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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-07-01 · 3 (1.7.1930) · p. Seite 25

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
3 (1.7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 25 (sequence 25)
Language
German
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— 26 - daß teienige Vertreter deS Rate« und der Dollspartei, der die Antröge zu begründe» hat, eine etwa« längere Redezeit, vielleicht von 20 Minuten, wenn e« notwendig ist, erhält. Im übrigem bitte ich Sie, stch recht kurz zu fassen. <£« sind im allgemeinen Fragen, über die man höchstwahrscheinlich zwischen der ersten und zweiten Lesung doch noch einmal in einem Ausschuß, vielleicht im Derfasstmg«. au«schuß, wird arbeiten müssen, oder die glatt sind. Der Rat h«tt ja seine Vorlage in der Vorlage selbst begründet. Herr Dr. Freund, soll die Rat«vorlage in bezug auf die Verfassungsänderungen über die schriftliche Begründung hinaus noch mündltzh begründet werden? Dann bitte ich, sofort das Wort zu nehmen. Ratsmitgl. Dr. Freund: Verehrte Damen und Herren! Ls ist Ihnen vielleicht nicht unbekannt, daß der Rat am Sonnabend getagt hat und sich in dieser Sitzung sehr eingehend mit der Verfassung beschäftigt und eine Reihe von Abänderungen beschlossen hat. Der Bericht darüber lieZt Ihnen vor. Die Genesis dieser Generalrevision der Verfassung ist Ihnen aus der Vorlage bekannt. Ich möchte ergänzend nur darauf Hinweisen, daß vielleicht das Ergebnis in diesem hohen Hause nicht wesentlich anders bewertet werden wird, als im Rat am letzten Sonnabend, daß nämlich verhältnismäßig wenig grundsätzlich geändert worden ist. DaS möge aber nicht dahin gedeutet werden, daß man nicht genügend eingehend sich mit allen Problemen, die irgendwie in den Rahmen dies» Verfassungsänderung fielen, beschäftigt hätte, sondern Sie mögen vielmchr daraus entnehmen, daß eingehende Beratungen im Rechtsausschuß, im Rat, im BerfasfungSauSschuß und wieder im Rat dazu geführt haben, gewissen Anregungen, die die ganze Zeit über vorgebracht worden sind, nach reiflichster Erwägung und lieberlegung keine Folge zu geben. Ls ist in den Richtlinien, die der Derbandstag aufgestellt hat, als er diese Generalrevision wünschte, in erster Linie zum Ausdruck gebracht worden, daß es wünschenswert sei, die Organe des Verbandes zu verkleinern. Vor allem ist dabei der Gefichtspuntt finanzieller Ersparnis maßgebend gewesen. Diese Frage ist sehr eingehend erörtert worden, und es wird insbesondere über die Frage der Zusammensetzung des Rates dann noch zu sprechen sein, wenn, wie es nach den vorliegenden Anträgen wahrscheinlich ist, aus der Mitte dieser Versammlung heraus Anträge wieder ausgenommen werden, die bereits im Rate vorgebracht wurden, aber eine Mehrheit dort nicht gefunden haben. Auf diese Dinge gehe ich in diesem Zusammenhang nicht ein. Rur folgendes möchte ich zu diesem Punkt sagen. Während der Rat zu dem Entschluß gekommen war, es in bezug auf die Zusammensetzung des Verbandstage« bei dem zu lassen, was die alle Dsrfasfung enthielt, war man in bezug auf die Zusammensetzung deS Rates schließlich zu dem Ergebnis gekommen, eine' Verminderung der Mitgliederzahl eintreten zu lassen. Es sollten anstatt der sechs Rabbiner im Amte oder Dozenten an Rabbiner-Seminaren nur insgesamt vier Rabbiner beider Kategorien in den Rat gewähll Weichen. Es hatte außerdem eine Aenderung der Zusammensetzung des Rates sich dadurch ergeben, daß bei der Wahllreiseintellung für den Rat die Gemeinde Breslau mll Rücksicht auf die Ergebnisse der letzten Volkszählung nur einen Sitz zugebilligt erhallen konnte, während sie bisher mll zwei Sitzen vertreten war. Das hätte eine Per- Minderung der Sitze um insgesamt drei ausgemacht. Als die Herabsetzung der ..sechs Rabbinersätze auf vier beschlossen wurde, und zwar in einem besonderen DerfasfungsauSfchuß, der vom Rat eingesetzt worden war, war dieser Beschluß gefaßt worden, weil ein» ber Vertreter der Rabbiner im Rate, gleichzeitig Vorsitzender de» Deutschen Rabbinerverbandes, die Erklärung abgegeben hatte, daß seiten« der Rabbin« gegen eine derarttge Herabsetzung kein grundsätzlich« Einspruch echoben werden würde. D» betreffende He», der den Beratungen nicht bis zpm Schluß beigewohnt u»d also auch an d» endgültigen Abstimmung nicht teilgenommen hat, ist bei Abgabe sein« Erklärung von der ErwartunL auSgegangen, daß die Ersparnisergebnisse einschneidender und ergebnisreicher sein würden, als die« schließlich d« Fall war, insbesondere Ziff» S des Art. 21 gänzlich gestrichen werden würde und damtt die durch den BerbandStag zu besetzenden Sitze vollkommen fortfallen würden. Nachdem der Beschluß de« RatSauSschusseS dies Ergebnis nicht gehabt, man die Ziffer 3 nicht gestrichen hat, hat in d» Plenarsitzung de« Rate« d» Vertreter d» Rabbin» seine Zusage zurückgezogen und hat Einspruch «hoben dagegen, daß nur zwei Sitze, gerade d» Rabbin«, gestrichen würde». (Sehr richtig!) Außerdem hat d» Vertreter' von Breslau noch ettimal dringend darum gebeten, eS bei der bisherigen Regelung zu lassen, wonach BreSlau mll zwei Sitzen im Rat bedacht ist. In d» nochmaligen eingehenden Beratung im Rat am Sonnabend abend ist man zu der Auffassung gekommen, daß dies ganze Ergebnis der Ersparung von insgesamt drei Stimmenso belanglos ist (sehr richtig!), daß e« nicht lohnt, damtt Verstimmung zu schaffen- Man ist km Rate wett« ber Ansicht gewesen, daß überhaupt Verfassungsänderungen möglichst nur dort' vorgenommen werde« sollen, wo sie zwingenfindend da man die vorgeschlagenen Abänderungsanträge nicht als zwingend empfunden hat, hat man beschlossen, die Vorlage in diesem Punkte dahin zu modifizieren, daß die Zusammensetzung des Rates wie bisher bleibt. ES bleibt also bei SS Mitgliedern, es bleibt fern« dabei, daß sechs Rabbin«, die entweder in Gemeinden amtieren od« dem Dozentenkollegium ein« Rabbinerbildungsanstalt angehören, im Rate »«bleiben und es verbleibt endlich bei der Wahlkreiseinteilung, wonach die Gemeinde Breslau, trotzdem sie nur rwld 28000 Seelen zählt, wie bisher ihre zwei Sitze behäll. ES sind dann noch eine Reihe von wett«en Aenderungen gegenüber, der Vorlage, die Sie in Händen haben, am Sonnabend abend beschlossen worden, die ab» von kein« grundsätzlichen Bedeutung sind, sondern mehr redaktioneller Natur. So ist im Art. 21 Abs. 1 Ziff. 1 die Rede von der Vertretung d» Gemeinden im Rat. ES ist dort vorgesehen, daß die Gemeinden, sowell sie nicht einen eigenen Wahlbezirk bilden, zu wählen haben: 1. ein ordenlliche« Ratsmitglied,- 2. einen ersten und 3. einen zweiten Ersatzmann. Es ist das vorgeschrieben nur Jür diejenigen Gemeinden, die zusammen einen Wahlbezirk bilden. Der Grund ist der, daß man das komplizierte Verfahren einer Wahl inn»halb der Session ter» meiden wollte und deshalb Vorsorge trug für den Fall, daß durch Ausscheiden, durch Amtsniederlegung oder aus Gründen ander« Art eine Vakanz im Rate eintreten sollte. Es hat die Notwendigkeit, eine gleiche Regelung für die Gemeinden mll selbständigem Wahlbezirk zu schaffen, nicht Vorgelegen, denn diese Gemeinden sind ja in ber Lage, jederzeit durch einfachen Gemeindebeschluß eine Vakanz zu besetzen. Nun hat sich in d« Praxis ergeben, daß die Gemeinden, die einen selbständigen Wahlbezirk bilden, verschieden vor» gegangen sind. Manche haben Ersatzmänner bestellt, manche haben eS nicht getan, manche haben es in d» Weise getan, daß sie für jede« RatSmitglied einen Ersatzmann stelllen, andere haben summarisch mehreren Personen od» einzelnen ein Mandat als Stellvertret« für mehrere ordentliche RatSmstglieder gegeben. Wir find d« Ansicht getoefen, daß es notwendig ist, Klarhell in d« Verfassung zu schaffen, in welch» Weise diese Frage geregelt w«den soll und wie insbesondere die rechtliche Stellung dieser Ersatzmänn» ist" Daher hat d« Rat beschlossen, in Ziff- 1 am Schluß folgenden Zustltz aufzunehmen: «Den Gemeinden, die einen eigenen Wahlbezirk bilden, bleibt es überlassen, für jeden in den Rat gewähllen Vertreter einen Ersatzmann zu wählen, der im Falle des Ausscheiden« od«. der Behinderung des gewählten Ratsmllgliedes an dessen Stelle trttt." Damit ist zum Ausdruck gebracht, daß d« Unterschied zwischen den Gemeinden, die einen eigenen Bezirk bilden und den and«en, nur darin besteht, daß Gemeinden mll einem selbständigen Bezirk einen Ersatzmann wählen können od» nicht. Wenn sie ihn ab« gewähll haben, so ist die Stellung des Ersatzmannes genau die gleiche, wie die des Ersatzmannes, d» gewähll ist für ein Rats- Mitglied auS einem Wahlbezirk, der verschiedene Gemeinden umfaßt. Er tritt also ein sowohl im Falle ber Behinderung, als auch im Falle des gänzlichen Ausscheidens. (Präsident: Das ist doch die alle Vorlage!) Sie haben recht, das hatten wir b«eits antizipiert; in d« Erwartung, daß der Rat das beschließen würde, ist das schon in die Vorlage ausgenommen worden, es ist aber erst Sonnabend abend beschlossen. Es ist dann weiter in bezug auf die Wahlordnung,- die gleichfalls durch D«bandsbefchluß festgesetzt werden muß, eine redaktionelle Aenderung notwendig gewesen. Bisher war eS so, daß in der Regel auf 20000 Seelen ein Sitz im Rat entfiel. Auf dies« Grundlage ist die Wahlordnung und vor allem die Wahlkreiseinteilung ausgebaut. Nachdem wir zu dem Ergebnis gekommen waren, d« Gemeinde BreSlau, trotzdem sie nur 28000 S«len zähll, also nicht die überschießenden 10000 mchr hat, die für das zweite Mandat «» fordttlich wären, doch ein zwettes Mandat zuzubMgen, ist die Wahlordnung abzuändern. Es heißt deshalb jetzt nicht mehr im 8 3 der Wahlordnung, daß auf mindestens 20000 S«len in der Regel ein Mandat entfällt, sondern es wird unter der Ileberschrift: «Gemeinden mll eigenem Wahlbezirk" einfach gesagt: „Die Gemeinden B«lin, Frankfurt a.M« Breslau und Köln bllden je einen eigenen Wahlbezirk." Das ist eine Zweckmäßigkeitsformulierung, die alle stilistischen Unebenheiten, die sich sonst »geben würden, in einwandfteier Weise beseitigt. Daraus ergibt sich eine gleichfalls lediglich redaktionelle Aenderung in § i Abf. 2, nämlich die Streichung de« Wortes .Danach". DieS Wort war so lange am Platze, als an d» Spitze stand: auf 20000 Seelen enffällt ei» Mandat, .danach" usto. Nachdem wir diese Formulierung heute durch die Auszählung derjenigen Gemeinden, welche ein eigene« Ratsmttglied bekommen, ersetzt haben, mußte die« .danach" gestrichen werden.

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