir selbst aus eigener Kraft leisten, bevor wir uns an andere wenden? Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß dies« Leistungsmöglichkeiten unwidlich zurückgegangen sind, einfach weil unsere Leistungsfähigkeit auf die Hälfte reduziert ist. Welche Möglichkeiten haben wir nun wenigstens, diese reduzierte Hälfte auszuschöpfen? Und da ist zu sagen: Diese Möglichkeiten sind durch eigenes Verschulden auf das Bedenklichste beschränkt, solange wir uns nicht die zu ihrer Durchsetzung nötigen Mittel schaffen. Was heißt das in die konkrete Forderung übersetzt? Gesetzt den Fall, wir würden jetzt den Entschluß fassen, die verminderte Leistungsfähigkeit des preußischen Judentums bis zu einem Grade in Anspruch zu nehmen, wie wir glauben, daß es notwendig ist, um die Gemeinden über Wasser zu halten — wie viele Gemeinden würden, wenn wir auf den Gedanken kämen, den Steuersatz von 1 auf 2 Prozent zu erhöhen, den Weg mitmachen? Sie würden aus dem Landesverband ausscheiden. Das muß verhindert werden. Deswegen brauchen wir die bedingte Zwangsmitgliedschaft. Andererseits sind di« kleinen Gemeinden in ihrer Existenz nur zu halten, wenn sie den Rückhalt an dem großen Verband« finden. Deshalb muß eine Regelung getroffen werden, die sie nötigenfalls auch gegen Widerstände zum Anschluß an einen Verband zwingt. Räch ein Drittes ist nötig, wenn wir den Zusammenbruch der Hunderte von Gemeinden verhüten wollen, und dazu brauchen wir wiederum die Gesetzgebung. Es ist ausgeschlossen, daß wir jemals zu einer wirklichen Selbsthilfe und Mobilisierung unserer eigenen Kräfte kommen, solange wir an der Besteuerung der Gemeinden feschalten. Denn die Gemeinden, die ohnedies mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, werden sich naturgemäß dagegen wehren, daß die Anspannung ihrer Kräfte durch den Landesverband weiter gesteigert wird. Es muß andererseits immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es durchaus möglich ist, die notwendigen Summen aufzubringen, wenn wir uns von der Besteuerung der Gemeinden abwenden und zu dem einzigen möglichen Verfahren der Individualbesteuerung übergehen. Solange wir nicht die Möglichkeit haben, den einzelnen zu besteuern, solange kommen wir mcht weiter. Den einzelnen treffen die 2 Prozent nicht, 2 Prozent mehr aber im Etat einer Gemeinde sind vielfach unerträglich. Aus diesem Grunde brauchen wir die Individualbesteuerung. Das also ist der dritte Punkt einer Neuregelung der Gesetzgebung, der für den Landesverband und für die leistungs- Migen kleinen Gemeinden lebenswichtig ist. In allen diesen Punkten hat der Regierungsentwurf restlos versagt. Das sind seine Vorteile gewesen, die es uns hätten ermöglichen sollen, auf die Verwirklichung dieser Desiderate zu verzichten? Anwort: Nicht ein einziger ist festzustellen. Man kann auch nicht sagen: „Wenn wir jetzt erst einmal nehmen, was wir bekommen, können wir nachher das andere nachholen.' Der nicht merkt, daß das Judengesetz vom Jahre 1847 noch bis zum heutigen Tage gilt, trotzdem doch Einiges sich geändert hat, dem ist in seinem Optimismus nicht zu helfen. Von Regierungsseite und aus Landtvgskreisen wurde mir denn auch als selbstverständlich zugegeben: „Wenn jetzt ein Judengesetz verabschiedet wird, so ist für unabschbare Zeit an ein neues nicht zu denken.' Ich komme nun zu dem Thema der Wirtschaftsnot zurück. Ich wollt« mit meinem Excurs nur zeigen daß wir ohne «in« grundlegende Aenderung der Judengesetzgrbung aus eigenen Mitteln di« Rot der Gemeinden nicht befeittgen können. Bleibt di« Frage: Welche anderen Hilfskraft« haben wir? Damit kommen wir zu der Frage der Staatsbeihilfen. Daß hier die augenblickliche Situatton nicht anders denn als ein« Katastrophe b«. zeichnet werden kann, ist wohl communis opinio omvium. (Zustimmung). Die Beurteilung, die diese Sachlage in der bisherigen Aussprache gefunden hat, schetnt mir aber den Tatsachen wenig gerecht zu werben. Wenn der erftt Diskussionsredner gesagt hat: „Wir müssen uns damit abfinden, daß die Regierung nicht will; also resignieren wir' — so muß ich darauf Hinweisen, daß diese Bettachtungsweise an der Tatsache vorübergcht, daß das preußische Judentum über ein Menschenalter gekämpft hat, bis die Staatsbeihilfen durchgesetzt waren. Sie erinnern sich, daß wir Situattonen gehabt haben, die viel schwieriger waren als di« heutige, und daß, wenn man mit der Resignatton an die Dinge herangegangen wäre, wie man das heute tut, wir niemals die Stvatsbeihilftn bekommen hätten. Bis zu dem Tag, wo ich das polittsche Dezernat abgegeben habe, haben wir 40V 000 RM. und 200 000 RM. in den Etat ein» stellen können. Wenn wir jetzt auf 180000 RM. zurückgegangen sind, so scheint mir die politische Entwicklung einen Gang zu nehmen, der nicht als erfreulich angesehen werden kann. Und das Unrecht, das dem preußischen Judentum hier seitens des Staates geschieht, ist viel größer, als es empfindungsgemäß uns allen erscheint. In dem letzten Etat sind für die katholische und evangelische Kirche insgesamt 110 Millionen ausgeworfen worden. Ein Betrag von 110 Millionen für die beiden Kirchen würde, unter Berücksichttgung der prozentualen Beteiligung des preußischen Judentums an der Gesamtbevölkerung mit einem Prozent, einem Aufwand von 1K Millionen entsprochen haben. Wenn im Etat «ine Summe von noch nicht 600 000 RM. eingesetzt worden ist und im letzten Jahre auch diese Summe nicht mehr blieb, dann ist der Anteil des Judentums weit geringer als das, was wir prozentual zu fordern haben. Dem Landtag, der für diese Dinge verantwortlich ist, ist bereits vor Jahren eingehend von mir nachgewiesen worden, daß die ökonomische Lag« der jüdischen Gemeinden siebenmal ungünstiger ist als die der Kirchengemeinden. Wenn wir uns aber nur auf den Standpunkt der Parität stellen, ergibt sich, daß wir um mehr als die Hälfte hinter dem, was wir zu beanspruchen haben, zurückgeblieben sind. Wenn der Staat jetzt kürzen muß, darf er nicht bei den Juden kürzen, er muß bei anderen Sttllen anfangen, bei denen sich die Sparnotwendigkeit weniger katastrophal auswirken würde als bei uns. Es wäre schon ein doppelt schweres Unrecht, wenn wir in demselben Maße gekürzt würden, wie die anderen. Aber dabei bleibt es ja nicht. Denn während man bei den Kirchen im Höchstfall um 20 Prozent kürzt, geht man bei ims um 60 Prozent herunter und ist damit vielleicht bei der Vorstufe angelangt, um das nächste Mal überhaupt nichts mehr anzusetzen. Das ist eine Provokatton unerhörter Art. Das ist ein Unrecht, das umso unbegreisiicher wird, je mehr man sich die Gesamtheit aller Verhältnisse vergegenwärtigt. Wenn ich Ihnen sage, daß in wirtschastlicher und ideeller Hinsicht das Bild unserer Gemeinden und die Lage des Landesverbandes nicht schwarz genug gemalt werden kann, so läßt mich meine jüdische Einstellung doch nicht verzweifeln. Wir Juden sind nicht umsonst di« Optimisten der Weltgeschichte, wir haben ganz andere Dinge durchgemacht und haben auf Grund unserer Vergangenheit kein Recht zu verzweifeln. Der Jude hat nie zu verzweifeln, auch nicht gegenüber irgend welchen politischen Möglichkeiten und gegenüber irgend einer wirtschaftlichen Situation, sie mag so schwer und tragisch sein, wie sie wolle. Aber dieses alte jüdische Erbgut und dieser jüdische Opttmismus darf nicht zu einer leichtferttgen Entschuldigung werden, sich mit den Dingen abzufinden, sondern sie sttllt eine ungeheure Verpflichtung dar. Wir Juden haben so lange keinen Anlaß zu verzweifeln, als wir unsere Pflicht tun. In dem Augenblick, wo wir versagen, haben wir uns zu ftagen: Wie weit sind diese Dinge unsere Schuld? Damrt bin ich zu dem Bericht gelangt, der uns erstattet worden ist. Ich würde an dem Landesverband und dem Judentum «in Unrecht begehen, wenn ich mich in diesen Zeiten irgendeiner Schönfärberei schuldig machen wollte. Sicher hat schwere Schuld die Zeit. Die wirtschaftliche Entwicklung hat uns in ihren Strudel mit hineingerissen, und die polittsche Konstellatton hat uns zu einem Brennpunkt der Angriffe gemacht. Umso größer wird unsere Schuld, wenn wir uns sagen müssen, daß ein wesentlicher Teil dieser Vorgänge auf unser Schuldkonto kommt. Ich kann die Selbstgenügsamkeit nicht teilen, mit der dieser Bericht uns vorgelegt und vorgetragen wurde. Ich muß es an dieser Stelle aussprechen, daß ich etwas Dürftigeres als das, was uns als Ergebnis und Leistung dieses Jahres mitgeteilt worden ist, mir nicht vorstellen kann und nie erlebt habe. Bas haben wir als Aktiva verbucht bekommen? Me Penfionskasse, die als bahnbrechend bezeichnet wird. Dip haben uns schon eingehend über diese Dinge unterhalten, und ich kann nur ersparen, jetzt ausführlich darauf zu sprechen zu kommen. Denn ich auch alles begrüße, was der Linderung der Rot dienen kann, uiuß ich, um keinen unberechttgten Optimismus oufkommen zu