Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- 2 (1.3.1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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— 3 — Ergebnis der Beratungen des Völkerbundes über eine Reform des Kalenders. Berlin NW 40. den 6. Januar 1932. Der Reichsminister des Innern I 6 3600/16. 12. II. 31. An a) dis e) pp. Auf der 4. Allgemeinen Berkehrskonferenz, die im Oktober 1931 in Genf getagt hat. ist über die Frage der Kalenderreform verhandelt worden. Borweg wurde die Frage einer Festlegung des Osterfestes und der anderen beweglichen Feste erörtert. Die Konferenz beschränkte sich ausdrücklich auf eine Begutachtung der Frage von rein wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten in der Erwägung, daß die Betrachtung vom religiösen Standpunkt und überhaupt die eigentliche Entscheidung den Religionsgemeinschaften zukomme. Die Festlegung der beweglichen Feste wurde fast einmütia als notwendig bezeichnet. Als geeigneter Zeitpunkt für das Osterfest wurde der Sonntag nach dem 2. Sonnabend im April genannt. Die Konferenz nahm den in deutscher Uebersehung anliegenden, offiziell als „Akt" bezeichneten Beschluß /Anlage A fnicht abgedruckt. D. Red.s) über die Frage der Festlegung der beweglichen Feste mit 28 gegen 2 Stimmen «Argentinien und Columbien) bei 7 Stimmenthaltungen «China, Danzig, Japan, Mexiko, Norwegen, Polen, Siam) an. Die Verhandlungen über die Frage einer allgemeinen Reform des Gregorianischen Kalenders führten zu keinem positiven Ergebnis. Die meisten Delegationen waren der Ansicht, dah die Frage für eine abschließende Behandlung nicht reif sei. Es wurde ziemlich allgemein zugegeben, dah der gegenwärtige Kalender Unzutraglichkeiten verursache und oaß grundsätzlich die Schaffung einer einfacheren, den Bedürfnissen des neuzeitlichen wirtschaftlichen und sozialen Lebens besser angepaßten, Zeitrechnung erwünscht fei. Bel der Beratung über die Art der Reform haben viele Delegationen erklärt, daß man eine Reform überhaupt nur in Aussicht nehmen solle, wenn man dadurch die wesentlichsten Nachteile des gegenwärtigen Kalenders beseitige, und daß z. Ä. eine einfache Gleichmachung der Vierteljahre nicht ausreichende Vorteile bieten würde, um die Schwierigkeiten aufzuwiegen, die jede Aenderung des Althergebrachten für die Uebergangszeit mit sich bringe. Die Auffassungen darüber, ob dem 12-Monate-Kalender oder dem 13-Monat«-Katend«r der Vorzug gebühre, gingen sehr auseinander. Der 13-Monate-Kalenber sei theoretisch vollkommener, der 12-Monate-Kalender biete aber den Vorteil eines weniger einschneidenden Bruchs mit überkommenen Gewohnheiten. Der Gedanke eines sogenannten ewigen Kalenders mit einem oder — im Schaltjahre — zwei Blankotagen odne Wochentagsbezeichnungen wurde von Vertretern der Juden und der Adventisten heftig bekämpft, weil die Aufnahme von Blankotaaen die Zeitrechnung dieser religiösen Gemeinschaften, die von der Heiligung des siebenten Tages ausgeht, umstoßen würde. Einige Delegationen haben sich im gleichen Slnne ausgesprochen. 2m Hinblick auf die hiernach der Einführung eines ständigen Kalenders enlgegenstehenden Schwierigkeiten erörterte die Konferenz noch die Frage der Einführung eines nichtständigen 13-Monate-Kalenoers» also ohne Blankotage. Ein solcher Kalender würde zwar nicht so aut den genauen Vergleich entsprechender Zeitabschnitte verschiedener Jahre ermöglichen, er würde aber den Vorteil einer sachgemäßen Einteilung des Jahres bieten und einen genauen Vergleich zwischen Perioden innerhalb eines und desselben Jahres tallen; außerdem würde er den Nachteil beseitigen, daß Wochen unregelmäßig auf zwei aufelnandenolgende mate des Jahres verteilen. Cs wurde darauf hingewiesen, daß die großen Handels- und Industrieunternehmunaen verschiedener Länder in wachsendem Maße solche 13-Mouate-Katenber als Hilfskalender verwenden. Wenn sich der Gebrauch dieser Hllfskalender bet den Handels- und Industrleorganlfatlonen sowie bei den statistischen Einrichtungen etnbürgern würde, besonders wenn die öffentlichen Körperschaften dazu übergingen, sie anzuwenden, dann würde die Oeffentlichkeit nach und nach die Bedeutung einer Vereinfachung des Kalenders klarer erkennen können. In diesem Falle könnte man mit der Möglichkeit rechnen, daß einzelne Staaten' ihnen für gewisse öffentliche , oder private wirtschaftliche Aufgaben einen offiziellen Charakter als anerkannte Hilfskalender geben würden, wenigstens für eine gewisse Zeit und neben dem allgemein gebrauchten Kalender. k) die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deuffchen Reichs, Berlin-Charlottenburg. Grifft Festlegung des Osterfestes und Kalenderreform. Mit Bezug aus mein Schreiben vom 8. April 1931 — I 8 3600/18. 3. — Die Konferenz enthielt sich im Hinblick auf die geschilderte Sachlage der abschließenden Stellungnahme zu dem Prinzip der Kalenderreform. Sie nahm nach achttägiger Verhandlung die in deuffcher Uebersehung beigefügte Entschließung (Anlage 8) an, die die bei den Verhandlungen zutage getretenen verschiedenen Auffassungen wiedergibt und eine Wetterbeobachtung der Entwicklung der öffentlichen Meinung über das Problem der Kalenderreform in Aussicht stellt. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt gez. Groener. Reichswehrminister. Abschrift I 8 3600/16. 12. II. 31. Völkerbund. 4te C. S. C. T./13. Genf, den 20. Oktober 1931. Vierte Allgemeine Verkehrskonferenz. Entschließung (angenommen von der Konferenz am 19. Oktober 1931). Die Konferenz beschließt, den zur Konferenz einaeladenen Regierungen die nachstehende Aufzeichnung über die wirtschaftliche und soziale Betrachtung des Problems der Vereinfachung des Äregoriansschen Kalenders zu übermitteln. Aufzeichnung. Die Konferenz hat von dem Bericht des vorbereitenden Komitees über die wirtschaftliche und soziale Betrachtung des Problems der Vereinfachung des Gregorianischen Kalenders Kenntnis genommen. Sie hat die Erklärungen der Vertreter der verschiedenen Regierungen und die zusätzlichen Ausschlüsse gehört, die einige von ihnen über die Wünsche der verschiedenen nationalen Komitees gegeben haben. Fast einstimmig haben die Delegationen die Ansicht vertreten, daß der gegenwärtige Zeitpunkt im Hinblick auf den Stand der öffentllchen Meinung nicht geeignet sei, eine Reform des Gregorianischen Kalenders vorzunehmen. Einige Delegationen haben erklärt, daß ihre Regierungen im gegenwärtigen Augenblick nicht in der Lage seien, ich über die Frage der Zweckmäßigkeit einer Veretnachung des Gregorianischen Kalenders vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkt eine feste Meinung zu bilden. Die meisten Delegationen auf der Konferenz haben unumwunden zugegeben, daß der gegenwärtige Kalender Unzuträaltchkelten mit sich bringt, wie sie in deip Bericht des vorbereitenden Komitees dargelegt sind. Sie haben die Ansicht vertreten, daß es zweifellos grundsätzlich wünschenswert sei, über eine einfachere, den Bedürfnissen des neuzeitlichen wirtschaftlichen und sozialen Lebens genauer angepaßte Zeitrechnung zu verfügen. Eine sehr große Anzahl von Delegationen war überdies der Meinung, daß jede Kalenderreform, so maßvoll sie auch sei, einen unbequemen Wechsel in jahrhundertealten Gewohnheiten mit sich dringen würde, und daß man keine Reform ln Aussicht nehmen solle, die nicht geeignet sei, die wesentlichsten Nachteile des gegenwärtigen Kalenders zu beseitigen. Von 35 Delegationen haben sich 11 dahin ausgesprochen, daß z. B. «ine einfache Gleichmachung der Vierteljahr« nicht genügend«