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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 43

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 43 (sequence 43)
Language
German
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Präsident Stern: Darüber können vir also erst abstimmen, wen» wir diese Frag« geregelt haben. RatSmitgl. Dr. Freund: Es sind ja nicht zwei Ersatzmänner für «inen Wahlkreis, sondern^ für jeden Abgeordneten; Sie bekommen also dann 18. Präsident Stern: Jedenfalls kann ich nicht einfehen» warum man nicht das erste ablehnen und dazweite annehmen sollte. DaS scheint mir absolut klar. Also ich werde nicht noch einmal abstimmen lassen. RatSmitgl. Dr. Freund: Ich möchte lediglich haben, daß Sie das beschließen, wag Sie haben wollen. Nach der von dem Herrn Präsidenten gegebenen Interpretation glaub« ich, daß «in Beschluß herauSkommI, der Ihrem Wollen nicht entspricht. Wenn es so bleibt» wie hier vorgeschlagen wird, und der Zusatz unter Nr. 8 nicht kommt, dann steht in unserer Verfassung, daß ein erster und zweiter Ersatzmann bestellt wird, waS bei strenger Interpretation bedeutet: dies« Herren sind nur Ersatzmänner, sie sind aber nicht Vertreter. Präsident Stern: lieber di« Ersatzmänner lasse ich noch ein» mal absttmmen, wenn der Antrag in bezug auf «inen Wahlkreis angenommen ist. Ls ltegen inzwischen di« Anträge zur Wahlordnung vor. Ls ist wohl zweckmäßig, zunächst über die grundsätzlichen Anträge, die streitig sind» abzustimmen und dann über die redaktionellen Anträge, di« von allen drei Fraktionen gestellt sind. Also Wahlordnung zum BerbandStag. Da liegt vor der Antrag, bei Berlin die Zahl von 67 durch 58 zu ersetzen, bei Frankfurt hie Zahl 16 durch S. hier handelt es sich natürlich um einfache Mehrheiten, das ist nicht verfassungsändernd. — Also, Herabsetzung der Sitze für die Landesverbandsversammlung von 67... (Zuruf: Ich beantrage namentlich« Abstimmung!). Das würde uns zwanzig Minuten Zeit wegnehmen, die dann von der Debatte über di« wirtschaftliche Notlage abgehen. (Zuruf: Die kommt so auch nicht mehr!) Das liegt an Ihnen. Ich verspreche Ihnen, di« Hände so lange Hochhalten zu lassen, daß Sie sich all« Leut« ansehen können. (Zuruf: Probeabstimmung!) Also, meine Herren, wer für den Antrag ist» die Stimmen für Berlin und Frankfurt herabzusetzen, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Das ist di« Mehrheit. — (Zuruf: Gegenprobe!) — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist zweifellos die Minderheit. Jetzt sind «S 40. Nun noch einmal diejenigen, die dafür sind. — 45! Also der Antrag ist mit 45 gegen 40 Stimmen angenommen. Was jetzt kommt, ist redaktionell. Herr Iacobsohn, wollen Sie bitte vortragen, waS zur Wahlordnung für den Landesverband beantragt wird. Abg. R^A. Iacobsohn: Im 8 6: „Der Rat bestimmt den Wahltag" soll «S heißen: „Der Wahltag soll «in Sonntag sein und mindestens acht Wochen vor der Wahl allen BerbandSgemeinden mitgeteilt werden." Präsident Stern: Das ist wohl unbedenklich. Ist jemand dagegen? — Dies« Aenderung ist angenommen. Abg. R^A. Iacobsohn: In 8 15 ist bisher vorgesehen, daß grundsätzlich die Wählerliste so zustandekommt, daß der Gemetndevorstand di« Wähler auffordert, sich zur List« anzumelden. Und nur dort, wo ausreichendes Listenmaterial schon vorhanden ist, soll das benutzt werden. Wir sind der Meinung gewesen, daß man den umgekehrten Weg gehen muß. Grundsätzlich soll der Gemeindevorstand von Amts wegen di« List« aufstellen, und nur, wo ihm die Unterlagen dazu fehlen, kann er ein« öffentliche Auffaserung erlassen, daß di« Wähler sich anmelden sollen. Das ist der Sinn der Aenderung von 8 15. Präsident Stern: Sie haben sie vor sich liegen. Ist jemand gegen di« Aenderung? — DaS ist nicht der Fall. 8 17 Abs. S: ,Zu einem Einspruch ist jeder berechtigt" usw. soll solgeude Ergänzung erhalten: „Mtt dem Einspruch kann auch beantragt werden, dritte Personen in die List« oder Sartei einzutragen oder Personen aus der Liste oder «artet zu ftreichen." DaS ist ganz unbedenklich. — Ist jemand dagegen? — Das ist angenommen. Im 8 25 ist daS Wort »gierten" zu ersetzen durch „siebenten". Abg. M-A. Iacobsohn: DaS bedeutet lediglich, daß di« Wahlvorschläge nicht erst am vierten Tage vor der Wahl, sondern schon am siebenten Lage vor M Wahl bekanntgemacht werden müssen. Präsident Stern: Einverstanden. — Ist jemand dagegen? — Nein. — Das ist angenommen. Abg. R-A. Iacobsohn: In 8 34 ist vorgesehen, daß di« Wahlvorsitzenden durch Handschlag an Eides Statt verpflichtet werden soll«. Da wir ade» noch kein« Befugnis haben,, eidesstattlich« Versicherung« abzunehmen, müsst» di« Wort«: „an Lide» Statt" gestrichen werden. Präsident Stern: Einverstanden? — DaS ist angenommen. RatSmitgl. Dr. Freund: Ich möchte zu 8 25 nur jagen, daß an sich di« Dinge natürlich aufeinander abgestimmt sind. Ich kann im Augenblick nicht übersehen, ob daS ohne Rückwirkung ist. Präsident Stern: Wir wollen nachher «ine Generalermächtigung für redaktionelle Aenderung« geben. Abg. R.»A. Iacobsohn: Dann zu 8 27. Hier wird auch di« «b« erwähnte Generalbevollmächtigung von Ded«tung sein. Der bisherig« Entwurf der Wahlordnung steht vor, daß jede Partei chr« Stimmzettel für sich Herstellen läßt. DaS wollen wir ändern; wir wollen einheitlich« Stimmzettel haben. Aber wenn wir daS jetzt hier «tworfen hätten, hätten wir nicht den nötigen Ileberblick gehabt, ob er technisch in Ordnung ist. Deshalb haben wir nur daS Prinzip festgelegt und im übrigen den Satz hinzugefügt: „Der Rat wird ermächtigt und beauftragt, di« 88 27 ff., 38, 47 insoweit zu ändern, als «S infolge der Einrichtung des Linheitsstimmzetiels erforderlich wird." Präsident Stern: Ist jemand dagegen? — Niemand. — Dann tommen noch die Aenderungen, die die Liberale Fraktion zu 8 67 usw. vorgeschlagen hat, die auch zweifellos find. 8 6? Abs. 2 Satz 1 und 2 sollen gestrichen werden. Da soll es nur heißen: „Dem Rat liegt di« Anordnung ob, für die Wiederholungswahl di« notwendigen Maßnahmen zu tteffen." LS ist wohl damals gesagt worden, daß es eventuell möglich sein kann, baß durch Todesfall usw. di« List« so verändert ist, daß es nicht mehr möglich ist, sie so zu verwenden. DaS ist «ine redaktionell« Sache. — Sein Widerspruch. Jetzt kommt ein materiell wichtiger Punkt, der den 8 71 betrifft. Da heißt es: „Der Rat ist ermächtigt, in dringenden Fällen Ausnahm« von den Bestimmungen der Wahlordnung und etwaiger Ausführungsbestimmungen zu bewilligen." Da wird beantragt, diesen Satz zu streichen» und im 8 72 soll« ebenso' die Worte „mit Ausnahme der Befugnisse des 8 71" gestrichen werden. DaS Blankett für den Rat auf Abänderung soll fallen. RatSmitgl. Dr. Freund: Diese Frag« ist «in Gegenstand eingehender Beratungen im Rat gewes«. Die Bestimmung ist trotz der Bedenken, die auch dort schon geäußert wurden, schließlich stehen» geblieben. Mtt Rücksicht auf Erfahrung« bei den letzten Wahl«. Wst di« Ding« bei unS lieg«, bei der Mannigfaltigkett der Derhälttrifst in den vielen Gemeinden, ist es durchaus möglich, daß irgendwelche Maßnahmen notwendig sind, die unter Umständen «ine Wahl überhaupt erst ermöglich«. Das läßt sich im Detaü vorher nicht alles vorausbestimmen. Di« Erfahrungen der letzten Wahl zwingen uns zu bitten, daß mit dieser Möglichkeit gerechnet wird. Sie riskieren sonst, daß vielleicht Ungültigkeitserklärungen der Wahl« im ganzen kommen, die sich durch irgendwelche geringfügigen Aenderungen im einzelnen Falle hätten vermeid« lassen. Daß der Rat von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen wird» außer im Falle - der Dringlichkett, darauf können Sie sich verlasst». Aber «s scheint doch bedenklich, jede Möglichkett diestr Art von vornherein auSzuschließ«. Präsident Stern: Wer für die Streichung im Sinn« der liberal« Anträge ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die große Mehrheit. Der liberal« Antrag ist ang«omm«. Ietst stell« ich die Wahlordnung für den Derbandstag alS Ganzes mit den jetzt angenommen« Aenderung« zur Gesamtabstimmung und bitte diejenigen, die dafür sind, di« Hand zu erheben. — Das ist die große Mehrheit. (Zuruf: DaS ist verfassungsändernd, Sie müsst» di« Zweidrittelmehrheit feststellen! ES stand bisher in der Verfassung, daß auf je 3000 Seel« «in Abgeordneter entfällt!) . c _ Abg. R.-A. tzorovitz: ES wäre dann verfassungsandernd, wenn bis dahin die statistischen Feststellungen zeigen würden, daß der Standpunkt Berlins richtig ist. Präsident Stern.- Die letzt« Bollszählung ist zugrunde gelegt. im übrig« ist nach meinem Dafürhalten gerade «in« Zweidrittelmehrhett vorhanden gewesen. (Widerspruch.) Aber di« ist nicht notwendig, es bleibt bei der Annahme. Abg. R-A. Iacobsohn: Ls war bei diestr Abstimmung nicht-klar, ob abgestimmt wird über die Wahlordnung einschließlich der Wahlkreiseinteilung oder über di« Wahlordnung ohne Wahlkreisetnteilung. Ich Hab« mich darüber im Irrtum befunden, und wahrscheinlich noch sehr viele. Ich bitte, zur »larstellung noch einmal abstimm« zu lasst». Präsident Stern: Ich Hab« überhaupt nur di« Abänderungsanträg« zur Abstimmung gestellt, lieber di« Hab« wir abgestimmt. >

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