Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- 1 (25.1.1932)
- Date
- 1932-01-25
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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klus der Tätigkeit des Rats und der Ausschüsse. in der Zeit vom 1. klpril 1931 bis 15. Januar 1932. Nach feiner Reuzusammensetzung hat der Rat zum ersten Mal am 14. Mai 1931 eine Sitzung abgehalten. Ueber ihren Verlauf ist in Nr. 4 des Verwaltungsblatts w. 3ahrg.) berichtet worden. Die Ungunst der inneren und der äußeren Verhältnisse hat es mit sich gebracht, daß erst wieder am 10. Januar 1932 eine Sitzung des Rats hat stattftnden Können. 3n der Zwischenzeit gab es eine ungewöhnlich große Menge laufender Verwaltungsarveit, sowie angespannte Tätigkeit auf mehreren besonderen Gebieten. Im Vordergründe standen die Verhandlungen über das neue Judengefetz und die Beratungen über die Maßnahmen, die der Wirtschaftsnot der deutschen Juden steuern sollen. Es sei daran erinnert, daß der vom Rat und Verbandstag beschlossene Entwurf eines Gesetzes betr. die jüdische Religionsgesellschast in Preußen dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bereits im Jahre 1928 eingereicht worden war. Unsere Bemühungen, eine beschleunigte Stellungnahme der Regierung herbelzuführen, blieben lange erfolglos, hauptsächlich deshalb, weil das Ministerium durch die Konkordatsverbandlungen mit der katholischen und der evangelischen Kirche stark in Anspruch genommen war. Nach deren Beendigung aber ist es uns gelungen, im Ministerium Verständnis für die Notwendigkeit zu wecken, das Gesetz in dem gegenwärtigen Landtag S verabschieden, d. h. vor den Neuwahlen, die in Preußen r Mai 1932 zu erwarten sind. Die Bearbeitung der Angelegenheit wurde nunmehr von den verschiedenen im Kultusministerium ln Betracht kommenden Stellen mit Eifer in die Hand genommen und so weit gefördert, daß im September 1931 eine eingehende Beratung unter Zuziehung des Landesverbandes stattfand. Bei dieser stellte sich heraus, daß wesentliche Bestandteile unseres Entwurfs aus grundsätzlichen Erwägungen wenig oder keine Aussicht hatten, vom Ministerium berücksichtigt zu werden. Dieses legte alsdann einen von seinem Referenten gefertigten Entwurf vor, der im Oktober 1931 zur Grundlage weiterer Beratungen gemacht wurde. Das Dezernentenkollegium hielt es in Anbetracht der Sachlage nicht für angebracht, end- 0 Stellung zu nehmen. Da das Zusammentreten des i und des Verbandstages mit größerem Zeitverlust verbunden gewesen wäre, so wurden der Engere Rat und der Ständige Ausschuß des Verbandstages einberufen. Beide hielten am 18. November 1931 eine gemeinsame Sitzung ab, deren Ergebnis die folgende einsnmmig angenommene Entschließung war: Der Engere Rat und der Ständige Ausschuß des Preußischen Landesverbandes halten in allen Teilen an dem in den Beschlüssen des Verbandstages und des Großen Rates vom Jahre 1928 festgelegten Entwurf eines Judengesehes fest. Der Engere Rat wird beauftragt, auf beschleunigte Einbringung und Verabschiedung des Gesetzes hinzuwlrken. Die Verhandlungen mit der Regierung wurden fortaeführl, sind aber noch nicht abgeschlossen. Sie betrafen insbesondere auch die bisher noch nicht im Entwurf vorliegenden liebergangsbestimmungen für die sogenannten neuen Provinzen, die inzwischen auch Gegenstand von Beratungen der Vertreter der Regierung und des Landesverbandes mit denen der 3udenheit in Kurhessen und Hannover an Ort und Stelle geworden sind. 3m Zusammenhang hiermit war die Frage aufgetaucht, ob es zweckmäßig wäre, den Abschluß eines Konkordats zwischen dem preußischen Staat und der jüdischen Religionsgemeinschaft anzuregen; hierüber ist in mehreren Sitzungen des Dezernentenkollegiums, einer Sitzung des Engeren Rats, zu der die Fraktionsoorsitzenden des Verbandstages hinzugezogen worden, waren, und einer Besprechung mit Verfrefem des Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogenaemelnden eingehend verhandelt worden. Eine Fühlungnahme mit dem Ministerium zeigte, daß dieses mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der historischen und rechtlichen Voraussetzungen keine Neigung zum Abschluß eines hatte. Auch auf unserer Sette wurde ein Bedürfnts für ein solches nicht als gegeben angesehen, wohl aber die Verankerung gewisser wichtiger Bestimmungen in dem 3udengesetz befürwortet. Die Wirtschafisnot der dentschen Juden bildete fortgesetzt den Gegenstand von Beratungen. Der auf Beschluß des letzten Verbandstages eingesetzte Wirtschaftsausschuß hat Unterausschüsse gebildet und unter Hinzuziehung von Sachverständigen verschiedentlich die Fragen, öle die heutige Wirtschaftslage aufwirft, erörtert. AlS Teilgebiete find die Berücksichtigung erwerdsloser Juden bei der nebenberuflichen Großstadtstedlung und der Ausbau des Darlehnskaffenwesens behandelt worden. Dieser wird durch eine gemeinsam mit der Zentralwohlfabrtsstelle der deutschen Juden gebildete „Zentrale für Darlehnskassen" durchgeführt: Ihre Arbeiten konnten auch materiell gefördert werden. Die übrigen Arbeiten sind noch im Flug, so daß über ein Ergebnis ein abschließender Bericht noch nicht erstattet werden kann. Immerhin sei auf die am ö. Dezember 1931 in Berlin veranstaltete Tagung hingewlesen, die nach einem Referat des Staatssekretärs a. D. Prof. Dr. Julius Hirsch über „Die Wirtschaftslage der deutschen Juden und die Einwirkungsmöglichkeiten auf ihre wettere Entwicklung" brauchbare Ergebnisse für die weitere Behandlung gezeitigt bat. Hiernach soll die weitere Arbeit von kleinen Fachausschüssen für die verschiedenen Erwerbszweige geleistet werden, die mit hervorragenden Sachverständigen und Wirtschaftssührern an leitender Stelle besetzt werden sollen. Die sonstige Tättgkett des Landesverbandes wurde in den einzelnen Dezernaten und im Dezernentenkollegium geleistet. das in der Berichtsperiode 21 mal zusammentrat. Die überall in den Mltgliedsgemeinden steigende wirtschaftliche Not hat den Landesverband in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht. Er war gezwungen gewesen, die bisher den Gemeinden und Beamten gewährten Beihllfen nicht nur im Rahmen der Notverordnungen, sondern darüber hinaus zu kürzen, weil die Beiträge der Gemeinden sich durch das fortgesetzt sinkende Steuersoll ihrer BUtglieder erheblich vermindert haben und sehr schleppend Eingehen. Leider hat sich eine ganze Anzahl von Gemeinden gezwungen gesehen, die mit ihren Beamten abgeschlossenen Verträge zu kündigen. Diese Maßnahme ist außerordentlich zu bedauern, nicht nur well hierdurch die Zahl der stellenlosen Beamten eine weitere Erhöhung erfährt, sondern auch, weil das Absterben jüdischen Gemeindelebens an diesen Orten zu fürchten ist. Es wird auf den ln dieser Nummer erscheinenden Aufruf verwiesen. Er sei auch an dieser Stelle unseren Mitgliedsgemeinden dringend zur Berücksichtigung empfohlen. Me kommenden Monate werden weiterhin sehr Hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Verbandes stellen. Er appelliert deshalb wiederum an die Gemeinden, seine Arbeit dadurch zu unterstützen, daß die noch rückständigen Derbandsbeiträge allerfchnellstens überwiesen und die anaeforderten Auskünfte dem Büro schleunigst zugeleitet werden. Der Monat Januar 1932 hat so viele Sitzungen gebracht, daß auch hierüber, nachdem das Manuskript vis hierher schon abgeschlossen war, noch einiges gesagt werden muß. Am 10. Januar 1932 fand in Berlin eine Sitzung des Rates unter Dorsih seines Präsidenten, des Kammergerichtsrats Leo Wolfs, statt. In dieser wurde zunächst über den jetzigen Stand der Verhandlungen über das Judendem Kultusministerium berichtet. Ein im isterium gefertigter Referentenentwurf ist in neuerer Zeit dem Landesverbände ^»gegangen. Es lag nunmehr dem Rat ob, zu diesem Stellung zu nehmen. Da daS Ministerium wiederholt den Wunsch ausgesprochen hat, den Entwurf sowie die Verhandlungen, welche sich an ihn geknüpft haben, vertraulich zu behandeln, so ist es nicht angängig, über den Verlauf der Aussprache im Rat der weiteren Oeffentlichkeit nähere Mitteilungen zu machen. Nach sehr eingehender Beratung wurde der folgende Beschluß gefaßt: „Der Große Rat des Landesverbandes verlangt di« Verabschiedung des Judengesetzes mit Einhaltung alle» Grundsätze feines autonomen Entwurfs von 1928. E, verlangt, daß allein auf dieser Grundlage die Derhand lungen von feinen Vertretern geführt werben. Er weist seine Vertreter an. zu erklären, tag ein Entwurf die Zu-