Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
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-17 NachwwhS an Funktionär«« bieftt Art Ix Frag« g«st«llt ist. Wir wisst», daß einer befriedigend«« Lösung der KuWlSbeamtenftag« der Widerstand der Lchrerverbänd« im Weg« steht. Ich versteh« es durchaus, daß di« Lehrer mtt größtem Nachdruck sich für diejenigen Interessen, di« sie als di« Interessen ihre- Stande« empfinden, «in» sehen. Aber über den Standesinteressen der Lehrer stehen bst Interessen d«S Judentum« und damtt di« Interessen der Gemeinden, und solang« von den Lehrerverbänden nicht «in Weg gezeigt wird, der unter Wahrung der von ihnen geforderten Gesichtspunkt« den katastrophalen Notstand der kleinen Gemeinden behebt, ist «S eben Pflicht der Gesamtheit und insbesondere de« Landesverbandes, nötigenfalls auch gegen den Widerstand der Lehrer-Organifationen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, di« notwendig sind, um di« kstinen Gemeinden mit geeigneten Funktionären zu verfehen und ihr« Existenz damst zu gewährleisten. ES wäre «in idealer Zustand, wenn di« akademisch vorgebildeten Religionslchrer gewillt und in der Lag« wären, auch die sonstigen Funktionen des Kultusbeamten zu übernehmen. Denn wir find darin wohl alle einig, daß für unser« Gemeinden — und je kleiner st« sind, desto.mehr — das Best« an Funktionäre» gerade gut genug ist. Wir werben unS von niemandem in dem Wunsch« Überresten lassen, unserer Jugend diejenigen Lehrer zu geben, di« an Allgemeinbildung und sozialer Stellung das denkbar höchste Niveau aufweisen. Aber es hat keinen Zweck, Politik im luftleeren Raum zu treiben und di« Tatsachen, die stärker sind als all« Theorien, zu ignorieren. Würde di« Fragestellung so lauten, sollen wir unstren Gemeinden, auch der kleinsten von ihnen, «inen akademisch vorgebildeten KuftuSbeamten geben oder «inen Beamten, der diese Vorbildung nicht aufweist, gäbe es wohl in diestr Versammlung niemanden, der einen Augenblick über sein« Entscheidung im Zweifel sein könnt«. So einfach liegen di« Ding« aber nun nicht, sondern wir wissen ganz genau, daß di« Forderung, jeder Gemeind« nur «in« akademisch« Kraft zur Verfügung zu stellen, absolut« Utopie bedeutet. Inftrlgedesstn stehen wir lediglich vor folgender Tatsache; Die Gemeinden werden, ob wir wollen oder nicht, Kultusbeamt« mit anderer Vorbildung «instellen müsst» und zunächst, weil sst auf dst Schechita Wext legen, wahrscheinlich «inen Schächter anstellen. Dstser wird einmal, weil er nicht voll beschäftigt ist, sodann, weil di« Gemeind« neben dem «inen Funttionär nicht noch «inen zweiten anstellen kann, Religionsunterricht mit übernehmen. Ist «S nun besstr, di« Augen zu verschlirßen und diest Entwicklung sich selbst zu überlasst», derart, daß Personen, wie das früher der Fall gewestn ist, Religionsunterricht mit übernehmen, denen jede Qualifikation dafür fehlt, oder ist «S nicht richtiger, den Dingen offen ins Auge zu schauen und vorbeugend dafür zu sorgen, daß dies« Kräfte in dem Ausmaß, wie dies überhaupt möglich ist, auch religionspädagogifch geschuft werden? Steift man dst Frage so, so wird wiederum di« sachlich« und vorurteilslos« Beurteilung in der Entscheidung nicht schwanken können. DaS führt aber dazu, daß endlich einmal Ernst gemacht wird mft der Heranbildung der KultuSb«amten, wie st« dst Kleingemeinden in der Hauptfach« brauchen, und dst KultuSbeamtenfchul« inS Leben gerufen wird, dst sttt Jahren von allen denjenigen, dst dst Verhältnisse wirllich kennen und durch StandeSrückstchten sich nicht beeinflussen lassen, gefordert wstd. leistet hat. Aber bei alstr Änerkennung, das Ziel muß unverrückbar im Auge behatten werden, und «S muß immer von neuem betont werden, daß auf dst Dauer «S ohne schweren moralischen Schaden für unser gesamtes jüdisches Leben nicht tragbar ist, wena die jüdischen.Lehrer und Kultusbeamten, wie «S bisher der Fall ist,, in' ihren Bezügen hinter den Säßen der staatlichen Besoldungsordnung für die VolkSschullehrer Zurückbleiben. Bei der allgemeinen trostlosen wirtschaftlichen Lag« wird der Landesverband aus sich heraus di« erforderlichen Mittel für dst Aufbesserung der Gchälter nicht ausbringen können. Er wird vielmehr auf die Staatshilf« und «ine entsprechend« Erhöhung der für diesen Zweck bewilligten Sub»_ ventionen angewiesen sein. Diest Erhöhung der Staatsbeihilfen muß aber mit allem Nachdruck gefordert werden. Ich wäre dankbar für «in« ergänzend« Auskunft, welche Aussichten für die Erreichung diestS Zieles bestehen.. Neben der Frage der Ausbildung der BollSschullehrer und der Kultusbeamten, neben der Frag« der UnterbringungSmöglichketten für diest Funktionär«, besteht «in« zweit«, die auf das engst« mit ihr zusammenhängt, nämlich dst Frag« der wirtschaftlichen Sicherstellung dieser Beamten. Den» das ist klar und bedarf keiner weiteren Darlegung, daß dst Frag« eines wirllich brauchbaren Nachwuchses an Lchrern und Kultusbeamten im eminenten Sinn« auch «in« wirtschaftlich« Frag« ist. Solange die immer und immer wiÄxr erhobene Forderung nach wirtschaftlicher und rechtlicher Gstichstellung der jüdischen KultuSbeamteu mtt den BollSschullehrer» des öffentlichen SchullienfteS nicht erfüllt ist, wird man damtt nicht rechnen können, daß der Beruf de« jüdischen LehrerS und Kultusbeamten für dst Beste» Gegenstand d«S Strebens und Zstl ihrer Sehnsucht ist. Dst Frag« der jüdischen KuttuSbeamten wird solang« «in« befriedigend« Lösung nicht finden, alS nicht dst wirtschaftlich« Stellung dstser Beamten gesichert ist, d. h. im Gehatt sie den Bolksschullchrern gleichgestellt und Ruhegehalt und Ainterblstbenenfürsorg« ihnen zugeftanden werden. Ein« befriedigende Lösung dstser Frag« ist aber nicht nur «in« Frag« der Zweckmäßigkett, sondern nicht minder «in« Frag« der Würde da« Judentum«. Denn, das Judentum, dst Gemeinde» und der Landesverband selbst, vergeben sich etwa« in ihrer Würde, wenn sst diejenigen, dst dst Träger ihres religiösen Lebens und ihrer religiöse» Kultur sein solle», schlechter stellen, als Funktionär« gsticher Art und Stellung sonst i« öffentlichen Leben gestellt sind. ES soll «wiß nicht verkannt werden, welch ungeheure Leistung bereit« in de« liegt, wa« der Landesverband in fax verhältnismäßig kurze» jjZeit settm« Bestehen« auf dstst« Gebstt ge¬ Nicht weniger wichtig, als di« Regelung der Gehattsfrag«, ist ein« befriedigend« Lösung der Ruhegehalts- und Rellltenversorgung. Auch hier liegen dst Dinge so, daß die Gemeinden in den meisten Fällen nicht schuldhasterweis« sich ihren moralischen Pflichten entziehen. Dst Verhältnisse liegen vielmchr so, daß di« an sich überlasteten Gemeinden neben dem Gehalt für den fungierenden Be» ■ amten nicht noch Lasten für «inen Beamten im Ruhestand oder dessen Hinterbliebene tragen können. Ebenso wird der Landesverband aus eigenem kaum in der Lag« sein, zurzeit wenigstens, di« Mittel aufzubringen, dst notwendig sind, um die Pensions» und Reliktenfrag« einer befriedigenden Lösung «ntgegenzuführen. Er wird auch hier mtt allem Nachdruck den Versuch machen müflen, den Staat von den gegebenen Notwendigketten zu überzeugen und «in« Erhöhung der GtaatSbeihilfen im Hinblick auf die Ruhegehalts- und Reliktenfrage zu verlangen. Er wird darüber hinaus aber den Versuch machen müssen, durch organisatorisch« Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. In «rsstr Linie wird di« Schaffung einer «igenen Ruhegehaltskasse in Fr<^e kommen. Ein« derartige Einrichtung wstd praktisch sich um so leichter durchführen lasten, auf je breitere Grundlage sie gestellt wird. Es wstd sich deshalb empfehlen, sich nicht nur auf die dem Preußifchen Landesverband angeschlossenen Gemeinden zu beschränken, sondern den Kreis der zu Versichernden so weit zu stecken als nur irgend möglich, also auch die außerpreußischen Landesverbände, falls möglich, mit «inzubeziehen und ebenso all« jüdischen Organisationen in Deutschland. Wenn auf solche Weise jeder, der sich dem jüdischen Kultusdstnst widmet, die Ueberzeugung gewinnen wstd, daß er in Zukunft sichergestellt ist, wstd Wesentliches auch für die Zukunft der Gemeinden geleistet werden. Die Schwierigkeiten, die bei all diesen Fragen zu überwinden sind, sollen gewiß nicht verkannt werden. Wir leben eben in einer Zeit von einer wirtschaftlichen Labllität, wie früher« Generattonen im Judentum sie nicht gekannt haben. Es liegt in der Natur der Ding«, daß mit der allgemeinen Verschärfung dstser wirtschaftlichen Not auch 'die Verhältnisse kn den jüdischen Gemeinden sich Wetter verschlechtern. Die Wurzel des Uebels liegt aber erfahrungsgemäß an einer « anderen Stell«. Die Quell« des Uebels ist die Ausstütsfrag«. Die Gemeinden würden schließlich in der Lage und bereit seiu, auch gesteigert« Lasten auf sich zu nehmen, wenn sie nicht Gefahr liefen, mit einer Uebstspannung der Steuerschraube ihre Existenz im ganzen zu gefährden. Di« Ding« liegen in den Kleingemeinden doch so, daß e« vielfach nur ganz wenig« find, auf deren Schultern die Steuerstst ruht. Diese wenigen verhältnismäßig Potenten sind es,. dst in «rfter Reih« mtt dem Gedanken des Austritts spielen, wen» sst sich überbürdet fühlen. Dstlfach sind derarttge Austritte bereits erfolgt und haben zur Gefährdung der Gemeinden geführt. Aber auch dort, wo zunächst nur mtt dem Austritt gedroht wstd. genügt diest Drohung schon, um dst Inittative der Gemeinden lahmzulegen. Me Gefahr stt um so größer, als bisher di« Kenntnis von der Möglichkeit des Austritts aui der örtlichen Gemeind« vielfach in weiter« Kreis« noch nicht gedrungen war. In demselben Ausmaß, wst diest Kenntnis sich durchsetzt, wächst di« Gefahr, daß von der Austrittsmöglichkett Gebrauch gemacht wird, und «S ist außerdem damit zu rech»«», daß «in Austritt andere nachzieht, indem dst Leute denken, das, waS der «inekann, kann ich auch. ^Böfe Beispiel« sind infektiös. Tatsächlich liegen berett» Fäll« vor, in denen ganz« gestllschaftlich zusammenhängend« Kreist ihren Austritt ans der Gemeind« erklärt und damtt deren Existenz auf das schw«rst« geschädigt haben. M« Frag« d.r Erhaltung der «leingemeinden und de« preußisch«» Judentums-überhaupt Wird damtt nicht zusttzt zu einer Frag« der Gesetzgebung. Unter diestm Gesichtspunft muß verlangt werden, daß mtt dem größten Nachdruck darauf gedrängt wird, daß dst vom Landesverband erhobenen Forderungen auf Abändern», der Austrtttsgesttzgebung endlich erfüllt werden. Wenn di« angeborene Langsamkett oder dst DerstäudniSlosigkett oder daS mangeüd« Wohlwollen die «inisterielst Bürokratst nicht dazu bringt.