Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 35 (sequence 35)
- Language
- German
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SS — JMMJJtf ■’™B ^-r^" nicht erkennbar geworden, welch« Weltanschauung für den Erziehung«» ausschnß in Frage kommen soll. Nachdem wir gehört haben, daß Abgründe einzelne Volkspartei-Mitglieder voneinander trennen, ist nicht zu ersehen, wie tS möglich sein soll, einheitlich« Weltanschauung in diese« Ausschuß zu lehren. Aber «S kommt etwas andere« hin» zu. Ich seh« in diesem Ganzen 1»ur etwa« Prinzipielles und Po» litffches, denn ich sage mir, wenn di« DolkSpartei ernstlich nur den Willen hätte, großen Einfluß zu gewinnen, so hätte sie da« best« Mittel dadurch, daß sie in di« einzelnen Ausschüsse «tntreten würde. Sie würbe dort, wie sie daS in den Gemeinden bereits erreicht hat, alle« daS» was ihr alS erstrebenswert vorschwebt, «her durchsetzen, als wenn st« «inen besonderen LrziehungSausschuß schaffen würde, der tatsächlich kein« Grundlage hat. Weltanschauung kann doch in unserer Gemeinschaft immer nur von einer religiösen Grundlage hergeleitet werden, sonst fft st« «IwaS uns Fremdes. Wir wissen alle, daß wir «in« Stammesgemeinschast mit einer religiösen Grundlage sind, denn Religion ist bei uns nicht nur «in Tell unserer Auffassung, unserer Wellanschauung, sondern sie ist die Grundlage. Alles, was di« volksparteilichen Herren, wie wir heut« gehört haben, trotzdem sie der Religion entfremdet find, in der Praxis üben, ist meiner Auffassung nach nur aus dieser Quelle, aus dieser Ueberlieferung der religiösen Idee entstanden. Ls wäre also, wenn wir diesen UnterttchtSauSschuß schaffen würden, ein vollkommenes Abweichen von all de» Ideen, di« unS zusammengeführt haben. Ich möchte nun zu den einzelnen Fragen kommen, zur Berfassung des Landesverbandes, und greif« zunächst «twaS auf, waS, glaub« ich, Herr Baerwald gesagt hat. Ich habe schon in einer vorigen Sitzung gesagt: ich hall« es, bei der Möglichkett einer Aenderung unserer Gesetzgebung, bei der Möglichkeit, daß ein« ander« Regierung kommt, für dringend notwendig, daß wir in unserer Satzung bereits alles so klargestellt haben, daß uns nicht eines Tages entgegengehatten wird: Ihr seid gar keine Gemeinschaft auf Grund des Art. 137. Deshalb muß Art. 137 nicht nur da stehen» wo er unseren Zusammenschluß, sondern schon da, wo di« einzelnen Gemeinden erwähnt werden; denn eine jüdische Religionsgesellschast kommt nur in Frage durch den Zusammenschluß religiöser Gemeinschaften. Deshalb hätte ich gewünscht, daß bereits zu Anfang in der Satzung stehen würde, daß «S sich bei den Shnagogengemeinden um Re» ligionSgesellschasten im Sinne d«S Art. 137 handelt. Ich komme zum zweiten Punkt der Berfassung, der mir wesentlich erscheint. Da möchte ich betonen, daß wir die Beziehungen zu dem Halberstädter Bund niemals rein geschäftlich oder rein ab ttato behandeln, sondern daß wir immer bedenken sollen, daß der Halberstädter Bund oder vielmehr die Austrittsgemeinden für daS Judentum in der Vergangenheit, nach meiner Auffassung, unenLlich viel geleistet haben, und daß wir an ihre Zurückführung zu den Gesamtgemeinden nur denken, wenn wir in den einzelnen Gemeinden derartig« Einrichtungen schaffen, daß sich allmählich dies« Sondergemeinden von selber auflösen. Deshalb kann ich di« Bestimmung nicht begrüßen, daß durch Beschluß des RateS bestimmt werden kann, daß nur solch« Gemeinden Mitglieder deS Landesverbandes werden oder bleiben, die keinem anderen öffentlich-rechtlichen preußischen Verbände von Shnagogengemeinden angehören. Ich begreif« es sehr wohl, daß wir all den Maßnahmen «ntgegentreten müssen, die «in« Erreichung von Doppel-Subvention durch diese doppelt« DerbandSzugehörigkett bezwecken. Aber wir dürfen niemals dahin kommen, daß wir «ine Straf« für die Zugehörigkett zu einem anderen Derbaud« festsetzen. Wir müssen suchen zu verhindern, daß diese Doppel-Subventton gelingt, aber wir dürfen, wenn «in« Gemeind« einen Dell ihrer MUglieder entsprechend berücksichtigen will, niemals sagen: Ihr dürft nicht einer anderen Organißrtion angehören. Was weiter den Vorschlag, daß ein Haushaltsplan nicht für mehrere Jahr« festgestellt werden soll, betrifft, so stimm« ich chm zu, damtt nicht auf diese Weis« die Mitwirkung des Verbandstages eingeschränkt wird. Ich würde für durchaus wünschenswert hatten, wenn der Ständig« Ausschuß, der einer modernen Einrichtung in allen Staaten entspricht, wonach nicht der Landtag sechst dauernd «inberufen wird, sondern sich di« betreffend« Regierung in ständiger Derbindung mtt einem Ausschuß befindet» öfter zusammentreten würde. Ich, würde «S für durchaus zweckmäbig hatten, wenn der Rat unS nicht erst am Ende eines IahreS, wenn er uns einberuft, sogar mitunter erst 24 Stunden bevor wir tagen oder «in« Woche vorher, von feinen Anträge» Kenntnis gibt, sondern daß er mtt Vertretern von unS, nämlich dem Ständigen Ausschuß, in irgendeiner Verbindung stets bleibt. Zur Wahlordnung will ich nur etwas rein Formales erwähnen, WaS aber vielleicht in redaktioneller Beziehung von Wert sein wird. I» Art. 20 handelt es sich um die Frag«, daß «in einziger Wahl- Vorschlag für eine groß«« Gemeind« ausgestellt wird. Es können da bet der Art, wie di« Einberufung ftattfindet, wen» einzeln« Personen auSfallen. Schwierigkeiten entstehen, wenn sich mehrere Parteien geeinigt haben. Es müßte in diesem Paragraphen uoch «in Zusatz enthalten sein, wonach in dem betreffenden Wahlvorschlag ausdrücklich bestimmt werden kann, wer bei Ausscheiden einzelner Mitglieder für die einzelnen Personen «inzutreten berufen ist. Ich komm« dann zum Wahlprüfungsgericht. Ich bin mtt Vater d«S. Entwurfs und Hab« daher ein« gewisse Lieb« zu ihm. Ich hätte gern gesehen, daß er nicht unter den Tisch gefallen wäre, wie das durch den Anttag d«S RateS geschehen , ist. Dieses Wahh»rüfungsgericht war «in dringender Wunsch des Desamtverbandes. Ich mach« noch darauf aufmerksam: Wir sind in den größeren Gemeinden vor der Neuwahl» und es wäre durchaus wünschenswert, wenn in dieser Weise der öffentlichen Austragung der Wahlstrettigketten vorgebeugt würde. Selbstverständlich erkenne ich die Einwände, die Herr Dr. Freund heut« gemacht hat, als nicht unberechtigt an. Vor allem ist von ihm «ingewandt worden: Geht daS überhaupt? Ich bin der Ansicht, es geht in dem Augenblick, in dem auf unser« Anregung durch die Satzung der Gemeinden beschlossen würde, daß bei einer eventuellen Anfechtung das Wahlprüfungsgericht anzurufen sei. Wenn «in solcher Beschluß gefaßt würde, so wütt>« er di« Genehmigung de^ zuständigen Regierung erfordern, und ich nehme an, daß, wenn sie erteilt wird, für den Staat eine Grundlage geschaffen wäre, daß er, soweit noch wegen d«S Wahlergebnisses sein« Anerkennung erforderlich fft, bei seiner Entscheidung nicht unbeachtet Krssen, daß «in unparteiisches Gericht die Sache bereits geprüft hat und nur noch sein« eigenen Interessen berücksichtigen würde. Aus diesen Erwägungen h«auS möchte ich Vorschlägen» daß wir diesen Entwurf Wetter als «inen geeigneten ansehen, auf Grund dessen nunmehr vielleicht der Rat mit dem Ständigen Ausschuß berechtigt wäre, die Satzung für daS Wahlprüfungsgericht festzulegen (Zuruf: Dieser Antrag liegt vor!); also dann schlag« ich vor, daß dieser Antrag angenommen wird. Ein Anttag Epstein auf Schluß der Debatte wird angenommen. Damtt schließt die erst« Lesung. Auf Vorschlag des Präsidenten wird, da sich kein Widerspruch dagegen erhebt, unter Verzicht auf di« geschäftsordnungsmäßigen zwei Stunden Pause zwischen erster und zweiter Lesung sofort in dt« zweit« Lesung «ingetteten. Die Redezett dafür witt» auf fünf Minuten beschränkt. Gemäß einem Vorschlag des Herrn Iacobsohn wird zur redaktionellen Aenderung der Wahlordnung «in« klein« Kommission eingesetzt, bestehend auS den Herren R.-A. Dr. Iacobsohn, Dr. Lilienthal und R.-A. Dr. Wiener. In der zwetten Lesung erhätt zunächst das Wott: Abg. R^A. Dr. Breslauer: Ich werde die fünf Minuten nicht in Anspruch nehmen, denn wir wollen von FraktionS wegen gar nicht zur zwetten Lesung nochmals Stellung nehmen, nachdem Herr Dr. Baerwald «ingehend unseren Standpunkt dargelegt hat. Ich wollte lediglich erstens eine persönlich« Bemerkung abgeben und zweitens zu einer sachlichen Linzelftage sprechen. Di« persönlich« Bemerkung bezicht sich darauf, daß Kollege Epstein mich mehrfach mtt Recht apostrophiert hat, indem er gesagt ha^ daß die heut« vorliegenden Anttäg« der DolkSpartei sich inhattlich deckten mtt Anregungen, die ich im Rechtsausschuß vorgebracht Hab«. Ich hatte im Prinzip an diesem Standpunkt für mein« Person fest, bin auch der Meinung, daß die Entwicklung in diesem Sinn« fottschreiten wird. Di« Verhandlungen aber, di« schon im Rat über dieft Materie gefühtt worden find und dann auch bet uns, haben mich überzeugt, daß die Bindung der Gemeinden an den Landesverband noch nicht so gesichert und di« Stellung d«S Landesverbandes heut« noch nicht so gefestigt ist, daß man den Anttägen schon stattgeben könnte. Es fft vorhin von Herrn Epstein beweglich über Drohungen von Gemeinden — Drohungen sehr wenig angemessener Att — gegenüber dem Landesverband geklagt worden, — wobei ich darauf Hinweisen darf, daß diejenig« Gemeind« im Westen Deutschlands» die in erster Reihe dabei in Betracht kommt, in ihren Gemeindekörperschaften «in« Mehrhett hat, di« nicht unserer Pattei angehött, sondern andere» Parteien. Ader es fft gleich, Angehörige welcher Pattei im einzelnen verantwottlich sind; wir brauchen hier nicht unser« schmutzig« Wäsch« zu waschen. Jedenfalls ist Tatsache, daß di« Festigung der Stellung des Landesverbandes noch nicht «ingetteten ist, und ich werde mich, da ich grundsätzlich mtt dem Anttag sympathisier«, in Rücksicht auf dies« Bedenken, heut« der Stimme enthalten. Einig« meiner Freund« werden für di« Anttäg« stimme«. Nun zu dem einzelnen Differenzpunkt. Herr Iacobsohn war so liebenswürdig, unseren Anttag zur Wahlkreiseinteilung als ein „corttger la fortune» zu bezeichnen. Ich muß entschieden gegen «in« d«artig« Kennzeichnung eines unserer Anttäg« Stellung nehmen, erstens well st« objektiv völlig unberechtigt ist und zweitens, well es nicht angcht, unsere» Anträgen das unkorrekt« Motiv des „corttger la fort«»«" zu unterstellen. Tatsächlich ist die Sach« folgender»