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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-03-01 · 2 (1.3.1932) · p. Seite 7

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
2 (1.3.1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Wir ersuchen daher, dle BeztrkSfürsorgeverbände zu veranlaffen, von der Fortnahme der Pässe und der Ersatzpapiere in Zukunst abzusehen und die Androhung der Ausweisung möglichst zu vermeiden. Das Recht der Bezirkssürsorgeverbände, eine solche zu beantragen, bleibt unberührt. Abdrucke für die Bezirksfürforgeämter liegen bei. Zugleich im Namen des Preußischen Ministers des Innern Der Minister für Volkswohlfohrt In Vertretung (Unterschrift). Genehmigung von Lehrbüchern für den jüdischen Religionsunterricht. Im Anschluß an den Erlaß vom 11. Dezember 1931 — U II 17270 II — ZBlUD. 1932 6. 7 — gebe ich davon Kenntnis, daß noch folgende Lehrbücher genehmigt worden sind: l. Jüdische Religion. ür höhere Schulen, die nach den von den Preußischen andeSverbänden jüdischer Gemeinden in Berlin-Charlottenburg und gesehestreuer Synagogengemeinden in Halberstadt aufgestellten Lehrplänen unterrichten.) 1. Bamberger-Adler-Lehmann: Uebersehung der fünf Bücher Moses. Reu revidiert und verbeffert 1912/13. 3,50 RM. Verlag Kauffmann, Frankfurt a. M. 2. Hirsch, S. R.: Chorew. Versuche über Israels Pflichten. Sechste Auflage. 1925. 10 RM. Verlag Kauffmann, Frankfurt a. Main. 3. Wohlgemut-Bleichrode: Die fünf Bücher Moses mit deutscher Uebersetzung. Fünfte Auflage. 1929. 6,50 RM. Verlag Kaufsmann, Frankfurt a. Main. II. usw. Berlin, den 14. Januar 1932. Der Minister für Wistenschaft, Kunst und Volksbildung. Im Austrag: Iahnke. An die Provinzialschulkollegien. U II 15040. (Vgl. Verwaltungsblatt 9. Ihrg., Rr. 7, vom 15. Oktober 1931.) Grundbuchbereinigung. Berlin W 8, den 8. Januar 1932. Der Preußische Minister für Wistenschaft, Kunst und Volksbildung 0 I 4186/31, Q II, UIIID, U1IIE Abschrift. Berlin W8, den 16. Dezember 1931. Wllhelmstraße 65. Der Preußische Iustizminister l 1878. Betrifft: Grundduchbereinigung. Einem Bericht des Kammergerichtspräsidenten über die Fortschritte der jetzt im Gange befindlichen Grundbuchoereinigung entnehme ich, daß viele ländliche Grundbuchblätter ln Abteilung II eine große Anzahl von Eintragungen aus alter Zeit zugunsten, von Kirchen, Schulen, Küstereien usw. enthalten, deren Löschung nicht erfolgen kann, weil dle Berechtigten nicht zur Zustimmung zu bewegen sind. Der Kammergerichtsprästdent fürchtet, daß hierdurch der Erfolg der BerelnigungSarbeit in den ländlichen Bezirken stark beeinträchtigt wird. Ich wäre dankbar, wenn von dort aus die beteiligten Stellen veranlaßt werden könnten, die Bemühungen der Grundbuchämter um Bereinigung der Grundbücher von gegenstandslosen oder'wertlosen Eintragungen nach Kräften zu unterstützen. Im Aufträge gez Lindemann. An den Herrn Minister für Wistenschaft, Kunst und Volksbildung. Abschrift übersende ich mit dem ergebenen Ersuchen, das Bestreben der Justizverwaltung auch von dort aus nach Möglichkeit zu unterstützen. Im Aufträge: gez. Gürich. An den Preußischen Landesverband jüd. Gemeinden in Berlin-Lharlottenburg. Vorstehenden Erlaß dringen wir unseren Mitgliedsgemeinden mit der Bitte zur Kenntnis, dem Ersuchen des Herrn Preußischen Iustizministers zu entsprechen. Lharlottenburg, den 4. Februar 1932. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Lilienthal. Auslandsschulden. Berlin W8, den 19. Januar 1932. Der Preußische Minister für Wistenschaft, Kunst und Volksbildung 0 l dir. 4249/31,. 0 II Das Reichsbank-Direktorium in Berlin SW 111 hat Muster aufgestellt, und zwar a) eines Schreibens, das jeder deutsche öffentliche Schuldner an jeden ausländischen Gläubiger feiner kurzfristigen Verbindlichkeiten gegebenenfalls durch Vermittlung seiner deutschen Bankverbindung unter Beifügung einer Schuldenausstellung besonders zu richten hat, und b) eines Vorschlags, den die deutschen öffentlichen Schuldner einheitlich ihren ausländischen Gläubigern machen sollen. Den Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die nach den von dem Reichsbank-Direktorium angestellten Erhebungen kurzfristige Allslandsverbindlichkeiten haben, werden solche Muster in der erforderlichen Anzahl von dem Deutschen Schuldnerausschuß, Geschäftsstelle für öffentliche Auslandsschulden, Berlin SW 111, Iägerstraße 34/36 (Reichsbankgebäude) unmittelbar zugestellt werden. Die von dem Reichsbankdirektorium bisher noch nicht erfaßten Gemeinden mit kurzfristigen Verbindlichkeiten dem Auslande gegenüber können solche Master von dem genannten Deutschen Schuldnerausschuß anfordern. - Im Aufträge: gez Trendelenburg. An den Preuß. Landesverband jüd. Gemeinden in Berltn-Eharlottendurg. Beantwortung Der öfsentlich-rechtüch« Charakter der Synagogengemeinden im Grundbuchverdehr. Wir möchten zunächst klarstellen, daß es sich nicht etwa darum handeln kann, daß Synagogengemeinden in der Lage find, Urkunden auszustellen, die öffentlich, also notariell oder gerichtlich beurkundete Dokumente darfiellen, also etwa Kaufverträge über Grundstücke. Davon kann gar von Anfragen. keine Rede sein und ist unseres Wiffens auch nirgends die Rede. Es handelt stch nur darum, daß, insoweit — besonders im Grundbuchverkehr — die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften angeordnet ist, eine solch« Beglaubigung bei Erklärungen von Synagogenaemetnien nicht erforderlich ist, weil es flch um Urkunden öffentlicher Körperschaften handelt.

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