Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- 3 (1.7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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'TT 9 — ■I &tcr,’r_ 7Y*r; T zu nehmen und di« Ausschüttung der Beträge an sie «iuzustellen. Diese Absicht des Ministeriums hat sich bereits in «ine» Erlaß au sämtlich« Regierungspräsidenten ausgewirkt, in dem mit dürre» Warten gesagt wird, bah mit Rücksicht auf di« kaum überwindlichen Schwierigkeiten im Verhältnis der beiden Verbände zueinander di« Absicht bestehe, di« Verteilung der Staatsbeihilfen in der Folg« nicht mchr durch st« vornehmen zu lassen. Mir liegt auszugsweise Abschrift eines Berichtes vor, den einer -er Herren Regierungspräsidenten an den Herrn Minister in Verfolg seine« Erlasse« erstattet hat. Dieser Bericht schließt mit den Worten: „...Au« diesem Grund« empfiehlt der Herr RegieruugSpräsident dem Herrn Minister, -die Verteilung für di« Folg« durch den Regierungspräsidenten vornehmen zu lassen, und er erklärt sich für sein Teil bereit, dies« Aufgabe zu übernehmen." Wenn wir un« nun di« Frag« vorigen, welch« Gründe sachlicher Art für «in« derartig« Agitation des Halberstädter Bunde« vorliegen, so möchte ich Ihnen lediglich «in paar Zahlen Mitteilen. AlS zum erstenmal di« Verteilung der GtaatSbeihUfen erfolgen sollt«, hat daS Ministerium di« von den beiden Verbänden vertretene Seelenzahl zum Verteilungsmaßstab genommen. ES entsprach dies nicht nur dem auch sonst in ähnlichen Fällen geübten Verfahren, sondern stellt« di« einzig« Möglichkett dar, ohne den Staat in intern« Angelegenheiten der Gemeinden hineinzuzichen» zu einem Ergebnis zu kommen. Der tzalberstädter Verband hat damals in einer gemeinsamen Erklärung mit unserem Verband« dem Ministerium gegenüber in aller Form «inen Verteilungsmaßstab anerkannt, nach dem da« Verhältnis zwischen beiden Verbänden sich auf etwa 87 zu 3 stellte. Unser Verband hat dann später in wahrlich wettem Entgegenkommen dem tzalberstädter Verband gegenüb« sich zu «in« Regelung b««tt gefunden, nach der di« Verteilung im Verhältnis von 1 zu 7 erfolgen sollt«. Unter den Einwirkungen des Halberstädt« D«bandes hat daS Ministerium tatsächlich jedoch «in« Dertellung im Verhältnis von 1 zu 5vorgenommen, so daß also d« tzalberstädter Verband, d« auf 3®/» Anspruch hätte, 20«/», mtthin 7mal soviel «hält, als ihm «igentlich zuständ«. Angesichts dies« Sachlage nun hall der Verband es für «»gezeigt gegen uns bet dem Ministerium mit der Klage Sturm zu laufen, wir «rhietten zu viel und « zu wentg. Da« LrgchniS Hab« ich Ihnen eben vorgetragen. Wegen der Schwierigkeiten, di« sich dauernd bei der Pertrllung der Rabbin«brihilf«n ergeben, haben wir, begleitet von einem Parlamentarier, mtt dem Ministerium verhandett und erklärt, daß, wenn das Minist«ium von sich auS zu einer sachgemäßen Ausschüttung des ganzen Betrage« nicht komme« könne, wir berett sein würden, di« Verteilung auch d« Rabbinerbeih ilfen zu übernehmen. In, Gegenwart des Abgeordneten — und deshalb muß ich hier darüb« sprechen — wurde uns von dem zuständigen Sachbearbeiter des Ministeriums entgegen gehalten: „Sollen wir viÄleicht auch hi« dauernd di« Beschwerden d«S anderen Verbandes bekommen, wie für die Unterrichtsbeihilfen?" Also daS Ministerium gibt als Grund dafür, daß «S auch weüerhin für di« Rabbinerbeihilftn di« volle Ausschüttung nicht leisten will, di« Beschwerden d«S anderen Verbände« an. Wir haben unsererseits niematt «in« Beschwerde bet dem Ministerium vorgebrächt. Nicht, well wir unS nicht etwa beschwert fühlten. Denn wir waren allerdings d« Ansicht, daß »»paritätisch vertritt würde. Wir haben aber niematt «in Wort darüber dem Ministerium gegenüb« geäußert, mtt Rücksicht auf daS jüdische Desamtinkeress«. Zur Beurteilung der Sachlage will ich außer den berettgenannten Ziffern noch einig« Angaben machen, deren Auswertung ich Ihnen überlasse. Nehmen Sie den Plan de« Ministeriumfür di« Der» teikung der Rabbinerstaattbeihilfen und greife» Sie die höchsten Ziffer» heraus, so werden Sie in allen Fällen mtt Sicherhett sagen können, e« handelt sich um «in« Gemeind« de« Halberstädt« Verbandes. DaS ist natürlich «in rein« Zufall (Widerspruch und Ruf«: Absicht!), immerhin jedoch ein« Tatsache, bei d« d« and«« etwas bedenklich werden muß. Lin anderes Beispiel: In Kurhessen figuri««« von den vi« Gemeinden mtt Provinzialrabbinaten drei mtt Beträgen von je 8000,— RM in dem Plan, nur «in« fehlt. Diese Gemeind« ist Kassel. Sie gehört zu uns, di« drei, di« berücksichtigt find, gehören uns«em Verband« nicht an. ES gibt wett« auch Orte, in denen zwei Gemeinde» nebeneinander bestehen» beispielsweise Köln und Wiesbaden. Sie wissen, daß in Köln di« separatistische Gemeind« «in« winzig« Splittergmnetnd« ist. Nichttdeftowenig« erhält sie für Rabbinerstaattbeihilfen 6000,— RM» die Hauptgemeind« mtt chre» 17000 Seele« nichts In Wiesbaden dürft» di« fcp«MtifHf3« israelitisch« Knltusgemeind« «och nicht 100 Seele« nmfaffe«. Sie «hält 7000,— RM (tzörtt Hört«) In demselben Wttttaden befindet sich auch «in BeztrkSrabbinat, das «in« staatlich« Einrichtung ist, zu dessen Unterhalt»»- di« kl«in«» Ge- »ttnhenzwa^^tse vom Staat heraugezogen - werden, weshalb sie uns di« Verbandsbeiträg« verweigern. Diese- Bezirksrabbinat vertritt rund 4000 Seelen. Nichtsdestoweniger wird dafür vom Staat nicht «in Pfennig gezahlt. Ich unterstell« auch hi« nicht, daß irgendwelche Absichten d«S Ministeriums vorliegen. Man wird ab« begreifen, daß wir «in« derartig« Verteilung att sachgemäß und gerecht nicht empfinden, vor allem aber, daß es unS sonderbar anmutet, wenn auf solchen Grundlagen der tzalberstadt« Verband beim Ministerium sich beschwert, daß es unparitätisch zu seinen Ungunsten verfahr«. Meine Dame» und Herren! DaS find Derhältniff«, di« auf di« Dan« völlig unerträglich sind. Wir können von unS sagen: „Wir haben unS niematt in irgendwelche Angelegenheiten d«S Halberstädt« DerbandeS «ingemischt." Ich «klär« di«S hi« öffentlich. Man wird unS nicht «inen einzigen Fall nenne» können, wo wir gegen diesen Grundsatz verstoße» hätten. Andererseits aber müssen wir »«langen, daß d« Halberstädter Verband von unseren Belangen sein« Hände laßt. ES geht unmöglich an, daß wir dauernd durch die Rücksicht auf den Halberstädt« Verband in unser« BewegungSfreihett gehemmt werden. Dies gllt auch für di« Fragen deS IudengesetzeS, üb« das hier noch besonders gesprochen werden wird. Ist es nicht möglich, daß «in« Dereinbarmrg Mischen beiden D«bänden zustande kommt, dann toetbett wir nie etwas dagegen haben, daß «in besonderes Iudengesetz für die AuS» trittSgemeinden «geht. Niemand von unS wird sich in «inen solche» Akt der Gesetzgebung «inmischen. Wir müssen dann ab« auch verlangen, daß wir Herren in unserem Haus« bleiben und unsere Angelegenheiten so regeln können, wie wir «S im Interesse d«S Judentums für notwendig hatten und nicht bei jeder Gelegenhett durch störend« Gegenwünsch« des tzalberstädter Bundes bchindert werden. Wir fühlen uns durch daS Verhallen des Halberstädt« B«band«S auf d« ganzen Linie fchw« verletzt und sind d« Ansicht, daß « nicht nur uns«« Interessen verletzt, sondern in sein« verbandSpartikularisttfchen Einstellung die Gesamtinteressen des deutschen Judentumauf das all«schw«rste gefährdet. Deshalb habe ich so ausführlich darüb« gesprochen. (Sehr richtig!) Roch «in offenes Wort. Uns wird von dem Halberstädt« V«band d« Vorwurf gemacht, daß wir gegen ihn illoyale Agitation treiben, indem wir unS bemühen, chm Gemeinden abspenstig zu machen. In Wtrllichkett handelt «s sich darum, daß, att wir «inen Lehrerbezirk «»richteten, wir «in« nicht zu unserem Verband« gchörige Gemeind«, die att Enklave iji den Bezirk hineinragte, mit aufzunehmen berett waren. ES hätte di«S für uns lediglich «ine finanziell« Belastung bedeutet, njchtSdestowenig« waren wir im jüdischen Interesse zu «in« derarttgen Regelung berett. Der Effekt ist, daß unS mtt gerunzelt« Sttrn «in Brief geschrieben wird, dessen Ton nicht nachdrücklich genug zurückgewiesen werden kann. Auch von einem der kurhesiischen Vorstcherämter sind unS ähnlich« Dochaltungen gemacht worden. Demgegenüb« ist zu sagen, di« Borsteherämt« sind staatlich« Behörden. Ich glaube, daß st« sich deshalb in derartige» Dinge» Zurückhaltung aufzu«l«gen und stch nicht att Sachwalter des Hälberstädt« Verbandes zu fühlen haben. Wir haben über dies« Ding« bisher geschwiegen und hätten «S im allgemeinen jüdischen Interess« auch weit« getan-. Wenn ab« die ander« Seite «S für richtig befindet, den Spieß umzudrehen und gegen uns Vorwürfe zu erheben, so müssen wir aus uns«« Zurückhaltung heraus treten, damit uns« Schweigen nicht att Schwäch« «scheint. DieS auszusprechen und dem ganzen Land« Klarheit üb« de» wahren Stand d« Dinge zu geben, war Pflicht dies« Stunde. (LGh. Beifall.) Präsident Stern: Wir treten in di« erst« Lesung d«S Statt «in. Es ist vom Aellesten-Ausschuß für di« «st« Rednergarnitur «in« halb« Stund« Redezett festgelegt worden. Ich bitte, zur Generaldebatte den Antrag d« Fraktion der jüdischen DolkSpartei, d« di« Rumm« 12 trägt und stch mtt der Ltatgebarung beschäftigt, mtt heranzunehmen. Abgeordnete Frau Ollendorff: Sehr geehrt« Versammlung! Mein« Freund« haben «in« Frau an diese Stell« geschickt; ich nehme an, um in figura zu zeigen, wie sehr sie für das Frauenwahlrecht in den Gemeinde» «ingettetea sind. Ich danke ihnen dafür und spreche im Namen d« Mischen Frauen diesen Dank auch gleichzeitig de» Parteien aus, di«, obwohl st« in manchem auf anderem Standpunkt stch«» att wir, uns unterstützt haben in der Durchführung des Fnumnwahlrechtt. Leid« gibt «S noch viel« Gemeinde», in denen man sich gegen di« Notwendigkett dies« Forderung urall« Gerechttgkett und neu« Demokratie verschließt. Aus dreierlei Gründe» lchnt «an die Frauen ab: erstens, well man trotz viel« gutachttich« vabbinischer Äußerungen, n. a. von Radbin« Dr. Nobel und De. »stnski, daß die gleichberechtigt« Mitwirkung d« Fra« in d« Gemeinde nicht gegen di« religionsgesetzlichen Bestimmungen verstößt» dies nicht anerkennt; zweitens, well-maach« Gemeinde» und ich zttiere hi« im Wortlant — auf «ine Rundftag« geantwortet habwer