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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-07-01 · 3 (1.7.1932) · p. Seite 5

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
3 (1.7.1932)
Date
1932-07-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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— 5 klusführungsverordnung zur Verordnung über die Zürforgepfücht. Der Pr«tzif«he Mtnister für DolKswohlfahrt hatidle Ausführungsverordnurw mi Verordnung über die Fürsorge pfllcbf v»» 17. A»rtl1v24 sGes Slg. 6. 210) mUNückstcht auf die verschiedenen inzwischen etngetrelenen Abänderungen und LrgLnznnßen in der nunmehr geltenden Fassung am 30. Mat 1932 Scfcanut gemacht wr.GefSlg. 6. 207). Da die Ausführungsverordnung zahlreiche Bestimmungen enthält, die auch für die ln den vvnagogenaemelndeu vorkommenden Fürsorgefragen von Bedeumng sind, weisen wir unsere MttgUedSgemelnden auf die neue Fassung der Verordnung hin. Setr. vefrelung jüdischer Schüler vom Schulbesuch an den Feiertagen. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat durch Erlaß vom IS. April 1932 — Oll, 500. v KI D, 1 — eine neue Schulordnung für die höheren Lehranstalten herausgeaeben, ln der unter 8 10 folgend« Bestimmung enthalten ist: 1. Die anerkannten und herkömmlichen Feiertage der Reltaionsgesellschaften stnd für deren Angehörige schulfrei, ohne daß es eines besonderen Antrages der Erziehungsberechtigten bedarf. Das Fehlen an diesen Tagen wird in den Schulzeugnissen nicht als Schul- Versäumnis vermerkt. 3. Weitergehenden religiös begründeten Wünschen der Erziehungsberechtigten wird auf Wunsch Rechnung getragen. Damit ist gegenüber dem bisherigen RechtSmstand insofern eine Verbesserung erzielt, als nach den bisher ln dieser Sach« ergangenen Ällnlsterialerlassen die Befreiung nur auf besonderen Antrag erfolgt« sogt. Verwaltungsblatt 7. Jahrgang Nr. 4, vom 30. 12. 1929, S. 2). ftendenmg des Verzeichnisses^ d£r verbcmclstagsabgeordnetsn. Unter Htnwets auf bie Dekamrknachnng betl. das Ergebnis der Wahlen zum Verbandstag vom IS. Januar« 1931 lVerwaltungsblatt'9? Jahrgang Nr. 1 vom 25. 1. lOSIi'geben wir bekannt, daß der- Abgeordnete -Gebrg Kareski, Berlin, fein Mandat nieoergelege hat. An seiner Stelle ist gemäß 8 05 der Wahlordnung-für °die Wahlen zvm Vervandstag. Fr« Bertha Kochmann. BMln. . als Abgeordnete frstgestellt worden.' Berlin-Eharlottenburg, den 3. April 1982.' Preußischer Landesverband stldischer Gemeinden.' Wolfs. Verzeichnis cler Mitglieder des Nechtsausfchusses. Unter Bezugnahme auf das im Verwaltungsblatt vom 1. Juni 1931 «9. Jahrgang Nr. 4) abgednxkte Mitgliederverzeichnis unb die Bekanntmachung vom 14. Zum 1931 ^Verwaltungsblatt vom 10. August 1931, 9. Jahrgang Nr. 6) wird ergänzend bekanntgegeben, daß KGN. Dr. Gerechter, Berlin-Steglitz, Hoheuzollernstr. 2, als Stellvertreter für das Mitglied des RechtSansschuffes MinR. Abramvwitz, Berlin W30, gewählt worden ist. Berltn-Eharlöttenburg, den 30. Mal 1932. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Wolfs. Bekanntmachung betr. das Verzeichnis <ler Mitglieder cles Notes. Unter Bezugnahme auf das im Verwaltungsblatt vom 24. April 1831 (9. Jahrgang Nr. 3) veröffentlichte Verzeichnis der Mitglieder des Rates wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Jüdische Gemeinde zu Berlin al» Ersatzmann für das Ratsmitglied Dipl.-Ing. Bruno Woyda ASN. Walter Michaelis, Berltu-Schöueberg, Mttncheuer Skr. 24. gewählt hat. Berlin-Eharlottenburg, den 28. Juni 1932. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Wolfes. 24. Nachtrag zum Verzeichnis cler clem Landesverbände angehSrigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und NegierungsbezirKen. Rhetuprovivz. Reg.-Bez. Koblenz. WindeSheim. Proviuz Hessen-Nassau. Reg.-Bez. Kassel Rinteln. Proviuz Braudeuburg. Reg-Bez. Potsdam Alt-Landsberg. Ministerialerlasse. vetr. Nirchensteuererhebung lS32. Zu dem nachstehend abaedruckteu Ministerialerlaß Über die Erhebung von Kirchensteuern für das Rechnungsjahr 1932 welsen wir darauf hdi, dah die Synaaogengemeinoen an die Bestimmungen dies» Erlasses ebenso wie der entprechenden Erlasse aus den frühere» Jahren nicht gebunden ind. Der Erlaß bietet den Gemeinden also lebigllch Material Ür etwaige eigene entsprechend« Stenerbeschlüffe. Der Preußische Mtntster Berlin W 8, 14. März 1932. für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung « i Rr. 744, G N A. Auch für das Nechnangsjahr 1-82 finden dle Nicht- Unten für di« Kirchenfieuererhedung und für die Erhebung eines Kirchgelder vom 10. Februar 1930 nebst dem Erlaß vom gleichen Tage — ©I 441, ©II — tZentralbl. S. 60) Anwendung, soweit sich nicht aus den folgenden Bestlmgemeinden zwmgt leoo© noq» meyr am in o«n vvr,apren dazu, dl« Kirchensteuererhebung so früh wie Irgend möglich zu beginnen. Zu Rr. I. Für das Kirchgeld »trd «tue zuaMsseu. Der Bundestf^t des, 3 NM. nicht überfktoen. Stn« & satz wird nur ausuahmswetse ln bis zu 80 m ... Kirchgeldes darf bis » de« Höchst- ' t.kvunnen.

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