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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 40

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 40 (sequence 40)
Language
German
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…/3980048-10021619-10021593--533-3980532
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sich um «in« gewiss« Einflußnahme «iner Partei. (Zuruf, Wenn schon!) Auf diesen Zuruf möchte ich erwidern, daß «ine Zeitschrift, di« vom Land«Sv«rband subventioniert wird, neutralen Charakter haben muß. Ich wäre auch gegen ein« Subvention, wenn z. B. die Zionistisch« Bereinigung in ähnlicher Weis« an einer historischen Zeitschrift beteiligt wäre. Präsident Stern: Tit. 7 wird mit der Hinzufügung: „Arbeiterkulturverein« 2000 RM" angenommen. Di« zu dem Titel vorliegenden Anträge sollen in der zweiten Lesung besprochen werden. Tit. 8 wird angenommen. Zu Kap. II, Wohlfahrtspflege, liegt ein Antrag d«S HaushaltsauSschusses vor, den Titel auf 150000 RM heraufzusetzen, wobei 10000 RM. für Errichtung von Heilstätten für tuberkulös« Männer, 10 000 RMzur Errichtung von BezirksdarlehnSkassen und 10000 RM. für Arbeiterkolonien verwandt werden sollen. Dir Aussprach« über die vorliegenden Anträge der Parteien wird auf di« zweit« Lesung zurückgestellt. Auf «in« Anfrage des Herrn Berger, wann er zum Kapitel Wohlfahrtspflege sprechen könne, erwidert Präsident Stern, daß das auch bei der zweiten Lesung geschehen könne. Die Kap. III bis IX inkl. und ebenso die Einnahmen werden unverändert in erster Lesung angenommen. — Damit ist di« erst« Lesung erledigt. Auf Vorschlag des Präsidenten wird ein kleiner Ausschuß gebildet, bestehend aus den Herren: Dr. Lilienthal, Iacobsohn und Wiener, der gemeinsam mtt dem Vorsitzenden di« große Meng« der vorliegenden Anträge für di« Abstimmung sichten soll. Di« Verhandlungen werden auf «in« halb« Stunde vertagt. Präsident Stern: Ich bitte nur diejenigen Herrschaften auf den Bänken der Abgeordneten Platz zu nehmen, die berechtigt sind, mitzustimmen. Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Ich werde das Wort in der Abstimmung selbst nicht mehr geben, muß aber davon Mitteilung machen, daß der konservativ« Antrag, welcher die kleineren Gemeinden zu einem Wahllreis zusammen schließen will, noch übertroffrn worden ist durch den Antrag der Jüdischen Dollspartei, welche alle Gemeinden zu einem Wahlkreis zusammenschließen' und dafür dir Grundsätze des Verhältnis- Wahlrechts gelten lassen will. ES kann zweifelhaft sein, ob der erste Antrag verfassungsändernd ist; ich glaube das aber nicht, denn darüber steht, wie gesagt, nichts in der Verfassung. Daß aber die Großgemeinden mtt über 20000 Seelen «inen eigenen Wahlbezirk bilden, steht in der Verfassung, und deshalb ist für diesen Antrag Zweidrittelmehrheit notwendig. Ich Hab« nun vor, zunächst abzustimmen die Wahlordnung, dann di« Frag« des Wahlprüfungsgerichts und zuletzt di« Verfassungsänderungen. (Zuruf: Ich bitte, die Abstimmung über di« Wahlordnung noch zurückzustellen, weil Anträge, auf die wir uns geeinigt haben, noch nte-ergeschrieben werden!) Dann werde ich zunächst über das Wahlprüfungsgericht abstimmen lassen. Da stehen,sich zwei Anträge gegenüber. Ich nehme an, daß der volksparteilich« Antrag in voller Höhe nicht mehr aufrechterhalten wird, das heißt, darüber, daß auch für di« Gemeinden das Wahlprüfungsgericht ohne wefteres angenommen werden soll. D«f Anttag Rr. 14 lautet« ursprünglich: li. Der fertiggestellt« Entwurf eine- DerbandsbeschlusseS für die Einsetzung eines Wahlprüfungsgerichts wird vom Derbandstag angenommen. L Der Rat wird dringend ersucht, diesem Beschluß so rechtzeitig beizutreten, daß der Berbandsbeschluß auf di« demnächst im Landesverband und in den Gemeinden stattfindenden Wahlen Anwendung finden kann. Der Rat hat di« Vorlage an sich zurückgezogen, «S liegt nur der Initiativ-Anttag vor, und dazu ist vom Rat beantragt, dem Rat zu überlassen, den neuen Entwurf rechtzeitig vorzulegen mit dem Amendement der Liberalen: .chem Rat und dem Ständigen Ausschuß". „Der Rat und der Ständig« Ausschuß wird ermächtigt, ein WahlprüfungSgericht «inzufetzen mit Kompetenzen lediglich für den Derband." Wird dieser Antrag angenommen, so ist der Antrag der Volks- Partei erledigt. (Zuruf: In unserem Antrag steht nicht .Kompetenz"!) Der Ratsantrag geht dahin, daß der Rat ermächtigt fein soll, «in WahlprüfungSgericht niederzusehen, di« Ordnung zu erlassen für die Wahlen zum Verbandstag. Dann der Antrag der Liberalen, den ich verlesen will: ,^>«r DerbandStag «rmächttgt den Rat und den Ständigen Ausschuß des BerbandStageS, durch gemeinsamen Beschluß auf der Grundlage d«S der Tagung vorgelegten Entwurfs ein WahlprüfungSgericht «inzurichten." Wobei eS natürlich auch de« Rat und dem Ständigen Ausschuß überlassen bleibt, wofür er sich «insetzt. Abg. R-A. Dr. Kollenscher: Ich glaub«, daß di«'so geplant« Abstimmung nicht richtig ist. Der von unS gestellt« Antrag gcht dahin, di« Sache heut« schon zu verabfchieden, und diesen Antrag stellen wir mindestenin bezug auf daS WahlprüfungSgericht zu den Wahlen für den Landesverband. Ratsmitgl. Dr. Freund: LS ist ein« irrige Auffassung, wenn angenommen wird, der Rat hätte beantragt, den Ständigen Ausschuß zu streichen. Der Rat hat lediglich beantragt, auS der Berfassung ein« Stelle zu streichen, worin der Ständig« Ausschuß erwähnt wird, da dieser sonst nirgends in der Verfassung vorkommt. Präsident Stern: Di« Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Kollenscher fasse ich so auf, daß in dem volkSpartellichen Antrag di« Worte „und in den Gemeinden" vorläufig wegfallen (Zustimmung). Dann heißt der Antrag: „Der fertiggestellte Entwurf eines DerbandsbeschlusseS für di« Einsetzung eines Wahlprüfungsgerichts wird vom Derbandstag bezüglich des, Landesverbandes angenommen." (Zuruf.) Wenn dieser grundsätzlich« Antrag angenommen wird, so werde ich über den Entwurf selbst im einzelnen abstimmen lassen. Wer für den Antrag der Bollspartei ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es scheint mir die Mehrheit zu sein. — Damft ist der Antrag so angenommen. Dann müssen wir aber jetzt zum mindesten, nachdem der Antrag angenommen ist, dem Rat und dem Ständigen Ausschuß die Ermächtigung geben, redaktionell die notwendigen Aenderungen vorzunehmen. (Zustimmung.) Also die Ermächtigung an den Rat, gemeinsam mtt dem Ständigen Ausschuß di« notwendigen redaktionellen Aenderungen vorzunehmen. (Zuruf: Nicht redaktionell!) Wenn ander« Anträge gewünscht werden, müssen sie schriftlich gestellt werden. Abg. R.-A. Horovih: Don unS sind zwei Anträge zu dem Entwurf, wie er hier vorliegt, gestellt. Ich bin aber einverstanden, wenn diese Anträge dem Rat und dem Ständigen Ausschuß zur Berücksichtigung überwiesen werden. Präsident Stern: Ich nehme an, daß Sie damit einverstanden sind. Es handelt sich um die konservativen Anträge zu § 3 Ziff. 2 und zu § 5 Abs. 1. Ein Abgeordneter: Das genügt auch noch nicht, sondern der Rat und der Ständig« Ausschuß muß auch die Befugnis erhallen, den Entwurf mit der Wahlordnung zum Derbandstag in Uebereinstimmung zu bringen. (Zuruf: Vielleicht sagen wir anstelle „redaktioneller Aenderung" die „erforderlichen Aenderungen"!) Präsident Stern: Also Rat und Ständiger Ausschuß werden ermächtigt, di« durch die übrigen verfassungsändernden und -auslegenden Gesetze, insbesondere durch di« Wahlordnung, erforderlichen Abänderungen vorzunehmen. Die konservativen Anträge werden zur Berücksichtigung überwiesen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Kein Widerspruch! Dann müssen wir di« verfassungsändernden Anträge vornehmen, da die Anträge zur Wahlordnung noch nicht vorliegen. Abg. Dr. Breslauer: Unser Antrag ist insoweit noch nicht erledigt, als die Ermächtigung ja auch hinsichtlich der Gemeinden gegeben werden sollte. Ob der Rat und der Ständige Ausschuß dann von dieser Ermächtigung Gebrauch machen werden, wird später noch sorgfättig zu prüfen sein. Aber ich sehe nicht ein, warum man dies« Ermächtigung nicht geben soll. Präsident Stern: Bisher ist der Beschluß lediglich in bezug auf den Landesverband ergangen. Aber Herr Dr. Breslauer hat recht, es bleibt noch übrig, entsprechend die Ermächtigung zu erteilen, eventuell das Wahlprüfungsgericht auch auf di« Gemeindrn auszudehnen. Dabei sind natürlich juristisch« Bedenken zu klären. Wollen Sie diese Ermächttgung dem Rat und dem Ständigen Ausschuß geben? — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Dann ist das also angenommen auch für die Gemeinden. Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen über die BerfassungSänderungen Punkt 6 der Tagesordnung, auf Grund der Anträge am Schluß der Vorlage auf Seit« 9. Zunächst kn Art. 1 der Abs. 1 zu streichen. — Wer für die Streichung ist, den bitte ich, di« Hand zu erheben. — Das ist di« Minderheit, jedenfalls nicht Zweidrittel. — Der Antrag ist abgelehnt. In Art. 2 Abs. 1 sind die Worte „auf Grund dieser Verfassung" zu streichen. — Das ist harmlos. — Wer dafür ist, den bitte ich, di« Hatid zu erheben. — Das ist mit mchr als Zweidrittel» mchrheit angenommen. Dem Art. 2 ist als Abs. 2 die folgend« Bestimmung hinzuzufügen: „Durch Beschluß des Rates kann bestimmt werden, daß nur solche Gemeinden Mttglieder werden bzw. bleiben können, di« keinem an-«ren öffentlich-rechtlichen preußischen Verband« von Shnagogen-Gemeinden angehören."

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