Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 41 (sequence 41)
- Language
- German
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— 41 — Da« ist also di« lex tzalberstadt. — Wer dafür ist, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Da« ist mit Zweidrittelmehcheit angenommen. In Art. 8 ist Abs. 2 der ltt. d) zu streichen. Da« ist auch rein formal. (Derliest den Abs. 2.) Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Di« Streichung ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Dann kommt der Antrag, „in Art. 5 Abs. 1 ltt. d) ist statt Vi°/o zu sagen: „4/s0/®“- — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Da« ist fast einstimmig angenommen. Dann soll dem Art. 5 als letzter Absatz hinzugefügt werden: „Durch DerbandSbeschluß kann «in Haushaltsplan für mehrere Jahr« festgestellt werden." Wer dafür ist, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Das ist abgelehnt. Zu Art. 11 liegt der Antrag der DolkSpartei betreffend Herabsetzung des WahlalterS vor. Ich Hab« vorhin privatim angeregt, ob man hier nicht <ijK Uebergangsbestimmung schaffen kann für die großen Gemeinden, die in diesem Jahr« gleichzeitig mtt den Wahlen zum Landesverband wählen. TS müßte nämlich sonst z. B. Berlin doppelle Wählerlisten haben. Ratsmitgl. R.-A. Dr. Klee: Wir sind uns einig darüber, und ich glaube, daß das auch di« Zustimmung der Liberalen Fraktion findet, daß wir sofort unser Statut in Berlin auch entsprechend ändern werden. Präsident Stern: Ich habe hier nur darüber abzustimmen, ob di« Herabsetzung des WahlalterS von 21 auf 20 Jahr« erfolgen soll. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist «ine Zweidrtttelmehrheit. Abg. Dr. Seligsohn: Ich bin für ein« Uebergangsbestimmung, wenn Sie nicht sicher sind, für die in diesem Jahr wählenden Großgemetnden rechtzeitig die Zustimmung der Staatsregierung zu bekommen, mit dem Wahlalter auf 20 Jahr« herunterzugehen. Ratsmitgl. R.-A. Dr. Klee: Ich bin der Auffassung, Herr Seligsohn, daß der Zweifel, der bei solchen Dingen restlos natürlich nie auSgeräumt werden kann, sehr gering ist. Aber ich habe nichts dagegen, daß wir «ine Uebergangsbestimmung machen. Präsident Stern: Dann bttte ich, eine solche niederzuschreiben. Ich werde nachher darüber abstimmen lassen. Der nächste Antrag deS Rate« geht dahin, in Art. 20 Abs. 2 die Worte „und dem Ständigen Ausschuß" zu streichen. DaS wird beantragt, weil dieser Ständige Ausschuß in der Derfassung sonst nicht verankert ist, ohne daß der Ständige Ausschuß damit überhaupt beseitigt werden soll. Wer für die Streichung dieser Worte ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist abgelehnt. Dann Art. 21. Der weitestgehende Antrag ist natürlich der Antrag, den Rat überhaupt zu beseitigen. Wenn der Rat beseitigt wird, brauchen wir über verschiedene Anträge bezüglich des Rates nicht mehr abzustimmen. Ich meine also den Antrag 15 der Volks- Partei, der das Tinkammershstem vorsieht. Es wird gewünscht, daß hier getrennt abgestimmt wird über das Einkammersystem und den GemeindeauSfchuß. (Derliest Ziff. 1 des Antrag- 15.) Wer dafür ist» den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das Ist jedenfalls nicht die Zweidrittelmehrheit, es ist knapp di« Hälft«. Also Ziff. 1 des Antrags 15 ist abgelehnt. (Zuruf: Di« Ziff. 2 wird von uns zurückgezogen, nachdem Ziff. 1 abgelchnt ist!) Dann ist dieser Antrag erledigt. Nun kommen die leges BreSlau, die auch verfassungsändernd sind. Erst der Antrag'der Liberalen Fraktion: „Der Rat wird ersucht, dem Derbandstag ein« Vorlage vorzulegen, wonach di« Zahl der Mitglieder des weiteren Rates auf 21, di« Zahl der Mttglieber des engeren Rate« auf 7 festgesetzt und di« Zochl der Mitglieder d«S DerbandStageS erheblich herabgesetzt wird." Abg. Ru.A. Dr. Kollenscher beantragt getrennt« Abstimmung über den Antrag, soweit er den Rat und soweit er den Berbanbstag betrifft. Präsident Stern: Also wer dafür ist, daß di« Ratsmitglieder auf 21 bzw. 7 herabgesetzt werden sollen, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos «in« Zweidrittelmehrhett. Nun stimmen wir darüber ab, ob di« Zahl der Wttglieder d«S DerbandstageS erheblich herabgesetzt werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Ich bin im Zweifel, ob es di« absolute Mehrheit ist. (Die Stimmen werden gezählt.) Also es sind »5 dafür und 48 dagegen. Der Antrag auf Herabsetzung der Zahl der Mttglieber de« DerbandstageS ist abgelchnt. Jetzt kommt di« lex Breslau. Die ist verfasfungSändernd. Der Antrag der Liberale» Fraktion, Art. 21 Ziff. 1 wie folgt zu fassen: „... auS Vertretern der dem Verband« angeschlossenen Gemeinden, die in der Weis« gewähll werden, daß in der Regel auf je 15000 Seelen «in Vertreter entfällt." Bisher waren «« 20000. (Zuruf.) L« ist richttg, da« bezicht sich vor allem auf den Wahlkreis Sachsen, Pommern usw. RatSmitgl. R.»A. Dr. Klee: Ist da« dann auch auf Berlin entsprechend anzuwenden, so daß bei Berlin dann di« Zahl der Wähler ebenfalls durch 15000 zu dividieren wäre? (Zuruf: L« steht in der Satzung, daß Berlin höchstens zehn Vertreter hat!) Danach würde — ich will das klarstellen — di« Situation Berlins noch mchr verschlechtert. Abg. R.»A. Dr. Kollenscher: Dann würde ich beantragen müssen, bei Berlin di« Bestimmung „höchstens zehn" zu streichen. Präsident Stern: Zunächst müssen wir über den Antrag der Liberalen Fraktion abstimmen, statt „20000" „15000“ zu setzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist keine Zweidrittelmehrheit. — Dieser Antrag ist abgelehnt. Damtt entfällt Ihr Antrag, Herr Kollenscher^ wohl von selbst. Nun kommt der Antrag des Rates zur Abstimmung, in Art. 21 Abs. 1 Ziff. 1 hinter dem Wort „erstrecken" folgendes «inzufügen: „ ... di« im Fall« des Ausscheidens oder der Verhinderung eines ordenttichen Mitgliedes in der Rechenfolge chrer Wahl einzuberufen sind. Scheiden innerhalb einer Wahlperiode sowohl das zunächst gewähll« Mitglied als auch die beiden Ersatzmänner aus, so ist «in« Nachwahl für den Rest der Wahlperiode vorzunehmen, sobald nach dem Ausscheiden des Letztverbleibenden bi« zum Ablauf der Wahlperiode mindestens noch «in Jahr übrigbleibt." Wer dafür ist, den bttte ich, di« Hand zu erheben. — Das ist keine verfasfungSändernd« Mehrheit. Ferner beantragt der Rat, in Art. 21 am Schluß von Ziff. 1 den folgenden Zusatz aufzunehmen: „Den Gemeinden, die «inen eigenen Wahlbezirk bilden, blecht es überlassen, für jttren in den Rat gewählten Vertreter «inen Ersatzmann zu wählen, der im Fall« des Ausscheidens oder der Behinderung des gewählten Ratsmitgliedes an dessen Stell« tritt." Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist mtt Zweidrittelmehrhett angenommen. — Inzwischen liegt die Uebergangsbestimmung zu Art. 11, Wahlaller, vor. Sie lautet: „In denjenigen Gemeinden, in denen die nächst« Wahl zu den Gemeindekörperschasten gleichzeitig mtt den nächsten Wahlen zum Berbandstag vorgenoenmen wird und in denen zurzeit der Wahlhandlung das für di« Gemeindekörperschaft maßgebend« Wahlaller di« Volljährigkeit ist, ist auch für diese Wahlen zum Derbandstag Volljährigkeit di« Voraussetzung für das aktw« Wahlrecht." Wer für diese Uebergangsbestimmung ist, den bttte ich, die Hand zu erheben. — Das ist angenommen. Der Antrag des Rateauf Herabsetzung der für di« Rabbiner vorgesehenen Achl von sechs auf vier ist wohl zurückgezogen? (Dr. Freund: Ja!) Jetzt kommt der Antrag des Rates zu Art. 23. -Art. 23 ist wie folgt zu fassen: „Der Rat wähll aus seiner MUte: 1. «inen Präsidenten; 2. drei stellvertretend« Präsidenten; 3. «inen Schriftführer; 4. «inen Schatzmeister; 5. je einen Stellvertreter des Schriftführers und Schatzmeisters, die in Groß-Berlin wohnen müssen. Di« Gewcchllen bilden den Engeren Rat. Höchstens drei Mitglieder des Engeren Rates dürfen Besoldung für chre Tätigkeit erhallen." Dazu ist beantragt, die Worte „die in Groß-Berlin wohnen müssen" zu streichen. — Wer dafür ist, den bitte ich," Die tzanb zu erheben. — DaS ist die große Mehcheit. — Damit sind diese Worte gefallen. Präsident des RateS, KammergerichtSrat Wolff; Ich mach« darauf aufmerksam, daß nunmehr di« Vorlage des Rates über di« Aenderung des 8 23 nicht angenommen worden ist. Der Derbandstag hat «inen abweichenden Beschluß gefaßt, zu demder Rat seinerseits Stellung nehmen muß. Präsident Stern: Der Berbandstag kann doch abändern. Der Rat muß dem dann noch einmal beitreten. Ob ein DerbandSbeschluß zuftandekommt, ist «in« ander« Sach«. Ich bring« nun den Antrag des RateS, abgesehen von den gestrichenen Worten, zur Abstimmung. — Wer dafür ist, den bitte ich. bi« Hand zu erheben.- — DaS ist «in« Zweidrittelmehrhett. Der Antrag des Rates ist also angenommen mtt der Maßgabe, daß dt« Wort« ,chi« in Groß-Berlin wohnen müssen" weggefallen find.