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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 57

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 57 (sequence 57)
Language
German
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diesen Punkte» zu einigen, sind wir zu dem Entschluß gekommen, nun den Entwurf «inzureichen, um nicht di« Verantwortung dafür zn übernehmen, daß durch «in« verspätet« Einreichung wieder Monat« vergehen, bevor dt« Regierung in Tätigkeit treten kann." So haben wir und verhalten. Ich glaub«, nicht der Schatten eine- Borwurfs kann uns gemacht werden, daß wir etwa di« Hand d«S Halberstädt« Verbandes von vornherein zurückgewiesen hätten oder nicht unserer, seitalleS getan hätten, um, zusammen mit dem Halberstädter Verband, an di« Regierung zu gehen, nicht nur zusammen mit ihm, sondern möglichst mit einem einzigen Entwurf, der dann der Ent» Wurf des Preußischen Judentumgewesen wäre. — Weiter habe ich nichts zu bemerken. Präsident Stern: Ich dank« Herrn Kammergerichtsrat Wolff und dem Rat für seinen Bericht. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, glaube ich, im Namen des gesamten BerbandStages auSsprechen zu dürfen, daß der Landesverband mit der Behandlung dieser vitalen Frag« durch di« StaatSregierung durchaus nicht zufrieden fein kann, sondern daß er im Gegenteil sein Befremden und seine Entrüstung darüber ausspricht, daß lebenswichtig« Interessen d«S Judentums trotz der gründlichen Dorarbeit, die wir geleistet haben, trotzdem in ihnen der einheitlich« Will« deS preußischen Judentums zum Ausdruck gekommen ist, immer noch nicht befriedigt worden find» daß vielmehr durch bürokratische Maßnahmen, in denen das Nicht-Wollen aber nur schlecht verhüllt wird — ich spreche das aus, was wir alle empfinden —, die Sache hin gezogen wird. Wir müssen hier einmal ganz deutlich sagen, daß das preußifche Judentum verlangen kann, «ntsprechend dem, waS wir sonst für Staat und Reich leisten, daß wir auch endlich einmal in diesen fundamentalen Dingen nach unseren Wünschen und nicht nach den Bedenken des grünen Tisches und nach Intentionen von anno dazumal behandelt werden. Wir erwarten auf daS bestimmtest«, daß, so wie wir jetzt auch hier sicherlich einheitlich bei unseren Beschlüssen bleiben werden, der Rat mit aller wünschenswerten Energie und Deutlichkest sagt: genau so wie die katholisch« Kirche ihr Konkordat durchgedrückt hat, haben auch wir das Recht, unser« Interessen auf gesetzlichem Wege durchzudrücken. — Das ist das, was ich als Präsident dieser Versammlung am Beginn dieser Beratung auszusprechen für meine Pflicht gehalten Hab«. (Lebh. Beifall.) Abg. Dr. Sandler: Mein« Damen und Herren! ES sind mehr als zwei Jahr« vergangen, es war am 26. März 1928, als ich an dieser Stelle Mitteilen konnte, daß sich alle Parteien des BerbandStages auf «inen Entwurf zum Iudengesetz geeinigt hätten, nachdem von allen Seiten Opfer gebracht worden waren. Man hat damals schon vorausgesehen, daß sich Schwierigkeiten «rgeben werden, zunächst auf Seiten der prrußischen Orthodoxie, und ferner, daß Bedenken auch von seiten der Staatsregierung zu erwarten waren. Aber niemand konnte voraussehen, daß dies« Schwierigkesten sich in dem Maße auftürmen würden, wie das geschehen ist. Wenn Sie heute di« Erläuterungen zur Dorlag« des Rates lesen, so finden Sie ausschließlich «in« große Menge von Entschuldigungsgrünben dafür, daß nichts geschehen ist. Der zuständige Sachbearbeiter im Ministerium hat gewechselt, aber di« Methode ist geblieben. Es ist Tatfache, daß der Entwurf an den Landtag nicht weUergelestet worden ist. Das einzig«, was erreicht worden ist, ist, daß der zuständige Ministerialdirektor in einem Privatbrief an Herrn Kammergerichtsrat Wolff die Punkt« zusammengestellt hat, in denen er glaubt, gegen unseren Entwurf Bedenken erheben zu müssen. Wir sind der Meinung, daß der Staat zwar berechtigt ist, innerhalb enger Grenzen Bestimmungen zu treffen, die das Kontrollrecht des Staates über Gesellschaften des öffentlichen Rechtsicherstellen. Aber wenn Art. 137 der Reichsverfassung überhaupt «inen Sinn haben--soll, so kann er nur der sein, daß dies« Grenzen möglichst eng gesteckt sein müssen, und daß di« Borschläge, die von seiten der Iudenheit selbst, von der legitimen Vertretung dieser Iudenheit gemacht sind, zu respektieren sind. Wenn der Staat sich heut« so wie der früher« Polizeistaat in di« einzelnen Bestimmungen «inzumischen hat, so sehe ich keinen Fortschritt und verstehe nicht, wozu Art. 137 geschaffen worden ist. Di« Liberalen haben beantragt, daß auf di« Vorlegung eines Entwurfs des Ministeriums an den Lmdtag von unserer Seit« gedrängt werden solle. Wir sind gegen diesen Antrag. Wst wünschen nicht, daß «in neuer reaktionärer Entwurf ausgearbeitet und vorgelegt und dann vielleicht wieder reformiert wird, sondern wir wünschen, daß über unseren Entwurf verhandett wird. Ich sehe sonst di« Sach« so kommen, daß unserem Entwurf «in reaktionärer Entwurf gegenüberstehen wird, und daß man sich dann auf einer mittleren Linie einigen wird. Wir bleiben aber auf dem Standpunkt stehen, daß wir das Recht haben, zu bestimmen, welches Antlitz das Iudengesetz tragen soll, daß man also über diesen und jenen einzelnen Punkt »«handeln kann, daß aber im wesentlichen der Text unsere- Entwurf» gewahrt bleiben muß. D« staatlich« Widerstand ist vorläufig verstärkt zum Ausdruck gekommen durch den Erlaß des Kultusministers vom August 1929; ich komm« darauf noch zurück. Ich will jetzt nur sagen, daß zweifellos Wühlereien gewisser jüdischer Kreis« dahinterstecken. (Schr richtig!) ES ist immerhin recht int«essant, ^festzustellen, daß gewiss« ausländerfeindliche liberale Gemeindeführer jetzt Arm in Arm mit den Trennungsorthodoxen den Kampf gegen unseren Entwurf ausgenommen haben. (Zuruf: - Beweise! — Wer denn?) Ich komm« zu den drei Punkten, in denen Bedenken geäußert worden sind. Der erste Punkt betrifft die Austrsttsfrag«. Ich stelle dabei fest, daß wir in weitestgehendem Maße GewissenSfteiheit zugestchert haben, indem wir die Bildung von Personalgemeinden zugelassen haben. Wenn wir sie örtlich begrenzt haben, so hat daS seinen Grund darin, daß wir keine Scheingemeinden schaffen wollen, di« zur Ausübung wirklicher Gemeindefunktionen nicht geeignet sind, und wenn wir den Unfug der Personalgemeinden von d« Maas bis an di« Memel beseitigt haben, so ist das mtt Recht geschehen. Aber wir haben immerhin die Gründung von Personalgemeinden, ja sogar von neuen Landesverbänden im Prinzip zugelasfen. DaS Interesse am Austritt ist ja heute in liberalen Kreisen außerordentlich groß, während eS früher «in Spezifikum d« Orchodoxen war. Wir haben allerdings Kautelen geschaffen gegen di« Steuerdrück«b«gerei- Das ist «in« Existenzfrage für di« mittleren und kleinen Gemeinden, di« «in Mittel dagegen zu ersinnen haben. Wir haben festgelegt, daß bei AuStrstt Westerzahlung an einen LandeSv«band erfolgen muß. Der Staatsregierung erscheinen dies« Bestimmungen nicht tragbar. Di« Regierung hat bisher keine neuen Mittel angegeben, um der Gefahr zu begegnen, di« de» Bestand der mittleren und kleinen Gemeinden durch den Austritt potent« Steuerzahler bedroht. Di« Trennungsorthodoren »«langen ebenfalls «in« Erweiterung der Austrittsmöglichkeit. Es ist klar, daß dies« Organisation, der Halberstädter Verband, di« di« Einheitsgemeind« in «in« große Reih« von «inzelnen Bekenntnisgemeinden auflösen möchte, «inen Entwurf lieber sehen möchte, in dem di« Austritts- Möglichkeiten noch viel größer sind als in unserem Entwurf. Ich brauch« nur an den Entwurf des Halberftäbt« D«band«s zu erinnern, d« di« Territorialgemeinden auf das Gebiet des kleinsten polittschen Bezirks beschränken will, so daß also di« Großgemeinde Berlin in mehrere Dutzend« von Einzelgemeinden aufgelöst werden könnt«.' (Zuruf: Woraus geht das hervor?) Das gcht aus dem Wortlaut d«S Halberstädter Entwurfs hervor, den Sie lesen müssen. Wir haben ja mtt dem tzalberstädter Verband darüb« verhandett. Don seinem Standpunkt aus ist diese Forderung auch durchaus verständlich. Deshalb sehe ich auch keine Möglichkeit der Einigung. Auch sonst enthält der Entwurf des Halberstädt« Verbandes Er» leichterungen für den Austritt. Wenn di« Westerzahlung nach dem Austritt aus dem Landesverband forffällt, ist der Steuerflucht Tür und Tor geöffnet, und die Gemeinden werden zum Spielball der Leute, die austreten wollen aus Steu«sch«u oder aus irgendwelchen Polittschen Motiven. Es ist vorgekommen, daß potent« St«u«zahler nicht nur aus Steuerscheu ausgetreten sind, sond«n auch, daß auf die Gemeindebehörden ein gewisser Druck auSgeübt wurde. Man droht mit dem Austritt, faH8 dieser oder jener Beschluß gefaßt werden sollt«. Also, dieser Gefahr sind die Gemeinden ausgesetzt, wenn nicht Mittel, gegen den schrankenlosen Austritt «griffen werden. Das Mittel d« Westerzahlung an den Landesv«band ist der Regierung, wie gesagt, nicht genehm, aber ein besseres Schutzmittel vermochte sie nicht anzugeben. Der zweit« Puntt, der beanstandet wird, ist di« Zwangszugehörigkeit der Gemeinden zum Verband. Wenn dieser Punkt fällt, ist di« Autorstät des Landesverbandes vernichtet, ist das finanzielle Rückgrat des Landesverbandes gebrochen. (Schr richtig!) LS gibt überhaupt kein« Aktionsfteihett d«S Landesverbandes mchr, wen» di« Gemeinden in jedem Moment in der Lag« sind, aus dem Verband auSzutreten. Sie wissen, daß nicht nur kleine, sondern auch mittler« und große Gemediden in den letzten Monaten mtt dem Austritt gedroht haben, zum Teil allerdings aus anständigen Motiven, weil ihnen in d« Tat die finanziellen Mtttel fehlten. Ich kann mich mit diesem Dorgchen nicht einverstanden erklären, ab« d« Grund ist immechin anständig. Es ist aber auch vorgekommen, daß Gemeinden mtt dem Austritt gedroht haben, weil d« Rat chnen hineing««d«t hat. z-B. in die Allüren, di« sie gegenüber Ostjuden zur Schau trugen, und daß mtt dem Austritt gedroht wurde, well gewiss« Institutionen in der Gemeind« vom Rat nicht fubventioniert wurden. Wenn schon große Gemeinden derartiges tun, wo bleibt dann die Autorstät des Derbanhes, wenn nicht di« Zwang-- zugchörigkest zum Verband« ausgesprochen wird? Der dritte Punkt, d« von der Regierung beanstandet wurde, war die Frage de» Ausländerwahlrechts Sie brauchen nicht zu befürchten, daß ich dies« Frag« brett aufrolle. Ich will nur sage»,

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