Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 58 (sequence 58)
- Language
- German
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— 68 - daß wir in diesem Punkt« nicht um «in«n Millimeter zurückweichen werden. Wir haben Grund zu der Annahme, daß durch di« Wühlereien von ansländerfeindlich gesinnten Juden der Widerstand gegen diesen Punkt geschürt worden ist. (Sehr richtig!) Es steht fest,- daß di« legitime Vertretung des Landesverbandes, also 97 oder 96 Prozent aller preußischen Juden, vor zwei Jahren einstimmig beschlossen hat, daß es im Wahlrecht von Inländern und Ausländern keinen Unterschied geben soll«, natürlich nur für den Landesverband. Aber wir haben in einer Nachtragsresolution festgelegt, daß wir hoffen, daß auch di« Gemeinden chr eigenes Wahlrecht entsprechend «inrichten werden. Diese Resolution ist von Ihnen allen angenommen worden. Ich erinnere mich, daß damals Heinrich Stern erklärte, der moralisch« Einfluß des Landesverbandes werde so groß sein, daß daraufhin die einzelnen Gemeinden chr Wahlrecht dem Wahlrecht des Landesverbandes angleichen werden. Ich habe das damals schon nicht geglaubt und glaube es heute noch weniger, wo der moralische Einfluß des Landesverbandes derart gesunken ist, daß große Gemeinden heut« wagen können, mit dem Austritt zu drohen. Di« Neigung zur Entrechtung der Ausländer ist von Jahr zu Jahr fest unserem Beschluß gestiegen. Sie hat neuen Antrieb erhalten durch den neuen Erlaß des Kultusministers. Ich muß weiter feststellen, daß wir gestern hier gewiss« Ansätze gesehen haben zur Revidierung des Wahlverfahrens zum Landesverband. Es war der Vertreter einer kleinen Grupp«, der «ine Differenzierung der Karenzzeit befürwortete, während der Vertreter einer anderen großen Grupp«, Herr Brodnitz, „gegen di« mechanische Gleichmacherei in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts" Stellung genommen hat. Diese Stellungnahme steht im Widerspruch zu der Resolution, die Sie vor zwei Jahren angenommen haben. Jedenfalls stcht fest, daß an dem Ausländerwahlrecht heut« schon gerüttest wird, und ich versteh« jetzt, warum im Lauf« der letzten zwei Jahr« von seiten der liberalen Herren keinerlei Protest zu hören war gegen di« Wühlereien in den Ministerien und gegen die Entrechtung der Ostjuden in Sachsen, Westfalen, Hannover usw. Ich wende mich an Herrn Heinrich Stern, der gestern im Anschluß an di« Rede des Herrn Brodnitz erklärt hat, daß di« Vereinigung für das liberale Judentum das gleich« Wahlrecht für Ausländer festgelegt habe, der allerdings diese Mitteilung mit neuen Lntrechtungsdrohungen für «inen bestimmten Fall verknüpft«. Ich möchte ihm weiter zu bedenken geben, daß er trotz dieser seiner Stellungnahme niemals gegen die Vorgänge in Lhmnnitz, Thüringen und Rheinland Protest erhoben hat. Ich stelle fest, daß es in der christlichen Kirche «inen Unterschied zwischen In- und Ausländern nicht gibt. Di« ungleich« Behandlung der jüdischen Religionsgemeinschaften durch den Staat in der Frag« des Ausländerwahlrechts geht vollkommen konform mit der ungleichen Behandlung der jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften in der Frage der Staatsbechilfen. Zwölf Jahre besteht die republikanisch« Verfassung, vor zwei Jahren haben wir unseren Entwurf angenommen, und noch ist in dieser Frag« kein Schritt nach vorwärts geschehen. Di« Willkür, die Rechtsunsicherheft in der jüdischen Gesetzgebung in Deutschland besteht fort, es existiert wefter der Haufen von Iudengesetzen, ohne daß «in Finger gerührt wird, sie zu vereinheftlichen und zu modernisieren. Nur dort, wo skandalöse Auswüchse vorhanden sind, erklärt man, diese Bestimmungen würden nicht mehr zur Anwendung gebracht. Es zeigt das geringe Maß von Hochachtung des Staates für seine jüdischen Mitbürger, daß dieser Zustand der Rechtsunsicherhett bestehen bleibt, daß keine Maßnahmen ergriffen werden gegen die geschilderten Gefahren, die den Bestand der jüdischen Gemeinden bedrohen. Ein kurzes Wort noch über die Stellung der Orthodoxie. Wir haben, das kann ich gegenüber Herrn Horovitz feststellen, seinerzeit ausführlich mtt dem Halberstädter Verband verhandelt, und es hat sich herausgestellt — ich weich« darin von der Auffassung des Herrn Präsidenten des Rates vollkommen ab —, daß vielleicht über den Wortlaut dieser oder jener Bestimmung eine Einigung zu erzielen ist, daß aber im Prinzip die Differenzen so tief gehen, daß «ine Einigung ausgeschlossen erscheint. Ich sagte schon: wie soll zwischen zwei Entwürfen «ine Einigung möglich sein, wenn di« «in« Richtung bestrebt ist, den Klal unter allen Umständen aufrechtzuerhallen, und di« ander«, chn in hundert Bekenntnisgemeindcm aufzulösen. Ich darf Sie darauf verweisen, daß im Entwurf des Halberftädter Verbandes z.B. di« Bestimmung vorgesehen war... (Zuruf des Abg. Wohda: Wie lang« wird das noch dauern?) — schön, dann werde ich di« Orthodoxen fallenlassen und werde mich de» Herren Liberalen zuwenden. (Zuruf von Wohda: Schreiben Sie da» doch in der Rundschau!) Das tue ich sowieso. (Präsident: Ich -möchte auch meinerseits Ihnen sagen, daß di« 15 Minuten um sind.) kurz auf den Erlaß de» KultuSmiuisters zu sprechen Dieser Erlaß ist nicht nur aus dem Bedürfnis entstanden, Artikel 137 zu erläutern, sondern ist der Erfolg von zahlreichen Anfragen der Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten gewesen, di« ihrerseits sehr stark bearbeitet worden sind durch Gemeinden, di« an sie in der Frage deS Ausländerwahlrechts herangetreten waren. Es ist festgestellt, daß unser Sachverständiger, Herr Dr. Baeck, nicht befragt worden ist, daß der Erlaß über seinen Kopf hinauSging, ohne daß er davon Kenntnis hatte. (Zuruf: Weshalb nicht?!) Das wird wohl nicht Schuld von Herrn Baeck gewesen sein. Es ist auffallend, daß sich der Herr Kultusminister nicht auf di« Auslegung des Art. 137 beschränkt hat, sondern zwei Beispiele gab, Beispiel«, die besonders aufreizend gewirtt haben. Er gibt das Beispiel, durch daS eine Grupp« von Menschen neues Recht erwirbt, nämlich die Frauen, und das zweft« Beispiel, durch daS eine ander« Grupp« von Menschen der Recht«, di« sie bisher hatte, beraubt wird, bi« Ausländer. Während bisher die Ausländer immerhin durch di« von der Berwaltungspraxis angenommen« Auslegung des IudengesetzeS von 1847 geschützt waren, ermutigt der republikanische Mftlister die Gemeinden auf Grund seiner Auffassung von der Autonomie der Gemeinden, ihr« Ostjuden zu entrechten. Durch Art. 137 wird auch die Autonomie des Landesverbandes in der Regelung seiner eigenen Angelegenheften anerkannt: dieser Landesverband aber hat di« gleich« Behandlung der Ost- und Westjuden als seinen Wunsch festgelegt. Ich glaub«, daß di« Treiber in dieser Sache den Wunsch hatten, daß der Landesverband seinen Entwurf in diesem Punkt« ändere. Vielleicht sind die gestrigen Erklärungen so aufzufassen, daß sie nach dieser Richtung steuern. Wenn dies« Auffassung von der Autonomie der Gemeinden zutrifst, warum gill sie dann nicht auch für di« christliche Kftche? (Sehr richtig!) Ich leg« im Namen meiner "Freunde feierlichst Protest dagegen ein, daß der frühere Minister die Regelung dieser Linzelftage vor der Schaffung eines neuen Iudengefttzes in die Hand genommen hat, und zwar in einem Sinne, der dem einmütigen Votum der preußischen Iudenheit widerspricht. Bei den süddeutschen Ländern ist die gleiche Frage vor kurzem in günstigem Sinne geregelt worden. Wir sehen in dieftm Vorgehen des Ministers einen Akt der Nichtachtung der preußischen Iudenheit und erwarten, daß der Verbandstag dagegen Protest erhebt. Wir hoffen, daß der neue Herr im preußischen Kultusministerium mit freiem demokratischem Geist an die Dinge Herangehen wird, und daß wir mit einer schnellen Reform des Iudengefttzes über die Wirkung dieses Erlasses hinwegkommen werden. Wir verlangen, daß diese Reform des Iudengefttzes erfüllt ist mft dem Geiste des Art. 137, das heißt, daß sie in dem Geiste erfolgt, daß der Staat sich möglichst wenig in die Verhältnisse der Juden «inzumischen hat, abgefthen von der bereits geschilderten Kompetenz: daß er ferner die Angelegenheiten der Juden in dem Sinne regelt, in dem di« einmütige Willenskundgebung der preußischen Juden lautet, daß der Staat ferner nicht im Gegensatz zu dftftr Willenskundgebung ein« Regelung trifft, die «ine Verschlechterung des RechtSzustandes gegenüber fricher, oder eine Schlechterstellung der Juden gegenüber der christlichen Kirche bedeutet, oder aber die Lebensfähigkeit unserer Organisation bedroht. Wir verlangen, daß der Rat in diesen Punkten festbftibt, daß er energisch« Schritte gegen di« Iaudertaktik der Regierung unternimmt und nicht zuläßt, daß sich inzwischen innerjüdisch« destruktwe Tendenzen breitmachen, di« dft Einheit der preußischen Iudenheit von März 1928 zu zersprengen drohen. Abg. R.-A. Dr. Seligsohn: Ich möchte Schluß der Debatte beantragen, und zwar auch einschließlich der Mitglieder des Rates. Ich fühle mich ziemlich widerstandsfähig, bin aber jetzt, nachdem wir etwa zehn Stunden tagen, nicht mehr in der Lage, so langen Ausführungen noch zu folgen, ganz abgesehen davon, daß die sehr spärlichen Mitglieder des Hauses, di« überhaupt noch versammelt sind, in dieser Frage grundsätzlich all« übereinstimmen. Di« Halberftädter aber, der Herr Minister usw„ an dft sich Herr Dr. Sandler mit Recht wandt«, sind ftider nicht hier, um ihm zuzuhören. Ich bitte deshalb, den Antrag auf Schluß der Debatte annehmen zu wollen, mft Wftkung auch für die Mitglieder des Rates. Präsident R.-A. Dr. Kollenscher: Wird das Wort dagegen gewünscht? DaS ist nicht der Fall. — Ich bring« den Antrag zur Abstimmung, mit der Auslegung, di« ihm der Antragsteller gegeben hat. — Wer ist für den Schluß der Debatte? — Der Antrag ist angenommen. Ich stell« nun dft beiden Anttäge, den der Liberalen und den der Mfttelpartei zur Abstimmung. Dft Anttäge schließen sich nicht gegenftitig aus, können also nebeneinander angenommen werden. Der Antrag der Liberaftn geht dahin, daß der DerbandStag den Rat ersuchen soll, beim Ministerium auf Vorlage eines Entwurfs hinzuarbeiten. — Wer ist für dft Annahme dieses AnttageS? (Zuruf: Ich bezweifft dft Beschlußfähigkeft!) Ich glaube, daß daS etwa» spät kommt, wir sind bereits mitten in der Abstimmung.