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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 37

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 37 (sequence 37)
Language
German
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toi und auch berechtigt. Di« Stellungnah«« des Landeiverbandes, als des grohen Bruders, hat oft genug Empfindlichkeiten und berechtigt« Bedenken erweckt, und daraus resultiert «in außerordentliches Mißtrauen. Auch das nicht genügend« Gemeinsamkettsbewußtstin ist aus dieser geschichtlichen Entwicklung erklärlich Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf etwas anderes Hinweisen. Ich glaub«, daß, wenn di« Verhandlungen mit den Halberstädter Herren einmal von anderen Persönlichkeiten aufgenommen würden, wenn etwa der Berbandstag durch «in« Kommission etwa» dazu tun könnte, di« Aussichten zu einer Verständigung auf vielen Gebieten wesentlich größer sein würben. Ich bin der Meinung, daß, wenn man z. B. den Ständigen Ausschuß mtt diesen Fragen etwas näher vertraut gemacht und sein« Intervention herbeigeführt hätte, wir weiter wären als heut«. Dabet will ich auch folgenden Punkt kurz streifen. Mein« Freund« sind der Meinung, daß der Ständig« Ausschuß beibehalten werden soll, und daß es «in Fehler ist, wenn dieses Institut d«S Verbandes so außerordentlich vernachlässigt wird. Wir würden unentschieden gegen jeden Versuch wenden, diese- Organ zu beseitigen. Nur mit wenigen Worten will ich zur Frage d«S UnterrichtsauSschusseS Stellung nehmen. Ich teile die Bedenken, di« dagegen geäußert worden sind, aber ich für mein« Person werd« nicht dagegenstimmen, sondern mich der Stimm« enthalten. Ich glaub«, daß dies« Einstellung verfchiedentlich geteilt wird und möchte dakurz begründen. Wenn «in« große Strömung im deutschen Judentum vorhanden ist, di« dahin gcht: Wir brauchen «inen Ausschuß für unser« weltanschauliche Einstellung, dann können, di« anderen, wenn sie auch dies« Einstellung prinzipiell nicht für richtig Hallen, dem nicht widersprechen; denn wir sitzen in diesem Haust, um dem demokratischen Gedanken Rechnung zu tragen, und wenn «ine große wellanschaulich« Strömung da ist, dürfen wir, so bedenklich uni dstst ander« Richtung erscheinen mag, ihr nicht di« Betätigung-Möglichkeit nehmen. Ich komme also zu dem Ergebnis: Ich für mein« Person billig« auden von mehreren Rednern angeführten Gründen die ideologische Grundlage dfestr Bestrebungen nicht, aber ich hatte mich nicht für berechtigt, diesen Antrag, der von einer großen Partei getragen ist, abzulehnen. Bezüglich de- Wahlprüfung-gerichtmöchte ich darauf Hinweisen, daß wir, nachdem einmal der Gedanke de- Proportionalwahlrechts in den Vordergrund geschoben ist, dafür «intreten, daß vier Der» treter de- Derbandstage- und zwei Stellvertreter gewähll werden. Ich verweist auf unseren wetteren Antrag für di« Vertretung der Einzelwahlkreis«, wobei wir neun Vertreter und neun Stellvertreter beantragt haben. Präsident Stern: Wollen Sie so gut sein, diesen Antrag zu erläutern. ES soll gestrichen werden Art. 20 Ziff. 2 der Verfassung. (Verliest di« Ziffer.) Abg. R.-A. Dr. Wiener: DaS muß «in Schreibsthler fein. Der Antrag ist von Herrn tzorovitz entworfen worden, ich werde Rückfrag« hatten. Ich schließe mit den Wortes daß bei allen Abstimmungen der Berbandstag gut tun würde, weniger parteimäßiger Einstellung und sonstigen Rücksichten Rechnung zu tragen, als den rein sachlichen Bedürfnissen d«S TageS. Abg. Iustizrat Ka lisch: Mein« sehr verehrten Damen und Herren I Unser FraktionSführer, Herr Dr. Baerwald, hat in ausgezeichneter, ausführlicher Weist zur Vorlage gesprochen, so daß ich nicht daS Wort genommen hätte, wenn er mich nicht selbst auf den Plan gerufen hätte, indem er gegenüber den Angriffen in bezug auf di« Wahl der RatSmttglieder von Breslau erklärt hat, daß die BreSlauer MannS genug stin würden, ihr« RatSwahl zu ver» treten. Deshalb will ich Ihnen mitteilen, daß dst Annahme, daß rein aus polttifchen Gründen stinerzett di« beiden Vertreter zum Rat, Geheimer Iustizrat Goldfeld und Iustizrat Peistr, gewähll worden feien, unzutreffend ist. Nebenbei bemerkt, standen 13 Liberalen nur vier Herren von der Dolkspartei gegenüber. Ab«h wie bemerkt, das Politische war nicht das Entscheidend«, sondern wir gingen davon aus» daß der Rat das Instrument stin soll, in dem di« Gemeinden vertreten fein sollen, und wir habe« deswegen diejenigen Personen unstrer Gemeind« dorthin entsandt, welche durch daS Verstauen der Gemeind« an dst höchst« Spitz« gestellt waren, nämlich den Vorsitzenden des Vorstandes und den Vorsitzenden der Repräsentantenversammlung. Es kommt dazu, daß unser« beiden Rabbiner, sowohl der orthodoxen als auch der liberalen Richtung, ebenfalls dem Rat angehören, so daß also beide religiös« Richtungen vertreten sind. Run noch zu einem zweiten Punkt, der auch Breslau betrifft. Mau hat sich dagegengewandt, beiß Breslau jetzt nach der neuen Verfassung wiederum zwei Vertreter für de« Rat haben will, obwohl ihm das nach der Zahl feiuer Gemeindemitglieder nicht zukomme. Ich möchte da «in Amendement stellen, wst Sie dst Sach« «inrichten tonnten, ohne für Breslau «in« besonder« Wurst zu braten, und dabei di« Satzung in Itebereinstimmung brächten auch mtt den übrigen Beschlüssen. Wenn Sie sich dst, Wahlkreiseinteilung ansthen, so ist auch für Köln «in Vertreter im Rat ausgeworfen, obfchon die Kölner Gemeind« nicht 20000 Mitglieder hat, sondern nur 16000. ES ist also dort genau dststlb« Abweichung, wst fst von BreSlau verlangt wird. Deshalb würde ich Vorschlägen, im Art. 21 statt 20000 Seestn zu setzen „15000". Dann ist alsts in Ordnung, dann bekommt BreSlau zwei, und Köln ist berechtigt, «inen Bersteter zu «ntstnden, während sonst immer Unstimmigkeiten bleiben würden. Nun noch «in Punkt, den ich in Abweichung von unserem Fraktionsführer versteten möchte, vor allem auS einer prattischen Erwägung. Das ist der Antrag auf Herabsttzung des wahlfähigen Allerauf 20 Jahr«. Ich würde auS zwei Gründen bitten, diesen Antrag abzulehenen. Erstenhall« ich «S für absolut unrichtig, das Wahlaller niedriger anzusttzen als di« Volljährigkeit. Ich kann absolut nicht begreifen, warum ein Mensch in polttifchen Dingen «in Jahr früher reif stin soll, als in den einfachsten zivilrechtlichen Dingen, DaS ist vollkommen abwegig. Wenn man überlegt, wie da- Alter von 20 Jahren in unstr« Verfassung hineingekommen ist, so wird man erkennen, daß man auch damals nicht etwa dies« Ansicht gchabt hat, sondern «S war bei der Gründung der Verfassung so: ES kamen unstr« Krieger auS dem Feld« in großer Anzahl, di« noch jünger waren als 20 Jahre, und dst wollt« man doch nicht, wo sie eben erst ihr Leben in di« Schanz« zu schlagen bereit gewest» waren, wenn sie nach Haust kamen, auf einmal so unmündig machen, daß fst bei den Wahstn nicht mitwählen durften — abgesehen davon, daß «in« -«wisst Partei auch «in Interesst daran hatte. Dadurch sind di« 20 Jahr« hineingekommen. Wenn wir uns heut« unsere Verfassung geben würden, so bin ich überzeugt, daß kein Mensch daran denken würde — abgesehen von Parteien, die den Gedanken haben, daß sie absolut di« Kttttxr schon politisch bearbeiten müssen —, das politisch« Wahlaller niedriger anzunehmen als das zivilrechtlich«. (Zuruf: In der Thora steht auch das Aller von 20 Jahren!) Also darum bitte ich, di« früher« Bestimmung aufrechtzuerhallen. ES hat aber auch noch eine große prattisch« Bedeutung. Dst meisten Gemeinden haben in ihrer Satzung dst Bestimmung, daß da- Mitglied erst mit 21 Jahren wahlberechtigt ist. Nun denken Sie, wohin «S führen würde, wenn wir jetzt für dst LandeSverbandswahlen daS 20. ÄbenSjahr annehmen würden. Dann wäre «S notwendig, da doch voraussichtlich, wie daS auch wünschenswert ist, sowohl im Kosteninleresst, wie im Interesst der Wahlbeteiligung, di« Wahl zu den Gemeindekörperschaften gleichzeitig mtt den Wahstn für den Landesverband stattfinden soll, doppett« Stimmlisten zu führen. Denn daS Ander«: den Gemeinden zu sagen, sst sollen einfach chre Satzung ändern, ist «in Weg, den Sie uns nicht vorschreiben können. Wir haben z. B. unser« Satzung erst vor zwei, drei Jahren geändert und Hoden dabei absichtlich da- 21. Lebensjahr gewählt. Daher werden Ihnen di« Gemeinden nicht folgen. Deshalb bin ich der Ansicht daß «S richtiger ist, allgemein daS 21. Lebensjahr beizubehalten, dann kommen wir auS diesen Schwierigketten heraus. Es trifft ja alle ziemlich gleichmäßig der Zuwachs an Wählern. So wichtig und ausschlaggebend wird er auch für dst Dolkspartei nicht sein. RatSmitgl. Dr. Freund: Mein« Damen und Herren! ES lind gegenüber der Verfassung-Vorlage d«S Rate- «in« Reih« von Abänderungsvorschlägen gemacht, bzw. Anträge gestellt worden, di« darauf hinausgehen, di« Vorlage d«S Ratein wesentliche» Teile» abzulehnen. ES ist grundsätzlich« Krittk geübt worden insbesondere an der Tatsache, daß überhaupt an dem Rat ststgehaüen und nicht an Stelle dessen das Einkammersystem «ingeführt wird. Dstst Frag« ist selbstverständlich mtt der denkbarsten Gründlichkeit, well es sich für den Rat sozusagen um da- Kernstück der Verfassungsänderungen handelt, im Rat behandelt worden. Der Rat ist »ach eingehenden Beratungen —und ich kann mich deswegen über dstsen Puntt kurz fasst» — zu den Vorschlägen gekommen, die Ihnen in der Verfassung-Vorlage vorliegen, daheißt, festzuhallen an der Aufrechterhaltung d«S RateS- Dieser Entschluß des Rates ist, möchte ich sagen, so unerschütterlich, daß «S gar keinen Zweck hat, Animi« dieser Art heut« zu beschließen. Denn es kann nicht in Aussicht gestellt werden. daß der Rat ihnen beitrete» würde. In der Tat handelt «S sich darum, daß der Landesverband nach seiner Der» fassung «in Zusammenschluß der Semeinden ist. und daß «S unlogisch wäre, «inen derartigen Verband so zu organisieren, daß dst eigentlichen Träger des Verbandes in chm «in« unmittelbar« Verttetung nicht haben. Da in dem Derbandstag dst Gemeinde» nicht vertreten sind, in chm nicht Vertreter der Semeiudeu, sonder«

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