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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-01-25 · 1 (25.1.1932) · p. Seite 5

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
1 (25.1.1932)
Date
1932-01-25
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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ffimmsna bti prmchtschen 3»d«nkums n»r finte, wenn die Beschlüffe des Landesverbandes berücksichtigt werden, und daß der Landesverband sich Vorbehalte, andernfalls selne Forderungen vor dem Landtag zu vertreten." Bet der Etatsberatung war dle Versammlung vor eine schwere Aufgabe gestellt. Es aalt, den Haushaltsplan des Verbandes den in dem 3ahre 1932 zu erwartenden Schwierigkeiten äußerer und innerer Art anzupassen. Sowohl die von dem Schatzmeister und dem Dezetnentenkolleglum entworfene Vorlage, als auch die unter reger Beteiligung fast aller Ratsmitglieder «insehende Besprechung, welche den ganzen Nachmittag bis in die späten Abendstunden in Anspruch nahm, ftand unter dem Zeichen der allergröhten durch die Rot der Zeit gebotenen Sparsamkeit. Es erwies sich keineswegs als leicht, mit den in Anbetracht der Wirtschaftslage stark verminderten Einnahmen des Landesverbandes derart haoSzuhalten, daß er in den Stand gesetzt wird, wenigstens seinen hauptsächlichsten Aufgaben in vertretbarem Maße gerecht zu werden. Die Einnahmen des Landesverbandes setzen sich einerseits aus den Beihilfen zusammen, welche der preutzisch« Staat zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden für die Erhaltung des Religionsunterrichts, die Aufbesserung von Lehreraehältern und zur Errichtung von Bezirkslehrerstellen gewährt, andererseits aus den Umlagen, die der Landesverband von seinen Mitglledsgemeinden erhebt. Da mit einer erheblich geringeren Zuwendung von Staatsbeihilfen zu rechnen ist als im Vorjahre, ergab sich die Notwendigkeit, die Beiträge derjenigen Gemeinden, welche noch als leistungsfähig angesehen werden können, zu erhöhen. Die allgemeine und von allen Gemeinden zu erhebende Umlage soll, wie bisher, auf vier Fünftel Prozent des Reichseinkommensteuersolls festgesetzt werden. Von denjenigen Gemeinden jedoch, dle von ihren Mitgliedern bis zu 30 % der Reichseinkommensteuer erheben, soll eine besondere Rotstandsumlage des Landesverbandes erfordert werden, und zwar in Höhe eines weiteren X % bti Reichseinkommensteuersolls. Man nahm dabei an. datz es den einzelnen Gemeinden möglich sein wird, eine Form zu finden, die die Belastung ihres Etats mit einer Rotstandsumlage ihren eigenen Mitgliedern nicht allzu fühlbar erscheinen lassen wird. Der Rat hat sich der Erkenntnis nicht verschlossen, daß diese Maßnahme, zu der er sich nur unter dem Zwange der bitteren Notwendigkeit enttchlosfen hat, ihn keineswegs ln den Stand fetzen wird, alle dle berechtigten Anforderungen seiner Mitgliedsgemeinden und dettenigen jüdischen Einrichtungen und Anstalten auch nur entfernt zu erfüllen, dle zur Erhaltung auf feine Hilfe angewiesen sind. Er hat auf fast allen Gebieten seiner Wirksamkeit Abstriche machen ' müssen und demzufolge einen Rotetat aufgestellt, der ein beredtes Zeugnis von der verzweifelten Lage der meisten Gemeinden und ihrer Beamten, aber auch der allgemeinen jüdischen Einrichtungen gibt. Die Einberufung des Derbandstages wurde für Mitte März oder Anfang 4tzril vorgesehen. Die genaue Bestimmung des Tages ist dem Dezernentenkollegium überlasten worden. Das als fernerer Vertreter der Gemeinde Berlin kürzllch in den Rat eingetretene Mitglied Adolf Schoyer wurde Um wetteren stellvertretenden Präsidenten des Rates, die Rechtsanwältin Dr. Margarete Berent wurde zur stellvertretenden Schriftführerin gewählt. Dieser Sitzung des Rats waren eingehende Beratungen über die Aufstellung des Haushaltsplans vorausgegangen, und zwar wurden solche nicht nur innerhalb des Dezernentenkollegiums abgehalten, sondern es sind auch von den einzelnen Mitgliedern des Rats die Vorstände der größten Gemeinden an Ort und Stelle über die Sachlage unterrichtet und über ihre Meinung betragt worden. Derartige persönlich« Besprechungen haben sich als sehr zweckmäßig erwiesen. Die erneute Behandlung der Lehrerbildung-- fragen fand gleichfalls im Zusammenhang mit der künftigen Flnanzgeoarung statt. Diese erfordert auf allen Gebieten starke Einsparungen. Die kosten gerade für die Lehrerausbildung können im kommenden 3ahre um so leichter herabgesetzt werden, als der vorhandene Lebrerüberfchnß, die beabsichügte Schließung des Kölner Leyrersemtnars «rd dle Emsmllnag des Schulbetriedes a» der Berliner Dorbereltuagsanstalt des Landesverbandes zu Ostern d. 3. eine Einschränkung der bisher hierfür gemachten Aufwendungen zuläßt. _ Der Liberale Kultus aus schuß beschäftigte sich in seiner Sitzung am 7. 3anuar 1932 mit den Fragen der Abhaltung religiöser Weihestvnden, der Anfertigung und Versendung von Predigten für die Kleinaemeinden, der Einführung eines Vikariatsjahres und des Ergebnisses des Allsschreibens für Kompositionen für den Gesangsteil des von diesem Ausschuß bearbeiteten Gebetbuches, lieber diesen letzten Gegenstand fand eine zweite Sitzung, an der auch Mitglieder des Musikausschustes und der Prüfungskommiffion teilnahmen, statt. Der Vorsitz im Liberalen Kultusausschuß wurde wiederum Rabbiner Dr. Seligmann-Frankfurt a. Main überttagen, zu seinem Stellvertreter wurde Dr. Gach-Berlin gewählt. Es sei weiterhin erwähnt, daß auch die Beratungen über den zu schaffenden Reichsverband Fortschritte gemacht haben.. Es ist zu erwarten, daß diese Angelegenheit in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches, die am 31. d. M. stattftndet, ihrer Durchführung nähergebracht werden wird. 3n den letzten Wochen hat der Landesverband die Durchführung einer Aufgabe übernommen, die ihn schon des öfteren beschäftigt hatte. Sie gilt der Schaffung einer' jüdischen Arbeitsgemeinschaft für den Rundfunk. Sinn und Zweck dieser Einrichtung soll sein, den Ansprüchen der jüdischen Religionsgemeinschaft gemäß den dem Eendebekteb der Rundfunkgesellschaften zugrunde liegenden Reichsratsbestimmungen Geltung zu verschaffen, für eine in diesem Rahmen berechtigte regelmäßige Sendung jüdischer Darbietungen Sorge zu tragen und damit den 3uden in Stadt und Land sowie den Nichtjuden tiefere Kenntnis jüdischen Wesens und Geistes sowie des jüdischen Kultus zu vermitteln. Amtliche Bekanntmachungen. A« die Synagogengemeinden und ihre Beamten. Die allgemeine Wirtschaftskrise hat auch auf die Lage der Synagogengemeinden den nachhaltigsten Einfluß ausgeübt. Schon ln dem vergangenen 3ahre ist vielfach die Steuerkrafi der Gemeindemilgtteder so stark gesunken, daß die Auftechterhaltung der Gemeindeelnrlchtungen nur noch unter größten Schwierigkeiten und empfindlicher Erhöhung der Steuerzuschläge möglich war. 3m laufenden Rechnungsjahre hat sich diese Entwicklung gewalttg verschärft, und es ist zu befürchten, daß in dem nächsten 3ahre, in dem sich bei den Steuereingängen die wirtschaftliche Sttuaüon von 1931 erst auswirken wird, die Lage der Synagogengemeinden sich noch schwieriger gestalten wird. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden erkennt die Notwendigkeit voll an, soweit es nur irgend möglich ist, helfend einzugreifen. 3hm sind jedoch leider durch die starke Einschränkung der Staatszuschüsse und den Rückgang der Steuerkrafi auch der größeren Gemeinden Grenzen gesetzt. Es muß daher schon heute mit allem Rachdruck darauf hinaewtesen werden, daß die lleberwindung der augenblicklichen Notzeit nur möglich ist, wenn alle Beteiligten in höchstem Opferwillen zusammenstehen. Wir wenden uns dccher mit diesem Aufruf sowohl an die Gemeinden, insbesondere ihre berufenen Vertreter in Repräsentanz und Vorstand, alS auch an die Beamten und Angestellten der Synagogengemeinden: An. dl« Beamten »nd Angestellten mit der Bitte, die schweren Opfer» di« von ihnen verlangt «erden» nicht als willkürllch« Härte aufznfaffea» sonder« als den von ibaa» angesichts der völlig veränderte», anhergewöhnllchea Ver- HMniffe zu leistenden Beitrag zur Erhalt»«g der jüdische» Gemeinde» «nd ihrer Etnrichmnge«. An dl« Gemeinden und ihre Vertreter mit der Bitte, die Stellnag »nd dl« Bezüge ihrer Beamte« »nd Angestellte» keinesfalls über das Matz des unbedingt Notwendige» hinans z» beeinträchtige». Es wäre ei« schweres Ilnrecht» wen» etwa di« angenblickliche Lage als Barmand für irgend vermeidbare RlagMabmen ve»ntzt «erde» sollte Es muß im IlloaintrN Älök daran nolebt »erbe», des den Gemelnda-

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