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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-07-01 · 3 (1.7.1932) · p. Seite 10

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
3 (1.7.1932)
Date
1932-07-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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— 10 — Ginftefaitg dom 9Ub6t«ttf«tyQf*ni ta größeren ®«m«i*b«n in die fiaalliche Besoldungsordnung. Der von Ihnen angewandte Vergleich mit den evangelischen und katholischen Pfarrern erscheint uns — besonders hinsichtlich Ihres ersten Rabbiners — nicht zutreffend. denn man kann u. E. die Stellung des ersten Rabbiners einer Gemeinde wie der Ihrigen nicht mit der Stellung eines evangelischen oder katholischen Pfarrers, der nur einen verhältnismäßig kleinen Sprengel zu betreuen hat. gleichsetzen. Man kann hierbei nicht nur nach der Zahl der zu betreuenden Personen gehen. Aus der ganzen Struktur der Verteilung der jüdischen Bevölkerung ergibt sich vielmehr, daß die Zahlenverhültniffe bei der evangelischen und katholischen Kirche nicht auf die Synagogengemeinden übertragen werden können. Man kann sagen, daß eine Synagogengemeinde von rund 4000 Seelen an Bedeutung einer Kirchengemeinde entspricht, die ein Vielfaches dieser Seelenzahl umfaßt. Abgesehen davon ist auch die religiöse Stellung und der Aufgabenkreis eines Rabbiners anders geartet als die Funktionen eines Pfarrers. Außerdem besteht in der evangelischen und katholischen Kirche eine Kirchenhierarchie, die den Geistlichen umfangreiche Aufstiegsmöglichkeiten bietet, und auf deren unterster akademischer Stufe die Pfarrer stehen. Bei den Rabbinern wird der Mangel derartiger Stufungen dadurch ersetzt, daß die Stellen in den größeren Gemeinden als bedeutungsvoller und entsprechend höher dotierbar angesehen werden. An den Vorstand der Synagogengemeinde in D. RechtSoerhältMisse in ganaoDet. Auf Ihre Anfrage erwidern wir ergebenst, daß das Hannoversch« Gesetz vom SO. September 1842 nur insoweit aufgehoben worden ist, als in ihm Polizei- oder Strafbestimmungen enthalten waren. Die Bekanntmachung vom 19. Januar 1844 und die Schulordnung vom 5. Februar 1854 sind nicht aufgehoben worden. Herrn Lehrer R. in D. Auflösung von Syungogengemelndeu. Rach 8 SS und 36 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sollen alle Juden einer Synagogengemeinde angehören. Die Auflösung einer Synagoaengemeinde» in der jüdisch« Einwohner noch ansässig sind, ist also schon aus diesem Grund« nicht möglich. Die Regelung kann vielmehr nur ln der zuerst auch von dem Herrn Bürgermeister in H. vorgeschlagenen Weise erfolgen» daß die Synagoaengemeinde H. gemäß 8 38 Abs. 2 des Gesetzes dem Bezirk einer benachbarten Synagogengemeinde zugekeilt wird. An den Herrn Landrat ln P. Folgen des Austritts. Der Ausgetretene verliert einen Monat nach Abgabe der Austrtttserklärung vor dem Amtsgericht alle Rechte aus seiner Zugehörigkeit zur Synagogengemeinde. Es besteht daher für chn weder ein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Besuch der Synagoge noch auf Innehaltung eines bestimmten Synagogenplatzes. Da der Austritt nur für den Ausgetretenen persönlich erklärt werden kann, würden seine Kinder, falls nicht auch sie den Austritt erklärt haben, der Gemeinde weiter angehören. Ihnen müßte also dann Religionsunterricht erteilt werden. Haben auch die Kinder den Austritt erklärt, so besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Erteilung des Religionsunterrichts nicht. An den Vorstand der Synagogengemeinde ln Z. Mitteilungen. Nelseprüsungen an vom Landesverband subventionierten Lehranstalten. In der Vorbereitung sanft alt des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat am 8. und 9. März d. I. die Reifeprüfung unter dem Vorsitz des Oberstudienrats Gerstenberg als Vertreters des Provinzialschulkolleaiums und im Beisein des Vorsitzenden des Kuratoriums, Rabbiners Dr. Galliner, stattgefunden. Don den 11 Schülern, die sich zur Prüfung gemeldet hatten, haben 10, unter ihnen 5 mit „gut"', das Examen bestanden. Ferner hat ein Kandidat, der längere Zeit an der Schule hospitiert hatte, die Prüfung abgelegt. Mit Ende des Wintersemesters ist die Vorbereitungsanstalt aufgelöst worden. Insgesamt sind an ihr 47 Schüler ausgebildet worden, davon 11 Mädchen. Di« Reifeprüfung bestanden im Herbst 1930 5 Schüler, davon 2 mit ,^at. Ostern 1931 5 Schüler, davon einer mit „ausgezeichnet", 2 mit „gut". Ueber das Ergebnis der Reifeprüfung zu Ostern 1932 ist oben berichtet. Von den übrigen Schälern ist einer verstorben, einer hat die Reifeprüfung nicht bestanden, zwei haben die Anstalt während der Ausbildungszeit verlassen, 18 sind in andere Schulen übergegangen und 5 haben sich einem praktischen Berufe zugewandt, bevor ihre Ausbildung abgeschlossen war. Am 3. März d. I. hat an der „3«©ne" in Köln, die in letzten Jahren vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden erhebliche Zuwendungen erhalten hat, die erste Reifeprüfung stattgefunden. Sämtttche IS Prüfling« bestanden, davon einer „mit Auszeichnung" und 2 mtt „gut". "Die Prüfung fand unter dem Vorfitz des Oberschulrats Dr. Iungdlut und in Anwesenheit des Vorfitzenden des Kuratoriums. Rabbiners Dr. Rosenthal, statt. Es ist uns mitgeteilt worden, daß sämtliche Abiturienten ganz vorzügliche Kenntnisse in den jüdischen Disziplinen aufzuweisen hatten. Diejenigen, di« Hebräisch als Wahlfach gewählt hatten, erhielten alle das Prädikat „sehr gut". Dabei konnte ein großer Teil der Religionsvrüfung in hebräischer Sprache durchaeführt werden. Herr Oberschulrat Dr. Iungblut hat der Anstalt und den Abiturienten feine besondere Anerkennung für die unter erschwerten Umständen erzielten Leistungen ausgesprochen. Lrrichtung der ersten jüdischen flcbeiterholonie produktive Arbeitslosenhilfe — Candroerk Neuendorf. Seit langem verfolgt die Hauptsteke für jüdische Wanderfürsorge das Projekt der Errichtung einer jüdischen Arbeiterkolonie. Rach Ueberwindung mannigfacher Schwierigkeiten ist es nunmehr mit der besonders großzllgigen Unterstützung des Preußischen WohlsahrtSmintsterlumS, des Preußischen und der anderen jüdischen Landesverbände gelungen. das Gut ReneAbors bd Berti» zu übernehmen, das die Möglichkeiten gibt, in größerer Zahl jüdisch« Erwerbslose sowohl in Landwtrtschast und Gärtnerei als auch in handwerklichen Nebenbetrieben zu beschäftigen. War diesem Projekt schon in wirtschaftlich gesünderer Zeit eine besonder« Bedeutung belzumeffen, da es allein in der Lage ist, unabhängig von den Schwankungen des Arbeitsmarktes einer größeren Zahl langjährig Erwerbsloser und damit völlig Entwurzelter Gelegenheit zu geregelter Arbeit zu geben, so ist ihm lm gegenwärtigen Augenblick ein ganz besonderer Wert zuzueruennen. Die steigende Zahl jüdischer Erwerbsloser, die Un»SgUchkett für

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