Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 32 (sequence 32)
- Language
- German
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(Lebh. Beifall.) Si« legen auf die Betonung des Wortes „Judentum" Gewicht. Ich bin bereit, Ihnen «in« ganz« Reih« von anderen P'sfukim zu zitieren, die Sie in der Liberalen Fraktion nicht übernommen haben. Wir anderen, di« wir auf dem Standpunkt des vollen und ganzen Judentums stehen, wollen, daß kein« Halbheiten übernommen werden. Wenn «in S«U der deutschen Iudenheit, und nicht ein kleiner Teil, das Bedürfnis hat, hi« Kinder im Geist« dieses vollen und lebendigen Judentums zu erziehen, so spreche ich Ihnen als Vertretern einer anderen Richtung des Judentums das Recht ab, uns daran zu hindern. (Sehr richtigI) Wenn man straucheln will, so findet man schon «inen Zwirnsfaden, über den man strauchelt, und den hat der Herr Vorredner darin gefunden, daß im 8 26 der Satzung etwas von Religion steht. Da steht: „für den Kultus, und zwar für jede religiös« Richtung besonders" usw. Ich möchte mir zunächst di« bescheiden« Anfrage gestatten, ob sich di« Liberal« Fraktion als «ine einheitliche religiöse Richtung betrachtet, ob di« Liberal« Fraktion wirklich gewillt ist, etwa den Unterschied in der religiösen Auffassung zu leugnen, der zwischen Rabbiner Dr. Baeck und den Anhängern der Reformgemeinden besteht. Ich glaub«, man wird anerkennen müssen, daß hier kein« Einheitlichkeit vorhanden ist. Wir geben offen zu, daß der uns in der Jüdischen Dolkspartei die Stellungnahme des einzelnen zu der Religion sich durchaus nicht immer mit der Stellungnahme jedes anderen deckt, aber in einem Punkte sind wir einig: wir alle wünschen, daß unser« Kinder in den religiösen Fragen eine ganz bestimmt« Einstellung übermittrlt bekommen, daß si« — soweit es sich um das religiöse Gebiet handell — in einem ganz bestimmten Sinn« unterrichtet werden. Darum stellt dasjenige, was wir uns als das religiös« Erziehungswerk der Schule vorstellen, sich auch als «in gewisser einheitlicher Gedanke dar, jedenfalls mindestens in dem Maße einheitlich, in dem man von einer einheitlichen Auffassung etwa bei den Liberalen oder bei den Konservativen sprechen kann. Aber im übrigen, die Zahl der Ausschüsse ist ja durch die Satzung gar nicht begrenzt. Die Satzung schreibt im Art. 26 vor, daß für jede besonder« religiöse Richtung ein besonderer Erziehungsausschuß bestehen muß, si« sagt aber nirgends, daß für ander« Richtungen kein besonderer Erziehungsausschuß bestehen darf, si« gestattet vielmehr, daß Ausschüsse nach Belieben eingesetzt werden für Aufgaben jeder beliebigen Art. Mindestens im Rahmen dieser völligen Freiheit, die die Satzung gewährt, ist es absolut möglich und zulässig, uns den besonderen Unterrichtsausschuß zu geben, den wir verlangen. Ein Argument, mit dem dieser Unterrichtsausfchuß hier bekämpft worden ist, muß ich mit großer Energie zurückweisen, das ist das Argument, das die Liberal« Frattion — ich Hab« an dieser Stelle besonders gut aufgepaßt — kein« Erziehung in jüdischen Gymnasien haben will. Wenn Si« auf diesem Standpunkt stehen, dann leugnen Si« allerdings die Grundlage der Gedankenfteiheit, die in unserem Verband« herrscht. Wenn Si« sagen, daß die Liberale Frattion das nicht annehmen kann, weil Sie kein« jüdischen Gymnasien und höheren jüdischen Schulen haben wollen, dann verlangen Sie, daß nur di« liberale Auffassung im gesamten Erziehungswesen sich durchsetzt, obwohl Si« wissen, daß weit« Kreis« des konservativen Judentums di« Erziehung in höheren jüdischen Schulen fordern und haben wollen. Ich Hab« keine Deranlllsfung, mich hier über das Problem der höheren jüdischen Schulen überhaupt auseinanderzusetzen. Jedenfalls ist es kein Beweis für die Ueberflüssigkeft der höheren jüdischen Schulen, wenn einig« Herren aus der Liberalen Partei durch ihren Beifall sich selbst das Lob spenden wollen, daß sie an anderen Schulen ebenso gut« Juden geworden sind. Wir sind der Meinung, daß wir besser« Juden geworden wären, wenn wir an höheren jüdischen Schulen unterrichtet worden wären, und wir haben den Wunsch, aus der kommenden Generation besser« Juden zu machen, als wir selbst es infolge des Mangels an jüdischer Durchbildung geworden sind. (Sehr gut!) Wir pflegen in diesen Dingen etwas bescheidener zu imteilen, als di« Herren von der Liberalen Partei, die sich vorher selbst Beifall geklatscht haben. Mein« Damen und Herren! Ich komm« jetzt 311 Einzelheiten der Satzung und der Wahlordnung. Zur Satzung legt Ihnen di« Jüdische Dolkspartei den Antrag vor, daß das Wahlaller auf das 20. Lebensjahr festgesetzt werden soll. Bisher beginnt das Wahlalter mtt der Volljährigkeit. Das scheint «ns deshalb unzweckmäßig, well di« Dolljährigkett zwar in der Regel mtt 21 Jahren «iutritt, ausnahmsweis« aber schon mit 18 Jahren beginnen kann. Si« alle wissen, daß man mtt 18 Jahren unter Lewissen Voraussetzungen, und zwar dann, wenn das wirtschaftlich« Interesse es erfordert, für volljährig erklärt werden kann: Ich kann nicht «insehen, warum derjenige Mann, dessen wirtschaftliches Interesse es erfordert, für volljährig erklärt zu werden, sage» wtt etwa ... (Zuruf von Liberalen: Eiu»«stand«nl) — gut, dann werde ich in der Begründung nicht fortjnhren und will nur hinzufügen: .dies« Festsetzung des Wahlatters entspricht auch dem Beschluß, her änf der Dresdner Tagung des Verbandes der neutralen Iugendverein« vor etwa zwei Jahren gefaßt worden ist. Ich komm« nun zur Wahlordnung. Dabei habe ich ein« Rech« von technischen Linzecheiten vorzuschlagen. Ich würde darauf verzichten, wenn ich wüßte, daß «in« unparteiisch zusammengesetzt« Kommission noch einmal darüber beraten soll. Es handelt sich kurz um folgendes: Zunächst ist in der Wahlordnung davon ausgegangen, daß die Wählerlisten grundsätzlich durch Meldungen der Wahlberechtigten aufgestellt werden soll. Ich halt« daS für falsch. Grundsätzlich soll es «in« Verpflichtung des Gemeindevorstandes sein, di« List« aufzustellen. Nur ausnahmsweise kann als Behelf dazu gegriffen werden, daß die Wähler sich zu melden haben, aber dann nicht nach „Anweisung des Gemeindevorstandes persönlich oder mündlich oder schriftlich". Ich sehe nicht «in, warum «ine solch« Anordnung vom Gemeindevorstand soll ausgehen dürfen, daß die Wähler sich persönlich zu melden haben. Es ist nicht vorgesehen, in welcher Frist di« Wahl angekündigt werden muß. Ich halt« es für erforderlich, dafür ein« Frist von etwa acht Wochen vorzusehen. Ferner halte ich es für unzweckmäßig, daß di« Stimmzettel von den Parteien hergestelll werden sollen. Nötig wäre es, daß sie amtlich geliefert werden, wie das auch bei den öffentlichen Wahlen geschieht. — Di« Stimmzettelverteilung vor dem Wahllokal ist nicht gerade «ine «rfteulich« Begleiterscheinung einer Wahl. Das sind alles verhältnismäßig Kleinigkeiten, di« aber doch technisch notwendig sind, es gibt noch mehrere, und ich werde mir gestatten, dies« Anträge, di« zum Teil gar keiner Begründung bedürfen, schriftlich formuliert vorzulegen. Noch einiges zur Wahlordnung für den Rat. Diese Wahlordnung sieht vor, daß zur Ausübung des Wahlrechts «in Gemeindebeschluß erforderlich ist. Ich ftag«: Was wird nun, wenn die beiden Ge» meindekörperschasten nicht zu einem einstimmigen Beschluß kommen können? Bei den kleinen Gemeinden heißt es: dann kann die Gemeind« sich an der Wahl nicht beteiligen. Aber nehmen wir an, daß in Berlin, Breslau, Frankfurt, in bm Gemeinden, die für sich selbständig wählen, «in Gemeindebeschluß nicht zustandekommt. Hier klafft «ine Lücke, die nur in der Weif« beseitigt werden kann, daß man das Wahlrecht einzig und allein den Gemeindevertretern und nicht dem Vorstand überträgt. Der Vorstand ist ja nur «in Extrakt der Gemeindevertretung, denn er wird von chr gewählt, und ich sehe nicht «in, warum dieser Extratt dieses Gremiums in der Wahl Mitwirken soll, wenn schon das Gremium selbst an der Wahl teilnimmt. Ich bitte also, in der Wahlordnung für den Rat an allen Stellen, in denen vom Wahttecht des Vorstandes di« Red« ist, statt dessen nur von der Gemeindevertretung zu sprechen. Ich vermisse ferner in der Wahlordnung für den Rat «in« Bestimmung darüber, daß auch zum Rat nach den Grundsätzen der Proportionalwahl gewählt werden soll. Nach den Ausführungen, die der Herr Redner der Liberalen Fraktion heut«' gemocht hat, daß ein« glechmäßig gerechte Berücksichtigung der Parteien notwendig ist, zweifle ch nicht, daß auch die Liberal« Frattion sch mit Begeisterung dem Antrag auf Einführung des Proportionalwahlrechts für di« Mitglieder des Rats anschließen wird. Leider ist nach diesen Grundsätzen bisher nicht überall verfahren worden, z. B. in Breslau ncht. In Breslau hat ein« liberal« Mehrheit ihre Gewalt dazu mißbraucht, zwei Vertreter aus ihrer Mitte in den Rat zu entsenden. Darum ist es notwendig, den Grundsatz der Proportionalwahl im Statut zu verankern. Wenn es nun bei der bisherigen Wahlkreiseinteilung bleibt, so möchte ich, um technisch« Schwierigkeiten zu vermeiden, von einem formellen Antrag dieser Art abschen. Aber es scheint jetzt fast, als wollle man hier schnell in letzter Stund« vor der Wahl etwas tun, was man ncht mtt einem hebräischen Ausdruck wiedergeben kann, sondern nur mtt einem französischen Ausdruck: corriger la fortune. Auf diesem Gebiete bewegen sch zwei Dorchläg«, di« beide von der Liberalen Frattion ausgchen. (Zuruf: Betrüger sind wir doch nicht!) Ich Hab« ja deshalb auch di« „plump deutsche Sprak" vermieden. Der erst« dieser Dorchläg« für den Verbandstag geht also dahin, daß man die Zcchl der Vertreter für Berlin auf 58 festsetzen will, was voraussehen würde, daß Berlin eine Zahl von 172000 Seeleu hat. Nun hat di« Berliner Gemeind« 110000 Steuerzahler, und wenn jeder in diesem Saal«, der ncht aus Berlin kommt, jetzt einmal an di« eigen« Gemeind« denkt und vergleicht, wie das Verhältnis zwischen der Zahl der Steuerzahler und der Zahl der Seelen in seiner Gemeind« ungefähr sein mag, so wird «r voraus» schllch zu dem Ergebnis kommen, daß di« Zochl der Seelen im allgemeinen mchr als das Doppelt« der Zahl der Steuerzahler ausmacht. In Berlin entspricht der Vorschlag des Rates von 67 Delegierten einer Seelenzahl von 300000, und man wird wohl sage»