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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1931-06-30 · 5 (30.6.1931) · p. Seite 50

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
9 (1931)
Issue
5 (30.6.1931)
Date
1931-06-30
Page
Seite 50 (sequence 50)
Language
German
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so - D«m kommt der 9!«d)lMti,toufe. Für ihn sind »orgeschlage«: Ordentliche Mitglieder: Dir. Marr.5iönig»b«g «Am». Dr. Felirbrodt-Halle Lanbg«icht»rat Ra»- Berlin Kran Schvenewald-Bochum XAn«. Dr. Elkeler-Berld» An»t»s«icht»rat Goidman»-B«ü» A»«t»g«ich1»rat E old schm idt» Berlin Stellvertreter: Oberradb. Dr. Altmann-Trstr XL«». Dr. G er so n« Berlin XLn«. Dr. Lirtor-Wanbrbek XL«». Dr. Kanfmann-Kökn Kamm«gericht»rat Taro »^Berlin Damit sind die Ansschüsse konstituiert. E» ist 9 Ahr. Ich schlage vor. das» wir dar Rormalstatut und das Beamtenrecht »och zu Ende bringe«. Der Xrichrverband ist »»«möglich, ist in ertenso nicht z» mache«. Ich schlage vor. dem Xat und dem Ständigen Ausstich die Anträge, die ja nicht so ohne »eitere» zu erörtern sind, al» Material z» übergeben und da» nächst« Mal ein« Vorlage zu machen. Präsident de, Xat», Kammergerichtsrat Wolfs: Kein Wort über den Xeichsverband und die Notwendigkeit feiner Begründung. Was darüber zu sagen »ar. ist Ihnen gedruckt vorgelegt »orden. E» hat ein« kleine Kommission bestanden au» 5 Ratsmitgliedern. (Nicht übertreiben!) Einer hat nicht mttgearbettet, der »weite ist cm »geschieden, wir sind noch drei. Ich möchte vorschlagen, mindestens drei Mitglieder vom Berbandrtag hrnzuzuwählen. Dann machen wir einen Entwurf fertig und beraten ihn. fowest möglich, mit Vertretern der anderen Landesverbände. (Sehr optimistisch!) Wir werden all« Mühe aufwenden, «erden dann den Entwurf dem Rat und auch dem Berbandrtag vorlegen, aber wir müssen die Möglichkeit haben, weiter »u arbeiten. Da» können wir nur. wenn wir nicht nur ein Xatsaurschuß sind, sondern auch Mitglieder de» Berbandrtages zu ihm gehören. Präs. Stern: Herr Kannnergerichtrrat Wolfs bittet, in den Ausschuh für den Xeichsverband drei Herren »u wählen. Abg. Dr. Breslauer: Wir mache» den Vorschlag, vier Herren da»u »u delegieren. 2 Liberal«. 1 von der Bolkspartei und l Konservativen. Ich würde von uns Herrn Dr. Hölländer und mich stlbft vorschlagen. Präs. Stern: Dann ist der Punkt Reichsverband auch erledigt. Wird »ur Beamtenordnung da» Wort gewünscht? Abg. Blumenfeld: Ich hatte den Anttag gestellt, die Sach« dem Xechtsausschuß wieder zu überweisen. Präs. Stern: Der llberake Antrag lautet wie folgt: „Der Xat wird ersucht, de« Entwurf der Beamtenordnung binnen »wei Monaten »u veröffentlichen, und er ersucht und ermächtigt den Rat und den Ständigen Ausschuß, bi» Ablauf des Kalenderjahres 1931 auf der Grundlage de, vorliegenden Entwurfes und unter Berücksichtigung der Ausführungen dieser Versammlung und der Oeffentlichkeit den Entwurf zu verabschieden." Der Anttag auf Zurückverweisung ist weitergehend, er muh zurrst abgestimmt werden. Wer ist für den Antrag? Herr Dr. Freund hatte sich vorhin gemeldet. Ich hatte geglaubt, er meldet sich »um Normalstatut. Er hatte sich aber $u beiden Punkten gemeldet. Ab,. Dr. Freund: Di« Frag« eine» Beamtenrrchtes. darüber wttd in diestm Haust nur eine Meinung fei«, gehött insofern zu den wichtigsten Fragen de» Landesverbände», weil die Eriften» der Gemeinden nicht zuletzt von ihren Funttionären abhängt. Dies find die Beamten, sind insbesondere bst kleine« Beamten, dst Kultusbeamten. Solang« Sst diesen Kultusbeamten nicht Eriftenzgarantieen geben, dst dst Arbeitsfreudigkeit «halten und ein Ziel für fähige Menschen darstellen, ist e» um dst Triften» unser« Genwinden schlecht bestellt. Die Frag« ist stdigsich: Wa, muh unttr diesem Gesichtspunkt gefordert, und »a» kann geleistet w«den? Dst Garantien sind dreifach« Att. ersten» «fit« Garantst in Bezug auf da» Gehalt, »wetten» ein« Garantst für dst Gewährung «in« Pension, drittens eine Garantst in bezug auf bst Höh« d« Pension. Um Ihnen klar zu machen, wa» da» ziffernmäßig bedeutet, greife ich ein« Zahl heraus, dst wir übersehen können. Wenn wir dst geyrn- «ärtigen Kulturbeamten und ihre wirtschastsiche Lage zugrunde legen, st «gibt sich, dah wtt. nur um allein dst staatlichen Gehälter bewilligen »» können —«ine selbstverständlich« Forderung —150000 X9L Mttich «ufbringen müßten. Wem» Sst sich wett« klar mache«, dah bi« Pwisio«. dst wir bi,h« bezahle«. 175 XM. im Mmmt beträgt, st bitte ich Sie. sich aurzurechnen. »st viel Suuderttausende wir notwendig habe«, um eine Pension von durchfchnttüich 300 RM. |tt gewahre«. Dst Frage ist also: Sind »st im Augrnbsick in d« Lage, ein Beamtenrecht mtt diesen Mindest garantst«« zu finanzieren? Bon den 900 Gemeinden sind 700 Gemeinden mtt einer Seestnzahl von 100 und danmttr. Kein« einzige dieser Gemeinden ist in der Lage, ihren »«amten «in Gehalt »» zahlen, dar nach den staatlichen Sätzen bemessen wird, keine einzig« in.d« Lage, ein« Verpflichtung einzugehen. ihr« Beamten nach det gleichen Arbettrzeit wie der Staat zu Pensionstren und ihnen «in Ruhegeholt nach staatlichen Grundsätzen ,» gewähren. Bleibt nur der Landerverband. Ich warne auf da» nachdrücklichste davor, falsche Hoffnungen zu erwecke«. E» wird st häufig «m der mangelnden Popularität de» Landesverbände» gesprochen. Dstst wird gewiß nicht dadurch behoben, dah man zu allem noch dst Autorität de» Landesverband«, auf» Spiel setzt. Wen« der Lande,v«band mit stdenrwichttgen Fragen auf den Plan tritt und Hoffnungen «weckt, die er nicht «füllen kann, dam» nutzt « damit niemandem. Im Gegenstll: Sst gefährden nur dst Autorität de» Landesverband« und schaffen schwerste Konflittr zwischen den G«n»einden und den Beamten. Wir haben nur dann ein Recht, «in derarttge» Beamtenrecht hinaurgehen zu lasst«. wenn wtt gewillt und in d« Lag« find, e» durchzuführen. wenn wtt dst Berpflichtung übernehinen oder den Gemeinden dst Mittel an dst Hand geben, sst zu «fülle»». Sst haben auf Bayern verwiesen. In Bayern hat der Verband dst Verpflichtungen übernommen, und « romist bst», »veil « 3<* der Reichseinkommen» al» Steuer erhebt. Ohne solche Grundlagen erwecken Sst lediglich Hoffnu»»g«n draußen, di« zu den größten Enttäuschungen führen n»üsfen. (Sehr ttchtig!). Wir haben Fäll«, in denen Gemeinden einen Penfiousanspruch gewähtt haben, und der Beamte jetzt zu un» kommt und sagt: Vom nächsten Jahre an kann dst Gemeind« nicht mehr da» Gehall bezahlen. geschweige denn die Pension. Ist der Landesverband gewillt. dst Pensionsverpflichtung zu übernehmen? Wtt haben andere Fäll«, in denen dst Genreinden dem Beamten kündigen, well sie dst Pensionsverpflichtung nicht «inttestn lassen wollen und könne«. Um mm nicht zu sagen: Wir kündigen Dst. well wtt keine Pestsionrverpfsichtung übernehinen «ollen, schikaniett »na» den Beamten, sucht nach Vorwänden, sagt, man fei mtt den Leistungen nicht zufrieden. Drei Instanzen suchen zu vermitteln, und der Fall ist trotzdem nicht beizustgen. Mit einer Beamtenordnung, für deren Durc^ führung Sst »richt dst «forderllche» Mittel zur Verfügung stellen, würden Sst nur Unfrieden in die Gemeinden tragen. Der Beamte braucht Garantteen. Diese» Stück Papstr ist keine Sicherung seiner Lriftenz. In der Beamtenordimng sieht d« Beamt« «in Versprechen, für desstn Enthaltung der Landerverband, d« sst «läßt, dst moralische Verantwortung trägt. Und »eil e, gefährsich ist, in so lebenswichttgen Fragen dst Autotttät des Lande«verband«» zu gefährden. warne ich davor, dstst Beamstnordmmg zu erlasst«. Nicht, weil der Nechtsausschuß versagt hat. ist die Sache fünf Jahre nicht wettergekonnnen.Das Material lag fettig da. Aber wtt haben nach reiflichft« lleb«leg«ng und im Bewußtsein unstrer Verantwortung den Beschluß gefaßt, aus den.bargelegten Gründen dem Landesverband zu empfehlen, von dem Erlaß der Beamtenordnung abzufehen. solange «r für ihre Durchführung nicht dst Gewähr übernehmen kann. Ich bitte weiter, auch die Frage de« Rormalstatut» zu vertagen. Ein Rormalstatut soll den Gemeinden gegeben werden, damtt wtt ihnen helfen, nicht damtt wtt sst in KonsiMe mtt der Regstritng hineinhetzen. Dst gegeben« Rechtsgrundlage ist bsth« da, Gesttz von 1847. Da» entworfene Rormalstatut ab« verstößt in allen wesentlichen Puntten gegen diese» Gesetz. Sst können den Gemeinden nicht ein Rormalstatut in die Hand geben, durch da» sst in Schwstttgketten konnnen müssen. Der Xegstrnngrpräsident lehnt e» och, dem Oberpräfidenten dst Genehmigung p» «npsthstn. Für das Rormalstatut ist also so lange der Zettpwrkt nicht gekommen, al» ein neues Iudengesttz nicht voristgt. Di« Sache drängt auch nicht. Denn wa» den Gemeinden in erster Linst fehlt, da, ist ein vernünfttges Steuerrecht. Ein Steuernonnativ aber ist feit langem fertiggestellt, und ich hoffe, daß nachdem bereits zahlreiche Besprechungen ftattgefuuden haben, er in weiteren vstr Woche« so wett, sein wird, daß da» Ministerium diese» Normativ anerkennt. Dann haben dst Gemeinden da» in Händen, womit sie arbeiten können. Wen« sie ihr Statut entsprechend gestatte»», wttd e» vom Oberpräfidenten genehmigt. Aber sttzt «in Statut hinaurzuschicken. da» keine Rechtsgrundlage hat. das bedeutet stdigsich eine Gaste

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