Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- 2 (30.5.1929)
- Date
- 1929-05-30
- Page
- Seite 45 (sequence 45)
- Language
- German
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— 46 — um potente Gemeinden handelt, die nicht auf den Augen von ein Awr zwei Steuerzahlern anfgebqut sind, so wird man. da sie «in Steuerrecht besitzen, sagen können, daß dies« Gemeinden auch für den Ztnsendienst und di« Rückzahlungen die erforderlichen Sicher. Helten bieten. Lin« Hab« ich gestern schon betont: Die groß« Masse der ganz kleinen und der kleinen Mittelgemeinden kommt für diese Sach« nicht in Frag«. Wir haben aber in der Praxi« die lieberzeugung gewoanen, daß r« «ine ganz« Reihe von Gemeinden gibt mit 3000 bi« 5000 jüdischen Seelen, bk durchaus potent und kredit. würdig find, di« auch über Grundbesitz verfügen, di« aber vklleicht wegen lokaler ungünstiger Beziehungen nicht in der Lage sind, sich den notwendigen Anleihebedarf selber zu beschaffen. Diesen wollen wir hilf« leisten. Abg. Dr. Fischer: Ich Hab« darauf hinzuweisen, daß di« Vorlage de« Rat« in dieser Form sich nicht mit den Beschlüssen de« HanShallsauSsthusses deckt. Der Ausschuß hat di« Frag« in Gegenwart von Direktor KareSki erörtert und di« Frag« aufgeworfen, ob die Anleihe nicht nur für Gemeinden bestimmt fein soll, di« kreditfähig sind, sondern auch auf Privatorganisationen ausgedehnt werden kann, di« auf Grund ihrer Struktur und ihrer Mittel al« geeignete Kreditnehmer in Frag« kommen. Ich muß da« deshalb hervorheben, weil ich bereits in meinem gestrigen Bericht im Namen des Ausschusses erklärt habe, daß er die Anträge des Frontbundes und der Tuberkuloseheilltätt« nur deshalb zurückgestellt hat, weil er mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß dies« beiden Anträge au« der beabsichtigten Sammelanleih« gedeckt werden könnten. Der neu« Vorschlag macht diese Ansicht illusorisch. Ich halte mich für ver. pflichtet, auf dies« MeinungSverfchkdenheit zwischen Ausschuß und Rat hinzuweisen. Abg. Arnold Stein: Ich bin auch sehr erstaunt, daß der Rat es heut« unterlassen hat, die geforderten 100000 RM-, welche für die Siedlung des RetchSbundes jüdischer Frontsoldaten bestimmt sind und hypothekarisch sichergestellt werden sollen, in den Etat «inzustellen bzw. bei der Aufnahme einer Anleihe für den Landesverband zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, weShalb die« nicht geschehen ist und beantrag« sonst diesen Betrag «inzustellen bzw. vorzusehen. , Abg. vr. Baerwald: Ich hast« «ine Absttmmung über diesen Anttag, nachdem der Etat angenommen ist, für gänzlich unmöglich. Präsident Stern: Eine solche Absttmmung kann natürlich gar nicht in Frag« kommen. Di« Liberale Fraktion beantragt in Gemäßheit der Ausführungen des Herrn vr. Fischer und des Kollegen Ptein, in di« Vorlage des Rates «inzufügen hinter den Worten „solcher Derbandsgemeinden" di« Worte „und sonstiger bedeutender jüdischer Organisationen", um di« Möglichkeit zu geben, frtbltsichere Organisationen auch an der Anleihe teilnehmen zu lassen. Ich stimm« zunächst über dieses Amendement ab, das «in« Erweiterung der Anleihe auf bk Organisation zuläßt. Wer ist dafür? — DaS ist mit großer Mehrheit angenommen. Ich stimm« jetzt über den Gesamtantrag ab mit dem Amendement. Wer ist dafür? — Der Antrag ist angenommen. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. Punkt 10 und die Punkt« 11 und 12 sind erledigt durch den Etat. Dann kommt die Anfrage der Jüdischen Dolkspartei zum Iudengeseh. (Puntt 13 der Tagesordnung.) Die Frattion hat sich gestern damit einverstanden erklärt, daß diese Sache in der allgemeinen Beantwortung durch den Rat mttenthalten sein soll. Soll trotzdem' die Angelegenheit nochmals behandell werben? (Zuruf: Jetzt verzichten wirk) Die, Anfrage wird durch den bisherigen Gang der Geschäft« für «rlchigt erklärt. Di« Anfrage über den Sachverständigen (Puntt 14 der Tagesordnung) ist auch erledigt durch die Mitteilung des Ratsvorsitzenden, daß der Minister di« Genehmigung zu einer Mittellung durch den Sachverständigen nicht gegeben hat. — DaS Wort dazu wird nicht gewünscht. Dann ist auch dieser Puntt erledigt, vr. Baeck berichtigt durch «inen Zwischenruf, daß er selbst nicht das Recht zu der gewünschten Mitteilung zu haben glaub«. Eine Anweisung de« Ministeriums in dieser Hinsicht lieg« jedoch nicht vor. Ietzt kommen drei Initiativanträge, di« nachträglich «tngegangen sind «ad für die di« Dringlichkeit anerkannt werden muß. Zunächst der Antrag der Konservativen Fraktion bezüglich der provinziellen SchiedSstelleu. „Wir beantragen: Der Preußisch« Landesverband möge für seinen Bezttk, und zwar dirett und durch Beeinflusfung seiner — Bezirksgemeinden dafür Sorg« trage«, daß gemeindlich«, bezirk«- mäßigen oder provinziell« SchiedSstelleu geschaffen werden, di, persönlich« «ad geldliche Differenzen zwischen einzelne» Gemeinde», Gemeinden nud ihren Beamte», Vorstehern und dem beamtete« sowie ehrenamtlichen Verwaltungspersonal - regeln." Wird dt« Dringlichkett anerkannt? — DaS ist der Fall. — Auf «in« Begründung wird verzichtet. Abg. vr. Seligfohn: ES haudell sich um den Antrag, daß in den Bezirksgemeinden SchiedSstellen geschaffen werden sollen. Ich kann mich grundsätzlich damit einverstanden erklären; denn es ist unerwünscht, daß jüdisch« Streitfälle, Ehrenhändel usw. vor di« ordentlichen Gericht« kommen. Dagegen bitte ich di« Konservativ« Fraktion, in ihrem Antrag« dk Wort« „geldlich« Differenzen" streichen zu wollen. Wir wollen nicht «inführen, daß di« Klag« d«S Gemeindebeamten auf fein Gehalt vor di« SchiedSstellen kommt. Ich will verhindern, daß in dk AnstellungSverträg« der Gemeindebeamten formularmäßig di« Klausel eingefügt wird, daß auch für SehaltSstreittgketten «in Schiedsgericht zuständig sein soll, auf dessen Besetzung die Gemeind« natürlich maßgeblichen Einfluß haben würde. Abg. vr. Freund-Hannover: Ueber di« Bedeutung und Wichtigkeit de« Antrag« selbst besteht wohl kein Zweifel. Um ein ganz aktuelle« Beispiel anzuführen, möchte ich etwas erwähnen, was mir auf der heutigen Tagung von «inem Herrn unterbrettet worden ist. Da war «in Streit zwischen zwei Mitgliedern eines Gemeindekollegiums, Als der «in« sich beleidigt fühlt«, hat er nicht etwa eine Privatbeleidigungsklag« angestrengt, sondern sich an den Staatsanwalt gewandt zwecks Verfolgung der Amtsbeleidigung, da er Vorstandsmitglied der Gemeind« sti. Solch« Dinge sollten durch dk GchiedSstell«, di« wir wollen, möglichst verhindert werden. Daß einzeln« kleine Differenzen nicht dort hingehören, ist selbstverständlich; ich hall« es aber für überflüsstg, in dem Antrag einzeln« Ding« ausdrücklich auSzunehmen. Ich bitte Sie, den Antrag so anzunehmen, wie er gestellt ist. Präsident Stern: Ich Hab« Herrn vr. Srligsohn so verstanden, daß sein Antrag «in Schutz der Angesteltten sein soll. Di« Sach« ist doch sehr wesentlich. LS könnt« sonst kicht möglich sein, daß vor solchen Schiedsgerichten der Angestellte «ine schlechtere Stellung hat als vor dem ordentlichen Gericht aus dem natürlichen Grund«, weil der Schiedsrichter mit der beklagten Gemeind« eng verbunden ist. Abg. vr. Fleischer: Ich möchte di« Konservativen darauf Hinweisen, daß dk Geldsachen doch nur bürgerlich« RechtSstreittgketten sind. Abg. R^A. tz o r o w i tz: LS kann sich doch.hier nur um ein« Empfehlung handeln, dk wir an sämtlich« Kreise richten. ES Witt» mir eben «in Fall bekannt, wo auch in einem Prozeß Behauptungen aufgestellt wurden, di« besser nicht vor dem ordentlichen Gettcht, sondern vor dem Schiedsgericht aufgestelll würden. Lin Zwang, auf dieses Schiedsgettcht sich «inzulassen, soll in keiner Weis« bestehen. Ich wäre damit einverstanden, wenn hinzugefügt wird, daß ein Uebergang dieser Besttmmungen in dk AnstellungSverträg« nicht erwünscht ist, wenn im einzelnen Fall« der Beamt« sich dem Schiedsgericht nicht anvertrauen kann. Zur Würde des jüdischen Namens trägt «S nicht bei, wenn solch« Angelegenhetten vor dem ordentlichen Gerichten erörtert werden. Jeder, der glaubt, daß er in solchem Falle nicht a«f objektiv« Behandlung durch das Schiedsgericht rechnen kann, soll sich ihm nicht unterwerfen. Wenn man «inen Zusatz macht, daß «in liebergang dieser Bestimmungen in normal« AnstellungSv«träg« nicht gewünscht wird, so ist allen Wünschen Rechnung getragen. Abg. Iustizrat Sa lisch: Ich möchte Sie dringend bitten, nicht «in« Beschränkung aufzunehmen dahin, daß in AnstellungSverträg« das SchichSgericht nicht auch für Seldansprüch« ausgenommen wird. Wir haben in der Kommission, der ich ja angehört«, schon einmal einen Entwurf eines Normalvertrages ausgearbeitet, bei dem der SchiedSvertrag «in« wesentlich« Bestimmung war. AuS der Erfahrung, dk wir in BreSlau gemacht haben, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, wenn Sk di« ordentlichen Gericht« bei solchen Dingen au»schallen können, dies zu tun. Jeder Streit zwischen Beamten und Vorstand auch wegen der Gehalts- oder PenstonSansprüch« ist vor ordentliche» Gerichten gar nicht durchzuführen. Wir haben einen Beamten entlassen, well er daS Kaschruth nicht ordenllich versehen hat. Der Beamt« ging vor den Richter. Wir waren genötigt, dem Mann ein« Pension zu geben, nur damit daS ordentlich« Gericht nicht sich mit dkse« inneren Dingen beschäftigt«. Sk können ja daS Schiedsgericht so günstig für den Beamten machen »k Sie wollen, meinetwegen zwei Beamte alS Beisitzer. Rur vor Hk ordentlichen Sericht« wollen wir dies? Streitfragen nicht bringen. Abg. vr. Reumaun: Dk Beschränkungen, di« man wegen der geldlichen Fragen hier gewünscht hat, find nicht gerechtfertigt. Ei« solcher SchiedSvertrag ist nach dem Gesetz sowieso nur gestattet, wen« bei der Streitigkeit zwischen de« Beamten und de« Arbettgeber beide Sette«, tu gleicher Weife vertreten sind. Da« Schiedsgericht würde aber immer voraus setzen, daß «in« Sicherhett auch geschaffen ist für diejenige», dk AnstttllmgSverträg« hoben. Des-