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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 44

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 44 (sequence 44)
Language
German
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Dann Hab« ich di« Wahlordnung als Ganzes zur Abstimmung ge» st«llt. Da di« Wahlkreiseintellung auf d«r letzten S«it« d«r Wahlordnung steht, Hab« ich «s als f«lbstv«rständlich ang«nomm«n, daß si« auch mit dazu gehört, und si« gehört auch mit dazu. Ein Abgeordneter (liberal): Wenn ich recht verstehe, ergibt sich di« Zahl der Mandat« auf Grund der letzten statistischen Ermittelungen ohne westeres, so daß wir vom Standpunkt der Liberalen Fraktion der Ansicht sind, wir müssen hier einfach «in« rechnerische Ermittelung anstellen, daß insofern von uns gar nichts abverlangt wird, sondern daß wir einfach dies« Wahlzahlen ermitteln, und zwar für alle Gemeinden, ohne daß für Frankfurt und Berlin «in« Extrawurst gebraten wird, nach den letzten amtlichen Dolkszählungs- «rgebnissen. Damit kann kein Zweifel sein, daß das in keiner Weis« verfassungsändernd sein kann. Präsident Stern: Das Hab« ich alles schon gesagt. Wer anderer Ansicht ist, muß si« auf dem Gerichtsweg« durchzusetzen suchen. (Zuruf: Ich hall« di« Statistik der Gemeind« für zuverlässiger als dies« offiziell« Statistik!) Heber di« Zweckmäßigkeit kann man im Zweifel sein, aber darüber, daß das nicht verfassungsändernd ist, kann nach meiner Meinung kein Zweifel bestehen. Also di« Wahlordnung ist angenommen. Jetzt kommen wir zur Wahlordnung für den Rat. Ratsmitgl. Dir. Kareski: Darf ich für den Rat feststellen: haben Sie jetzt annehmen lassen die letzten „amtlichen" statistischen Feststellungen oder di« letzten statistischen Feststellungen? Wir haben in der Berliner Gemeind« ein Büro für Statistik. Es würde sich also darum handeln, ob für die Wahl maßgebend sind di« Feststellungen unseres Büros für Statistik oder di« vom Preußischen statistischen Büro aufgestellten preußischen statistischen Ermittelungen. Wenn Sie di« amtlichen statistischen Ermittelungen meinen, so ist das Statut geändert, denn das Statut spricht nur von statistischen Feststellungen, und dazu gehören auch di« statistischen Feststellungen unserer Gemeind«. Wenn Si« hieb- und stichfest arbeiten wollen, so müssen Si« entweder das Wort ,amtlich" herausnehmen oder, wenn Sie es drinlassen wollen, di« Zweidrittelmajorität für eine Verfassungsänderung für den Beschluß feststellen. Präsident Stern: Herr Kareski, weder amtlich noch nichtamtlich, sondern einfach der Antrag der Liberalen ist angenommen, der bcheutet, daß di« Zahl 67 durch 58 «rsetzt worden ist und die 10 durch 9. Ich kann aber zu der einmal vollzogenen Abstimmung nun nicht dauernd das Wort geben. (Kareski: Wenn «S «in« Verfassungsänderung ist, ist die Abstimmung ungülligl) Davon kann keine Red« sein, Sie werden wohl nicht im Aveifel sein können, daß auch die Volkszählung «in statistisches Ergebnis ist. Ratsmitgl. Dir. Kareski: Ls heißt: „letzte statistisch« Feststellungen". Das sind doch di« unsrigen. Ratsmitgl. Dr. Freund: Die Frag« hat im Augenblick nur Bedeutung deswegen, weil der Rat zu diesen Beschlüssen in kurzer Zeit wird Stellung nehmen müssen. Ls ist natürlich notwendig, daß der Rat weiß, was er beschließen soll. (Schluß-Rufe.) Ratsmitgl. Dir. Kareski: Sie klären die Sach« für den Rat, der dazu Stellung nehmen muß, nicht, indem Si« Schluß rufen. Wir haben die Verpflichtung, im Rat nachzuprüfen, wie west wir Ihnen beitreten können. Dazu müssen wir aber Ihre Intentionen kennen. Bisher steht nicht fest, ob Sie di« amtlich« Statistik oder di« unsrig« meinen. Ratsmitgl. Dr. Freund: Mein« Damen und Herren! Ich möchte nur rein formell verfassungsmäßig noch einmal den Sach, verhall feststellen. § 13 sagt: „Maßgebend find die letzten statistischen Feststellungen." Ich möchte ausdrücklich betonen, daß wir nicht etwa aus Versehen, sondern ganz geflissentlich nicht hineingeschrieben haben: amtliche" Statistik, well wir damals gewußt haben, daß wir - mll der amtlichen Statistik in vieler Hinsicht nicht «bellen können. Wenn hier steht: „Die letzten statistischen Feststellungen", so kann kein Zweifel bestchen, daß di« Feststellungen, di« durch das Statistisch« Büro der Jüdischen Gemeind« Berlin am 1. Aprll 1930 getroffen find, letzte statistisch« Feststellungen sind im Gegensatz zu solchen, die amtlich ungefähr vor ein oder zwei Jahren getroffen sind. Präsident Stern: Dann bitte ich Herrn Dr. Freund, mir di« Frag« zu beantworten, ob vom 1. April 1930 «in« Statistll über all« Gemeindemllglieder oder nur über di« steuerpflichtigen Mitglieder von Berlin vorliegt. Ls liegt nämlich gar kein« letzt« Statistll der Jüdischen Gemeind« Berlin über di« Gemeindemllglieder, sondern nur über die Steuerzahler vor, und alles ander« ist Schätzung. Wir wollen uns doch nicht dumm machen. Abg. R^A. Dr. Seligsohn: Ich folg« gern den Worten d«S Herrn Präsidenten, daß wir uns nicht dumm machen lassen wollen, stimm« aber gleichwohl in juristischer Beziehung mit den Herren von der DvllSpartei überein. Ich bitte, folgender festzustellen. In der letzten Seite der Wahlordnung ergibt sich di« letzte senkrecht« Kolumne, in der die Zahl der Mandat« aufgeführt ist, nach unserer übereinstimmenden Auffassung aus der Verfassung. Wein hier beispielsweise stände, Berlin bekomm« nur 10 Stimmen oder Berlin bekomm« gar 100 Stimmen, so wäre das zweifellos verfassungrändernd; denn gemäß der Verfassung «nffällt aus je 3000 Seelen, nach der letzten stattstischen Feststellung, ein Abgeordneter. Davon können wir ohne Verfassungsänderung nicht abgehen. Insoweit haben di« Herren von der BollSpartei und vom Rat vollkommen recht. Ls kommt aber nunmehr weiter darauf an, zu ermitteln, was eigentlich unter den „lehten statistischen Feststellungen" im Ginn« der Verfassung zu verstehen ist. Und dieS muß hier im Plenum einheitlich festgestellt werden, damit nicht etwa di« einzelnen Gemeinden nachher zu einer verschiedenen Auslegung gelangen. Ich bin der Auffassung: unter „lehten statisttschen Feststellungen" kann man loyalerweis« nur eine Feststellung verstehen, welch« sämtliche jüdischen Seelen in einer Gemeinde ausnahmslos auf Grund amtlicher Unterlagen erfaßt. (Sehr richtig!) Wir haben in Berlin, soweit ich unterrichtet bin, «ine so allgemein« amtlich« stattstische Feststellung von seiten unserer Jüdischen Gemeind« bisher nicht, und ich glaube auch nicht, daß es in Frankfurt und irgendeinem anderen Orte der Fall ist. Infolgedessen kann ich mich in dieser Beziehung nur auf das Ergebnis der amtlichen Volkszählung verlassen. Daher schlag« ich vor, folgendes hier festzustellen: Zurzeit, und so war «S auch bei Schaffung der Verfassung, ist unter den festen statistischen Feststellungen selbstverständlich nur das amtlich« Ergebnis der DollSzählung zu verstehen. Wenn wir darüber einig sind, dann haben wir einfach diese Norm für Berlin und Frankfurt wie für all« anderen Gemeinden anzuwenden. Wir wollen verhindern, daß für Berlin und Frankfurt Ausnahmen oder Sonderrecht« geschaffen werden. Line gewisse Verschiebung der Bevölkerung seit der DollS» zählung hat sich überall vollzogen. Ratsmitgl. Dir. KareSki: Ich bin mll einem Teil der Ausführungen des Herrn Dr. Seligsohn einverstanden. Ich bestreit« die Rechtsauffassung, die davon ausgeht, daß amtliche statistisch« Feststellungen maßgebend sein müssen. Davon steht in der Verfassung nichts. Wenn Sie daS so interpretieren, so ändern Sie di« Verfassung. Sie sehen ja, wohin die Reis« geht. Ich will mich dem Willen der Liberalen Fraktion, die unter allen Umständen Berlin vergewalligen will, nicht widersetzen. Die Folgen werden sich ja bei anderen Stellen zeigen. Aber ich lege Wert darauf, daS öffentlich festzustellen, daß hier in der Tat di« Verfassung des Verbandes vergewalttgt wird. Präsident Stern: Meine Damen und Herren! Es besteht für mich kein Zweifel, es bleibt dabei, daß in der Verfassung ausdrücklich steht, daß die lehten statistischen Ergebnisse zugrunde zu legen sind. (Zuruf: Das ist Ihnen klar?!) DaS ist mir klar. Also, es muß «ine statistisch« Feststellung sein, die sich auf di« Zahl der Seelen (Zuruf: Sämtlicher jüdischer Seelen!)» nicht auf di« Zahl der Steuerzahler bezieht. Eine Statistik der Seelen der Jüdischen Gemeinde gibt es nicht bei uns in Berlin, sondern nur ein« Liste der Steuerzahler, und man hat dann geschätzt und «in« bestimmt« Zahl angenommen. Da also statistisch« Ergebnisse der Gemeind« nicht vorliegen, muß man Wohl oder übel auf die lehten wirklichen Ergebnisse zurückgreifen, und das sind die Ergebnisse der Volkszählung. Will man das aber nicht tun, so muß man nach meinem Dafürhallen gleiches Recht für alle Gemeinden ergehen lassen und muß infolgedessen üb«rall anfragen, wie sich das in der Zwischenzeit geändert hat. Es ist kein Zweifel, daß di« BollSzählung die letzt« statistische Feststellung der Seelenzahl ist, und daß der Antrag der Liberalen Fraktion von diesem Ergebnis auSgeht. Infolgedessen würden diejenigen Festsetzungen vielleicht verfasfungSändernd sein, di« von einer Schätzung auSgehen, zweifellos aber nicht diejenigen, welch« von den amtlichen Ziffern ausgehen. Ich würde, persönlich gegen den Antrag stimmen, bin aber der Ansicht, daß es sich zweifellos um kein« Verfassungsänderung handett. Dabei muß «S auch verbleiben. Die Herrschaften, die anderer Ansicht sind, mögen an der bestimmten Stell« chr« Ansicht durchfechten. Ich lasse nicht noch einmal abstimmen. Abg. R.-A. Dr. Baerwald: Mir ist di« Erregung des Herrn Direktor KareSki vollkommen unverständlich- Ketner von uns beabsichtigt, di« Berliner Gemeind« zu vergewalligen. Ich habe auch nicht dbr Absicht, die Gemeind« Frankfurt, in deren Verwaltung ich zu sitzen die Ehre habe, zu vergewalligen, indem ich hier mttgcholfen Hab«, durchzusetzen, daß si« statt 10 Abgeordnete 9 Abgeordnete bekommt. Worum handett «S sich? Um die Frag«: Was fft letzt« stattstisch« Fesfftellung? Was bedeutet zunächst das Wort „letzt«"? Soll di« Gemeinde SchNeidemühl berechttgt sein, mll dem 15. Aprll abzuschließen, soll di« Gemeind« Berlin berechttgt sein, am 1. Februar abzuschließen und di« Gemeind« Frankfurt am 15. Juni?

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