Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 46 (sequence 46)
- Language
- German
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- 48 — 20000 Seelen in der Regel «in Vertreter entfällt, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Das ist angenommen. — Es bleibt dabei. Ratsmitgl. Dr. Freund: Dann muß 8 3 geändert werden. Ratsmitgl. R-A. Dr. Klee: Damit hat BreSlau sein zweite- Ratsmitglied verloren. Darüber sind Sie sich doch klar? Präsident Stern: Di« Frag« kommt nachher ja noch. (Widerspruch.) Dafür ist noch «in besonderer Antrag: „In der Regel entfällt «in Vertreter auf je 20000 Seelen." (Klee: Ls ist kein Zweifel, daß Breslau ohne Verfassungsänderung keinen zweiten Vertreter bekommen kann!) Das weiß ich ja. Ratsmitgl. Dr. Freund: Die Schwierigkeit liegt nicht im 8 2, sondern im § 3 der Wahlordnung. § 3 muß geändert werden, wenn Sie di« neu« Aenderung des Rates nicht akzeptieren, denn es heißt jetzt: „Gemeinden, di« mindestens 20000 Seelen zählen, bilden «inen eigenen Wahlbezirk." Das Wort „mindestens" muß fortfallen; wenn es bleibt, ist Köln überhaupt nicht unter hitzser Rubrik vertreten. Wenn Sie jetzt sagen: ,^>ie 20000 Seelen zählen", so treffen Sie Köln auch nicht, auch nicht, wenn Sie sagen: „in der Regel 20000", sondern die „ungefähr" oder annähernd" 20000 Seelen zählen. Das war auch im Rat vorgeschlagen worden. Die Bedenken dagegen habe ich vorgetragen. Wenn Sie den vorgeschlagenen Ausweg ablehnen, dann müssen Sie zu der Formulierung zurückkehren, di« das widergibt: ,/rlle Gemeinden, di« ungefähr oder annähernd 20000 Seelen zählen, bilden «inen eigenen Wahlbezirk." (Zuruf: Dann fällt Köln!) Das widerspricht der Verfassung, denn wenn da stand „in der Regel", so war die Absicht, Köln zu erfassen. Präsident Stern: Zunächst ist nur abgelehnt worden: Berlin, Frankfurt a. Main usw. bilden «inen eigenen Wahlbezirk. Jetzt muß, da Köln hier herausfällt — Sie können das ja ablehnen —, statt: „mindestens" gesagt werden: „annähernd" 20000. (Zuruf: 18000 ist doch nicht annähernd 20000!) Das muß der Rat auslegen. Also, es ist der Antrag gestellt ... (Zuruf: „Annähernd" 20000!): „Gemeinden, die annähernd 20000 Seelen zählen, bilden einen eigenen Wahlbezirk." Ratsmitgl. Dr. Freund: Der Vorschlag, den ich mache, ist nicht schön, aber zweckmäßiger. Ich schlage vor, zu sagen: „Gemeinden, di« 15000 bis 20000 Seelen zählen, bilden einen eigenen Wahlbezirk." Abg. R.-A. Horovitz: Ich würde Vorschlägen: „mindestens 15000." Präsident Stern: Also, Herr Rechtsanwalt Horovitz beantragt: „mindestens 15000 Seelen". Da es bisher heißt: „in der Regel 20000", so ist „mindestens 15000" zweifellos «in« Verfassungsänderung, die der Zweidrittelmehrheit bedarf. Abg. R.-A. Horovitz: Ls muß in der Verfassung, wenn das angenommen wird, geändert werden. Abg. Iustizrat Kali sch, Breslau: Sie übersehen ganz, daß Sie heute schon einen Antrag auf 15000 abgelehnt haben. Wenn es hier bloß heißt: „bilden «inen eigenen Wahlbezirk", so ist doch denen noch nicht das Recht gegeben, für 15000 «inen Bertreter zu stellen, sondern das haben Sie abgelehnt. Das war der Antrag von der Liberalen Fraktion. Präsident Stern: Warum können sie denn nicht «inen «igenen Wahlbezirk bilden, sie brauchen doch deswegen nicht zwei Vertreter zum Rat zu schicken. (Zuruf.) Die Verfassung muß dann dementsprechend geändert werden. Ratsmitgl. Dr. Freund: Sie sollten die Dinge nicht unnötig komplizieren. Gar kein Zweifel besteht, daß, wenn der Antrag angenommen wird, er nicht verfassungsändernd ist. Denn di« Verfassung besagt bisher folgendes: Art. 21 Abs. 1: „Aus Vertretern" usw., und dann heißt es: „Die näheren Bestimmungen — Abs. 3 — über di« Wahlen zu 1 trifft die Wahlordnung." Ls fft also der Wahlordnung ausdrücklich di« Aufgabe zugewiesen, näher zu bestimmen, was das heißt: „in der Regel". Dies« nähere Bestimmung erfolgt in der Weis«, daß, wenn eine einzeln« Gemeind« 15—20000 Seelen hat, sie «inen «igenen Wahlbezirk bilden kann. Das entspricht dem Sinn« und der Absicht der Verfassung, deren Formulierung nur im Hinblick auf Köln so gewählt worden ist. Wir haben damals „in der Regel" hineingesetzt, well wir Köln darunter fallen lassen wollten. Die Ausführung in der Wahlordnung ist also nicht ein« gewaltsame Interpretation, sondern gibt genau das wider, was mit diesem Wortlaut gesagt werden sollt«, und bewegt sich vollkommen innerhalb der Verfassung. Präsident Stern: Ich bedaur«, mich nicht mit Herrn Dr. Freund einverstanden erklären zu können. „In der Regel 20000" ist nicht 15000. — Also wer für den Antrag der Konservativen Fraktion fft. daß «S heißt: „Gemeinden, die mindestens 15000 Seele» zählen, bilden «inen eigene» Wahlbezirk". den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Daist mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Jetzt kommt 8 4 Abs. 2; da muß das Wort .chanach" wegsallen. Das ist rein redaktionell. Ich stelle Ihr« Zustimmung fest. Jetzt 8 20 Abs. 2. Da soll der Absatz «ingefügt werden: „Die Wahl der MttgliÄwr zu Art. 21 Ziff. 2 der Verfassung und eines ersten und zwetten Ersatzmann«- erfolgt in der ersten Sitzung des Berbandstages in getrennten Mahlgängen und g«. heimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrhett." Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist angenommen. Run müssen wir über di« gesamt« Wahlordnung für den Rat abstimmen: Wahlordnung für di« Wahlen zum Rat des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden. — Wer für di« Wahlordnung mit dem angenommenen Amendement fft, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist angenommen. Jetzt kommen wir zu der En-bloc-Abstimmung über die Verfassungsänderungen, dt« wir bereits vorgenommen haben. — Wer für di« Verfassungsänderungen ist, wie wir st« vorgenommen haben, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist mit 63 gegen 28 Stimmen angenommen. Wir kommen nun zum Bericht des HauShaltsauSschusses. Ich hör«, daß di« Dolkspartei sich etwazurückziehen will, aber wir werden über den Etat diskutieren können, Abstimmungen werde ich nicht vornehmen. (Zuruf.) Dann will ich auf fünf Minuten unterbrechen. (Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen): Präsident Stern: Das Wort hat nun Herr Dr. Tietz. (Zuruf: Die Fraktion ist noch nicht da!) Berichterstatter Dr. Tietz: Ich möchte Ihnen in Ergänzung des gestern Gesagten die Beschlüsse des Har^haltsausschusses mllteilen. Der Haushaltsausschuß hat sich zunächst mtt dem Antrag der Liberalen Fraktion betr. Kap. l Tit. 1 Ziff. 6, Sonderbeihilf« für Ostpreußen, beschäftigt. Der Antrag lautet: „Es wird vorgeschlagen, unter Kap. I Tit. 1 Ziff. 6 den Betrag von 6000 RM. auf 10000 RM. zu erhöhen. Dafür wird Kap. I Tit. 2 Ziff. 1 auf 75000 RM. ermäßigt und der Zusatz „(einschließlich Mehraufwendungen für ostpreußifch« Pensionäre)" gestrichen." Das entspricht dem Etat devorigen Jahre- und ist im Haushallsausschuß angenommen worden. Entsprechend wird also Tit. 2, wie eben gesagt, geändert. Di« übrigen Ziffern unter Tit. 2 sind unverändert geblieben; Tit. 3, Bezirksrabbinat«, ebenfalls. Zu Tit. 4, Theologische Bildungsanstallen, Ziff. 1, Rabbinerseminar Berlin» lag der Antrag der Konservativen Fraftion vor, den Posten in der Ratsvorlage anzunehmen, also 40000 RM. Der HauShallsausschuß schlägt Ihnen vor, 30000 RM. einzusehen und Ziff. 2 und 3 unverändert zu lassen, und zwar mtt Rücksicht darauf, daß das Rabbinerseminar Berlin dt« einzige dieser drei Anstatten ist, di« auch «in« Unterstützung eines anderen Verbandes beanspruchen kann. Infolgedessen ist nach Auffassung des HauShaltsausschusses dies« Disparität gerechtfertigt. Tit. 5, Ausbildung von Lehrern und Kantoren» fft unverändert geblieben; nur Ziff. 4 ist erweitert worden durch die Worte „und Schächtern", entsprechend einem Antrag der Mittelpartei, und auf 1500 statt auf 2500 RM. festgesetzt. Bet Tit. 6, Für die Wissenschaft des Judentum-, sind di« Aenderungen des Haushaltsetats, die ich gestern vortrug, insofern geändert worden, als bei Ziff. 7, Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, die Vorlage des Rates wiederhergestellt worden ist, d. h. mtt 2500 RM. Die Streichung von 1000 RM) wird also nicht beantragt. Ich möchte hier auf die Ausführungen von Herrn Prof. Elbogen Hinweisen, dir den HauLhaltsausschuß veranlaßt haben, einstimmig diesen Beschluß so zu fassen. In Ziff. 6, Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere solche, die für di« Praxis der Gemeinden von Bedeutung sind, fft der Zusatz gemacht: „und für stattstisch« Zwecke". Kap. II, Wohlfahrtspflege, ist geändert worden von 120000 RMauf 140000 RM. statt auf 150000 RM„ mtt der Bestimmung, daß 10000 RM. für dt« Wännerhellstätte für tuberkulöse Krank« verwendet werden und 10000 RM. für di« Wanderbeihilf«. Wir haben den Posten von 10000 RM. für Darlehnskassen gestrichen, von der Erwägung ausgehend, daß wir den WohlfahrtSetat nicht über 140000 RM. erhöhen können, und die Berettftellung von 10000 RM prakttsch keine so groß« Bedeutung hat. Der Antrag auf Einrichtung dieser Darlehnskassen wird zur Annahme empfohlen, und dem Rat wird vorgeschlagen, nach Möglichkett Mittel hierfür bereitznstellen. Wir haben es aber nicht für notwendig gehalten, «inen 'besonderen Betrag hierfür «inzufetzen, und habe» den Betrag von 10000 RM hier abgesetzt. (Zuruf: Arbeiterkrllturvereinel) Das ist uÄxräudert